Rumpolt, Marx: Ein new Kochbuch. Frankfurt (Main), 1581.Wie Fürsten vnd Herren Ban- cket/ zu bestellen vnd anzuordnen/ was auch für Officier vnd beampte Diener/ darzu nottürfftiglich zu gebrau- chen seyen. Vom Hofmeister/ Marschalck/ Hauß/ Stäbel oder Küchenmeister Ampt. Das I. Capitel. [Abbildung] EHe als wir zu vnser nachfolgenden Koch- Wie Fuͤrsten vnd Herren Ban- cket/ zu bestellen vnd anzuordnen/ was auch fuͤr Officier vnd beampte Diener/ darzu nottuͤrfftiglich zu gebrau- chen seyen. Vom Hofmeister/ Marschalck/ Hauß/ Staͤbel oder Kuͤchenmeister Ampt. Das I. Capitel. [Abbildung] EHe als wir zu vnser nachfolgendẽ Koch- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0017" n="1a"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#b">Wie Fuͤrsten vnd Herren Ban</hi>-<lb/> cket/ zu bestellen vnd anzuordnen/ was auch fuͤr Officier<lb/> vnd beampte Diener/ darzu nottuͤrfftiglich zu gebrau-<lb/> chen seyen.</head><lb/> <div n="2"> <head>Vom Hofmeister/ Marschalck/ Hauß/ Staͤbel<lb/> oder Kuͤchenmeister Ampt.<lb/> Das I. Capitel.<lb/><figure/></head><lb/> <p><hi rendition="#in">E</hi>He als wir zu vnser nachfolgendẽ Koch-<lb/> kunst kommen/ so woͤllen wir zuvor ein wenig von<lb/> bestellung der Bancketen/ auch von den Beaͤmpten<lb/> darzugehoͤrigen Dienern/ reden vnd handeln. Die-<lb/> weil aber in Hof vnnd Haußhaltungen/ Fuͤrsten<lb/> vnd Herrn Bancketen/ nicht allenthalben einerley/<lb/> sondern nach eines jeden Landes vnd Herrn brauch<lb/> vnd gelegenheit/ mancherley ordnung ist/ so werden<lb/> auch daher die Officien an einem ort anders als an einem andern genennet </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1a/0017]
Wie Fuͤrsten vnd Herren Ban-
cket/ zu bestellen vnd anzuordnen/ was auch fuͤr Officier
vnd beampte Diener/ darzu nottuͤrfftiglich zu gebrau-
chen seyen.
Vom Hofmeister/ Marschalck/ Hauß/ Staͤbel
oder Kuͤchenmeister Ampt.
Das I. Capitel.
[Abbildung]
EHe als wir zu vnser nachfolgendẽ Koch-
kunst kommen/ so woͤllen wir zuvor ein wenig von
bestellung der Bancketen/ auch von den Beaͤmpten
darzugehoͤrigen Dienern/ reden vnd handeln. Die-
weil aber in Hof vnnd Haußhaltungen/ Fuͤrsten
vnd Herrn Bancketen/ nicht allenthalben einerley/
sondern nach eines jeden Landes vnd Herrn brauch
vnd gelegenheit/ mancherley ordnung ist/ so werden
auch daher die Officien an einem ort anders als an einem andern genennet
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