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Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858.

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8. -- 16. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BEKLEIDUNG.

Bei leichteren Bewegungen, z. B. dem Gehen, ist es recht
angemessen, schon jetzt auf Ausdauer hinzuwirken. So ist
es von gesunden und kräftigen 7--8jährigen Kindern, selbst
Mädchen, nicht zu viel verlangt, auf Fussreisen täglich 6--8
Stunden zu durchwandern. Das Gespräch muss nur nicht auf
das Capitel der Müdigkeit gebracht und, wo es der Fall,
schnell abgelenkt werden, dann dauern auch Kinder dieses
Alters oft viel leichter aus als Erwachsene. Nach Ueberwin-
dung der ersten Müdigkeit -- welche viele Menschen fälsch-
licher Weise als die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit betrach-
ten, über die hinaus kein weiterer Versuch gemacht wird --
kommt erst die ausdauernde Kraft recht in Zug.

6) Bekleidung.

Die allgemeinen hinsichtlich der Bekleidung festzuhalten-
den Grundsätze, wie solche in dem betreffenden Artikel des
II. Theiles aufgestellt wurden, sind auch für die jetzige Alters-
periode als maassgebend zu betrachten. Wir haben die Be-
kleidungsart der Kinder hier nur noch in Ansehung ihres
mechanischen Einflusses auf den Körper und ihrer danach zu
bestimmenden gesundheitsgemässen Beschaffenheit zu beurthei-
len. Dieser Punkt beginnt bei dieser Altersstufe unsere volle
Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen, da die Modesucht
mit ihren zahllosen Missbräuchen und Nachtheilen die Jugend
jetzt schon ernsthaft berührt.

Schutz des Körpers gegen äussere störende und nach-
theilige Einflüsse, namentlich Erhaltung der nöthigen Eigen-
wärme bei möglichster Nichtbeschränkung aller inneren und
äusseren Lebensthätigkeiten, ist der wesentliche Zweck der Be-
kleidung. Nur insoweit dieser erfüllt ist und es erlaubt, darf
die Schönheitsrücksicht, und erst dieser wieder untergeordnet,
die Mode, mitsprechen.

Jene allgemeine Hauptbedingung für alle Arten der Be-
kleidung -- dass der damit umgebene Körpertheil in
keiner Weise dadurch benachtheiligt und in seiner
nothwendigen Freiheit gehemmt werde
-- ist für die

8. — 16. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BEKLEIDUNG.

Bei leichteren Bewegungen, z. B. dem Gehen, ist es recht
angemessen, schon jetzt auf Ausdauer hinzuwirken. So ist
es von gesunden und kräftigen 7—8jährigen Kindern, selbst
Mädchen, nicht zu viel verlangt, auf Fussreisen täglich 6—8
Stunden zu durchwandern. Das Gespräch muss nur nicht auf
das Capitel der Müdigkeit gebracht und, wo es der Fall,
schnell abgelenkt werden, dann dauern auch Kinder dieses
Alters oft viel leichter aus als Erwachsene. Nach Ueberwin-
dung der ersten Müdigkeit — welche viele Menschen fälsch-
licher Weise als die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit betrach-
ten, über die hinaus kein weiterer Versuch gemacht wird —
kommt erst die ausdauernde Kraft recht in Zug.

6) Bekleidung.

Die allgemeinen hinsichtlich der Bekleidung festzuhalten-
den Grundsätze, wie solche in dem betreffenden Artikel des
II. Theiles aufgestellt wurden, sind auch für die jetzige Alters-
periode als maassgebend zu betrachten. Wir haben die Be-
kleidungsart der Kinder hier nur noch in Ansehung ihres
mechanischen Einflusses auf den Körper und ihrer danach zu
bestimmenden gesundheitsgemässen Beschaffenheit zu beurthei-
len. Dieser Punkt beginnt bei dieser Altersstufe unsere volle
Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen, da die Modesucht
mit ihren zahllosen Missbräuchen und Nachtheilen die Jugend
jetzt schon ernsthaft berührt.

Schutz des Körpers gegen äussere störende und nach-
theilige Einflüsse, namentlich Erhaltung der nöthigen Eigen-
wärme bei möglichster Nichtbeschränkung aller inneren und
äusseren Lebensthätigkeiten, ist der wesentliche Zweck der Be-
kleidung. Nur insoweit dieser erfüllt ist und es erlaubt, darf
die Schönheitsrücksicht, und erst dieser wieder untergeordnet,
die Mode, mitsprechen.

Jene allgemeine Hauptbedingung für alle Arten der Be-
kleidung — dass der damit umgebene Körpertheil in
keiner Weise dadurch benachtheiligt und in seiner
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— ist für die

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[188/0192] 8. — 16. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BEKLEIDUNG. Bei leichteren Bewegungen, z. B. dem Gehen, ist es recht angemessen, schon jetzt auf Ausdauer hinzuwirken. So ist es von gesunden und kräftigen 7—8jährigen Kindern, selbst Mädchen, nicht zu viel verlangt, auf Fussreisen täglich 6—8 Stunden zu durchwandern. Das Gespräch muss nur nicht auf das Capitel der Müdigkeit gebracht und, wo es der Fall, schnell abgelenkt werden, dann dauern auch Kinder dieses Alters oft viel leichter aus als Erwachsene. Nach Ueberwin- dung der ersten Müdigkeit — welche viele Menschen fälsch- licher Weise als die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit betrach- ten, über die hinaus kein weiterer Versuch gemacht wird — kommt erst die ausdauernde Kraft recht in Zug. 6) Bekleidung. Die allgemeinen hinsichtlich der Bekleidung festzuhalten- den Grundsätze, wie solche in dem betreffenden Artikel des II. Theiles aufgestellt wurden, sind auch für die jetzige Alters- periode als maassgebend zu betrachten. Wir haben die Be- kleidungsart der Kinder hier nur noch in Ansehung ihres mechanischen Einflusses auf den Körper und ihrer danach zu bestimmenden gesundheitsgemässen Beschaffenheit zu beurthei- len. Dieser Punkt beginnt bei dieser Altersstufe unsere volle Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen, da die Modesucht mit ihren zahllosen Missbräuchen und Nachtheilen die Jugend jetzt schon ernsthaft berührt. Schutz des Körpers gegen äussere störende und nach- theilige Einflüsse, namentlich Erhaltung der nöthigen Eigen- wärme bei möglichster Nichtbeschränkung aller inneren und äusseren Lebensthätigkeiten, ist der wesentliche Zweck der Be- kleidung. Nur insoweit dieser erfüllt ist und es erlaubt, darf die Schönheitsrücksicht, und erst dieser wieder untergeordnet, die Mode, mitsprechen. Jene allgemeine Hauptbedingung für alle Arten der Be- kleidung — dass der damit umgebene Körpertheil in keiner Weise dadurch benachtheiligt und in seiner nothwendigen Freiheit gehemmt werde — ist für die

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Zitationshilfe: Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schreber_kallipaedie_1858/192>, abgerufen am 22.12.2024.