DasXXX.Capitel. Von der Land- und Feld- Oeconomie.
§. 1.
WEnn ein Fürst vor die Anbauung sei- nes Landes recht besorgt seyn will, so muß er dahin trachten, daß kein Platz Erde einer Elle breit in seinem Lande incultiviret bleibe, der nicht einigen Nutzen auf eine oder an- dere Art, entweder ihm oder denen Unterthanen schaffe. Ob nun zwar unser geliebtes Teutsch- land vor manchen Provintzen der rauhen Nord- Länder eines grossen Vorzuges zu geniessen, daß es weit besser angebauet, als dieselbigen Lände- reyen, so ist dennoch kein Zweifel, daß man in dem Anbau und Cultivirung, wenn man sichs rechtschaffen angelegen seyn liesse, noch viel wei- ter gehen könnte, denn man gegangen ist. Der Autor von Oesterreich überalles, wenn es nur will, führet an, wie er von glaubwürdigen Leu- ten berichtet sey, daß allein in einem mittelmäs- sigen zu der Cron Böhmen gehörigen Theil noch so viel verödetes oder verwildertes Erd- reich übrig, daß noch viel tausend Familien Bauers-Leute darauf bestehen könnten. Was, meynete er, würde nun nicht allererst vom gan-
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DasXXX.Capitel. Von der Land- und Feld- Oeconomie.
§. 1.
WEnn ein Fuͤrſt vor die Anbauung ſei- nes Landes recht beſorgt ſeyn will, ſo muß er dahin trachten, daß kein Platz Erde einer Elle breit in ſeinem Lande incultiviret bleibe, der nicht einigen Nutzen auf eine oder an- dere Art, entweder ihm oder denen Unterthanen ſchaffe. Ob nun zwar unſer geliebtes Teutſch- land vor manchen Provintzen der rauhen Nord- Laͤnder eines groſſen Vorzuges zu genieſſen, daß es weit beſſer angebauet, als dieſelbigen Laͤnde- reyen, ſo iſt dennoch kein Zweifel, daß man in dem Anbau und Cultivirung, wenn man ſichs rechtſchaffen angelegen ſeyn lieſſe, noch viel wei- ter gehen koͤnnte, denn man gegangen iſt. Der Autor von Oeſterreich uͤberalles, wenn es nur will, fuͤhret an, wie er von glaubwuͤrdigen Leu- ten berichtet ſey, daß allein in einem mittelmaͤſ- ſigen zu der Cron Boͤhmen gehoͤrigen Theil noch ſo viel veroͤdetes oder verwildertes Erd- reich uͤbrig, daß noch viel tauſend Familien Bauers-Leute darauf beſtehen koͤnnten. Was, meynete er, wuͤrde nun nicht allererſt vom gan-
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Das XXX. Capitel.
Von der Land- und Feld-
Oeconomie.
§. 1.
WEnn ein Fuͤrſt vor die Anbauung ſei-
nes Landes recht beſorgt ſeyn will, ſo
muß er dahin trachten, daß kein Platz
Erde einer Elle breit in ſeinem Lande incultiviret
bleibe, der nicht einigen Nutzen auf eine oder an-
dere Art, entweder ihm oder denen Unterthanen
ſchaffe. Ob nun zwar unſer geliebtes Teutſch-
land vor manchen Provintzen der rauhen Nord-
Laͤnder eines groſſen Vorzuges zu genieſſen, daß
es weit beſſer angebauet, als dieſelbigen Laͤnde-
reyen, ſo iſt dennoch kein Zweifel, daß man in
dem Anbau und Cultivirung, wenn man ſichs
rechtſchaffen angelegen ſeyn lieſſe, noch viel wei-
ter gehen koͤnnte, denn man gegangen iſt. Der
Autor von Oeſterreich uͤberalles, wenn es nur
will, fuͤhret an, wie er von glaubwuͤrdigen Leu-
ten berichtet ſey, daß allein in einem mittelmaͤſ-
ſigen zu der Cron Boͤhmen gehoͤrigen Theil
noch ſo viel veroͤdetes oder verwildertes Erd-
reich uͤbrig, daß noch viel tauſend Familien
Bauers-Leute darauf beſtehen koͤnnten. Was,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 881. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/901>, abgerufen am 03.12.2024.
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