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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Urbarmachung der Moore und Brücher.
Bohrlöcher abgefangen, und das Moor kann auf die Weise ausgetrocknet werden,
ohne daß man selbiges bis auf den Grund zu durchstechen braucht. Man erreicht
hierdurch den oft höchst wichtigen Vortheil, daß man das Wasser in einem höheren
Niveau erhält, und es um so leichter abführen kann, was vielleicht ohne einen ge-
waltigen Kanal, vom Grunde des Moores ab, nicht möglich wäre.

Kommen dagegen die Quellen sämmtlich oder zum Theil unterhalb des Moo-
res selbst hervor, so ist kein anderes Mittel, als sich nach angelegten mit dem
Grunde des Moores gleichstehenden Haupt-Abzugsgraben in das Moor, auf der
unten zu beschreibenden Art, hineinzuarbeiten, wo möglich zu diesen Quellen
hinzudringen, und sie noch in der festen Unterlage selbst abzuleiten.

§. 269.

Moore von
Flüssen.
Hat das Moor seine Nässe von einem benachbarten, zuweilen ziemlich weit
entfernten Gewässer, dessen Spiegel immer oder zu Zeiten höher wie dieser Grund
und mit demselben durch durchlassende Schichten oder Adern unter der Erde in
Verbindung steht, -- obwohl es manchmal durch beträchtliche Anhöhen auf der
Oberfläche davon getrennt seyn kann -- so kommt es darauf an, ob man dem
Wasser einen Abzug nach einem noch niedern Orte oder Flusse geben kann, wovon
auch die oben angeführten Cretteschen Fälle ein Beispiel geben. Zuweilen
muß man aber durch einen offenen Kanal das Wasser eben dahin wieder zurückfüh-
ren, woher es unter der Erde kam. Wenn nämlich Flüsse zu Zeiten anschwellen
und dann wieder fallen, so drängt sich bei ihrem hohen Stande, vermöge des
Drucks, Durchsinterungswasser nach entfernten Niederungen durch; erscheint da-
selbst zuweilen erst am stärksten, wenn die Flüsse schon gefallen sind, bleibt nun
in den schwammigen Mooren stehen, oder zieht wenigstens erst sehr spät wieder
ab. Hier kann man zuweilen durch einen gerade auf den Fluß, zuweilen aber
nur durch einen schräg nach einer niederen Stelle desselben zugehenden Kanal das
Wasser schnell wieder abführen, wenn der Fluß gesunken ist. Man verschließt
diesen Kanal dann mit einer Schleuse, wenn der Fluß anschwillt, und man nicht
etwa die Stelle bewässern will, und öffnet sie so wie er sinkt, oder läßt dies durch
Fallschleusen durch das Wasser selbst geschehen.

Dies nur als Anwendung des oben über Abwässerung im Allgemeinen Ge-
sagten, auf die Moorkultur insbesondere.


§. 270.

Urbarmachung der Moore und Bruͤcher.
Bohrloͤcher abgefangen, und das Moor kann auf die Weiſe ausgetrocknet werden,
ohne daß man ſelbiges bis auf den Grund zu durchſtechen braucht. Man erreicht
hierdurch den oft hoͤchſt wichtigen Vortheil, daß man das Waſſer in einem hoͤheren
Niveau erhaͤlt, und es um ſo leichter abfuͤhren kann, was vielleicht ohne einen ge-
waltigen Kanal, vom Grunde des Moores ab, nicht moͤglich waͤre.

Kommen dagegen die Quellen ſaͤmmtlich oder zum Theil unterhalb des Moo-
res ſelbſt hervor, ſo iſt kein anderes Mittel, als ſich nach angelegten mit dem
Grunde des Moores gleichſtehenden Haupt-Abzugsgraben in das Moor, auf der
unten zu beſchreibenden Art, hineinzuarbeiten, wo moͤglich zu dieſen Quellen
hinzudringen, und ſie noch in der feſten Unterlage ſelbſt abzuleiten.

§. 269.

Moore von
Fluͤſſen.
Hat das Moor ſeine Naͤſſe von einem benachbarten, zuweilen ziemlich weit
entfernten Gewaͤſſer, deſſen Spiegel immer oder zu Zeiten hoͤher wie dieſer Grund
und mit demſelben durch durchlaſſende Schichten oder Adern unter der Erde in
Verbindung ſteht, — obwohl es manchmal durch betraͤchtliche Anhoͤhen auf der
Oberflaͤche davon getrennt ſeyn kann — ſo kommt es darauf an, ob man dem
Waſſer einen Abzug nach einem noch niedern Orte oder Fluſſe geben kann, wovon
auch die oben angefuͤhrten Crettéſchen Faͤlle ein Beiſpiel geben. Zuweilen
muß man aber durch einen offenen Kanal das Waſſer eben dahin wieder zuruͤckfuͤh-
ren, woher es unter der Erde kam. Wenn naͤmlich Fluͤſſe zu Zeiten anſchwellen
und dann wieder fallen, ſo draͤngt ſich bei ihrem hohen Stande, vermoͤge des
Drucks, Durchſinterungswaſſer nach entfernten Niederungen durch; erſcheint da-
ſelbſt zuweilen erſt am ſtaͤrkſten, wenn die Fluͤſſe ſchon gefallen ſind, bleibt nun
in den ſchwammigen Mooren ſtehen, oder zieht wenigſtens erſt ſehr ſpaͤt wieder
ab. Hier kann man zuweilen durch einen gerade auf den Fluß, zuweilen aber
nur durch einen ſchraͤg nach einer niederen Stelle deſſelben zugehenden Kanal das
Waſſer ſchnell wieder abfuͤhren, wenn der Fluß geſunken iſt. Man verſchließt
dieſen Kanal dann mit einer Schleuſe, wenn der Fluß anſchwillt, und man nicht
etwa die Stelle bewaͤſſern will, und oͤffnet ſie ſo wie er ſinkt, oder laͤßt dies durch
Fallſchleuſen durch das Waſſer ſelbſt geſchehen.

Dies nur als Anwendung des oben uͤber Abwaͤſſerung im Allgemeinen Ge-
ſagten, auf die Moorkultur insbeſondere.


§. 270.
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[176/0198] Urbarmachung der Moore und Bruͤcher. Bohrloͤcher abgefangen, und das Moor kann auf die Weiſe ausgetrocknet werden, ohne daß man ſelbiges bis auf den Grund zu durchſtechen braucht. Man erreicht hierdurch den oft hoͤchſt wichtigen Vortheil, daß man das Waſſer in einem hoͤheren Niveau erhaͤlt, und es um ſo leichter abfuͤhren kann, was vielleicht ohne einen ge- waltigen Kanal, vom Grunde des Moores ab, nicht moͤglich waͤre. Kommen dagegen die Quellen ſaͤmmtlich oder zum Theil unterhalb des Moo- res ſelbſt hervor, ſo iſt kein anderes Mittel, als ſich nach angelegten mit dem Grunde des Moores gleichſtehenden Haupt-Abzugsgraben in das Moor, auf der unten zu beſchreibenden Art, hineinzuarbeiten, wo moͤglich zu dieſen Quellen hinzudringen, und ſie noch in der feſten Unterlage ſelbſt abzuleiten. §. 269. Hat das Moor ſeine Naͤſſe von einem benachbarten, zuweilen ziemlich weit entfernten Gewaͤſſer, deſſen Spiegel immer oder zu Zeiten hoͤher wie dieſer Grund und mit demſelben durch durchlaſſende Schichten oder Adern unter der Erde in Verbindung ſteht, — obwohl es manchmal durch betraͤchtliche Anhoͤhen auf der Oberflaͤche davon getrennt ſeyn kann — ſo kommt es darauf an, ob man dem Waſſer einen Abzug nach einem noch niedern Orte oder Fluſſe geben kann, wovon auch die oben angefuͤhrten Crettéſchen Faͤlle ein Beiſpiel geben. Zuweilen muß man aber durch einen offenen Kanal das Waſſer eben dahin wieder zuruͤckfuͤh- ren, woher es unter der Erde kam. Wenn naͤmlich Fluͤſſe zu Zeiten anſchwellen und dann wieder fallen, ſo draͤngt ſich bei ihrem hohen Stande, vermoͤge des Drucks, Durchſinterungswaſſer nach entfernten Niederungen durch; erſcheint da- ſelbſt zuweilen erſt am ſtaͤrkſten, wenn die Fluͤſſe ſchon gefallen ſind, bleibt nun in den ſchwammigen Mooren ſtehen, oder zieht wenigſtens erſt ſehr ſpaͤt wieder ab. Hier kann man zuweilen durch einen gerade auf den Fluß, zuweilen aber nur durch einen ſchraͤg nach einer niederen Stelle deſſelben zugehenden Kanal das Waſſer ſchnell wieder abfuͤhren, wenn der Fluß geſunken iſt. Man verſchließt dieſen Kanal dann mit einer Schleuſe, wenn der Fluß anſchwillt, und man nicht etwa die Stelle bewaͤſſern will, und oͤffnet ſie ſo wie er ſinkt, oder laͤßt dies durch Fallſchleuſen durch das Waſſer ſelbſt geſchehen. Moore von Fluͤſſen. Dies nur als Anwendung des oben uͤber Abwaͤſſerung im Allgemeinen Ge- ſagten, auf die Moorkultur insbeſondere. §. 270.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/198>, abgerufen am 21.11.2024.