der Art Wein gelassen, welche er vorhin am meisten gewohnet, und am besten vertragen können.
Sonsten kan der Unterscheid gemachet wer- den, daß diejenigen, welche sich nach dem Bier nicht wohl befinden, und also mehr Wein als andere trincken müssen, besser thun, daß sie ei- nen gelinden nicht gar alten Rheinwein, oder einen guten Moseler wehlen, von welchem ohne Schaden und Erhitzung, eine ziemliche Quan- tität mag getruncken werden; Frantzösische, Spanische und andere süsse hitzige Weine aber muß man in geringerer Quantität bloß zu Stärckung des Magens, und nicht als zu Lö- schung des Durstes gebrauchen.
§. 34.
Wenn man eine Stunde oder etliche nach der Mahlzeit Durst verspühret, * so mag man wohl einige Schälgen Thee oder Caffee zu sich nehmen, nur daß man nicht zu viel thue, und die Eingeweide gar zu sehr überschwemme, und durch die viele Wässerigkeit relaxire. Will man 3 biß 4 Stunden nach dem Essen zur Er- frischung und Löschung des Durstes ein Paar Gläser Sauer-Wasser trincken, solches kan ein jeder nach Belieben und Befinden thun oder lassen. Uber dem Essen aber das Pyrmonti- sche Wasser zu trincken, oder mit dem Wein zu vermischen, finde gar nicht rathsam, obgleich hiesige Einwohner solches ohne Wein täglich
zu
* Ander Geträncke gegen den Nachmittags-Durst.
Cap. VI. Art und Weiſe
der Art Wein gelaſſen, welche er vorhin am meiſten gewohnet, und am beſten vertragen koͤnnen.
Sonſten kan der Unterſcheid gemachet wer- den, daß diejenigen, welche ſich nach dem Bier nicht wohl befinden, und alſo mehr Wein als andere trincken muͤſſen, beſſer thun, daß ſie ei- nen gelinden nicht gar alten Rheinwein, oder einen guten Moſeler wehlen, von welchem ohne Schaden und Erhitzung, eine ziemliche Quan- titaͤt mag getruncken werden; Frantzoͤſiſche, Spaniſche und andere ſuͤſſe hitzige Weine aber muß man in geringerer Quantitaͤt bloß zu Staͤrckung des Magens, und nicht als zu Loͤ- ſchung des Durſtes gebrauchen.
§. 34.
Wenn man eine Stunde oder etliche nach der Mahlzeit Durſt verſpuͤhret, * ſo mag man wohl einige Schaͤlgen Thee oder Caffee zu ſich nehmen, nur daß man nicht zu viel thue, und die Eingeweide gar zu ſehr uͤberſchwemme, und durch die viele Waͤſſerigkeit relaxire. Will man 3 biß 4 Stunden nach dem Eſſen zur Er- friſchung und Loͤſchung des Durſtes ein Paar Glaͤſer Sauer-Waſſer trincken, ſolches kan ein jeder nach Belieben und Befinden thun oder laſſen. Uber dem Eſſen aber das Pyrmonti- ſche Waſſer zu trincken, oder mit dem Wein zu vermiſchen, finde gar nicht rathſam, obgleich hieſige Einwohner ſolches ohne Wein taͤglich
zu
* Ander Getraͤncke gegen den Nachmittags-Durſt.
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Cap. VI. Art und Weiſe
der Art Wein gelaſſen, welche er vorhin am
meiſten gewohnet, und am beſten vertragen
koͤnnen.
Sonſten kan der Unterſcheid gemachet wer-
den, daß diejenigen, welche ſich nach dem Bier
nicht wohl befinden, und alſo mehr Wein als
andere trincken muͤſſen, beſſer thun, daß ſie ei-
nen gelinden nicht gar alten Rheinwein, oder
einen guten Moſeler wehlen, von welchem ohne
Schaden und Erhitzung, eine ziemliche Quan-
titaͤt mag getruncken werden; Frantzoͤſiſche,
Spaniſche und andere ſuͤſſe hitzige Weine aber
muß man in geringerer Quantitaͤt bloß zu
Staͤrckung des Magens, und nicht als zu Loͤ-
ſchung des Durſtes gebrauchen.
§. 34. Wenn man eine Stunde oder etliche
nach der Mahlzeit Durſt verſpuͤhret, * ſo mag
man wohl einige Schaͤlgen Thee oder Caffee
zu ſich nehmen, nur daß man nicht zu viel thue,
und die Eingeweide gar zu ſehr uͤberſchwemme,
und durch die viele Waͤſſerigkeit relaxire. Will
man 3 biß 4 Stunden nach dem Eſſen zur Er-
friſchung und Loͤſchung des Durſtes ein Paar
Glaͤſer Sauer-Waſſer trincken, ſolches kan ein
jeder nach Belieben und Befinden thun oder
laſſen. Uber dem Eſſen aber das Pyrmonti-
ſche Waſſer zu trincken, oder mit dem Wein zu
vermiſchen, finde gar nicht rathſam, obgleich
hieſige Einwohner ſolches ohne Wein taͤglich
zu
* Ander Getraͤncke gegen den Nachmittags-Durſt.
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Seip, Johann Philipp: Neue Beschreibung der Pyrmontischen Gesund-Brunnen. Hannover, 1717, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/seip_gesundbrunnen_1717/234>, abgerufen am 03.03.2025.
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