Wie kannst du ungethan ein Fehlgethanes machen? Das ist die wichtigste und schwierigste der Sachen.
Wenn du dir sagen darfst, daß, wenn du's wieder nun Thun könntest, du gewiß es anders würdest thun;
Wenn so des Willens Kraft du hast daran gemessen, Dann sei es abgethan, und, wenn du kannst, vergessen.
11.
Des Menschen Schuldbuch ist sein eigenes Gewissen, Darin durchstrichen wird kein Blatt, noch ausgerissen.
Der Schuldner kann darin nicht tilgen seine Schuld, Nur danken kann er, wenn sie tilgt des Schuldherrn Huld.
In deinem Schuldbuch kannst du tilgen, was dir ist Ein andrer schuldig, nicht was du ihm schuldig bist.
10.
Wie kannſt du ungethan ein Fehlgethanes machen? Das iſt die wichtigſte und ſchwierigſte der Sachen.
Wenn du dir ſagen darfſt, daß, wenn du's wieder nun Thun koͤnnteſt, du gewiß es anders wuͤrdeſt thun;
Wenn ſo des Willens Kraft du haſt daran gemeſſen, Dann ſei es abgethan, und, wenn du kannſt, vergeſſen.
11.
Des Menſchen Schuldbuch iſt ſein eigenes Gewiſſen, Darin durchſtrichen wird kein Blatt, noch ausgeriſſen.
Der Schuldner kann darin nicht tilgen ſeine Schuld, Nur danken kann er, wenn ſie tilgt des Schuldherrn Huld.
In deinem Schuldbuch kannſt du tilgen, was dir iſt Ein andrer ſchuldig, nicht was du ihm ſchuldig biſt.
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10.
Wie kannſt du ungethan ein Fehlgethanes machen?
Das iſt die wichtigſte und ſchwierigſte der Sachen.
Wenn du dir ſagen darfſt, daß, wenn du's wieder nun
Thun koͤnnteſt, du gewiß es anders wuͤrdeſt thun;
Wenn ſo des Willens Kraft du haſt daran gemeſſen,
Dann ſei es abgethan, und, wenn du kannſt, vergeſſen.
11.
Des Menſchen Schuldbuch iſt ſein eigenes Gewiſſen,
Darin durchſtrichen wird kein Blatt, noch ausgeriſſen.
Der Schuldner kann darin nicht tilgen ſeine Schuld,
Nur danken kann er, wenn ſie tilgt des Schuldherrn Huld.
In deinem Schuldbuch kannſt du tilgen, was dir iſt
Ein andrer ſchuldig, nicht was du ihm ſchuldig biſt.
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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 6. Leipzig, 1839, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane06_1839/126>, abgerufen am 22.02.2025.
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