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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Arbeit im Allgemeinen.
aufschieblich und zu jeder Zeit und Witterung ausführbar, so muß man die Zeit
wohl wahrnehmen, wo man die Arbeiter zu größern Geschäften nicht be-
nutzen kann.

§. 158.

Diejenige vielfache Trennung oder Theilung der Arbeit, welche in den Fa-In wiefern
Theilung der
Arbeit auch
in der Land-
wirthschaft
vortheilhaft
anzuwenden.

briken zur Ersparung der Zeit und der Kräfte und zur Uebung der Arbeiter von
so erstaunlichem Nutzen ist, kann in dem Grade bei der Landwirthschaft nicht an-
gewandt werden. Indessen lassen sich doch auch hier bei manchen Arbeiten be-
sondere Arbeiter zu einzelnen Theilen des Geschäftes anstellen, so daß ein jeder
mit besondern Werkzeugen und Handgriffen einen Theil der Arbeit, ein anderer
den andern Theil verrichtet. Der ersparte Uebergang von einem Werkzeuge zum
andern und die größere Uebung in einem Handgriffe gegen die Verwechselung der-
selben, welche besonders bei steifen Leuten sehr in Betracht kömmt, macht einen
erheblichen Unterschied nicht bloß in Ansehung des Zeitaufwandes, sondern auch
in Ansehung der Güte, worin jeder Theil der Arbeit gemacht wird. Allein es
kömmt sehr darauf an, daß die verschiedenen Theile der Arbeiten gehörig in ein-
ander greifen, daß ein jeder Arbeiter genug und nicht zu viel zu thun habe, und
einer nicht auf den andern zu warten brauche, weshalb man die Arbeit und die
Arbeiter genau kennen, und Kräfte und Zeit gehörig abzuwägen wissen muß.
Trifft alles gut zu, und ist die Sache einmal in gehörigen Gang gebracht, so
wird oft der Wetteifer unter den Arbeitern dadurch erregt. Ist dies aber nicht,
so kann die Unthätigkeit dadurch nur befördert werden, indem jeder die seinige
darauf schiebt, daß er auf den andern habe warten müssen. Auch haben die
Arbeiter Vorwand, es einer auf den andern zu schieben, wenn die Arbeit schlech-
ter gemacht worden.

Beispiele: Sammeln und Binden der Früchte, das Pflanzen, Kartoffel-
ausheben u. s. w.

Auch findet bei größeren Wirthschaften Theilung der Arbeit in so fern
Statt, daß ein Theil der Menschen mit dem Gespann, mit Ochsen oder mit
Pferden, ein anderer mit der Hand, und zwar manchmal nur besondere Arbeiten
zu jeder Jahreszeit verrichtet. Nur kann wegen der Veränderlichkeit der Arbeit

Die Arbeit im Allgemeinen.
aufſchieblich und zu jeder Zeit und Witterung ausfuͤhrbar, ſo muß man die Zeit
wohl wahrnehmen, wo man die Arbeiter zu groͤßern Geſchaͤften nicht be-
nutzen kann.

§. 158.

Diejenige vielfache Trennung oder Theilung der Arbeit, welche in den Fa-In wiefern
Theilung der
Arbeit auch
in der Land-
wirthſchaft
vortheilhaft
anzuwenden.

briken zur Erſparung der Zeit und der Kraͤfte und zur Uebung der Arbeiter von
ſo erſtaunlichem Nutzen iſt, kann in dem Grade bei der Landwirthſchaft nicht an-
gewandt werden. Indeſſen laſſen ſich doch auch hier bei manchen Arbeiten be-
ſondere Arbeiter zu einzelnen Theilen des Geſchaͤftes anſtellen, ſo daß ein jeder
mit beſondern Werkzeugen und Handgriffen einen Theil der Arbeit, ein anderer
den andern Theil verrichtet. Der erſparte Uebergang von einem Werkzeuge zum
andern und die groͤßere Uebung in einem Handgriffe gegen die Verwechſelung der-
ſelben, welche beſonders bei ſteifen Leuten ſehr in Betracht koͤmmt, macht einen
erheblichen Unterſchied nicht bloß in Anſehung des Zeitaufwandes, ſondern auch
in Anſehung der Guͤte, worin jeder Theil der Arbeit gemacht wird. Allein es
koͤmmt ſehr darauf an, daß die verſchiedenen Theile der Arbeiten gehoͤrig in ein-
ander greifen, daß ein jeder Arbeiter genug und nicht zu viel zu thun habe, und
einer nicht auf den andern zu warten brauche, weshalb man die Arbeit und die
Arbeiter genau kennen, und Kraͤfte und Zeit gehoͤrig abzuwaͤgen wiſſen muß.
Trifft alles gut zu, und iſt die Sache einmal in gehoͤrigen Gang gebracht, ſo
wird oft der Wetteifer unter den Arbeitern dadurch erregt. Iſt dies aber nicht,
ſo kann die Unthaͤtigkeit dadurch nur befoͤrdert werden, indem jeder die ſeinige
darauf ſchiebt, daß er auf den andern habe warten muͤſſen. Auch haben die
Arbeiter Vorwand, es einer auf den andern zu ſchieben, wenn die Arbeit ſchlech-
ter gemacht worden.

Beiſpiele: Sammeln und Binden der Fruͤchte, das Pflanzen, Kartoffel-
ausheben u. ſ. w.

Auch findet bei groͤßeren Wirthſchaften Theilung der Arbeit in ſo fern
Statt, daß ein Theil der Menſchen mit dem Geſpann, mit Ochſen oder mit
Pferden, ein anderer mit der Hand, und zwar manchmal nur beſondere Arbeiten
zu jeder Jahreszeit verrichtet. Nur kann wegen der Veraͤnderlichkeit der Arbeit

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[111/0141] Die Arbeit im Allgemeinen. aufſchieblich und zu jeder Zeit und Witterung ausfuͤhrbar, ſo muß man die Zeit wohl wahrnehmen, wo man die Arbeiter zu groͤßern Geſchaͤften nicht be- nutzen kann. §. 158. Diejenige vielfache Trennung oder Theilung der Arbeit, welche in den Fa- briken zur Erſparung der Zeit und der Kraͤfte und zur Uebung der Arbeiter von ſo erſtaunlichem Nutzen iſt, kann in dem Grade bei der Landwirthſchaft nicht an- gewandt werden. Indeſſen laſſen ſich doch auch hier bei manchen Arbeiten be- ſondere Arbeiter zu einzelnen Theilen des Geſchaͤftes anſtellen, ſo daß ein jeder mit beſondern Werkzeugen und Handgriffen einen Theil der Arbeit, ein anderer den andern Theil verrichtet. Der erſparte Uebergang von einem Werkzeuge zum andern und die groͤßere Uebung in einem Handgriffe gegen die Verwechſelung der- ſelben, welche beſonders bei ſteifen Leuten ſehr in Betracht koͤmmt, macht einen erheblichen Unterſchied nicht bloß in Anſehung des Zeitaufwandes, ſondern auch in Anſehung der Guͤte, worin jeder Theil der Arbeit gemacht wird. Allein es koͤmmt ſehr darauf an, daß die verſchiedenen Theile der Arbeiten gehoͤrig in ein- ander greifen, daß ein jeder Arbeiter genug und nicht zu viel zu thun habe, und einer nicht auf den andern zu warten brauche, weshalb man die Arbeit und die Arbeiter genau kennen, und Kraͤfte und Zeit gehoͤrig abzuwaͤgen wiſſen muß. Trifft alles gut zu, und iſt die Sache einmal in gehoͤrigen Gang gebracht, ſo wird oft der Wetteifer unter den Arbeitern dadurch erregt. Iſt dies aber nicht, ſo kann die Unthaͤtigkeit dadurch nur befoͤrdert werden, indem jeder die ſeinige darauf ſchiebt, daß er auf den andern habe warten muͤſſen. Auch haben die Arbeiter Vorwand, es einer auf den andern zu ſchieben, wenn die Arbeit ſchlech- ter gemacht worden. In wiefern Theilung der Arbeit auch in der Land- wirthſchaft vortheilhaft anzuwenden. Beiſpiele: Sammeln und Binden der Fruͤchte, das Pflanzen, Kartoffel- ausheben u. ſ. w. Auch findet bei groͤßeren Wirthſchaften Theilung der Arbeit in ſo fern Statt, daß ein Theil der Menſchen mit dem Geſpann, mit Ochſen oder mit Pferden, ein anderer mit der Hand, und zwar manchmal nur beſondere Arbeiten zu jeder Jahreszeit verrichtet. Nur kann wegen der Veraͤnderlichkeit der Arbeit

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/141>, abgerufen am 21.12.2024.