Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Das Kapital. Wären die Zinsen des Grundkapitals zu 4 Prozent anzunehmen, so müßten sie fürdieses schon zu 6 Prozent berechnet werden. Das umlaufende oder Betriebskapital ist den größten Gefahren un- Wenn demnach ein Eigenthümer sein Gut selbst bewirthschaftet, so muß er §. 53. Durch diese genaue Unterscheidung wird der höchst fehlerhafte Schluß vom Er- §. 54. In welchem Verhältnisse diese Kapitale gegen einander stehen müssen, läßt sichVerhältnisse D 2
Das Kapital. Waͤren die Zinſen des Grundkapitals zu 4 Prozent anzunehmen, ſo muͤßten ſie fuͤrdieſes ſchon zu 6 Prozent berechnet werden. Das umlaufende oder Betriebskapital iſt den groͤßten Gefahren un- Wenn demnach ein Eigenthuͤmer ſein Gut ſelbſt bewirthſchaftet, ſo muß er §. 53. Durch dieſe genaue Unterſcheidung wird der hoͤchſt fehlerhafte Schluß vom Er- §. 54. In welchem Verhaͤltniſſe dieſe Kapitale gegen einander ſtehen muͤſſen, laͤßt ſichVerhaͤltniſſe D 2
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Das Kapital.
Waͤren die Zinſen des Grundkapitals zu 4 Prozent anzunehmen, ſo muͤßten ſie fuͤr
dieſes ſchon zu 6 Prozent berechnet werden.
Das umlaufende oder Betriebskapital iſt den groͤßten Gefahren un-
terworfen, iſt die Bedingung des ganzen Gewerbes, und erfordert zu ſeiner Verwal-
tung große Aufmerkſamkeit und Kenntniſſe. Deshalb muß es, wie das Betriebs-
kapital jedes Gewerbes, hohe Zinſen tragen und mindeſtens zu 12 Prozent angeſetzt
werden. Denn hierin beſteht der Vortheil, der eigentlich aus dem Gewerbe her-
vorgeht.
Wenn demnach ein Eigenthuͤmer ſein Gut ſelbſt bewirthſchaftet, ſo muß er
wohl unterſcheiden, wie er den Ertrag ſeines Gutes als Rente dieſer verſchiedenen
Kapitale zu berechnen habe. Den Grundwerth ſeines Guts wuͤrde er auch verzinſ't
erhalten, wenn er es verpachtete oder verkaufte, und das Kapital anderwaͤrts ſicher
belegte. Daſſelbe waͤre der Fall mit dem Inventarium, wenn er es etwa unter
gleicher Unſicherheit einem andern uͤberließe. Die Zinſen beider muͤſſen alſo vom
Ertrage der Wirthſchaft abgezogen werden, und was dann bleibt, iſt der reine Er-
werb der Wirthſchaftsfuͤhrung, der aus dem angelegten Betriebskapital hervorgeht,
und der mit dieſem in Verhaͤltniſſen ſteht, wenn man gleiche Kenntniſſe und Fleiß
vorausſetzt. Wollte man noch genauer unterſcheiden, ſo koͤnnte man noch ein beſon-
deres Kapital geſammelter Kenntniſſe, — welches allerdings nur durch Anſtren-
gung und Aufwand gleich andern Kapitalen erworben wird — annehmen, und
wenn z. B. ein geſchickter Wirthſchaftsverwalter, einen uͤber Verhaͤltniß jener
ſaͤmmtlichen Kapitale hinausgehenden Ertrag durch ſeine Geſchicklichkeit hervor-
braͤchte, ſo waͤre der Ueberſchuß ſeinem Kenntnißkapitale zuzuſchreiben.
§. 53.
Durch dieſe genaue Unterſcheidung wird der hoͤchſt fehlerhafte Schluß vom Er-
trage eines Landguts auf deſſen Werth vermieden, und wiederum das Schwankende
der Erwartungen, die man ſich nach dem Grundwerthe des Guts oder vom Ertrage
der Wirthſchaft macht, feſter beſtimmt.
§. 54.
In welchem Verhaͤltniſſe dieſe Kapitale gegen einander ſtehen muͤſſen, laͤßt ſich
nicht im Allgemeinen beſtimmen, ſondern nur in jedem einzelnen Falle nach genauer
Erwaͤgung der Lokalitaͤten. Nur dieſes: wer ein beſchraͤnktes Kapital beſitzt, wird
Verhaͤltniſſe
dieſer Kapi-
tale gegen
einander.
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