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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Abwässerung.
deter Bestellung geschieht, damit die Saat nicht ersticke. Manche ziehen aber auch
diese Furchen allein mit Handwerkzeugen, dem Spaten und der Schaufel.

Diese Furchen, besonders in dem kritischen Zeitpunkte des Schnee-Aufge-
hens, nachzusehen und auszubessern, bleibt bei jeder Art nothwendig, indem ihre
Verschlammung nie völlig zu verhüten ist.

§. 244.

Es ist indessen nicht zu läugnen, daß sehr gehäufte Wasserfurchen auf ebnen
Feldern das Uebel haben, daß sie zuweilen kleine Sinken veranlassen, die nicht
wohl wiederausgeglichen werden können. Diese sind auf zähem Thonboden nach-
theilig, und veranlassen ausgewinterte Stellen in der Saat. Deshalb bin ich
auf Boden von ebener Fläche und mit geringem Gefälle den breiten, etwas ge-
wölbten Ackerbeeten nicht immer entgegen, besonders wenn sie in einer solchen
Richtung angelegt werden können, in welcher die Beetfurchen Abfluß haben.
Sie dürfen jedoch bei einer Breite von 2 bis 3 Ruthen in der Mitte nicht mehr
als 6 bis 8 Zoll höher, wie an den Furchen seyn, dürfen nicht spitz, sondern nur
in einer gelinden Wölbung aufgepflügt werden. Weil hier die Beetfurchen, we-
nigstens bei der Winterung, immer an derselben Stelle kommen, so ist ihre Rich-
tung deutlicher bezeichnet, und auf den Beeten selbst bleibt keine Sinke; wenig-
stens keine, die tiefer wäre als die Furchen. Diese Furchen zwischen den Beeten
müssen dann aber ebenfalls rein ausgestrichen und offen gehalten werden, und wo
es des Abzugs wegen nöthig ist, muß man sie vermittelst der Durchstiche durch das
Beet mit einander in Kommunikation setzen, damit das Wasser der einen von der
andern aufgenommen, und zuletzt an seinen Abflußort hingeführt werden könne.

Ein mit genugsamen Gefällen versehener Abzuggraben ist übrigens eine uner-
laßliche Bedingung, ohne welche alle Wasserfurchen nichts helfen. Wo man die-
sen gar nicht geben konnte, da muß man an dem niedrigsten und sumpfigsten Platze
einen hinlänglich tiefen Teich graben, und diesen Platz aufopfern, um das Ganze
zu retten.

§. 245.

2) Anders und bei weitem häufiger ist der Fall, daß die eigentliche Acker-Undurchlas-
sender Unter-
grund.

krume zwar locker genug ist, um das Wasser durchzulassen, daß dieses aber auf
einem undurchlassenden Untergrunde stauet, und auf demselben keinen Abzug fin-

Dritter Theil. U

Abwaͤſſerung.
deter Beſtellung geſchieht, damit die Saat nicht erſticke. Manche ziehen aber auch
dieſe Furchen allein mit Handwerkzeugen, dem Spaten und der Schaufel.

Dieſe Furchen, beſonders in dem kritiſchen Zeitpunkte des Schnee-Aufge-
hens, nachzuſehen und auszubeſſern, bleibt bei jeder Art nothwendig, indem ihre
Verſchlammung nie voͤllig zu verhuͤten iſt.

§. 244.

Es iſt indeſſen nicht zu laͤugnen, daß ſehr gehaͤufte Waſſerfurchen auf ebnen
Feldern das Uebel haben, daß ſie zuweilen kleine Sinken veranlaſſen, die nicht
wohl wiederausgeglichen werden koͤnnen. Dieſe ſind auf zaͤhem Thonboden nach-
theilig, und veranlaſſen ausgewinterte Stellen in der Saat. Deshalb bin ich
auf Boden von ebener Flaͤche und mit geringem Gefaͤlle den breiten, etwas ge-
woͤlbten Ackerbeeten nicht immer entgegen, beſonders wenn ſie in einer ſolchen
Richtung angelegt werden koͤnnen, in welcher die Beetfurchen Abfluß haben.
Sie duͤrfen jedoch bei einer Breite von 2 bis 3 Ruthen in der Mitte nicht mehr
als 6 bis 8 Zoll hoͤher, wie an den Furchen ſeyn, duͤrfen nicht ſpitz, ſondern nur
in einer gelinden Woͤlbung aufgepfluͤgt werden. Weil hier die Beetfurchen, we-
nigſtens bei der Winterung, immer an derſelben Stelle kommen, ſo iſt ihre Rich-
tung deutlicher bezeichnet, und auf den Beeten ſelbſt bleibt keine Sinke; wenig-
ſtens keine, die tiefer waͤre als die Furchen. Dieſe Furchen zwiſchen den Beeten
muͤſſen dann aber ebenfalls rein ausgeſtrichen und offen gehalten werden, und wo
es des Abzugs wegen noͤthig iſt, muß man ſie vermittelſt der Durchſtiche durch das
Beet mit einander in Kommunikation ſetzen, damit das Waſſer der einen von der
andern aufgenommen, und zuletzt an ſeinen Abflußort hingefuͤhrt werden koͤnne.

Ein mit genugſamen Gefaͤllen verſehener Abzuggraben iſt uͤbrigens eine uner-
laßliche Bedingung, ohne welche alle Waſſerfurchen nichts helfen. Wo man die-
ſen gar nicht geben konnte, da muß man an dem niedrigſten und ſumpfigſten Platze
einen hinlaͤnglich tiefen Teich graben, und dieſen Platz aufopfern, um das Ganze
zu retten.

§. 245.

2) Anders und bei weitem haͤufiger iſt der Fall, daß die eigentliche Acker-Undurchlaſ-
ſender Unter-
grund.

krume zwar locker genug iſt, um das Waſſer durchzulaſſen, daß dieſes aber auf
einem undurchlaſſenden Untergrunde ſtauet, und auf demſelben keinen Abzug fin-

Dritter Theil. U
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[153/0175] Abwaͤſſerung. deter Beſtellung geſchieht, damit die Saat nicht erſticke. Manche ziehen aber auch dieſe Furchen allein mit Handwerkzeugen, dem Spaten und der Schaufel. Dieſe Furchen, beſonders in dem kritiſchen Zeitpunkte des Schnee-Aufge- hens, nachzuſehen und auszubeſſern, bleibt bei jeder Art nothwendig, indem ihre Verſchlammung nie voͤllig zu verhuͤten iſt. §. 244. Es iſt indeſſen nicht zu laͤugnen, daß ſehr gehaͤufte Waſſerfurchen auf ebnen Feldern das Uebel haben, daß ſie zuweilen kleine Sinken veranlaſſen, die nicht wohl wiederausgeglichen werden koͤnnen. Dieſe ſind auf zaͤhem Thonboden nach- theilig, und veranlaſſen ausgewinterte Stellen in der Saat. Deshalb bin ich auf Boden von ebener Flaͤche und mit geringem Gefaͤlle den breiten, etwas ge- woͤlbten Ackerbeeten nicht immer entgegen, beſonders wenn ſie in einer ſolchen Richtung angelegt werden koͤnnen, in welcher die Beetfurchen Abfluß haben. Sie duͤrfen jedoch bei einer Breite von 2 bis 3 Ruthen in der Mitte nicht mehr als 6 bis 8 Zoll hoͤher, wie an den Furchen ſeyn, duͤrfen nicht ſpitz, ſondern nur in einer gelinden Woͤlbung aufgepfluͤgt werden. Weil hier die Beetfurchen, we- nigſtens bei der Winterung, immer an derſelben Stelle kommen, ſo iſt ihre Rich- tung deutlicher bezeichnet, und auf den Beeten ſelbſt bleibt keine Sinke; wenig- ſtens keine, die tiefer waͤre als die Furchen. Dieſe Furchen zwiſchen den Beeten muͤſſen dann aber ebenfalls rein ausgeſtrichen und offen gehalten werden, und wo es des Abzugs wegen noͤthig iſt, muß man ſie vermittelſt der Durchſtiche durch das Beet mit einander in Kommunikation ſetzen, damit das Waſſer der einen von der andern aufgenommen, und zuletzt an ſeinen Abflußort hingefuͤhrt werden koͤnne. Ein mit genugſamen Gefaͤllen verſehener Abzuggraben iſt uͤbrigens eine uner- laßliche Bedingung, ohne welche alle Waſſerfurchen nichts helfen. Wo man die- ſen gar nicht geben konnte, da muß man an dem niedrigſten und ſumpfigſten Platze einen hinlaͤnglich tiefen Teich graben, und dieſen Platz aufopfern, um das Ganze zu retten. §. 245. 2) Anders und bei weitem haͤufiger iſt der Fall, daß die eigentliche Acker- krume zwar locker genug iſt, um das Waſſer durchzulaſſen, daß dieſes aber auf einem undurchlaſſenden Untergrunde ſtauet, und auf demſelben keinen Abzug fin- Undurchlaſ- ſender Unter- grund. Dritter Theil. U

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/175>, abgerufen am 21.12.2024.