Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang. Dahin rechne ich folgende, die demnach einzeln abgehan-delt werden sollen: I. Successionen. II. Freye Handlungen. III. Willenserklärungen. IV. Verträge. V. Schenkungen. VI. Von Zeitbestimmungen abhängige Thatsachen. Zweytens von den Hemmungen, welche der Wirk- Das erste können wir als die positive, das zweyte als §. 105. Wichtigste Fälle der juristischen Thatsachen. I. Successionen. Es ist bereits als Eigenschaft der juristischen Thatsa- Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. Dahin rechne ich folgende, die demnach einzeln abgehan-delt werden ſollen: I. Succeſſionen. II. Freye Handlungen. III. Willenserklärungen. IV. Verträge. V. Schenkungen. VI. Von Zeitbeſtimmungen abhängige Thatſachen. Zweytens von den Hemmungen, welche der Wirk- Das erſte können wir als die poſitive, das zweyte als §. 105. Wichtigſte Fälle der juriſtiſchen Thatſachen. I. Succeſſionen. Es iſt bereits als Eigenſchaft der juriſtiſchen Thatſa- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0020" n="8"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">III.</hi> Entſtehung und Untergang.</fw><lb/> Dahin rechne ich folgende, die demnach einzeln abgehan-<lb/> delt werden ſollen:</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">I.</hi> Succeſſionen.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">II.</hi> Freye Handlungen.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">III.</hi> Willenserklärungen.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">IV.</hi> Verträge.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">V.</hi> Schenkungen.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">VI.</hi> Von Zeitbeſtimmungen abhängige Thatſachen.</item> </list><lb/> <p><hi rendition="#g">Zweytens</hi> von den Hemmungen, welche der Wirk-<lb/> ſamkeit der juriſtiſchen Thatſachen entgegen ſtehen, oder von<lb/> den verſchiedenen Arten und Gründen ihrer Ungültigkeit.</p><lb/> <p>Das erſte können wir als die poſitive, das zweyte als<lb/> die negative Seite der Lehre von den juriſtiſchen Thatſa-<lb/> chen bezeichnen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 105.<lb/><hi rendition="#g">Wichtigſte Fälle der juriſtiſchen Thatſachen.<lb/><hi rendition="#aq">I.</hi> Succeſſionen</hi>.</head><lb/> <p>Es iſt bereits als Eigenſchaft der juriſtiſchen Thatſa-<lb/> chen bemerkt worden, daß dieſelben in Beziehung auf<lb/> Rechtsverhältniſſe ſtets eine Veränderung in der Zeit her-<lb/> vorbringen, und daß dieſe Veränderung insbeſondere auch<lb/> in der bloßen Verwandlung des Subjekts des Rechtsver-<lb/> hältniſſes beſtehen kann (§ 104). Die ſo eben bezeichnete<lb/> Art der Thatſachen nennen wir <hi rendition="#g">Succeſſionen</hi>, und de-<lb/> ren Natur ſoll nunmehr näher beſtimmt werden.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [8/0020]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
Dahin rechne ich folgende, die demnach einzeln abgehan-
delt werden ſollen:
I. Succeſſionen.
II. Freye Handlungen.
III. Willenserklärungen.
IV. Verträge.
V. Schenkungen.
VI. Von Zeitbeſtimmungen abhängige Thatſachen.
Zweytens von den Hemmungen, welche der Wirk-
ſamkeit der juriſtiſchen Thatſachen entgegen ſtehen, oder von
den verſchiedenen Arten und Gründen ihrer Ungültigkeit.
Das erſte können wir als die poſitive, das zweyte als
die negative Seite der Lehre von den juriſtiſchen Thatſa-
chen bezeichnen.
§. 105.
Wichtigſte Fälle der juriſtiſchen Thatſachen.
I. Succeſſionen.
Es iſt bereits als Eigenſchaft der juriſtiſchen Thatſa-
chen bemerkt worden, daß dieſelben in Beziehung auf
Rechtsverhältniſſe ſtets eine Veränderung in der Zeit her-
vorbringen, und daß dieſe Veränderung insbeſondere auch
in der bloßen Verwandlung des Subjekts des Rechtsver-
hältniſſes beſtehen kann (§ 104). Die ſo eben bezeichnete
Art der Thatſachen nennen wir Succeſſionen, und de-
ren Natur ſoll nunmehr näher beſtimmt werden.
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