§. 74. Anomalische Rechte in Beziehung auf Rechtsfähigkeit und capitis deminutio. (Fortsetzung.)
III.
Eine dritte Klasse solcher anomalischen Rechte bilden folgende Verhältnisse, welche an sich blos fakti- scher Natur sind, und nur durch enge Verbindung mit eigentlichen Rechten an der juristischen Natur derselben Theil nehmen.
A.Societät.
Sie besteht in einer fortgehenden faktischen Verbindung zu gemeinsamen Unternehmungen, wobey die Rücksicht auf die Eigenschaften des natürlichen Menschen (seine Redlich- keit und Geschicklichkeit) vorherrschend ist. Sie selbst also ist, ihrem allgemeinen Daseyn nach, verschieden von den daraus entstehenden Obligationen, die durch die actio pro socio verfolgt werden.
Wenn daher ein filiusfamilias eine Societät eingeht, so bleibt diese unverändert dieselbe auch nach der Eman- cipation, und eben so wird umgekehrt die Societät durch die Arrogation weder aufgelöst, noch auf den neuen Va- ter übertragen (a). Es hat also auf dieselbe die minima capitis deminutio gar keinen Einfluß, und nur durch die maxima und media, in welchen ein bürgerlicher Tod liegt (§ 69), wird sie stets aufgelöst (b). Was aber die actio
(a)L. 58 § 2. L. 65 § 11 pro socio (17. 2.).
(b)L. 63 § 10 pro socio (17. 2.). Gajus III. § 153. Wenn da-
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
§. 74. Anomaliſche Rechte in Beziehung auf Rechtsfähigkeit und capitis deminutio. (Fortſetzung.)
III.
Eine dritte Klaſſe ſolcher anomaliſchen Rechte bilden folgende Verhältniſſe, welche an ſich blos fakti- ſcher Natur ſind, und nur durch enge Verbindung mit eigentlichen Rechten an der juriſtiſchen Natur derſelben Theil nehmen.
A.Societät.
Sie beſteht in einer fortgehenden faktiſchen Verbindung zu gemeinſamen Unternehmungen, wobey die Rückſicht auf die Eigenſchaften des natürlichen Menſchen (ſeine Redlich- keit und Geſchicklichkeit) vorherrſchend iſt. Sie ſelbſt alſo iſt, ihrem allgemeinen Daſeyn nach, verſchieden von den daraus entſtehenden Obligationen, die durch die actio pro socio verfolgt werden.
Wenn daher ein filiusfamilias eine Societät eingeht, ſo bleibt dieſe unverändert dieſelbe auch nach der Eman- cipation, und eben ſo wird umgekehrt die Societät durch die Arrogation weder aufgelöſt, noch auf den neuen Va- ter übertragen (a). Es hat alſo auf dieſelbe die minima capitis deminutio gar keinen Einfluß, und nur durch die maxima und media, in welchen ein bürgerlicher Tod liegt (§ 69), wird ſie ſtets aufgelöſt (b). Was aber die actio
(a)L. 58 § 2. L. 65 § 11 pro socio (17. 2.).
(b)L. 63 § 10 pro socio (17. 2.). Gajus III. § 153. Wenn da-
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Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
§. 74.
Anomaliſche Rechte in Beziehung auf Rechtsfähigkeit
und capitis deminutio. (Fortſetzung.)
III. Eine dritte Klaſſe ſolcher anomaliſchen Rechte
bilden folgende Verhältniſſe, welche an ſich blos fakti-
ſcher Natur ſind, und nur durch enge Verbindung mit
eigentlichen Rechten an der juriſtiſchen Natur derſelben
Theil nehmen.
A. Societät.
Sie beſteht in einer fortgehenden faktiſchen Verbindung
zu gemeinſamen Unternehmungen, wobey die Rückſicht auf
die Eigenſchaften des natürlichen Menſchen (ſeine Redlich-
keit und Geſchicklichkeit) vorherrſchend iſt. Sie ſelbſt alſo
iſt, ihrem allgemeinen Daſeyn nach, verſchieden von den
daraus entſtehenden Obligationen, die durch die actio pro
socio verfolgt werden.
Wenn daher ein filiusfamilias eine Societät eingeht,
ſo bleibt dieſe unverändert dieſelbe auch nach der Eman-
cipation, und eben ſo wird umgekehrt die Societät durch
die Arrogation weder aufgelöſt, noch auf den neuen Va-
ter übertragen (a). Es hat alſo auf dieſelbe die minima
capitis deminutio gar keinen Einfluß, und nur durch die
maxima und media, in welchen ein bürgerlicher Tod liegt
(§ 69), wird ſie ſtets aufgelöſt (b). Was aber die actio
(a) L. 58 § 2. L. 65 § 11 pro
socio (17. 2.).
(b) L. 63 § 10 pro socio (17.
2.). Gajus III. § 153. Wenn da-
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/148>, abgerufen am 21.11.2024.
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