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Szentiványi, Márton: Fünffzig Motiva, Oder Bewegende Ursachen/ Und Betrachtungen. 2. Aufl. [s. l.], 1755.

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46. Betrachtung.

Hernacher habe ich betracht das Gewissen der Catholisch und Uneatholischen: Das Gewissen aber ist eine Würckung des Verstandes oder der Vernunfft wordurch wir erkennen, was zulässig, oder nicht zulässig seye, zu thun, oder zu lassen, und ist die rechte unmittelbahre Regul unsers Willens. Nun beliebe man zu erforschen, und recht ausführlich zu erkennen, was für solche Gewissens-Regulen aus der Lehr deren Catholischen sowohl, als deren Uneatholischen heraus gezogen werden, nach welchen sich der menschliche Will richten muß. Die Gewissens-Regulen aus der Römisch-Catholischen Lehr seyn diese: Alle Sünde muß man meiden: und stehet es in unserm freyen Willen, zu sündigen, oder aber mit göttlicher Gnaden-Hülff die Sünd zu meyden.

Alle Todtsünden verdienen die ewige Peyn, und eine Todtsünd ist genug, uns ewig zu verdammen.

Um aller Welt Guth zu gewinnen, ist nicht zulässig zu sündigen, ja es wäre besser tausendmahl sterben, als eine ein-

46. Betrachtung.

Hernacher habe ich betracht das Gewissen der Catholisch und Uneatholischen: Das Gewissen aber ist eine Würckung des Verstandes oder der Vernunfft wordurch wir erkennen, was zulässig, oder nicht zulässig seye, zu thun, oder zu lassen, und ist die rechte unmittelbahre Regul unsers Willens. Nun beliebe man zu erforschen, und recht ausführlich zu erkennen, was für solche Gewissens-Regulen aus der Lehr deren Catholischen sowohl, als deren Uneatholischen heraus gezogen werden, nach welchen sich der menschliche Will richten muß. Die Gewissens-Regulen aus der Römisch-Catholischen Lehr seyn diese: Alle Sünde muß man meiden: und stehet es in unserm freyen Willen, zu sündigen, oder aber mit göttlicher Gnaden-Hülff die Sünd zu meyden.

Alle Todtsünden verdienen die ewige Peyn, und eine Todtsünd ist genug, uns ewig zu verdammen.

Um aller Welt Guth zu gewinnen, ist nicht zulässig zu sündigen, ja es wäre besser tausendmahl sterben, als eine ein-

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[97/0101] 46. Betrachtung. Hernacher habe ich betracht das Gewissen der Catholisch und Uneatholischen: Das Gewissen aber ist eine Würckung des Verstandes oder der Vernunfft wordurch wir erkennen, was zulässig, oder nicht zulässig seye, zu thun, oder zu lassen, und ist die rechte unmittelbahre Regul unsers Willens. Nun beliebe man zu erforschen, und recht ausführlich zu erkennen, was für solche Gewissens-Regulen aus der Lehr deren Catholischen sowohl, als deren Uneatholischen heraus gezogen werden, nach welchen sich der menschliche Will richten muß. Die Gewissens-Regulen aus der Römisch-Catholischen Lehr seyn diese: Alle Sünde muß man meiden: und stehet es in unserm freyen Willen, zu sündigen, oder aber mit göttlicher Gnaden-Hülff die Sünd zu meyden. Alle Todtsünden verdienen die ewige Peyn, und eine Todtsünd ist genug, uns ewig zu verdammen. Um aller Welt Guth zu gewinnen, ist nicht zulässig zu sündigen, ja es wäre besser tausendmahl sterben, als eine ein-

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Zitationshilfe: Szentiványi, Márton: Fünffzig Motiva, Oder Bewegende Ursachen/ Und Betrachtungen. 2. Aufl. [s. l.], 1755, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/szentivanyi_motiva_1755/101>, abgerufen am 30.12.2024.