Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.oder der Wichtigkeit der Thatsachen, sondern diese liegen wie der Be- Diese Wissenschaft der Thatsachen, indem sie nur auf den Staat Sobald man nun, wie das meistens geschieht, diese Ergebnisse Wir glauben die Geschichte der administrativen Statistik, die eigentlich II. Das Zählungswesen. Das Zählungswesen enthält die Gesammtheit von Vorschriften und oder der Wichtigkeit der Thatſachen, ſondern dieſe liegen wie der Be- Dieſe Wiſſenſchaft der Thatſachen, indem ſie nur auf den Staat Sobald man nun, wie das meiſtens geſchieht, dieſe Ergebniſſe Wir glauben die Geſchichte der adminiſtrativen Statiſtik, die eigentlich II. Das Zählungsweſen. Das Zählungsweſen enthält die Geſammtheit von Vorſchriften und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0084" n="60"/> oder der Wichtigkeit der Thatſachen, ſondern dieſe liegen wie der Be-<lb/> griff des Maßes ſelbſt, nur im Menſchen, nicht in den Dingen. Für<lb/> ſie gibt es aber auch kein Gebiet, das ſie nicht bewältigen könnte; ihr<lb/> gehört <hi rendition="#g">alles</hi>, und daher gehört ihr auch das Leben des Staats.</p><lb/> <p>Dieſe Wiſſenſchaft der Thatſachen, indem ſie nur auf den Staat<lb/> und ſein Leben angewendet wird, iſt die <hi rendition="#g">Statiſtik</hi>. Die <hi rendition="#g">Theorie</hi><lb/> der Statiſtik, im Unterſchied von der Wiſſenſchaft der Thatſachen, iſt<lb/> demnach wiſſenſchaftlich definirt, die Lehre von der Art und Weiſe, wie<lb/> der Staat ſeine Beobachtungen macht, ſeine Durchſchnitte und That-<lb/> ſachen feſtſtellt, und durch Unterſuchung der in ſeinem Leben wirkſamen<lb/> Urſachen und Wirkungen zum Verſtändniß der Geſetze gelangt, welche<lb/> daſſelbe beherrſchen. Das <hi rendition="#g">Ergebniß</hi> der Statiſtik ſind dann dieſe<lb/> nach der Theorie derſelben aufgeſtellten <hi rendition="#g">Thatſachen und Geſetze<lb/> des Staatslebens</hi>. Das iſt ſehr einfach.</p><lb/> <p>Sobald man nun, wie das meiſtens geſchieht, dieſe <hi rendition="#g">Ergebniſſe</hi><lb/> ſelbſt als die eigentliche Statiſtik betrachtet, ſo entſteht nicht bloß Ver-<lb/> wirrung in den Begriffen, ſondern man gelangt überhaupt nicht zu<lb/> einer Theorie der Statiſtik, und noch viel weniger zu einer Lehre von<lb/> den Thatſachen. Der Gang der Geſchichte hat nun dieſen letzten Weg<lb/> eingeſchlagen, und als Statiſtik gilt <hi rendition="#g">nur</hi> das Sammeln von Beobach-<lb/> tungen und die Darſtellung derſelben, auf gewiſſe mehr oder weniger<lb/> ſtichhaltige Einheiten reducirt. Noch iſt der Verſuch nicht anerkannt,<lb/> die Statiſtik aus dieſem modernen und rein praktiſchen Stadium der<lb/> bloßen Kenntnißnahme zu einer bewußten Wiſſenſchaft zu erheben.<lb/> Nur auf Einem Punkte liegt ein ſolcher Verſuch vor, und der iſt das<lb/> Zählungsweſen.</p><lb/> <p>Wir glauben die Geſchichte der adminiſtrativen Statiſtik, die eigentlich<lb/> wohl theoretiſch mit <hi rendition="#g">Seckendorf</hi>, Teutſcher Fürſtenſtaat 1635 (ſpeciell <hi rendition="#aq">II. c.</hi> 5),<lb/> beginnt, eben ſo wenig als die Geſchichte der Lehre von den Thatſachen, die<lb/><hi rendition="#g">Pascal</hi> zuerſt mathematiſch formulirte, verfolgen zu ſollen, als das gründ-<lb/> liche Mißverſtändniß <hi rendition="#g">unſres</hi> Verſuches einer Lehre von den Thatſachen (Syſtem<lb/> der Staatswiſſenſchaft <hi rendition="#aq">I.</hi>) bei <hi rendition="#g">Mohl</hi>. Wir würden zugeben, im letzten Punkte<lb/><hi rendition="#g">vollkommen</hi> unrecht zu haben, wenn in der ganzen Statiſtik nur Einmal<lb/> die Frage unterſucht wäre, was denn eigentlich eine „Thatſache“ iſt. <hi rendition="#g">Mohl</hi><lb/> hat deßhalb auch die Bedeutung <hi rendition="#g">Quetelets</hi> und ſeiner <hi rendition="#aq">Lettres sur la Pro-<lb/> babilité</hi> nicht hervorgehoben. Seine übrigen Angaben (Literatur der Staats-<lb/> wiſſenſchaft <hi rendition="#aq">III. XIX.</hi>) ſind übrigens eben ſo reich als zuverläſſig.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Das Zählungsweſen.</hi> </head><lb/> <p>Das Zählungsweſen enthält die Geſammtheit von Vorſchriften und<lb/> Maßregeln der Verwaltung, vermöge welcher dieſelbe ſich ein auf<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [60/0084]
oder der Wichtigkeit der Thatſachen, ſondern dieſe liegen wie der Be-
griff des Maßes ſelbſt, nur im Menſchen, nicht in den Dingen. Für
ſie gibt es aber auch kein Gebiet, das ſie nicht bewältigen könnte; ihr
gehört alles, und daher gehört ihr auch das Leben des Staats.
Dieſe Wiſſenſchaft der Thatſachen, indem ſie nur auf den Staat
und ſein Leben angewendet wird, iſt die Statiſtik. Die Theorie
der Statiſtik, im Unterſchied von der Wiſſenſchaft der Thatſachen, iſt
demnach wiſſenſchaftlich definirt, die Lehre von der Art und Weiſe, wie
der Staat ſeine Beobachtungen macht, ſeine Durchſchnitte und That-
ſachen feſtſtellt, und durch Unterſuchung der in ſeinem Leben wirkſamen
Urſachen und Wirkungen zum Verſtändniß der Geſetze gelangt, welche
daſſelbe beherrſchen. Das Ergebniß der Statiſtik ſind dann dieſe
nach der Theorie derſelben aufgeſtellten Thatſachen und Geſetze
des Staatslebens. Das iſt ſehr einfach.
Sobald man nun, wie das meiſtens geſchieht, dieſe Ergebniſſe
ſelbſt als die eigentliche Statiſtik betrachtet, ſo entſteht nicht bloß Ver-
wirrung in den Begriffen, ſondern man gelangt überhaupt nicht zu
einer Theorie der Statiſtik, und noch viel weniger zu einer Lehre von
den Thatſachen. Der Gang der Geſchichte hat nun dieſen letzten Weg
eingeſchlagen, und als Statiſtik gilt nur das Sammeln von Beobach-
tungen und die Darſtellung derſelben, auf gewiſſe mehr oder weniger
ſtichhaltige Einheiten reducirt. Noch iſt der Verſuch nicht anerkannt,
die Statiſtik aus dieſem modernen und rein praktiſchen Stadium der
bloßen Kenntnißnahme zu einer bewußten Wiſſenſchaft zu erheben.
Nur auf Einem Punkte liegt ein ſolcher Verſuch vor, und der iſt das
Zählungsweſen.
Wir glauben die Geſchichte der adminiſtrativen Statiſtik, die eigentlich
wohl theoretiſch mit Seckendorf, Teutſcher Fürſtenſtaat 1635 (ſpeciell II. c. 5),
beginnt, eben ſo wenig als die Geſchichte der Lehre von den Thatſachen, die
Pascal zuerſt mathematiſch formulirte, verfolgen zu ſollen, als das gründ-
liche Mißverſtändniß unſres Verſuches einer Lehre von den Thatſachen (Syſtem
der Staatswiſſenſchaft I.) bei Mohl. Wir würden zugeben, im letzten Punkte
vollkommen unrecht zu haben, wenn in der ganzen Statiſtik nur Einmal
die Frage unterſucht wäre, was denn eigentlich eine „Thatſache“ iſt. Mohl
hat deßhalb auch die Bedeutung Quetelets und ſeiner Lettres sur la Pro-
babilité nicht hervorgehoben. Seine übrigen Angaben (Literatur der Staats-
wiſſenſchaft III. XIX.) ſind übrigens eben ſo reich als zuverläſſig.
II. Das Zählungsweſen.
Das Zählungsweſen enthält die Geſammtheit von Vorſchriften und
Maßregeln der Verwaltung, vermöge welcher dieſelbe ſich ein auf
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