Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Der Fruchtwechsel. §. 370. Die nothwendigen Erfordernisse einer auf diese Regel der Fruchtfolge gegründe-Bedingungen 1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abwesen- 2) Eine gute und nicht zu sehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder. 3) Bei ihrer Einführung ein nicht zu sehr ausgemagertes Land oder besondere 4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menschenzahl, Der Fruchtwechſel. §. 370. Die nothwendigen Erforderniſſe einer auf dieſe Regel der Fruchtfolge gegruͤnde-Bedingungen 1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abweſen- 2) Eine gute und nicht zu ſehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder. 3) Bei ihrer Einfuͤhrung ein nicht zu ſehr ausgemagertes Land oder beſondere 4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menſchenzahl, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0403" n="357"/> <fw place="top" type="header">Der Fruchtwechſel.</fw><lb/> <div n="4"> <head>§. 370.</head><lb/> <p>Die nothwendigen Erforderniſſe einer auf dieſe Regel der Fruchtfolge gegruͤnde-<note place="right">Bedingungen<lb/> bei der Ein-<lb/> fuͤhrung die-<lb/> ſes Syſtems.</note><lb/> ten Wirthſchaft, bei deren Mangel die Einfuͤhrung unmoͤglich iſt, oder doch nur un-<lb/> vollkommenes Stuͤckwerk bleibt, ſind folgende:</p><lb/> <p>1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abweſen-<lb/> heit aller Servitute und Rechte, die ein anderer darauf hat, oder doch eine zweckmaͤ-<lb/> ßige Beſchraͤnkung derſelben.</p><lb/> <p>2) Eine gute und nicht zu ſehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder.<lb/> Das Gegentheil macht wenigſtens ungemeine Schwierigkeiten bei dieſer eine ununter-<lb/> brochene Aufmerkſamkeit fordernden Kultur.</p><lb/> <p>3) Bei ihrer Einfuͤhrung ein nicht zu ſehr ausgemagertes Land oder beſondere<lb/> Huͤlfsquellen, um ſich den erſten kraftvollen Duͤnger zu verſchaffen. Sie ohne ſolche<lb/> auf einem durch die Felderwirthſchaft erſchoͤpften Boden einfuͤhren zu wollen, erfor-<lb/> dert wenigſtens große Aufopferungen oder die Anlage eines betraͤchtlichen Kapitals,<lb/> indem der Bau verkaͤuflicher Fruͤchte vorerſt ſehr eingeſchraͤnkt werden muß, um ge-<lb/> nugſame Futterung, d. h. Duͤngermaterial zu gewinnen. Ihre Einfuͤhrung iſt des-<lb/> halb nach der gewoͤhnlchen Koppelwirthſchaft, die ihren Acker in mehrere Kraft erhal-<lb/> ten hat, in der Regel weit leichter als nach der mehrentheils erſchoͤpfenden Dreifelder-<lb/> wirthſchaft, und in manchen Faͤllen iſt es rathſam, durch jene hindurch zu der hoͤhern<lb/> Wirthſchaft uͤberzugehen. Von den zweckmaͤßigſten Huͤlfsmitteln bei dem Uebergange<lb/> werden wir weiter reden.</p><lb/> <p>4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menſchenzahl,<lb/> welche in der Felderwirthſchaft zu einer ſchnellen und gehoͤrigen Ausfuͤhrung der Ernte<lb/> noͤthig war, zureichen, alle Arbeiten dieſer Wirthſchaft zu vollfuͤhren; ſie muͤſſen<lb/> aber in eine groͤßere und anhaltende Thaͤtigkeit dabei geſetzt werden. Die Verthei-<lb/> lung der Arbeiten durch das ganze Jahr kann ſo eingerichtet werden, daß ſich eine un-<lb/> unterbrochene Reihe von Beſchaͤftigungen und beſtaͤndiger Verdienſt fuͤr die Men-<lb/> ſchen, ſelbſt fuͤr die ſchwachen Alten und Kinder dabei finde. Dieſe Arbeiten erfor-<lb/> dern zwar keinesweges eine ſchwer zu erlangende Kunſtfertigkeit; indeſſen findet doch<lb/> eine mehrere Theilung der Arbeit und eine daraus erfolgende groͤßere Uebung in den-<lb/> ſelben und in der Handhabung gewiſſer Werkzeuge dabei ſtatt, wodurch die Arbeit<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [357/0403]
Der Fruchtwechſel.
§. 370.
Die nothwendigen Erforderniſſe einer auf dieſe Regel der Fruchtfolge gegruͤnde-
ten Wirthſchaft, bei deren Mangel die Einfuͤhrung unmoͤglich iſt, oder doch nur un-
vollkommenes Stuͤckwerk bleibt, ſind folgende:
Bedingungen
bei der Ein-
fuͤhrung die-
ſes Syſtems.
1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abweſen-
heit aller Servitute und Rechte, die ein anderer darauf hat, oder doch eine zweckmaͤ-
ßige Beſchraͤnkung derſelben.
2) Eine gute und nicht zu ſehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder.
Das Gegentheil macht wenigſtens ungemeine Schwierigkeiten bei dieſer eine ununter-
brochene Aufmerkſamkeit fordernden Kultur.
3) Bei ihrer Einfuͤhrung ein nicht zu ſehr ausgemagertes Land oder beſondere
Huͤlfsquellen, um ſich den erſten kraftvollen Duͤnger zu verſchaffen. Sie ohne ſolche
auf einem durch die Felderwirthſchaft erſchoͤpften Boden einfuͤhren zu wollen, erfor-
dert wenigſtens große Aufopferungen oder die Anlage eines betraͤchtlichen Kapitals,
indem der Bau verkaͤuflicher Fruͤchte vorerſt ſehr eingeſchraͤnkt werden muß, um ge-
nugſame Futterung, d. h. Duͤngermaterial zu gewinnen. Ihre Einfuͤhrung iſt des-
halb nach der gewoͤhnlchen Koppelwirthſchaft, die ihren Acker in mehrere Kraft erhal-
ten hat, in der Regel weit leichter als nach der mehrentheils erſchoͤpfenden Dreifelder-
wirthſchaft, und in manchen Faͤllen iſt es rathſam, durch jene hindurch zu der hoͤhern
Wirthſchaft uͤberzugehen. Von den zweckmaͤßigſten Huͤlfsmitteln bei dem Uebergange
werden wir weiter reden.
4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menſchenzahl,
welche in der Felderwirthſchaft zu einer ſchnellen und gehoͤrigen Ausfuͤhrung der Ernte
noͤthig war, zureichen, alle Arbeiten dieſer Wirthſchaft zu vollfuͤhren; ſie muͤſſen
aber in eine groͤßere und anhaltende Thaͤtigkeit dabei geſetzt werden. Die Verthei-
lung der Arbeiten durch das ganze Jahr kann ſo eingerichtet werden, daß ſich eine un-
unterbrochene Reihe von Beſchaͤftigungen und beſtaͤndiger Verdienſt fuͤr die Men-
ſchen, ſelbſt fuͤr die ſchwachen Alten und Kinder dabei finde. Dieſe Arbeiten erfor-
dern zwar keinesweges eine ſchwer zu erlangende Kunſtfertigkeit; indeſſen findet doch
eine mehrere Theilung der Arbeit und eine daraus erfolgende groͤßere Uebung in den-
ſelben und in der Handhabung gewiſſer Werkzeuge dabei ſtatt, wodurch die Arbeit
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