Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

§. 59. Abweichende Meynungen über die Klassification.
lung nur eine neue Zusammenstellung und Verarbeitung,
oder aber eine kritische Prüfung und Berichtigung, der
in ihnen bereits vorhandenen concreten Kenntnisse finden
werden.

§. 59.
Abweichende Meynungen über die Klassification.

Es ist nicht meine Absicht, die vielfachen Arten, wie
Andere den inneren Zusammenhang der Rechtsinstitute ge-
dacht, und darnach auch ihre Darstellung derselben ange-
ordnet haben, einzeln durchzugehen. Manches, das zu
ihrer Beurtheilung dienen kann, ist schon in der Darle-
gung meines eigenen Planes enthalten. Ein Misverständ-
niß von allgemeinerer Natur muß jedoch hier noch erwähnt
werden. Soll uns eine vollständige Einsicht in das We-
sen der Rechtsverhältnisse entstehen, wie sie in das wirk-
liche Leben eingreifen, so ist es nicht genug, ihren Inhalt
zu kennen, also die Wirksamkeit, die ihnen in der gegen-
wärtigen Zeit zuzuschreiben ist, sondern es muß uns zu-
gleich ihr eigener Lebensprozeß klar werden, also neben
der stabilen Seite ihrer Natur auch die bewegliche Seite
derselben. Dazu gehört ihre Entstehung und Auflösung,
ihre Entwicklung und ihr möglicher Übergang in neue Ge-
stalten (Metamorphose), vorzüglich auch ihre Verfolgung
wenn sie verletzt werden. Man hat nun zuweilen diese
einzelnen Momente in dem organischen Leben der Rechts-

§. 59. Abweichende Meynungen über die Klaſſification.
lung nur eine neue Zuſammenſtellung und Verarbeitung,
oder aber eine kritiſche Prüfung und Berichtigung, der
in ihnen bereits vorhandenen concreten Kenntniſſe finden
werden.

§. 59.
Abweichende Meynungen über die Klaſſification.

Es iſt nicht meine Abſicht, die vielfachen Arten, wie
Andere den inneren Zuſammenhang der Rechtsinſtitute ge-
dacht, und darnach auch ihre Darſtellung derſelben ange-
ordnet haben, einzeln durchzugehen. Manches, das zu
ihrer Beurtheilung dienen kann, iſt ſchon in der Darle-
gung meines eigenen Planes enthalten. Ein Misverſtänd-
niß von allgemeinerer Natur muß jedoch hier noch erwähnt
werden. Soll uns eine vollſtändige Einſicht in das We-
ſen der Rechtsverhältniſſe entſtehen, wie ſie in das wirk-
liche Leben eingreifen, ſo iſt es nicht genug, ihren Inhalt
zu kennen, alſo die Wirkſamkeit, die ihnen in der gegen-
wärtigen Zeit zuzuſchreiben iſt, ſondern es muß uns zu-
gleich ihr eigener Lebensprozeß klar werden, alſo neben
der ſtabilen Seite ihrer Natur auch die bewegliche Seite
derſelben. Dazu gehört ihre Entſtehung und Auflöſung,
ihre Entwicklung und ihr möglicher Übergang in neue Ge-
ſtalten (Metamorphoſe), vorzüglich auch ihre Verfolgung
wenn ſie verletzt werden. Man hat nun zuweilen dieſe
einzelnen Momente in dem organiſchen Leben der Rechts-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0449" n="393"/><fw place="top" type="header">§. 59. Abweichende Meynungen über die Kla&#x017F;&#x017F;ification.</fw><lb/>
lung nur eine neue Zu&#x017F;ammen&#x017F;tellung und Verarbeitung,<lb/>
oder aber eine kriti&#x017F;che Prüfung und Berichtigung, der<lb/>
in ihnen bereits vorhandenen concreten Kenntni&#x017F;&#x017F;e finden<lb/>
werden.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 59.<lb/><hi rendition="#g">Abweichende Meynungen über die Kla&#x017F;&#x017F;ification</hi>.</head><lb/>
            <p>Es i&#x017F;t nicht meine Ab&#x017F;icht, die vielfachen Arten, wie<lb/>
Andere den inneren Zu&#x017F;ammenhang der Rechtsin&#x017F;titute ge-<lb/>
dacht, und darnach auch ihre Dar&#x017F;tellung der&#x017F;elben ange-<lb/>
ordnet haben, einzeln durchzugehen. Manches, das zu<lb/>
ihrer Beurtheilung dienen kann, i&#x017F;t &#x017F;chon in der Darle-<lb/>
gung meines eigenen Planes enthalten. Ein Misver&#x017F;tänd-<lb/>
niß von allgemeinerer Natur muß jedoch hier noch erwähnt<lb/>
werden. Soll uns eine voll&#x017F;tändige Ein&#x017F;icht in das We-<lb/>
&#x017F;en der Rechtsverhältni&#x017F;&#x017F;e ent&#x017F;tehen, wie &#x017F;ie in das wirk-<lb/>
liche Leben eingreifen, &#x017F;o i&#x017F;t es nicht genug, ihren Inhalt<lb/>
zu kennen, al&#x017F;o die Wirk&#x017F;amkeit, die ihnen in der gegen-<lb/>
wärtigen Zeit zuzu&#x017F;chreiben i&#x017F;t, &#x017F;ondern es muß uns zu-<lb/>
gleich ihr eigener Lebensprozeß klar werden, al&#x017F;o neben<lb/>
der &#x017F;tabilen Seite ihrer Natur auch die bewegliche Seite<lb/>
der&#x017F;elben. Dazu gehört ihre Ent&#x017F;tehung und Auflö&#x017F;ung,<lb/>
ihre Entwicklung und ihr möglicher Übergang in neue Ge-<lb/>
&#x017F;talten (Metamorpho&#x017F;e), vorzüglich auch ihre Verfolgung<lb/>
wenn &#x017F;ie verletzt werden. Man hat nun zuweilen die&#x017F;e<lb/>
einzelnen Momente in dem organi&#x017F;chen Leben der Rechts-<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[393/0449] §. 59. Abweichende Meynungen über die Klaſſification. lung nur eine neue Zuſammenſtellung und Verarbeitung, oder aber eine kritiſche Prüfung und Berichtigung, der in ihnen bereits vorhandenen concreten Kenntniſſe finden werden. §. 59. Abweichende Meynungen über die Klaſſification. Es iſt nicht meine Abſicht, die vielfachen Arten, wie Andere den inneren Zuſammenhang der Rechtsinſtitute ge- dacht, und darnach auch ihre Darſtellung derſelben ange- ordnet haben, einzeln durchzugehen. Manches, das zu ihrer Beurtheilung dienen kann, iſt ſchon in der Darle- gung meines eigenen Planes enthalten. Ein Misverſtänd- niß von allgemeinerer Natur muß jedoch hier noch erwähnt werden. Soll uns eine vollſtändige Einſicht in das We- ſen der Rechtsverhältniſſe entſtehen, wie ſie in das wirk- liche Leben eingreifen, ſo iſt es nicht genug, ihren Inhalt zu kennen, alſo die Wirkſamkeit, die ihnen in der gegen- wärtigen Zeit zuzuſchreiben iſt, ſondern es muß uns zu- gleich ihr eigener Lebensprozeß klar werden, alſo neben der ſtabilen Seite ihrer Natur auch die bewegliche Seite derſelben. Dazu gehört ihre Entſtehung und Auflöſung, ihre Entwicklung und ihr möglicher Übergang in neue Ge- ſtalten (Metamorphoſe), vorzüglich auch ihre Verfolgung wenn ſie verletzt werden. Man hat nun zuweilen dieſe einzelnen Momente in dem organiſchen Leben der Rechts-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840/449
Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840/449>, abgerufen am 22.12.2024.