Ad IV. Was von mehrern Verwandten des Claudii de Cusance angeführet würde, solches sey, wie schon gemeldet, exceptio de jure tertii, und obstire dem Hertzoge zu Würtenberg nicht, cum quilibet juri pro se introducto renunciare possit.
Nachdem diese Sache zwischen denen Hertzogen zu Würtenberg, und denen Herren von Ryen, der Annae von Longuepierre Töchter-Männern viele Jahre getrieben worden, ist endlich anno 1684 von dem Parlament zu Besancon (welches vor dem zu Dole gewesen, und hieher verleget ist) vor das Hauß Würtenberg gesprochen worden. Jedoch, wie ich mich gehöret zu haben erinnere, nur in possessorio. Ob sich das Gegentheil aber in petitorio nachdem weiter gemeldet, ist mir unbewust.
Vierdtes Capitel/ Von des Fürstl. Hauses Würtenberg Streitigkeit mit den Kärnthischen Grafen zu Ortenburg wegen vorbenannter Oerter.
IN vorhergehendem Cap. ist gemeldet worden, daß des Claudii von Neufchatel Töchter Bona und Elisabetha, des Grafen Wilhelmi von Fürstenberg, und Felicis von Werdenberg Gemahlinnen, nach ihres Vater Bruders Wilhelmi Tod, auff obbenante Güter Praetension gemachet, in possessorio aber vor dem Parlement zu Dole unten gelegen, und solche, nach Inhalt des Theobaldi von Neufchatel Testaments, Ferdinando de Montegu überlassen müssen.
Dessen aber ungeachtet cedirten dieselbe ihr Recht an den Ertz-Hertzog Ferdinand zu Oesterreich, und dieser hinwiederum an Graf Gabrielem Salamancam zu Ortenburg in Kärnthen, welcher deshalb vor der Käyserl. Reichs-Cammer mit den Possessoribus lange Process geführet. Ob sich derselbe aber geendiget, ist mir nicht bewust; wenigstens sind des gedachten Grafens Gabrielis Salamancae zu Ortenburg Nachkommen anno 1640 gantz abgangen.
Der Erfolg.
Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 6. §. 8.
Imhoff Notit. Proc. Imp. Lib. 4 c. 6. §. 8.
Spener in Hist. Insign. Lib. 4. c. 48. §. 25. Zeiler in Append. ad Topograph. Austr. Stir. &c. f. 39.
Ad IV. Was von mehrern Verwandten des Claudii de Cusance angeführet würde, solches sey, wie schon gemeldet, exceptio de jure tertii, und obstire dem Hertzoge zu Würtenberg nicht, cum quilibet juri pro se introducto renunciare possit.
Nachdem diese Sache zwischen denen Hertzogen zu Würtenberg, und denen Herren von Ryen, der Annae von Longuepierre Töchter-Männern viele Jahre getrieben worden, ist endlich anno 1684 von dem Parlament zu Besançon (welches vor dem zu Dole gewesen, und hieher verleget ist) vor das Hauß Würtenberg gesprochen worden. Jedoch, wie ich mich gehöret zu haben erinnere, nur in possessorio. Ob sich das Gegentheil aber in petitorio nachdem weiter gemeldet, ist mir unbewust.
Vierdtes Capitel/ Von des Fürstl. Hauses Würtenberg Streitigkeit mit den Kärnthischen Grafen zu Ortenburg wegen vorbenannter Oerter.
IN vorhergehendem Cap. ist gemeldet worden, daß des Claudii von Neufchatel Töchter Bona und Elisabetha, des Grafen Wilhelmi von Fürstenberg, und Felicis von Werdenberg Gemahlinnen, nach ihres Vater Bruders Wilhelmi Tod, auff obbenante Güter Praetension gemachet, in possessorio aber vor dem Parlement zu Dole unten gelegen, und solche, nach Inhalt des Theobaldi von Neufchatel Testaments, Ferdinando de Montegu überlassen müssen.
Dessen aber ungeachtet cedirten dieselbe ihr Recht an den Ertz-Hertzog Ferdinand zu Oesterreich, und dieser hinwiederum an Graf Gabrielem Salamancam zu Ortenburg in Kärnthen, welcher deshalb vor der Käyserl. Reichs-Cammer mit den Possessoribus lange Process geführet. Ob sich derselbe aber geendiget, ist mir nicht bewust; wenigstens sind des gedachten Grafens Gabrielis Salamancae zu Ortenburg Nachkommen anno 1640 gantz abgangen.
Der Erfolg.
Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 6. §. 8.
Imhoff Notit. Proc. Imp. Lib. 4 c. 6. §. 8.
Spener in Hist. Insign. Lib. 4. c. 48. §. 25. Zeiler in Append. ad Topograph. Austr. Stir. &c. f. 39.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0725"n="814"/><p>Ad IV. Was von mehrern Verwandten des Claudii de Cusance angeführet würde, solches sey, wie schon gemeldet, exceptio de jure tertii, und obstire dem Hertzoge zu Würtenberg nicht, cum quilibet juri pro se introducto <noteplace="foot">Der Erfolg.</note> renunciare possit.</p><p>Nachdem diese Sache zwischen denen Hertzogen zu Würtenberg, und denen Herren von Ryen, der Annae von Longuepierre Töchter-Männern viele Jahre getrieben worden, ist endlich anno 1684 von dem Parlament zu Besançon (welches vor dem zu Dole gewesen, und hieher verleget ist) vor das Hauß Würtenberg gesprochen worden. <noteplace="foot">Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 6. §. 8.</note> Jedoch, wie ich mich gehöret zu haben erinnere, nur in possessorio. Ob sich das Gegentheil aber in petitorio nachdem weiter gemeldet, ist mir unbewust.</p><p>Vierdtes Capitel/ Von des Fürstl. Hauses Würtenberg Streitigkeit mit den Kärnthischen Grafen zu Ortenburg wegen vorbenannter Oerter.</p><p>IN vorhergehendem Cap. ist gemeldet worden, daß des Claudii von Neufchatel Töchter Bona und Elisabetha, des Grafen Wilhelmi von Fürstenberg, und Felicis von Werdenberg Gemahlinnen, nach ihres Vater Bruders Wilhelmi Tod, auff obbenante Güter Praetension gemachet, in possessorio aber vor dem Parlement zu Dole unten gelegen, und solche, nach Inhalt des Theobaldi von Neufchatel Testaments, Ferdinando de Montegu überlassen müssen.</p><p>Dessen aber ungeachtet cedirten dieselbe ihr Recht an den Ertz-Hertzog Ferdinand zu Oesterreich, und dieser hinwiederum an Graf Gabrielem Salamancam zu Ortenburg in Kärnthen, welcher deshalb vor der Käyserl. Reichs-Cammer mit den Possessoribus lange Process geführet. <noteplace="foot">Imhoff Notit. Proc. Imp. Lib. 4 c. 6. §. 8.</note> Ob sich derselbe aber geendiget, ist mir nicht bewust; wenigstens sind des gedachten Grafens Gabrielis Salamancae zu Ortenburg Nachkommen anno 1640 gantz abgangen. <noteplace="foot">Spener in Hist. Insign. Lib. 4. c. 48. §. 25. Zeiler in Append. ad Topograph. Austr. Stir. &c. f. 39.</note></p></div><div></div></body></text></TEI>
[814/0725]
Ad IV. Was von mehrern Verwandten des Claudii de Cusance angeführet würde, solches sey, wie schon gemeldet, exceptio de jure tertii, und obstire dem Hertzoge zu Würtenberg nicht, cum quilibet juri pro se introducto renunciare possit.
Nachdem diese Sache zwischen denen Hertzogen zu Würtenberg, und denen Herren von Ryen, der Annae von Longuepierre Töchter-Männern viele Jahre getrieben worden, ist endlich anno 1684 von dem Parlament zu Besançon (welches vor dem zu Dole gewesen, und hieher verleget ist) vor das Hauß Würtenberg gesprochen worden. Jedoch, wie ich mich gehöret zu haben erinnere, nur in possessorio. Ob sich das Gegentheil aber in petitorio nachdem weiter gemeldet, ist mir unbewust.
Vierdtes Capitel/ Von des Fürstl. Hauses Würtenberg Streitigkeit mit den Kärnthischen Grafen zu Ortenburg wegen vorbenannter Oerter.
IN vorhergehendem Cap. ist gemeldet worden, daß des Claudii von Neufchatel Töchter Bona und Elisabetha, des Grafen Wilhelmi von Fürstenberg, und Felicis von Werdenberg Gemahlinnen, nach ihres Vater Bruders Wilhelmi Tod, auff obbenante Güter Praetension gemachet, in possessorio aber vor dem Parlement zu Dole unten gelegen, und solche, nach Inhalt des Theobaldi von Neufchatel Testaments, Ferdinando de Montegu überlassen müssen.
Dessen aber ungeachtet cedirten dieselbe ihr Recht an den Ertz-Hertzog Ferdinand zu Oesterreich, und dieser hinwiederum an Graf Gabrielem Salamancam zu Ortenburg in Kärnthen, welcher deshalb vor der Käyserl. Reichs-Cammer mit den Possessoribus lange Process geführet. Ob sich derselbe aber geendiget, ist mir nicht bewust; wenigstens sind des gedachten Grafens Gabrielis Salamancae zu Ortenburg Nachkommen anno 1640 gantz abgangen.
Der Erfolg.
Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 6. §. 8.
Imhoff Notit. Proc. Imp. Lib. 4 c. 6. §. 8.
Spener in Hist. Insign. Lib. 4. c. 48. §. 25. Zeiler in Append. ad Topograph. Austr. Stir. &c. f. 39.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 814. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/725>, abgerufen am 04.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.