Das verschiedene Verhältniß, worin die Eßwaaren, Getreide und andere nahrhafte Früchte, Fleisch verschiedener Art, Fett, Butter, Käse, Milch, Eyer, Hering, ihrem Preise und ihrer Nahrungsfähigkeit nach gegen einander stehen, kann oft eine Veränderung in der Konsumtion derselben vortheilhaft machen, wenn nicht das Gesinde zu sehr an eine bestimmte Speisungsart gewöhnt ist, und sich aus Eigensinn selbst gegen eine Verbesserung derselben sträubt.
Ueberhaupt muß man das Gesetz der Sparsamkeit beständig vor Au- gen haben. Die spezielle Anwendung werden wir bei Gelegenheit mancher Ge- genstände zeigen.
§. 217.
Von sehr großer Wichtigkeit ist es, daß zu rechter Zeit ein genauer Ueber-Sorge für den nöthigen Bedarf. schlag vom Bedarf der Wirthschaft in allen und jeden Stücken gemacht und mit dem Bestande vergleichen werde, damit man diesen vorräthig erhalte und sich auf keine Weise verleiten lasse, wäre es auch durch die vortheilhaftesten Preise, einen Eingriff darin zu machen. In der Regel muß man von jedem Produkte einen Vorrath zu erhalten trachten, der zwei Monate über die Zeit, wo es wieder ge- wonnen werden kann, hinausreicht. Bei ungewöhnlich hohen Preisen, die bei der Aussicht auf eine vorzügliche Ernte nach derselben mit größter Wahrscheinlich- keit sehr fallen werden, kann man diesen Termin wohl um etwas verkürzen; aber der Vortheil muß doch sehr auffallend seyn, wenn man sich dazu entschließt, weil die Herbeischaffung oder die frühere zu Gutmachung der neuen Frucht in diesem Zeitpunkte leicht nachtheilige Störungen in den Wirthschaftsgeschäften veranlaßt. Auf keinen Fall und um keinen Preis darf man zu kurz rechnen, und sich etwa auf eine frühere Ernte verlassen, weil diese bei dem besten Anscheine sich dennoch ver- zögern, und in große Verlegenheit setzen kann. Es ist deshalb so wesentlich, von den Beständen jederzeit eine klare Uebersicht zu haben.
§. 218.
Der Verkauf der Produkte erfordert eine sehr große Vorsicht und Ueberle-Verkauf der Produkte. gung, mit Rücksicht auf alle Lokalverhältnisse der Gegend, auf die Marktplätze und die Handelsverhältnisse, deren Kenntniß sich daher ein jeder Wirth zu erwer- ben und fest im Auge zu behalten hat.
Direktion der Wirthſchaft.
Das verſchiedene Verhaͤltniß, worin die Eßwaaren, Getreide und andere nahrhafte Fruͤchte, Fleiſch verſchiedener Art, Fett, Butter, Kaͤſe, Milch, Eyer, Hering, ihrem Preiſe und ihrer Nahrungsfaͤhigkeit nach gegen einander ſtehen, kann oft eine Veraͤnderung in der Konſumtion derſelben vortheilhaft machen, wenn nicht das Geſinde zu ſehr an eine beſtimmte Speiſungsart gewoͤhnt iſt, und ſich aus Eigenſinn ſelbſt gegen eine Verbeſſerung derſelben ſtraͤubt.
Ueberhaupt muß man das Geſetz der Sparſamkeit beſtaͤndig vor Au- gen haben. Die ſpezielle Anwendung werden wir bei Gelegenheit mancher Ge- genſtaͤnde zeigen.
§. 217.
Von ſehr großer Wichtigkeit iſt es, daß zu rechter Zeit ein genauer Ueber-Sorge fuͤr den noͤthigen Bedarf. ſchlag vom Bedarf der Wirthſchaft in allen und jeden Stuͤcken gemacht und mit dem Beſtande vergleichen werde, damit man dieſen vorraͤthig erhalte und ſich auf keine Weiſe verleiten laſſe, waͤre es auch durch die vortheilhafteſten Preiſe, einen Eingriff darin zu machen. In der Regel muß man von jedem Produkte einen Vorrath zu erhalten trachten, der zwei Monate uͤber die Zeit, wo es wieder ge- wonnen werden kann, hinausreicht. Bei ungewoͤhnlich hohen Preiſen, die bei der Ausſicht auf eine vorzuͤgliche Ernte nach derſelben mit groͤßter Wahrſcheinlich- keit ſehr fallen werden, kann man dieſen Termin wohl um etwas verkuͤrzen; aber der Vortheil muß doch ſehr auffallend ſeyn, wenn man ſich dazu entſchließt, weil die Herbeiſchaffung oder die fruͤhere zu Gutmachung der neuen Frucht in dieſem Zeitpunkte leicht nachtheilige Stoͤrungen in den Wirthſchaftsgeſchaͤften veranlaßt. Auf keinen Fall und um keinen Preis darf man zu kurz rechnen, und ſich etwa auf eine fruͤhere Ernte verlaſſen, weil dieſe bei dem beſten Anſcheine ſich dennoch ver- zoͤgern, und in große Verlegenheit ſetzen kann. Es iſt deshalb ſo weſentlich, von den Beſtaͤnden jederzeit eine klare Ueberſicht zu haben.
§. 218.
Der Verkauf der Produkte erfordert eine ſehr große Vorſicht und Ueberle-Verkauf der Produkte. gung, mit Ruͤckſicht auf alle Lokalverhaͤltniſſe der Gegend, auf die Marktplaͤtze und die Handelsverhaͤltniſſe, deren Kenntniß ſich daher ein jeder Wirth zu erwer- ben und feſt im Auge zu behalten hat.
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[197/0227]
Direktion der Wirthſchaft.
Das verſchiedene Verhaͤltniß, worin die Eßwaaren, Getreide und andere
nahrhafte Fruͤchte, Fleiſch verſchiedener Art, Fett, Butter, Kaͤſe, Milch, Eyer,
Hering, ihrem Preiſe und ihrer Nahrungsfaͤhigkeit nach gegen einander ſtehen,
kann oft eine Veraͤnderung in der Konſumtion derſelben vortheilhaft machen,
wenn nicht das Geſinde zu ſehr an eine beſtimmte Speiſungsart gewoͤhnt iſt, und
ſich aus Eigenſinn ſelbſt gegen eine Verbeſſerung derſelben ſtraͤubt.
Ueberhaupt muß man das Geſetz der Sparſamkeit beſtaͤndig vor Au-
gen haben. Die ſpezielle Anwendung werden wir bei Gelegenheit mancher Ge-
genſtaͤnde zeigen.
§. 217.
Von ſehr großer Wichtigkeit iſt es, daß zu rechter Zeit ein genauer Ueber-
ſchlag vom Bedarf der Wirthſchaft in allen und jeden Stuͤcken gemacht und mit
dem Beſtande vergleichen werde, damit man dieſen vorraͤthig erhalte und ſich auf
keine Weiſe verleiten laſſe, waͤre es auch durch die vortheilhafteſten Preiſe, einen
Eingriff darin zu machen. In der Regel muß man von jedem Produkte einen
Vorrath zu erhalten trachten, der zwei Monate uͤber die Zeit, wo es wieder ge-
wonnen werden kann, hinausreicht. Bei ungewoͤhnlich hohen Preiſen, die bei
der Ausſicht auf eine vorzuͤgliche Ernte nach derſelben mit groͤßter Wahrſcheinlich-
keit ſehr fallen werden, kann man dieſen Termin wohl um etwas verkuͤrzen; aber
der Vortheil muß doch ſehr auffallend ſeyn, wenn man ſich dazu entſchließt, weil
die Herbeiſchaffung oder die fruͤhere zu Gutmachung der neuen Frucht in dieſem
Zeitpunkte leicht nachtheilige Stoͤrungen in den Wirthſchaftsgeſchaͤften veranlaßt.
Auf keinen Fall und um keinen Preis darf man zu kurz rechnen, und ſich etwa auf
eine fruͤhere Ernte verlaſſen, weil dieſe bei dem beſten Anſcheine ſich dennoch ver-
zoͤgern, und in große Verlegenheit ſetzen kann. Es iſt deshalb ſo weſentlich, von
den Beſtaͤnden jederzeit eine klare Ueberſicht zu haben.
Sorge fuͤr
den noͤthigen
Bedarf.
§. 218.
Der Verkauf der Produkte erfordert eine ſehr große Vorſicht und Ueberle-
gung, mit Ruͤckſicht auf alle Lokalverhaͤltniſſe der Gegend, auf die Marktplaͤtze
und die Handelsverhaͤltniſſe, deren Kenntniß ſich daher ein jeder Wirth zu erwer-
ben und feſt im Auge zu behalten hat.
Verkauf der
Produkte.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/227>, abgerufen am 22.02.2025.
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