in Wirthschaftsbezirke und Wirthschaftsabtheilungen (Periodenflächen, Schlagpartien), 3) in der Einrichtung des Hauungsplanes, 4) in der Ermittelung der Bestandsverhältnisse, 5) in der Ermittelung des Holz- ertrages, 6) in der allgemeinen Beschreibung, welche gewissermaßen die geschichtliche Grundlage der ganzen künftigen Bewirthschaftung bildet und welche die Größe, Lage, Umgrenzung, das Klima, die Terrainverhältnisse, den Boden, die Rechtsverhältnisse (z. B. Servitute), die bisherige Be- handlung, den Zustand und den Ertrag, die Waldnebennutzungen (z. B. Gerberrinden, Torfstiche etc.), das Jagdwesen und mehreres Andere vom Reviere zu enthalten hat. Ferner fallen auf das Gebiet der Forstein- richtung 7) die Maßregeln zur Aufrechterhaltung der in vorstehenden Punkten aufgezählten Obliegenheiten und Geschäfte der Forsteinrichtung. Diese zerfallen einestheils in die von dem Revierverwalter zu führenden Wirthschaftsbücher und anderntheils in die Taxations-Revisionen, welche von Zeit zu Zeit stattzufinden und zu ermitteln haben ob die Taxation befolgt und ob sie sich bewährt habe.
Die Waldwerthberechnung.
Wenn wir hier von dem Werthe des Waldes sprechen und von einer Berechnung desselben, so können wir dabei nicht an den Werth denken, wegen welches es sich unser Buch zur Aufgabe gemacht hatte, den Wald unter den Schutz des Wissens Aller zu stellen. Hier haben wir es nur mit dem Geldwerthe des Waldes zu thun; und daß die Berechnung desselben zuweilen große Schwierigkeiten habe und je nach der beabsichtigten Benutzungsweise des zu schätzenden Waldes zu ganz verschiedenen Ergeb- nissen führen könne, ja führen müsse, das haben wir gelegentlich schon früher einmal ahnen gelernt (S. 570). Sehr ausführlich in das Verfahren und die Grundsätze der Waldwerthberechnung einzugehen würde den Grund- gedanken unserer Waldbetrachtung sehr fern liegen; wir beschränken uns daher auf einige Mittheilungen, welche ausreichen, um uns auch nach dieser Seite hin eine Würdigung der "Arbeit des Forstmannes" zu er- möglichen.
Die beiden von einander verschiedensten Gesichtspunkte bei der Werth- schätzung eines Waldes ist die Frage, ob der zu schätzende Wald Wald bleiben und daher jährlich aus ihm nur so viel Holzmasse geschlagen werden
in Wirthſchaftsbezirke und Wirthſchaftsabtheilungen (Periodenflächen, Schlagpartien), 3) in der Einrichtung des Hauungsplanes, 4) in der Ermittelung der Beſtandsverhältniſſe, 5) in der Ermittelung des Holz- ertrages, 6) in der allgemeinen Beſchreibung, welche gewiſſermaßen die geſchichtliche Grundlage der ganzen künftigen Bewirthſchaftung bildet und welche die Größe, Lage, Umgrenzung, das Klima, die Terrainverhältniſſe, den Boden, die Rechtsverhältniſſe (z. B. Servitute), die bisherige Be- handlung, den Zuſtand und den Ertrag, die Waldnebennutzungen (z. B. Gerberrinden, Torfſtiche etc.), das Jagdweſen und mehreres Andere vom Reviere zu enthalten hat. Ferner fallen auf das Gebiet der Forſtein- richtung 7) die Maßregeln zur Aufrechterhaltung der in vorſtehenden Punkten aufgezählten Obliegenheiten und Geſchäfte der Forſteinrichtung. Dieſe zerfallen einestheils in die von dem Revierverwalter zu führenden Wirthſchaftsbücher und anderntheils in die Taxations-Reviſionen, welche von Zeit zu Zeit ſtattzufinden und zu ermitteln haben ob die Taxation befolgt und ob ſie ſich bewährt habe.
Die Waldwerthberechnung.
Wenn wir hier von dem Werthe des Waldes ſprechen und von einer Berechnung deſſelben, ſo können wir dabei nicht an den Werth denken, wegen welches es ſich unſer Buch zur Aufgabe gemacht hatte, den Wald unter den Schutz des Wiſſens Aller zu ſtellen. Hier haben wir es nur mit dem Geldwerthe des Waldes zu thun; und daß die Berechnung deſſelben zuweilen große Schwierigkeiten habe und je nach der beabſichtigten Benutzungsweiſe des zu ſchätzenden Waldes zu ganz verſchiedenen Ergeb- niſſen führen könne, ja führen müſſe, das haben wir gelegentlich ſchon früher einmal ahnen gelernt (S. 570). Sehr ausführlich in das Verfahren und die Grundſätze der Waldwerthberechnung einzugehen würde den Grund- gedanken unſerer Waldbetrachtung ſehr fern liegen; wir beſchränken uns daher auf einige Mittheilungen, welche ausreichen, um uns auch nach dieſer Seite hin eine Würdigung der „Arbeit des Forſtmannes“ zu er- möglichen.
Die beiden von einander verſchiedenſten Geſichtspunkte bei der Werth- ſchätzung eines Waldes iſt die Frage, ob der zu ſchätzende Wald Wald bleiben und daher jährlich aus ihm nur ſo viel Holzmaſſe geſchlagen werden
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[607/0663]
in Wirthſchaftsbezirke und Wirthſchaftsabtheilungen (Periodenflächen,
Schlagpartien), 3) in der Einrichtung des Hauungsplanes, 4) in der
Ermittelung der Beſtandsverhältniſſe, 5) in der Ermittelung des Holz-
ertrages, 6) in der allgemeinen Beſchreibung, welche gewiſſermaßen die
geſchichtliche Grundlage der ganzen künftigen Bewirthſchaftung bildet und
welche die Größe, Lage, Umgrenzung, das Klima, die Terrainverhältniſſe,
den Boden, die Rechtsverhältniſſe (z. B. Servitute), die bisherige Be-
handlung, den Zuſtand und den Ertrag, die Waldnebennutzungen (z. B.
Gerberrinden, Torfſtiche etc.), das Jagdweſen und mehreres Andere vom
Reviere zu enthalten hat. Ferner fallen auf das Gebiet der Forſtein-
richtung 7) die Maßregeln zur Aufrechterhaltung der in vorſtehenden
Punkten aufgezählten Obliegenheiten und Geſchäfte der Forſteinrichtung.
Dieſe zerfallen einestheils in die von dem Revierverwalter zu führenden
Wirthſchaftsbücher und anderntheils in die Taxations-Reviſionen, welche
von Zeit zu Zeit ſtattzufinden und zu ermitteln haben ob die Taxation
befolgt und ob ſie ſich bewährt habe.
Die Waldwerthberechnung.
Wenn wir hier von dem Werthe des Waldes ſprechen und von
einer Berechnung deſſelben, ſo können wir dabei nicht an den Werth
denken, wegen welches es ſich unſer Buch zur Aufgabe gemacht hatte, den
Wald unter den Schutz des Wiſſens Aller zu ſtellen. Hier haben wir es
nur mit dem Geldwerthe des Waldes zu thun; und daß die Berechnung
deſſelben zuweilen große Schwierigkeiten habe und je nach der beabſichtigten
Benutzungsweiſe des zu ſchätzenden Waldes zu ganz verſchiedenen Ergeb-
niſſen führen könne, ja führen müſſe, das haben wir gelegentlich ſchon
früher einmal ahnen gelernt (S. 570). Sehr ausführlich in das Verfahren
und die Grundſätze der Waldwerthberechnung einzugehen würde den Grund-
gedanken unſerer Waldbetrachtung ſehr fern liegen; wir beſchränken uns
daher auf einige Mittheilungen, welche ausreichen, um uns auch nach
dieſer Seite hin eine Würdigung der „Arbeit des Forſtmannes“ zu er-
möglichen.
Die beiden von einander verſchiedenſten Geſichtspunkte bei der Werth-
ſchätzung eines Waldes iſt die Frage, ob der zu ſchätzende Wald Wald
bleiben und daher jährlich aus ihm nur ſo viel Holzmaſſe geſchlagen werden
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 607. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/663>, abgerufen am 23.11.2024.
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