neue Ordnung des Portosystems, jedoch noch immer Mangel an administra- tiver Einheit und systematischer Wissenschaft. Allgemeiner Standpunkt ungefähr der von Mohl, Polizeiwissenschaft II. §. 173 ff.
In Frankreich hört das Princip der Verleihung der Posten mit der Revolution auf; dagegen das Princip der strengen Regalität festgestellt durch Gesetz vom 29. Aug. 1790 und folgende Gesetze; die Gesetze von 1793 und 1798 namentlich die Fahr- und Briefpostordnungen; dann nach der Restau- ration namentlich Entwicklung der Posthaltereien im zweiten Jahrzehnt; neue Organisation seit 1839 (Gesetz vom 11. und 21. Okt.). Charakter des französischen Postwesens; feste strenge Centralisation; Benützung der Messagerien, nach Englands Vorbild. -- Das frühere Postwesen Englands vom administra- tiven Gesichtspunkt am besten bei Mac Culloch, Dict. of Commerce Bd. II, S. 517--527; das neuere vom finanziellen bei Bocke, Steuern des brittischen Reiches 1866 S. 265 ff. -- Die Literatur ist seit einem Jahrzehnt fast ganz statistisch; der einzige ernsthaft vertretene Gesichtspunkt ist der der Billigkeit des Portos und die, fast schon übertriebene Beseitigung jedes finanziellen Ge- sichtspunktes (s. unten). Daneben große und höchst anerkennenswerthe Entwick- lung des Details, und andererseits wachsende Ausbreitung des internationalen Postwesens durch Verträge.
A. Die Postverwaltung.
Nach der Ueberwindung des früheren finanziellen Standpunktes ist das Princip der Postverwaltung, der Gesammtheit der Bevölke- rung einen allgemeinen, einheitlichen, leicht zugänglichen und billigen Organismus zur beständigen und regelmäßigen Vermittlung des Einzel- verkehres darzubieten.
Die Entwicklung dieses Princips zu seinen Hauptaufgaben und Organen enthält das System der Postverwaltung.
Das System der Postverwaltung hat drei Gebiete: die Organi- sation der Post, die Grundsätze des Postbetriebes und das Princip des Portos.
1) Organismus der Postverwaltung.
Die Organisation der Postverwaltung soll die Einheit und Ver- theilung der Organe enthalten, durch welche jene Idee der Postverwal- tung im Ganzen wie im Einzelnen verwirklicht werden kann. Zu dem Ende zerfällt sie in zwei Hauptkategorien.
1) An der Spitze der gesammten Verwaltung der Post steht die Generalpostdirektion mit den ihr untergeordneten Landespostdirek- tionen (unter verschiedenen Namen), welche die Einheit und Gleich- mäßigkeit der Funktionen der Verwaltung aufrecht hält. Obwohl sie formell bald dem Ministerium der Finanzen, bald dem des Handels
neue Ordnung des Portoſyſtems, jedoch noch immer Mangel an adminiſtra- tiver Einheit und ſyſtematiſcher Wiſſenſchaft. Allgemeiner Standpunkt ungefähr der von Mohl, Polizeiwiſſenſchaft II. §. 173 ff.
In Frankreich hört das Princip der Verleihung der Poſten mit der Revolution auf; dagegen das Princip der ſtrengen Regalität feſtgeſtellt durch Geſetz vom 29. Aug. 1790 und folgende Geſetze; die Geſetze von 1793 und 1798 namentlich die Fahr- und Briefpoſtordnungen; dann nach der Reſtau- ration namentlich Entwicklung der Poſthaltereien im zweiten Jahrzehnt; neue Organiſation ſeit 1839 (Geſetz vom 11. und 21. Okt.). Charakter des franzöſiſchen Poſtweſens; feſte ſtrenge Centraliſation; Benützung der Meſſagerien, nach Englands Vorbild. — Das frühere Poſtweſen Englands vom adminiſtra- tiven Geſichtspunkt am beſten bei Mac Culloch, Dict. of Commerce Bd. II, S. 517—527; das neuere vom finanziellen bei Bocke, Steuern des brittiſchen Reiches 1866 S. 265 ff. — Die Literatur iſt ſeit einem Jahrzehnt faſt ganz ſtatiſtiſch; der einzige ernſthaft vertretene Geſichtspunkt iſt der der Billigkeit des Portos und die, faſt ſchon übertriebene Beſeitigung jedes finanziellen Ge- ſichtspunktes (ſ. unten). Daneben große und höchſt anerkennenswerthe Entwick- lung des Details, und andererſeits wachſende Ausbreitung des internationalen Poſtweſens durch Verträge.
A. Die Poſtverwaltung.
Nach der Ueberwindung des früheren finanziellen Standpunktes iſt das Princip der Poſtverwaltung, der Geſammtheit der Bevölke- rung einen allgemeinen, einheitlichen, leicht zugänglichen und billigen Organismus zur beſtändigen und regelmäßigen Vermittlung des Einzel- verkehres darzubieten.
Die Entwicklung dieſes Princips zu ſeinen Hauptaufgaben und Organen enthält das Syſtem der Poſtverwaltung.
Das Syſtem der Poſtverwaltung hat drei Gebiete: die Organi- ſation der Poſt, die Grundſätze des Poſtbetriebes und das Princip des Portos.
1) Organismus der Poſtverwaltung.
Die Organiſation der Poſtverwaltung ſoll die Einheit und Ver- theilung der Organe enthalten, durch welche jene Idee der Poſtverwal- tung im Ganzen wie im Einzelnen verwirklicht werden kann. Zu dem Ende zerfällt ſie in zwei Hauptkategorien.
1) An der Spitze der geſammten Verwaltung der Poſt ſteht die Generalpoſtdirektion mit den ihr untergeordneten Landespoſtdirek- tionen (unter verſchiedenen Namen), welche die Einheit und Gleich- mäßigkeit der Funktionen der Verwaltung aufrecht hält. Obwohl ſie formell bald dem Miniſterium der Finanzen, bald dem des Handels
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In Frankreich hört das Princip der Verleihung der Poſten mit der
Revolution auf; dagegen das Princip der ſtrengen Regalität feſtgeſtellt durch
Geſetz vom 29. Aug. 1790 und folgende Geſetze; die Geſetze von 1793 und
1798 namentlich die Fahr- und Briefpoſtordnungen; dann nach der Reſtau-
ration namentlich Entwicklung der Poſthaltereien im zweiten Jahrzehnt;
neue Organiſation ſeit 1839 (Geſetz vom 11. und 21. Okt.). Charakter des
franzöſiſchen Poſtweſens; feſte ſtrenge Centraliſation; Benützung der Meſſagerien,
nach Englands Vorbild. — Das frühere Poſtweſen Englands vom adminiſtra-
tiven Geſichtspunkt am beſten bei Mac Culloch, Dict. of Commerce Bd. II,
S. 517—527; das neuere vom finanziellen bei Bocke, Steuern des brittiſchen
Reiches 1866 S. 265 ff. — Die Literatur iſt ſeit einem Jahrzehnt faſt ganz
ſtatiſtiſch; der einzige ernſthaft vertretene Geſichtspunkt iſt der der Billigkeit
des Portos und die, faſt ſchon übertriebene Beſeitigung jedes finanziellen Ge-
ſichtspunktes (ſ. unten). Daneben große und höchſt anerkennenswerthe Entwick-
lung des Details, und andererſeits wachſende Ausbreitung des internationalen
Poſtweſens durch Verträge.
A. Die Poſtverwaltung.
Nach der Ueberwindung des früheren finanziellen Standpunktes
iſt das Princip der Poſtverwaltung, der Geſammtheit der Bevölke-
rung einen allgemeinen, einheitlichen, leicht zugänglichen und billigen
Organismus zur beſtändigen und regelmäßigen Vermittlung des Einzel-
verkehres darzubieten.
Die Entwicklung dieſes Princips zu ſeinen Hauptaufgaben und
Organen enthält das Syſtem der Poſtverwaltung.
Das Syſtem der Poſtverwaltung hat drei Gebiete: die Organi-
ſation der Poſt, die Grundſätze des Poſtbetriebes und das Princip
des Portos.
1) Organismus der Poſtverwaltung.
Die Organiſation der Poſtverwaltung ſoll die Einheit und Ver-
theilung der Organe enthalten, durch welche jene Idee der Poſtverwal-
tung im Ganzen wie im Einzelnen verwirklicht werden kann. Zu dem
Ende zerfällt ſie in zwei Hauptkategorien.
1) An der Spitze der geſammten Verwaltung der Poſt ſteht die
Generalpoſtdirektion mit den ihr untergeordneten Landespoſtdirek-
tionen (unter verſchiedenen Namen), welche die Einheit und Gleich-
mäßigkeit der Funktionen der Verwaltung aufrecht hält. Obwohl ſie
formell bald dem Miniſterium der Finanzen, bald dem des Handels
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Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_handbuch_1870/224>, abgerufen am 16.07.2024.
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