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Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.

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erſcheint nun auch für den beſonderen Theil, in welchem er eine vor-
zügliche Wichtigkeit empfängt.

Es iſt klar, daß ohne organiſche Auffaſſung des Vereinsweſens das Gebiet
nie richtig beurtheilt, und das ſpecifiſche Element der Sorge für die Induſtrie,
die ſich damit nur ſelbſt helfen kann und ſoll, nicht feſtgeſtellt werden kann.
Der Staat kann nur der Selbſthülfe helfen (vergl. Stein, Vereinsweſen
und Vereinsrecht, S. 166 ff.).

3) Beſonderer Theil.

Derſelbe Gedanke ſetzt ſich nun in dem beſondern Theile fort; auch
hier liegt das eigentlich fördernde und poſitive Element in den Ver-
einen, und nur das ordnende und eventuell negative in den Funktionen
der Regierung. Das nun erſcheint in den beiden ſpeciellen Gebieten
der Induſtrie, zuerſt der einzelnen Unternehmungen, dann in dem Ver-
hältniß von Capital und Arbeit.

I. Die einzelnen Arten der induſtriellen Unternehmungen bedürfen
neben dem allgemeinen Zahlungs- und Unternehmungscredit und den
allgemeinen Communikationsverhältniſſen, vor allem der ſpeciellen Fach-
kenntniß und des ſpeciellen Capitals. Nachdem der Gedanke aufgegeben
iſt, dieſes durch den Staat zu geben, gilt für unſere Zeit der Grund-
ſatz, daß die Bildung von Aktiengeſellſchaften das einzige Mittel
iſt, ſolche Unternehmungen ins Leben zu rufen und ihnen durch die
Aktie den Charakter und das Recht öffentlicher Unternehmungen zu
geben. Die Freiheit in der Bildung von Aktiengeſellſchaften iſt daher
die einzige Regierungsmaßregel, durch welche eine poſitive Förderung
der Juduſtrie erzielt werden kann. — Daneben ſteht dann die indu-
ſtrielle Polizei
, welche namentlich in der Maſchinenpolizei
gegen die elementaren Gefahren der Verwendung der Naturkraft für
die Arbeit ſorgt, und die, im Principe der allgemeinen Gewerbeord-
nung gehörend, in ihrer Ausführung ein techniſches Syſtem von
Vorſichtsmaßregeln
über die Sicherheit der Maſchinen enthält.

Zunächſt gewinnen die Aktiengeſellſchaften für einzelne Unternehmungen
durch den obigen Standpunkt ein ganz anderes Licht; es iſt ſehr wahrſcheinlich,
daß der öffentliche Charakter von ſolchen Unternehmungen, den ſie durch
das Weſen der Aktie annehmen, als der Beginn einer ganz neuen Geſtaltung
dieſes Gebietes zu erkennen iſt, deren Tragweite noch kein menſchlicher Blick
zu ermeſſen vermag. Die induſtrielle Polizei wird aber dadurch nie un-
nöthig. Vorſchriften über Maſchinenpolizei weſentlich von Frankreich
ausgehend ausgebildet, ſeit der erſten Ordonnanz vom 29. Okt. 1823 an, daß
Grundlage ſtreng techniſcher Inſtruktion (Hauptgeſetz vom 22. Mai 1843; vergl.
Fournel bei Block, Dict. v. Mach. à vapeur). — Deutſchland: Princip

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_handbuch_1870/381>, abgerufen am 21.02.2025.