Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.und mithin nur Wirkungen der Ursachen, aus denen jene statistischen Thatsachen Die einzelnen Maßregeln und Aufgaben der Bevölkerungspolitik. Es wird sich aus der obigen Darstellung ergeben haben, daß der und mithin nur Wirkungen der Urſachen, aus denen jene ſtatiſtiſchen Thatſachen Die einzelnen Maßregeln und Aufgaben der Bevölkerungspolitik. Es wird ſich aus der obigen Darſtellung ergeben haben, daß der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0144" n="122"/> und mithin nur Wirkungen der Urſachen, aus denen jene ſtatiſtiſchen Thatſachen<lb/><hi rendition="#g">entſtehen</hi>; und die Frage <hi rendition="#g">bleibt</hi>, ob dann der Staat als Verwaltung mit<lb/> dieſen <hi rendition="#g">Urſachen</hi> nichts zu thun haben ſolle. <hi rendition="#g">So weit</hi> nun dieſe Frage auf-<lb/> tritt, ſo weit wird ſie im Allgemeinen nur dahin beantwortet, wie es die frühere<lb/> Zeit gethan (ſ. oben); die Verwaltung ſoll <hi rendition="#g">nicht</hi> unmittelbar eingreifen. Allein<lb/> in der Ungewißheit, ob man dann die Verwaltung <hi rendition="#g">ganz</hi> ausſchließen ſolle,<lb/> bleibt man nach Mohls Vorgange dabei, die <hi rendition="#g">einzelnen</hi> der Bevölkerungspolitik<lb/> angehörigen Maßregeln zu unterſuchen, und mit Recht; nur ſchiebt man den<lb/> Schwerpunkt der Sache mehr und mehr aus der Nationalökonomie und der<lb/> ſocialen und adminiſtrativen Frage hinaus in die <hi rendition="#g">Statiſtik</hi>. Die Ergebniſſe<lb/> der letztern ſind es, welche für den Kern der Sache ſeit 20 Jahren als weſent-<lb/> lich maßgebend erſchienen. Die geſchmackvollſte Arbeit, welche dieſen, <hi rendition="#g">alle</hi><lb/> Standpunkte in ſich aufnehmenden und jeden einzelnen ſcharf beleuchtenden, aber<lb/> zu keinem einheitlichen und organiſchen Princip für die <hi rendition="#g">Verwaltung</hi> gelan-<lb/> genden Standpunkt unſerer Zeit wohl am beſten und mit großer Umſicht dar-<lb/> legt, iſt ohne Zweifel J. <hi rendition="#g">Gerſtner</hi>, die <hi rendition="#g">Bevölkerungslehre</hi> (Grundlehre<lb/> der Staatsverwaltung <hi rendition="#aq">II.</hi> Bd. 1. Abth. 1864). Das Reſultat iſt, daß die Ver-<lb/> waltung <hi rendition="#g">im Ganzen</hi> den Gang der Dinge nicht ändern könne, und ebenſo<lb/> es auch mit Maßregeln für das Ganze nicht verſuchen ſolle; daß dagegen <hi rendition="#g">ein-<lb/> zelne</hi> Maßregeln ihren beſondern Werth behalten. Wir ſtimmen dem natürlich<lb/> bei. Aber der weitere Geſichtspunkt, daß die Bewegung der Bevölkerung von<lb/> den <hi rendition="#g">geſellſchaftlichen Ordnungen</hi> abhängt, daß die Bevölkerung der Ge-<lb/> ſchlechtsordnung <hi rendition="#g">ſtabil</hi> iſt, daß die ſtändiſche Ordnung in dem Grade mehr die<lb/><hi rendition="#g">Verminderung</hi> der Bevölkerung erzeugt, in welchem ſie ſich ſtrengere Unter-<lb/> ſchiede bildet, und daß die ſtaatsbürgerliche Ordnung die <hi rendition="#g">Vermehrung der<lb/> niedern</hi> Claſſe und die <hi rendition="#g">Verminderung der höhern</hi> bedingt — alles auf<lb/> die obigen Faktoren von Arbeit in Maß und Art zurückgeführt — wird erſt<lb/><hi rendition="#g">künftig</hi> die Bevölkerungslehre zu einer organiſchen Wiſſenſchaft machen, und<lb/> ſie von der Dienſtbarkeit befreien, in der ſie jetzt zur ziffermäßigen Statiſtik ſteht.<lb/><hi rendition="#g">Quetelet</hi> hat das in ſeinem <hi rendition="#aq">Système social</hi> geahnt; möge es uns verſtattet<lb/> ſein, dieſe Anſchauung hier zu beſtimmter wiſſenſchaftlicher Formel zu geſtalten.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head><hi rendition="#g">Die einzelnen Maßregeln und Aufgaben der<lb/> Bevölkerungspolitik</hi>.</head><lb/> <p>Es wird ſich aus der obigen Darſtellung ergeben haben, daß der<lb/> Standpunkt, den die gegenwärtige Verwaltung in Beziehung auf die<lb/> Bevölkerungspolitik einnimmt, ein weſentlich anderer als der des vori-<lb/> gen Jahrhunderts iſt. Die Verwaltung will keine <hi rendition="#g">unmittelbare</hi><lb/> Einwirkung auf die Bewegung der Bevölkerung; ſie ſoll nur noch die<lb/> allgemeinen perſönlichen und volkswirthſchaftlichen Bedingungen, unter<lb/> denen ſich das richtige Maß der Bevölkerung von ſelbſt herſtellt, ſichern.<lb/> Die Frage nach der Ueber- und Untervölkerung (wie ſie neulich Gerſtner<lb/> genannt hat) iſt keine Frage für die Verwaltung, ſondern eine ſtatiſtiſch-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [122/0144]
und mithin nur Wirkungen der Urſachen, aus denen jene ſtatiſtiſchen Thatſachen
entſtehen; und die Frage bleibt, ob dann der Staat als Verwaltung mit
dieſen Urſachen nichts zu thun haben ſolle. So weit nun dieſe Frage auf-
tritt, ſo weit wird ſie im Allgemeinen nur dahin beantwortet, wie es die frühere
Zeit gethan (ſ. oben); die Verwaltung ſoll nicht unmittelbar eingreifen. Allein
in der Ungewißheit, ob man dann die Verwaltung ganz ausſchließen ſolle,
bleibt man nach Mohls Vorgange dabei, die einzelnen der Bevölkerungspolitik
angehörigen Maßregeln zu unterſuchen, und mit Recht; nur ſchiebt man den
Schwerpunkt der Sache mehr und mehr aus der Nationalökonomie und der
ſocialen und adminiſtrativen Frage hinaus in die Statiſtik. Die Ergebniſſe
der letztern ſind es, welche für den Kern der Sache ſeit 20 Jahren als weſent-
lich maßgebend erſchienen. Die geſchmackvollſte Arbeit, welche dieſen, alle
Standpunkte in ſich aufnehmenden und jeden einzelnen ſcharf beleuchtenden, aber
zu keinem einheitlichen und organiſchen Princip für die Verwaltung gelan-
genden Standpunkt unſerer Zeit wohl am beſten und mit großer Umſicht dar-
legt, iſt ohne Zweifel J. Gerſtner, die Bevölkerungslehre (Grundlehre
der Staatsverwaltung II. Bd. 1. Abth. 1864). Das Reſultat iſt, daß die Ver-
waltung im Ganzen den Gang der Dinge nicht ändern könne, und ebenſo
es auch mit Maßregeln für das Ganze nicht verſuchen ſolle; daß dagegen ein-
zelne Maßregeln ihren beſondern Werth behalten. Wir ſtimmen dem natürlich
bei. Aber der weitere Geſichtspunkt, daß die Bewegung der Bevölkerung von
den geſellſchaftlichen Ordnungen abhängt, daß die Bevölkerung der Ge-
ſchlechtsordnung ſtabil iſt, daß die ſtändiſche Ordnung in dem Grade mehr die
Verminderung der Bevölkerung erzeugt, in welchem ſie ſich ſtrengere Unter-
ſchiede bildet, und daß die ſtaatsbürgerliche Ordnung die Vermehrung der
niedern Claſſe und die Verminderung der höhern bedingt — alles auf
die obigen Faktoren von Arbeit in Maß und Art zurückgeführt — wird erſt
künftig die Bevölkerungslehre zu einer organiſchen Wiſſenſchaft machen, und
ſie von der Dienſtbarkeit befreien, in der ſie jetzt zur ziffermäßigen Statiſtik ſteht.
Quetelet hat das in ſeinem Système social geahnt; möge es uns verſtattet
ſein, dieſe Anſchauung hier zu beſtimmter wiſſenſchaftlicher Formel zu geſtalten.
Die einzelnen Maßregeln und Aufgaben der
Bevölkerungspolitik.
Es wird ſich aus der obigen Darſtellung ergeben haben, daß der
Standpunkt, den die gegenwärtige Verwaltung in Beziehung auf die
Bevölkerungspolitik einnimmt, ein weſentlich anderer als der des vori-
gen Jahrhunderts iſt. Die Verwaltung will keine unmittelbare
Einwirkung auf die Bewegung der Bevölkerung; ſie ſoll nur noch die
allgemeinen perſönlichen und volkswirthſchaftlichen Bedingungen, unter
denen ſich das richtige Maß der Bevölkerung von ſelbſt herſtellt, ſichern.
Die Frage nach der Ueber- und Untervölkerung (wie ſie neulich Gerſtner
genannt hat) iſt keine Frage für die Verwaltung, ſondern eine ſtatiſtiſch-
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