Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Landwirthschaftliche Buchhaltung. len Verhältnissen und Zwecken am angemessensten scheint, auswählen und zusammen-setzen kann. In der Praxis kann in manchen Fällen eine minder vollkommene vorzu- ziehen seyn, weil sie den besondern Zweck, den man hat, hinlänglich erreicht, dabei auch leichter fällt, und überhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollständig ausge- führt besser ist, als ein höheres Ideal, welches man aber nicht erreicht. §. 234. Die gewöhnlichste und unter dem Namen der landwirthschaftlichen Register-Die gewöhn- Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbücher. No. 1. für die Geldrechnung. No. 2. für die Getreide- und andere Naturalienberechnung. No. 3. für die Viehberechnung. §. 235. Der erste Theil der Geldrechnung enthält gemeiniglich die Einnahme, derBesteht aus: Zu beiden pflegen die Seiten so liniirt zu seyn, daß in der ersten Kolumne Landwirthſchaftliche Buchhaltung. len Verhaͤltniſſen und Zwecken am angemeſſenſten ſcheint, auswaͤhlen und zuſammen-ſetzen kann. In der Praxis kann in manchen Faͤllen eine minder vollkommene vorzu- ziehen ſeyn, weil ſie den beſondern Zweck, den man hat, hinlaͤnglich erreicht, dabei auch leichter faͤllt, und uͤberhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollſtaͤndig ausge- fuͤhrt beſſer iſt, als ein hoͤheres Ideal, welches man aber nicht erreicht. §. 234. Die gewoͤhnlichſte und unter dem Namen der landwirthſchaftlichen Regiſter-Die gewoͤhn- Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbuͤcher. No. 1. fuͤr die Geldrechnung. No. 2. fuͤr die Getreide- und andere Naturalienberechnung. No. 3. fuͤr die Viehberechnung. §. 235. Der erſte Theil der Geldrechnung enthaͤlt gemeiniglich die Einnahme, derBeſteht aus: Zu beiden pflegen die Seiten ſo liniirt zu ſeyn, daß in der erſten Kolumne <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0245" n="213"/><fw place="top" type="header">Landwirthſchaftliche Buchhaltung.</fw><lb/> len Verhaͤltniſſen und Zwecken am angemeſſenſten ſcheint, auswaͤhlen und zuſammen-<lb/> ſetzen kann. In der Praxis kann in manchen Faͤllen eine minder vollkommene vorzu-<lb/> ziehen ſeyn, weil ſie den beſondern Zweck, den man hat, hinlaͤnglich erreicht, dabei<lb/> auch leichter faͤllt, und uͤberhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollſtaͤndig ausge-<lb/> fuͤhrt beſſer iſt, als ein hoͤheres Ideal, welches man aber nicht erreicht.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 234.</head><lb/> <p>Die gewoͤhnlichſte und unter dem Namen der landwirthſchaftlichen <hi rendition="#g">Regiſter-</hi><note place="right">Die gewoͤhn-<lb/> lichſte oder<lb/> die ſoge-<lb/> nannte Regi-<lb/> ſter-Form.</note><lb/><hi rendition="#g">fuͤhrung</hi> bekannteſte Art iſt folgende:</p><lb/> <p>Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbuͤcher.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">No.</hi> 1. fuͤr die <hi rendition="#g">Geldrechnung.</hi></item><lb/> <item><hi rendition="#aq">No.</hi> 2. fuͤr die <hi rendition="#g">Getreide-</hi> und andere <hi rendition="#g">Naturalienberechnung.</hi></item><lb/> <item><hi rendition="#aq">No.</hi> 3. fuͤr die <hi rendition="#g">Viehberechnung.</hi></item> </list> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 235.</head><lb/> <p>Der erſte Theil der Geldrechnung enthaͤlt gemeiniglich die Einnahme, der<note place="right">Beſteht aus:<lb/> 1) der Geld-<lb/> rechnung.</note><lb/> zweite die Ausgabe.</p><lb/> <p>Zu beiden pflegen die Seiten ſo liniirt zu ſeyn, daß in der erſten Kolumne<lb/> zur linken Hand Monat und Tag, in der zweiten die Nummern der Belege,<lb/> wo ſolche Statt finden, ſtehn. In der Mitte dann die Poſten, und rechts eine<lb/> doppelte Geldkolumne von Thalern, Groſchen und Pfennigen. In der erſten die-<lb/> ſer Geldkolumnen kommt der Betrag der einzelnen Poſten, in der zweiten aber<lb/> der Betrag der Einnahme oder Ausgabe monatlich addirt. Um die Sache ganz<lb/> deutlich zu machen, ſtehe hier die monatliche Einnahme an baaren Gefaͤllen und<lb/> fuͤr Rocken:</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [213/0245]
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
len Verhaͤltniſſen und Zwecken am angemeſſenſten ſcheint, auswaͤhlen und zuſammen-
ſetzen kann. In der Praxis kann in manchen Faͤllen eine minder vollkommene vorzu-
ziehen ſeyn, weil ſie den beſondern Zweck, den man hat, hinlaͤnglich erreicht, dabei
auch leichter faͤllt, und uͤberhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollſtaͤndig ausge-
fuͤhrt beſſer iſt, als ein hoͤheres Ideal, welches man aber nicht erreicht.
§. 234.
Die gewoͤhnlichſte und unter dem Namen der landwirthſchaftlichen Regiſter-
fuͤhrung bekannteſte Art iſt folgende:
Die gewoͤhn-
lichſte oder
die ſoge-
nannte Regi-
ſter-Form.
Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbuͤcher.
No. 1. fuͤr die Geldrechnung.
No. 2. fuͤr die Getreide- und andere Naturalienberechnung.
No. 3. fuͤr die Viehberechnung.
§. 235.
Der erſte Theil der Geldrechnung enthaͤlt gemeiniglich die Einnahme, der
zweite die Ausgabe.
Beſteht aus:
1) der Geld-
rechnung.
Zu beiden pflegen die Seiten ſo liniirt zu ſeyn, daß in der erſten Kolumne
zur linken Hand Monat und Tag, in der zweiten die Nummern der Belege,
wo ſolche Statt finden, ſtehn. In der Mitte dann die Poſten, und rechts eine
doppelte Geldkolumne von Thalern, Groſchen und Pfennigen. In der erſten die-
ſer Geldkolumnen kommt der Betrag der einzelnen Poſten, in der zweiten aber
der Betrag der Einnahme oder Ausgabe monatlich addirt. Um die Sache ganz
deutlich zu machen, ſtehe hier die monatliche Einnahme an baaren Gefaͤllen und
fuͤr Rocken:
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