Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.3. Gesetze und Rechtsbücher. Der Einfluß eigentlicher Gesetzgebung auf bürgerli- Gesetz-
3. Geſetze und Rechtsbücher. Der Einfluß eigentlicher Geſetzgebung auf bürgerli- Geſetz-
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3.
Geſetze und Rechtsbücher.
Der Einfluß eigentlicher Geſetzgebung auf bürgerli-
ches Recht iſt in einzelnen Stücken deſſelben nicht ſel-
ten, aber die Gründe dieſes Einfluſſes ſind ſehr ver-
ſchiedener Art. Zunächſt kann nämlich gerade die
Abänderung des beſtehenden Rechts Abſicht des Ge-
ſetzgebers ſeyn, weil höhere politiſche Zwecke dieſes
fordern. Wenn in unſren Tagen Nichtjuriſten von
dem Bedürfniß neuer Geſetzgebung ſprechen, ſo iſt
gewöhnlich blos dieſes gemeynt, wovon die Beſtim-
mung der gutsherrlichen Rechte eines der wichtigſten
Beiſpiele iſt. Auch die Geſchichte des Römiſchen
Rechts liefert Beyſpiele dieſer Art, wenige aus der
freyen Republik, unter Auguſt die wichtige Lex Iu-
lia et Papia Poppaea, ſeit den chriſtlichen Kaiſern
eine große Anzahl. Daß die Geſetze dieſer Art leicht
eine fruchtloſe Corruption des Rechts ſind, und daß
gerade in ihnen die höchſte Sparſamkeit nöthig iſt,
wird jedem einleuchten, der die Geſchichte zu Rathe
zieht. Die techniſche Seite des Rechts wird bey
ihnen blos für die Form, und für den Zuſammen-
hang mit dem ganzen übrigen Rechte in Anſpruch
genommen, welcher Zuſammenhang dieſen Theil der
Geſetz-
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