Rückert, Friedrich: Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 3. Leipzig, 1837.Das richtet das Gesetz, wo beides ist vereint, Ein Inneres, soweit im Aeußern es erscheint; Kein völlig Inneres, das außen sich verhelt, Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt. 83. Ein eisernes Gesetz hat gleiche Strafe, Tod, Verschiedensten Vergehn, groß oder klein, gedroht. Ein mildres aber raubt ihm seine Kraft, und glaubt, Auch gegen Tödtung selbst sei Tödtung unerlaubt. Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte, Das zwischen beiden hält der Unterscheidung Mitte? Recht haben beide. Tod verdienen all, die sündigen; Doch wer ist sündlos gnug, es ihnen anzukündigen? Das richtet das Geſetz, wo beides iſt vereint, Ein Inneres, ſoweit im Aeußern es erſcheint; Kein voͤllig Inneres, das außen ſich verhelt, Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt. 83. Ein eiſernes Geſetz hat gleiche Strafe, Tod, Verſchiedenſten Vergehn, groß oder klein, gedroht. Ein mildres aber raubt ihm ſeine Kraft, und glaubt, Auch gegen Toͤdtung ſelbſt ſei Toͤdtung unerlaubt. Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte, Das zwiſchen beiden haͤlt der Unterſcheidung Mitte? Recht haben beide. Tod verdienen all, die ſuͤndigen; Doch wer iſt ſuͤndlos gnug, es ihnen anzukuͤndigen? <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <lg type="poem"> <pb facs="#f0189" n="179"/> <lg n="3"> <l>Das richtet das Geſetz, wo beides iſt vereint,</l><lb/> <l>Ein Inneres, ſoweit im Aeußern es erſcheint;</l> </lg><lb/> <lg n="4"> <l>Kein voͤllig Inneres, das außen ſich verhelt,</l><lb/> <l>Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt.</l> </lg><lb/> </lg> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head>83.</head><lb/> <lg type="poem"> <lg n="1"> <l>Ein eiſernes Geſetz hat gleiche Strafe, Tod,</l><lb/> <l>Verſchiedenſten Vergehn, groß oder klein, gedroht.</l> </lg><lb/> <lg n="2"> <l>Ein mildres aber raubt ihm ſeine Kraft, und glaubt,</l><lb/> <l>Auch gegen Toͤdtung ſelbſt ſei Toͤdtung unerlaubt.</l> </lg><lb/> <lg n="3"> <l>Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte,</l><lb/> <l>Das zwiſchen beiden haͤlt der Unterſcheidung Mitte?</l> </lg><lb/> <lg n="4"> <l>Recht haben beide. Tod verdienen all, die ſuͤndigen;</l><lb/> <l>Doch wer iſt ſuͤndlos gnug, es ihnen anzukuͤndigen?</l> </lg><lb/> </lg> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [179/0189]
Das richtet das Geſetz, wo beides iſt vereint,
Ein Inneres, ſoweit im Aeußern es erſcheint;
Kein voͤllig Inneres, das außen ſich verhelt,
Noch ein bloß Aeußeres, wobei ein Innres fehlt.
83.
Ein eiſernes Geſetz hat gleiche Strafe, Tod,
Verſchiedenſten Vergehn, groß oder klein, gedroht.
Ein mildres aber raubt ihm ſeine Kraft, und glaubt,
Auch gegen Toͤdtung ſelbſt ſei Toͤdtung unerlaubt.
Von beiden welch's hat Recht? hat Recht villeicht das dritte,
Das zwiſchen beiden haͤlt der Unterſcheidung Mitte?
Recht haben beide. Tod verdienen all, die ſuͤndigen;
Doch wer iſt ſuͤndlos gnug, es ihnen anzukuͤndigen?
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |