In diesem Arme, wo ein Sterbendes mir lag, Wieg' ich mit Lust ein Neugebornes manchen Tag.
Doch kann ich keinen Blick auf das Geborne senken, Ohn' ans Gestorbene, das vor ihm war, zu denken.
O Herz, nie mehr von Weh wird deine Wonne frei, Wenn du beim Leben nur fühlst daß es sterblich sei.
9.
Die Hoffnung halte fest: Gott wird dich nicht verlassen; Das Aergste das dir droht, er wird es dir erlassen.
Und traf das Aergste dich, so bleib' in Zuversicht: Die Hoffnung schlug dir fehl, doch Gott verließ dich nicht.
Ja, daß dich Gott nicht hat verlassen, mußt du sagen, Da er die Kraft dir gibt das Aergste zu ertragen.
8.
In dieſem Arme, wo ein Sterbendes mir lag, Wieg' ich mit Luſt ein Neugebornes manchen Tag.
Doch kann ich keinen Blick auf das Geborne ſenken, Ohn' ans Geſtorbene, das vor ihm war, zu denken.
O Herz, nie mehr von Weh wird deine Wonne frei, Wenn du beim Leben nur fuͤhlſt daß es ſterblich ſei.
9.
Die Hoffnung halte feſt: Gott wird dich nicht verlaſſen; Das Aergſte das dir droht, er wird es dir erlaſſen.
Und traf das Aergſte dich, ſo bleib' in Zuverſicht: Die Hoffnung ſchlug dir fehl, doch Gott verließ dich nicht.
Ja, daß dich Gott nicht hat verlaſſen, mußt du ſagen, Da er die Kraft dir gibt das Aergſte zu ertragen.
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8.
In dieſem Arme, wo ein Sterbendes mir lag,
Wieg' ich mit Luſt ein Neugebornes manchen Tag.
Doch kann ich keinen Blick auf das Geborne ſenken,
Ohn' ans Geſtorbene, das vor ihm war, zu denken.
O Herz, nie mehr von Weh wird deine Wonne frei,
Wenn du beim Leben nur fuͤhlſt daß es ſterblich ſei.
9.
Die Hoffnung halte feſt: Gott wird dich nicht verlaſſen;
Das Aergſte das dir droht, er wird es dir erlaſſen.
Und traf das Aergſte dich, ſo bleib' in Zuverſicht:
Die Hoffnung ſchlug dir fehl, doch Gott verließ dich nicht.
Ja, daß dich Gott nicht hat verlaſſen, mußt du ſagen,
Da er die Kraft dir gibt das Aergſte zu ertragen.
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Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 6. Leipzig, 1839, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rueckert_brahmane06_1839/125>, abgerufen am 22.02.2025.
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