Imperii votando proponiret worden, abzunehmen, so wird das obgedachte Pactum sororium von Fürstl. Salmischer Seiten dahero impugniret, weil es von Käyserl. Maj. nicht confirmiret worden.
Es ist diese Sache auch, wie gemeldet, dem Reichs-Convent zu Regenspurg vorgetragen worden, weil die Vota aber wegen Nothwendigkeit der Käyserl. Confirmation in dergleichen Pactis successoriis, so nur unter Verwandten, und zwar de bonis non feudalibus gemachet worden, nicht gleich gewesen, so ist daselbst den 8 Octobr. 1709 in allen 3 Reichs-Collegiis beschlossen worden, Ihro Käyserl. Maj. durch ein unterthänigstes Gutachten vorzustellen, daß diese Sache an das Käyserliche Cammer-Gericht (als woselbst dieselbe von Salmischer oder damahlen Hadamarischer Seiten schon einmahl angebracht) remittiret, und daselbst erörthet und abgeurtheilet, die vom Reichs-Hoff-Rath demandirte Execution aber biß dahin suspendiret werde.
Ein und dreyßigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzogl. Hauses Savoyen.
Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hertzog zu Mantua wegen des Vicariats hat / ist oben bey den Mantuanischen Praetensionen Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthumb Montferrat.
Zu mehrer Deutlichkeit kan nachfolgende genealogische Tabel angemercket werden: [unleserliches Material]
Historie. KAyser Otto I. gab dieses Hertzogthumb seinem Schwieger-Sohn Alramo vor ihn und seine Nachkommen beyderley Geschlechtes. Wie demnach der Männliche Stamm mit Johanne abgieng, kam es auff dessen Schwester Jolanta oder Violanta, des Marggrafen Wilhemi V. Tochter, und des Käysers Andronici Palaeologi zu Constantinopel Gemahlin, welcher darinnen ihr anderer Sohn, Theodorus Palaeologus, succedirte.
vid. Elect. jur. publ. Tom. II. Part. I. p. 18. seqq.
Conclusum hoc extat in Elect. jur. publ. d. l. p. 27.
Imperii votando proponiret worden, abzunehmen, so wird das obgedachte Pactum sororium von Fürstl. Salmischer Seiten dahero impugniret, weil es von Käyserl. Maj. nicht confirmiret worden.
Es ist diese Sache auch, wie gemeldet, dem Reichs-Convent zu Regenspurg vorgetragen worden, weil die Vota aber wegen Nothwendigkeit der Käyserl. Confirmation in dergleichen Pactis successoriis, so nur unter Verwandten, und zwar de bonis non feudalibus gemachet worden, nicht gleich gewesen, so ist daselbst den 8 Octobr. 1709 in allen 3 Reichs-Collegiis beschlossen worden, Ihro Käyserl. Maj. durch ein unterthänigstes Gutachten vorzustellen, daß diese Sache an das Käyserliche Cammer-Gericht (als woselbst dieselbe von Salmischer oder damahlen Hadamarischer Seiten schon einmahl angebracht) remittiret, und daselbst erörthet und abgeurtheilet, die vom Reichs-Hoff-Rath demandirte Execution aber biß dahin suspendiret werde.
Ein und dreyßigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzogl. Hauses Savoyen.
Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hertzog zu Mantua wegen des Vicariats hat / ist oben bey den Mantuanischen Praetensionen Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthumb Montferrat.
Zu mehrer Deutlichkeit kan nachfolgende genealogische Tabel angemercket werden: [unleserliches Material]
Historie. KAyser Otto I. gab dieses Hertzogthumb seinem Schwieger-Sohn Alramo vor ihn und seine Nachkommen beyderley Geschlechtes. Wie demnach der Männliche Stamm mit Johanne abgieng, kam es auff dessen Schwester Jolanta oder Violanta, des Marggrafen Wilhemi V. Tochter, und des Käysers Andronici Palaeologi zu Constantinopel Gemahlin, welcher darinnen ihr anderer Sohn, Theodorus Palaeologus, succedirte.
vid. Elect. jur. publ. Tom. II. Part. I. p. 18. seqq.
Conclusum hoc extat in Elect. jur. publ. d. l. p. 27.
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Imperii votando proponiret worden, <noteplace="foot">vid. Elect. jur. publ. Tom. II. Part. I. p. 18. seqq.</note> abzunehmen, so wird das obgedachte Pactum sororium von Fürstl. Salmischer Seiten dahero impugniret, weil es von Käyserl. Maj. nicht confirmiret worden.</p><p>Es ist diese Sache auch, wie gemeldet, dem Reichs-Convent zu Regenspurg vorgetragen worden, weil die Vota aber wegen Nothwendigkeit der Käyserl. Confirmation in dergleichen Pactis successoriis, so nur unter Verwandten, und zwar de bonis non feudalibus gemachet worden, nicht gleich gewesen, so ist daselbst den 8 Octobr. 1709 in allen 3 Reichs-Collegiis beschlossen worden, Ihro Käyserl. Maj. durch ein unterthänigstes Gutachten vorzustellen, daß diese Sache an das Käyserliche Cammer-Gericht (als woselbst dieselbe von Salmischer oder damahlen Hadamarischer Seiten schon einmahl angebracht) remittiret, und daselbst erörthet und abgeurtheilet, die vom Reichs-Hoff-Rath demandirte Execution aber biß dahin suspendiret werde. <noteplace="foot">Conclusum hoc extat in Elect. jur. publ. d. l. p. 27.</note></p></div><div><head>Ein und dreyßigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzogl. Hauses Savoyen.</head><p>Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hertzog zu Mantua wegen des Vicariats hat / ist oben bey den Mantuanischen Praetensionen Meldung geschehen.</p><p>Erstes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthumb Montferrat.</p><p>Zu mehrer Deutlichkeit kan nachfolgende genealogische Tabel angemercket werden: <gapreason="illegible"/></p><p><noteplace="left">Historie.</note> KAyser Otto I. gab dieses Hertzogthumb seinem Schwieger-Sohn Alramo vor ihn und seine Nachkommen beyderley Geschlechtes. Wie demnach der Männliche Stamm mit Johanne abgieng, kam es auff dessen Schwester Jolanta oder Violanta, des Marggrafen Wilhemi V. Tochter, und des Käysers Andronici Palaeologi zu Constantinopel Gemahlin, welcher darinnen ihr anderer Sohn, Theodorus Palaeologus, succedirte.</p></div></body></text></TEI>
[784/0695]
Imperii votando proponiret worden, abzunehmen, so wird das obgedachte Pactum sororium von Fürstl. Salmischer Seiten dahero impugniret, weil es von Käyserl. Maj. nicht confirmiret worden.
Es ist diese Sache auch, wie gemeldet, dem Reichs-Convent zu Regenspurg vorgetragen worden, weil die Vota aber wegen Nothwendigkeit der Käyserl. Confirmation in dergleichen Pactis successoriis, so nur unter Verwandten, und zwar de bonis non feudalibus gemachet worden, nicht gleich gewesen, so ist daselbst den 8 Octobr. 1709 in allen 3 Reichs-Collegiis beschlossen worden, Ihro Käyserl. Maj. durch ein unterthänigstes Gutachten vorzustellen, daß diese Sache an das Käyserliche Cammer-Gericht (als woselbst dieselbe von Salmischer oder damahlen Hadamarischer Seiten schon einmahl angebracht) remittiret, und daselbst erörthet und abgeurtheilet, die vom Reichs-Hoff-Rath demandirte Execution aber biß dahin suspendiret werde.
Ein und dreyßigste Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzogl. Hauses Savoyen. Von der Streitigkeit/ so dieses Hauß mit dem Hertzog zu Mantua wegen des Vicariats hat / ist oben bey den Mantuanischen Praetensionen Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthumb Montferrat.
Zu mehrer Deutlichkeit kan nachfolgende genealogische Tabel angemercket werden: _
KAyser Otto I. gab dieses Hertzogthumb seinem Schwieger-Sohn Alramo vor ihn und seine Nachkommen beyderley Geschlechtes. Wie demnach der Männliche Stamm mit Johanne abgieng, kam es auff dessen Schwester Jolanta oder Violanta, des Marggrafen Wilhemi V. Tochter, und des Käysers Andronici Palaeologi zu Constantinopel Gemahlin, welcher darinnen ihr anderer Sohn, Theodorus Palaeologus, succedirte.
Historie.
vid. Elect. jur. publ. Tom. II. Part. I. p. 18. seqq.
Conclusum hoc extat in Elect. jur. publ. d. l. p. 27.
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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 784. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/695>, abgerufen am 04.03.2025.
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