Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.
la stat. Bruxelles. 1847, Mohl Seite 427) und die Instruction rel. Gehen wir nun zu der Gestalt des Zählungswesens in den ein- b) Die deutschen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels. Die deutschen Volkszählungen zeigen uns auf dem Gebiete des Selbst abgesehen nämlich von der Wissenschaft, mußte sich sogar
la stat. Bruxelles. 1847, Mohl Seite 427) und die Instruction rel. Gehen wir nun zu der Geſtalt des Zählungsweſens in den ein- b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels. Die deutſchen Volkszählungen zeigen uns auf dem Gebiete des Selbſt abgeſehen nämlich von der Wiſſenſchaft, mußte ſich ſogar <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><hi rendition="#aq"><pb facs="#f0246" n="224"/> la stat. Bruxelles. 1847,</hi><hi rendition="#g">Mohl</hi> Seite 427) und die <hi rendition="#aq">Instruction rel.<lb/> au recensement</hi> von Bern 1850 anſehen.</p><lb/> <p>Gehen wir nun zu der Geſtalt des Zählungsweſens in den ein-<lb/> zelnen Staaten über, ſo dürften die folgenden leitenden Geſichtspunkte<lb/> den gegenwärtigen, keineswegs abgeſchloſſenen Zuſtand am beſten<lb/> bezeichnen.</p> </div><lb/> <div n="8"> <head><hi rendition="#aq">b</hi>) Die <hi rendition="#g">deutſchen</hi> Volkszählungen und ihr Charakter. <hi rendition="#g">Engels</hi>.</head><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">deutſchen</hi> Volkszählungen zeigen uns auf dem Gebiete des<lb/> Zählungsweſens auch nach 1830 noch denſelben Charakter, den das<lb/> ganze deutſche öffentliche Recht hat — innere Gleichartigkeit des Strebens<lb/> im Ganzen, neben formeller und oft ſehr hartnäckiger Verſchiedenheit<lb/> innerhalb der einzelnen Souveränetäten, und mächtiger, aber etwas<lb/> theoretiſcher Arbeit der deutſchen Wiſſenſchaft, die Einheit durch die<lb/> Gewalt des Geiſtes wieder herzuſtellen, die durch die äußern Verhält-<lb/> niſſe verloren gegangen iſt.</p><lb/> <p>Selbſt abgeſehen nämlich von der Wiſſenſchaft, mußte ſich ſogar<lb/> die Praxis geſtehen, daß die <hi rendition="#g">deutſchen</hi> Volkszählungen, der Einheit<lb/> in der Form ermangelnd, natürlich auch der Einheit in ihren Reſul-<lb/> taten ermangeln mußten. Die ſtatiſtiſchen Congreſſe, die mit ihren ein-<lb/> heitlichen Reſultaten aus den übrigen Theilen der Welt den deutſchen<lb/> Repräſentanten entgegentraten, mußten das Gefühl dieſer innern Un-<lb/> gleichartigkeit der Zählungen auf das Lebhafteſte erneuern, und in neueſter<lb/> Zeit haben deßhalb verſchiedene Verſuche ſtattgefunden, um ſie zu beſei-<lb/> tigen (Zuſammenſtellung der in Bezug auf die Volkszählungen in ver-<lb/> ſchiedenen deutſchen Staaten getroffenen Anordnungen vom 8. Juli 1864).<lb/> Indeß muß die großherzogl. heſſiſche Centralſtelle in ihrem <hi rendition="#g">Nachtrag</hi><lb/> vom Ende März vorigen Jahres ſagen, daß zwar die Beſchlüſſe der<lb/> internationalen ſtatiſtiſchen Congreſſe erfreuliche Fortſchritte hervorgerufen<lb/> haben, daß aber „dennoch zwiſchen den Zählungsvorſchriften der einzel-<lb/> nen deutſchen Staaten noch immer ſo erhebliche Verſchiedenheiten beſtehen,<lb/> daß hierdurch die Vergleichbarkeit der Zählungsreſultate weſentlich beein-<lb/> trächtigt wird,“ was der Bericht denn — freilich hauptſächlich in Be-<lb/> ziehung auf die perſönlichen Elemente der Zählung und auf die For-<lb/> mulirung der Vorſchriften — im Einzelnen nachweist. Bei aller Hoch-<lb/> achtung vor der Wiſſenſchaft kann jedoch nicht verhehlt werden, daß die<lb/> theoretiſch individuellen Anſchauungen von der Bevölkerungslehre hier<lb/> vielfach auf die Differenz in dem Zählungsweſen eingewirkt haben. Am<lb/> weiteſten und vom pupulationiſtiſchen Standpunkt am gründlichſten ward<lb/> unter <hi rendition="#g">Engels</hi> Leitung die Zählung in <hi rendition="#g">Sachſen</hi> entwickelt. Engels<lb/> hat ſeinen Standpunkt genauer in dem Artikel: „Ueber die Bedeutung<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [224/0246]
la stat. Bruxelles. 1847, Mohl Seite 427) und die Instruction rel.
au recensement von Bern 1850 anſehen.
Gehen wir nun zu der Geſtalt des Zählungsweſens in den ein-
zelnen Staaten über, ſo dürften die folgenden leitenden Geſichtspunkte
den gegenwärtigen, keineswegs abgeſchloſſenen Zuſtand am beſten
bezeichnen.
b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels.
Die deutſchen Volkszählungen zeigen uns auf dem Gebiete des
Zählungsweſens auch nach 1830 noch denſelben Charakter, den das
ganze deutſche öffentliche Recht hat — innere Gleichartigkeit des Strebens
im Ganzen, neben formeller und oft ſehr hartnäckiger Verſchiedenheit
innerhalb der einzelnen Souveränetäten, und mächtiger, aber etwas
theoretiſcher Arbeit der deutſchen Wiſſenſchaft, die Einheit durch die
Gewalt des Geiſtes wieder herzuſtellen, die durch die äußern Verhält-
niſſe verloren gegangen iſt.
Selbſt abgeſehen nämlich von der Wiſſenſchaft, mußte ſich ſogar
die Praxis geſtehen, daß die deutſchen Volkszählungen, der Einheit
in der Form ermangelnd, natürlich auch der Einheit in ihren Reſul-
taten ermangeln mußten. Die ſtatiſtiſchen Congreſſe, die mit ihren ein-
heitlichen Reſultaten aus den übrigen Theilen der Welt den deutſchen
Repräſentanten entgegentraten, mußten das Gefühl dieſer innern Un-
gleichartigkeit der Zählungen auf das Lebhafteſte erneuern, und in neueſter
Zeit haben deßhalb verſchiedene Verſuche ſtattgefunden, um ſie zu beſei-
tigen (Zuſammenſtellung der in Bezug auf die Volkszählungen in ver-
ſchiedenen deutſchen Staaten getroffenen Anordnungen vom 8. Juli 1864).
Indeß muß die großherzogl. heſſiſche Centralſtelle in ihrem Nachtrag
vom Ende März vorigen Jahres ſagen, daß zwar die Beſchlüſſe der
internationalen ſtatiſtiſchen Congreſſe erfreuliche Fortſchritte hervorgerufen
haben, daß aber „dennoch zwiſchen den Zählungsvorſchriften der einzel-
nen deutſchen Staaten noch immer ſo erhebliche Verſchiedenheiten beſtehen,
daß hierdurch die Vergleichbarkeit der Zählungsreſultate weſentlich beein-
trächtigt wird,“ was der Bericht denn — freilich hauptſächlich in Be-
ziehung auf die perſönlichen Elemente der Zählung und auf die For-
mulirung der Vorſchriften — im Einzelnen nachweist. Bei aller Hoch-
achtung vor der Wiſſenſchaft kann jedoch nicht verhehlt werden, daß die
theoretiſch individuellen Anſchauungen von der Bevölkerungslehre hier
vielfach auf die Differenz in dem Zählungsweſen eingewirkt haben. Am
weiteſten und vom pupulationiſtiſchen Standpunkt am gründlichſten ward
unter Engels Leitung die Zählung in Sachſen entwickelt. Engels
hat ſeinen Standpunkt genauer in dem Artikel: „Ueber die Bedeutung
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