Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.sie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, sondern von demselben Die Ursache des Mangels einer Gesammtdarstellung des Berufs- Deutschlands Berufsbildungssystem. Charakter. Während es eine außerordentliche schwierige Aufgabe ist, das Be- ſie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, ſondern von demſelben Die Urſache des Mangels einer Geſammtdarſtellung des Berufs- Deutſchlands Berufsbildungsſyſtem. Charakter. Während es eine außerordentliche ſchwierige Aufgabe iſt, das Be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0219" n="191"/> ſie aber <hi rendition="#g">nicht</hi> dem Verwaltungsrecht angehören, ſondern von demſelben<lb/> als bekannt vorausgeſetzt werden müſſen. Es muß uns daher genügen,<lb/> hier ein Bild darzubieten, welches die gewaltigen Verſchiedenheiten des<lb/> Berufsbildungsweſens auf die oben aufgeſtellten einfacheren Kategorien<lb/> reducirt und dadurch das europäiſche Leben und ſein öffentliches Recht<lb/> hier <hi rendition="#g">als Ganzes</hi> erſcheinen läßt und verſtändlich macht.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Die Urſache des Mangels einer Geſammtdarſtellung des Berufs-<lb/> bildungsweſens in Deutſchland beruht auf der bisher überwiegenden<lb/> Bedeutung der wiſſenſchaftlichen Bildung, welche die größte Kraft ab-<lb/> ſorbirt, und zweitens in der noch vielfach geltenden Vorſtellung von<lb/> der Scheidung des wirthſchaftlichen vom wiſſenſchaftlichen Berufe. Daher<lb/> gibt es über <hi rendition="#g">das Ganze gar keine Literatur</hi>. Im vorigen Jahr-<lb/> hundert kommt natürlich die wirthſchaftliche und künſtleriſche den Syſte-<lb/> matikern, wie Juſti, gar nicht zum Bewußtſein; die Rechtslehrer kennen<lb/> nur die Univerſitäten als öffentlich rechtliche Körperſchaften, und die<lb/> Beſchränkung auf dieſelben unter <hi rendition="#g">völliger</hi> Weglaſſung der wirthſchaft-<lb/> lichen und künſtleriſchen Anſtalten hat ſich erhalten (ſ. <hi rendition="#g">Mauren-<lb/> brecher, Zachariä</hi> und ſelbſt den unermüdlichen <hi rendition="#g">Zöpfl</hi>.) Die neuere<lb/> Polizeiwiſſenſchaft, wie <hi rendition="#g">Jacob, Pölitz</hi> und <hi rendition="#g">Mohl</hi> bleiben bei allge-<lb/> meinen Redensarten, ohne Beziehung auf Deutſchland; die neueſte<lb/> encyclopädiſche Literatur, wie das <hi rendition="#g">Staatswörterbuch</hi> und nament-<lb/> lich <hi rendition="#g">Schmids</hi> Encyclopädie des geſammten Erziehungs- und Unter-<lb/> richtsweſens (ſeit 1859) geben bei den zum Theil für das Detail-<lb/> ſtudium unſchätzbaren Mittheilungen der tüchtigſten Fachmänner, ohne<lb/> die eine Geſammtdarſtellung für viele Theile Deutſchlands geradezu<lb/> unmöglich bliebe, manche Mittheilungen, die von Werth ſind; doch, wie<lb/> es ihre Natur mit ſich bringt, beſchränken ſich dieſe Arbeiten in ihrer<lb/> Anordnung auf eine mehr äußerliche Eintheilung, welche auch hier<lb/> wie beim Volksſchulweſen die Vergleichung dem Leſer ſelbſt überläßt.<lb/> Für das Einzelne iſt daher wenig, für das Ganze noch alles zu thun.</p><lb/> <div n="5"> <head><hi rendition="#b">Deutſchlands Berufsbildungsſyſtem.</hi><lb/><hi rendition="#g">Charakter</hi>.</head><lb/> <p>Während es eine außerordentliche ſchwierige Aufgabe iſt, das Be-<lb/> rufsbildungsſyſtem Deutſchlands in ſeinen einzelnen Theilen und Be-<lb/> ſtimmungen vollſtändig darzuſtellen, glauben wir dagegen, daß es nun-<lb/> mehr leicht iſt, den Charakter deſſelben im Verhältniß zu den bisher<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [191/0219]
ſie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, ſondern von demſelben
als bekannt vorausgeſetzt werden müſſen. Es muß uns daher genügen,
hier ein Bild darzubieten, welches die gewaltigen Verſchiedenheiten des
Berufsbildungsweſens auf die oben aufgeſtellten einfacheren Kategorien
reducirt und dadurch das europäiſche Leben und ſein öffentliches Recht
hier als Ganzes erſcheinen läßt und verſtändlich macht.
Die Urſache des Mangels einer Geſammtdarſtellung des Berufs-
bildungsweſens in Deutſchland beruht auf der bisher überwiegenden
Bedeutung der wiſſenſchaftlichen Bildung, welche die größte Kraft ab-
ſorbirt, und zweitens in der noch vielfach geltenden Vorſtellung von
der Scheidung des wirthſchaftlichen vom wiſſenſchaftlichen Berufe. Daher
gibt es über das Ganze gar keine Literatur. Im vorigen Jahr-
hundert kommt natürlich die wirthſchaftliche und künſtleriſche den Syſte-
matikern, wie Juſti, gar nicht zum Bewußtſein; die Rechtslehrer kennen
nur die Univerſitäten als öffentlich rechtliche Körperſchaften, und die
Beſchränkung auf dieſelben unter völliger Weglaſſung der wirthſchaft-
lichen und künſtleriſchen Anſtalten hat ſich erhalten (ſ. Mauren-
brecher, Zachariä und ſelbſt den unermüdlichen Zöpfl.) Die neuere
Polizeiwiſſenſchaft, wie Jacob, Pölitz und Mohl bleiben bei allge-
meinen Redensarten, ohne Beziehung auf Deutſchland; die neueſte
encyclopädiſche Literatur, wie das Staatswörterbuch und nament-
lich Schmids Encyclopädie des geſammten Erziehungs- und Unter-
richtsweſens (ſeit 1859) geben bei den zum Theil für das Detail-
ſtudium unſchätzbaren Mittheilungen der tüchtigſten Fachmänner, ohne
die eine Geſammtdarſtellung für viele Theile Deutſchlands geradezu
unmöglich bliebe, manche Mittheilungen, die von Werth ſind; doch, wie
es ihre Natur mit ſich bringt, beſchränken ſich dieſe Arbeiten in ihrer
Anordnung auf eine mehr äußerliche Eintheilung, welche auch hier
wie beim Volksſchulweſen die Vergleichung dem Leſer ſelbſt überläßt.
Für das Einzelne iſt daher wenig, für das Ganze noch alles zu thun.
Deutſchlands Berufsbildungsſyſtem.
Charakter.
Während es eine außerordentliche ſchwierige Aufgabe iſt, das Be-
rufsbildungsſyſtem Deutſchlands in ſeinen einzelnen Theilen und Be-
ſtimmungen vollſtändig darzuſtellen, glauben wir dagegen, daß es nun-
mehr leicht iſt, den Charakter deſſelben im Verhältniß zu den bisher
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