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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Arbeit im Allgemeinen.
Produkts größtentheils allein den Naturkräften überlassen wird, bis sie zur letzten
Gewinnung desselben wieder eintreten muß. Nachdem jede Frucht bestellt worden,
ist eine Zeitlang hindurch nicht viel daran zu thun, wogegen die Arbeit bei einem
Fabrikate immer fortgeht, bis solches vollendet ist. Damit nun der Landwirth
seine arbeitenden Kräfte immerfort benutzen könne, muß er theils mannigfaltige
Produkte erzielen, theils den ganzen Gang der Wirthschaft so einrichten, daß
jeder Zeitpunkt wenigstens mit einer vorbereitenden Beschäftigung ausgefüllt
werde. Die Produkte muß er so auswählen, daß die Arbeit, die ein jedes for-
dert, zu gehöriger Zeit in den Lauf der Geschäfte eingreife, daß aber nie mehrere
nothwendige Arbeiten zu gleicher Zeit zusammentreffen, als er mit seinen dis-
poniblen oder herbeizuschaffenden Kräften bestreiten kann.

§. 153.

Regeln bei
Einrichtung
und Verthei-
lung der Ar-
beit im Allge-
meinen.
Von großen Arbeiten sind nie viele auf einmal vorzunehmen, am wenigsten
auf sehr entfernten Plätzen. So viel möglich muß man eine nach der andern,
und jede mit aller Kraft angreifen und zu vollenden suchen; theils der Aufsicht we-
gen, theils weil ein gewisser Wetteifer unter den Arbeitern erweckt werden kann,
wenn deren viele unter Aufsicht bei einander sind; wogegen sie bei einer großen
Arbeit, wenn ihrer wenige dazu verwandt werden, über die Weitläuftigkeit fast
erschrecken, bei dem geringen Fortschritte, welchen sie macht, selbst muthlos wer-
den, und auch wohl glauben, daß man des großen Umfangs wegen doch nicht be-
merken werde, ob sie von der Stelle gekommen seyen. Bei solchen großen Arbei-
ten ist immer ein Mensch oder ein Gespann zu viel besser, als eins zu wenig.

Bei kleinern Arbeiten muß man sich dagegen hüten, daß man nicht mehrere
anstelle, als dabei nöthig sind. Sie stehen sich sonst leicht im Wege, verlassen
sich einer auf den andern, und glauben leicht, daß man die Arbeit selbst größer
anschlage, als sie wirklich ist. Eine gehörige Abmessung der Kräfte, die zu jeder
Arbeit erforderlich sind, ist deshalb von großer Wichtigkeit. Man lernt sie ken-
nen, indem man den Zeit- und Kraftaufwand in einzelnen Abtheilungen oder im
Ganzen wohl beachtet.

§. 154.

Vor allem sind diejenigen größern Arbeiten vorzunehmen und mit aller Kraft
zu betreiben, deren guter Erfolg von angemessener Witterung abhängt, sobald

Die Arbeit im Allgemeinen.
Produkts groͤßtentheils allein den Naturkraͤften uͤberlaſſen wird, bis ſie zur letzten
Gewinnung deſſelben wieder eintreten muß. Nachdem jede Frucht beſtellt worden,
iſt eine Zeitlang hindurch nicht viel daran zu thun, wogegen die Arbeit bei einem
Fabrikate immer fortgeht, bis ſolches vollendet iſt. Damit nun der Landwirth
ſeine arbeitenden Kraͤfte immerfort benutzen koͤnne, muß er theils mannigfaltige
Produkte erzielen, theils den ganzen Gang der Wirthſchaft ſo einrichten, daß
jeder Zeitpunkt wenigſtens mit einer vorbereitenden Beſchaͤftigung ausgefuͤllt
werde. Die Produkte muß er ſo auswaͤhlen, daß die Arbeit, die ein jedes for-
dert, zu gehoͤriger Zeit in den Lauf der Geſchaͤfte eingreife, daß aber nie mehrere
nothwendige Arbeiten zu gleicher Zeit zuſammentreffen, als er mit ſeinen dis-
poniblen oder herbeizuſchaffenden Kraͤften beſtreiten kann.

§. 153.

Regeln bei
Einrichtung
und Verthei-
lung der Ar-
beit im Allge-
meinen.
Von großen Arbeiten ſind nie viele auf einmal vorzunehmen, am wenigſten
auf ſehr entfernten Plaͤtzen. So viel moͤglich muß man eine nach der andern,
und jede mit aller Kraft angreifen und zu vollenden ſuchen; theils der Aufſicht we-
gen, theils weil ein gewiſſer Wetteifer unter den Arbeitern erweckt werden kann,
wenn deren viele unter Aufſicht bei einander ſind; wogegen ſie bei einer großen
Arbeit, wenn ihrer wenige dazu verwandt werden, uͤber die Weitlaͤuftigkeit faſt
erſchrecken, bei dem geringen Fortſchritte, welchen ſie macht, ſelbſt muthlos wer-
den, und auch wohl glauben, daß man des großen Umfangs wegen doch nicht be-
merken werde, ob ſie von der Stelle gekommen ſeyen. Bei ſolchen großen Arbei-
ten iſt immer ein Menſch oder ein Geſpann zu viel beſſer, als eins zu wenig.

Bei kleinern Arbeiten muß man ſich dagegen huͤten, daß man nicht mehrere
anſtelle, als dabei noͤthig ſind. Sie ſtehen ſich ſonſt leicht im Wege, verlaſſen
ſich einer auf den andern, und glauben leicht, daß man die Arbeit ſelbſt groͤßer
anſchlage, als ſie wirklich iſt. Eine gehoͤrige Abmeſſung der Kraͤfte, die zu jeder
Arbeit erforderlich ſind, iſt deshalb von großer Wichtigkeit. Man lernt ſie ken-
nen, indem man den Zeit- und Kraftaufwand in einzelnen Abtheilungen oder im
Ganzen wohl beachtet.

§. 154.

Vor allem ſind diejenigen groͤßern Arbeiten vorzunehmen und mit aller Kraft
zu betreiben, deren guter Erfolg von angemeſſener Witterung abhaͤngt, ſobald

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[108/0138] Die Arbeit im Allgemeinen. Produkts groͤßtentheils allein den Naturkraͤften uͤberlaſſen wird, bis ſie zur letzten Gewinnung deſſelben wieder eintreten muß. Nachdem jede Frucht beſtellt worden, iſt eine Zeitlang hindurch nicht viel daran zu thun, wogegen die Arbeit bei einem Fabrikate immer fortgeht, bis ſolches vollendet iſt. Damit nun der Landwirth ſeine arbeitenden Kraͤfte immerfort benutzen koͤnne, muß er theils mannigfaltige Produkte erzielen, theils den ganzen Gang der Wirthſchaft ſo einrichten, daß jeder Zeitpunkt wenigſtens mit einer vorbereitenden Beſchaͤftigung ausgefuͤllt werde. Die Produkte muß er ſo auswaͤhlen, daß die Arbeit, die ein jedes for- dert, zu gehoͤriger Zeit in den Lauf der Geſchaͤfte eingreife, daß aber nie mehrere nothwendige Arbeiten zu gleicher Zeit zuſammentreffen, als er mit ſeinen dis- poniblen oder herbeizuſchaffenden Kraͤften beſtreiten kann. §. 153. Von großen Arbeiten ſind nie viele auf einmal vorzunehmen, am wenigſten auf ſehr entfernten Plaͤtzen. So viel moͤglich muß man eine nach der andern, und jede mit aller Kraft angreifen und zu vollenden ſuchen; theils der Aufſicht we- gen, theils weil ein gewiſſer Wetteifer unter den Arbeitern erweckt werden kann, wenn deren viele unter Aufſicht bei einander ſind; wogegen ſie bei einer großen Arbeit, wenn ihrer wenige dazu verwandt werden, uͤber die Weitlaͤuftigkeit faſt erſchrecken, bei dem geringen Fortſchritte, welchen ſie macht, ſelbſt muthlos wer- den, und auch wohl glauben, daß man des großen Umfangs wegen doch nicht be- merken werde, ob ſie von der Stelle gekommen ſeyen. Bei ſolchen großen Arbei- ten iſt immer ein Menſch oder ein Geſpann zu viel beſſer, als eins zu wenig. Regeln bei Einrichtung und Verthei- lung der Ar- beit im Allge- meinen. Bei kleinern Arbeiten muß man ſich dagegen huͤten, daß man nicht mehrere anſtelle, als dabei noͤthig ſind. Sie ſtehen ſich ſonſt leicht im Wege, verlaſſen ſich einer auf den andern, und glauben leicht, daß man die Arbeit ſelbſt groͤßer anſchlage, als ſie wirklich iſt. Eine gehoͤrige Abmeſſung der Kraͤfte, die zu jeder Arbeit erforderlich ſind, iſt deshalb von großer Wichtigkeit. Man lernt ſie ken- nen, indem man den Zeit- und Kraftaufwand in einzelnen Abtheilungen oder im Ganzen wohl beachtet. §. 154. Vor allem ſind diejenigen groͤßern Arbeiten vorzunehmen und mit aller Kraft zu betreiben, deren guter Erfolg von angemeſſener Witterung abhaͤngt, ſobald

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/138>, abgerufen am 22.12.2024.