Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Fürnehmen beharret, so haben obgemeldete Churfürsten und Fürsten Ihr. Käyserl. Maj. vor der Belehnung ersuchet, dem Bischoffe zu Würtzburg, aus angeregten Ursachen, das Hertzogthum zu Francken nicht zu leihen, massen er auch kein Hertzog zu Francken, und ihme derselbe Titul von seiner Käyserl. Maj. Vorfahren nicht geschrieben sey, sc. Worauff aber der Käyser geantwortet, daß Ihr. Käyserl. Maj. dem Bischoff zu Würtzburg leiben wolten, wie von Alters herkommen, und vormahlen von Sr. Käyserl. Maj. Vorfahren geliehen wäre, doch Ihr. aller Churfürstl. und Fürstl. Gnaden an ihren Landen, Leuten, Obrigkeiten, und Gerechtigkeiten, so sie im Lande zu Francken hätten, in alle Wege unschädlich. Ihr. Käyserl. Maj. wolten auch ihren Churfürst. und Fürstl. Gnaden deshalb Ihr. Käyserl. Maj. Brieff geben, sc. Wobey es dann auch geblieben, und haben die Churfürsten und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg darauf eine solenne protestation interponiret, der Käyser aber hat ihnen einen Revers gegeben, daß solche Belehnung ihnen an ihren Fürstenthümern, Obrigkeiten und Gerechtigkeiten in Francken nicht praejudiciren solle. In dessen führen die Bischöffe zu Würtzburg noch biß diese Stunde solchen Titul, und wird ihnen derselbe auch von einigen gegeben, wiewohl nicht ohne contradiction einiger andern, die ihnen solchen nicht geben. [Abbildung] vid. Limnae d. l. p. 326. seqq. add. Imhoff. d. l. Schilter in Comment. ad c. 42. Codicis jur. Aleman. feud. §. 11. p. 245. Franckenberg d. l. p. 344.
Fürnehmen beharret, so haben obgemeldete Churfürsten und Fürsten Ihr. Käyserl. Maj. vor der Belehnung ersuchet, dem Bischoffe zu Würtzburg, aus angeregten Ursachen, das Hertzogthum zu Francken nicht zu leihen, massen er auch kein Hertzog zu Francken, und ihme derselbe Titul von seiner Käyserl. Maj. Vorfahren nicht geschrieben sey, sc. Worauff aber der Käyser geantwortet, daß Ihr. Käyserl. Maj. dem Bischoff zu Würtzburg leiben wolten, wie von Alters herkommen, und vormahlen von Sr. Käyserl. Maj. Vorfahren geliehen wäre, doch Ihr. aller Churfürstl. und Fürstl. Gnaden an ihren Landen, Leuten, Obrigkeiten, und Gerechtigkeiten, so sie im Lande zu Francken hätten, in alle Wege unschädlich. Ihr. Käyserl. Maj. wolten auch ihren Churfürst. und Fürstl. Gnaden deshalb Ihr. Käyserl. Maj. Brieff geben, sc. Wobey es dann auch geblieben, und haben die Churfürsten und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg darauf eine solenne protestation interponiret, der Käyser aber hat ihnen einen Revers gegeben, daß solche Belehnung ihnen an ihren Fürstenthümern, Obrigkeiten und Gerechtigkeiten in Francken nicht praejudiciren solle. In dessen führen die Bischöffe zu Würtzburg noch biß diese Stunde solchen Titul, und wird ihnen derselbe auch von einigen gegeben, wiewohl nicht ohne contradiction einiger andern, die ihnen solchen nicht geben. [Abbildung] vid. Limnae d. l. p. 326. seqq. add. Imhoff. d. l. Schilter in Comment. ad c. 42. Codicis jur. Aleman. feud. §. 11. p. 245. Franckenberg d. l. p. 344.
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Fürnehmen beharret, so haben obgemeldete Churfürsten und Fürsten Ihr. Käyserl. Maj. vor der Belehnung ersuchet, dem Bischoffe zu Würtzburg, aus angeregten Ursachen, das Hertzogthum zu Francken nicht zu leihen, massen er auch kein Hertzog zu Francken, und ihme derselbe Titul von seiner Käyserl. Maj. Vorfahren nicht geschrieben sey, sc. Worauff aber der Käyser geantwortet, daß Ihr. Käyserl. Maj. dem Bischoff zu Würtzburg leiben wolten, wie von Alters herkommen, und vormahlen von Sr. Käyserl. Maj. Vorfahren geliehen wäre, doch Ihr. aller Churfürstl. und Fürstl. Gnaden an ihren Landen, Leuten, Obrigkeiten, und Gerechtigkeiten, so sie im Lande zu Francken hätten, in alle Wege unschädlich. Ihr. Käyserl. Maj. wolten auch ihren Churfürst. und Fürstl. Gnaden deshalb Ihr. Käyserl. Maj. Brieff geben, sc. Wobey es dann auch geblieben, und haben die Churfürsten und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg darauf eine solenne protestation interponiret, der Käyser aber hat ihnen einen Revers gegeben, daß solche Belehnung ihnen an ihren Fürstenthümern, Obrigkeiten und Gerechtigkeiten in Francken nicht praejudiciren solle.
In dessen führen die Bischöffe zu Würtzburg noch biß diese Stunde solchen Titul, und wird ihnen derselbe auch von einigen gegeben, wiewohl nicht ohne contradiction einiger andern, die ihnen solchen nicht geben.
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vid. Limnae d. l. p. 326. seqq. add. Imhoff. d. l.
Schilter in Comment. ad c. 42. Codicis jur. Aleman. feud. §. 11. p. 245. Franckenberg d. l. p. 344.
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