befanden, statteten ihren unterthänigsten Glück- wunsch ab, und verrichteten ihre Huldigung. Als solches geschehen, giengen sie ab, und die Chur- Sächsischen Gesandten hielten mit den Kayserli- chen Commissarien und den vornehmsten Land- Ständen ein kostbar Banquet. S. Kevenhüllers Annal. Ferdinand. XII. Tomum p. 1667.
Das III. Capitul. Von Interregnis und den Wahlen.
§. 1.
Die Interregna entstehen in einem Reiche auf dreyerley Weise, zum ersten, wenn ein Thron durch den Todes-Fall des Regenten erlediget wird, zum andern, wenn ein Monarch seine Regierung von freyen Stücken nieder legt, und zum dritten, wenn ein König von einem freyen Volck wegen seiner ty- rannischen und höchst unvernünfftigen Regierung gantz und gar vom Thron verstossen wird. Der erste Fall ist der gewöhnlichste, der andre trägt sich seltner zu, der dritte aber gehört unter die Casus rarissimos, und ist auch noch bey denselben den Staats-Rechten nach zu untersuchen, ob er vor zuläßig zu achten.
§. 2.
III. Theil. III. Capitul.
befanden, ſtatteten ihren unterthaͤnigſten Gluͤck- wunſch ab, und verrichteten ihre Huldigung. Als ſolches geſchehen, giengen ſie ab, und die Chur- Saͤchſiſchen Geſandten hielten mit den Kayſerli- chen Commiſſarien und den vornehmſten Land- Staͤnden ein koſtbar Banquet. S. Kevenhuͤllers Annal. Ferdinand. XII. Tomum p. 1667.
Das III. Capitul. Von Interregnis und den Wahlen.
§. 1.
Die Interregna entſtehen in einem Reiche auf dreyerley Weiſe, zum erſten, wenn ein Thron durch den Todes-Fall des Regenten erlediget wird, zum andern, wenn ein Monarch ſeine Regierung von freyen Stuͤcken nieder legt, und zum dritten, wenn ein Koͤnig von einem freyen Volck wegen ſeiner ty- ranniſchen und hoͤchſt unvernuͤnfftigen Regierung gantz und gar vom Thron verſtoſſen wird. Der erſte Fall iſt der gewoͤhnlichſte, der andre traͤgt ſich ſeltner zu, der dritte aber gehoͤrt unter die Caſus rariſſimos, und iſt auch noch bey denſelben den Staats-Rechten nach zu unterſuchen, ob er vor zulaͤßig zu achten.
§. 2.
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III. Theil. III. Capitul.
befanden, ſtatteten ihren unterthaͤnigſten Gluͤck-
wunſch ab, und verrichteten ihre Huldigung. Als
ſolches geſchehen, giengen ſie ab, und die Chur-
Saͤchſiſchen Geſandten hielten mit den Kayſerli-
chen Commiſſarien und den vornehmſten Land-
Staͤnden ein koſtbar Banquet. S. Kevenhuͤllers
Annal. Ferdinand. XII. Tomum p. 1667.
Das III. Capitul.
Von Interregnis und den
Wahlen.
§. 1.
Die Interregna entſtehen in einem Reiche
auf dreyerley Weiſe, zum erſten, wenn
ein Thron durch den Todes-Fall des
Regenten erlediget wird, zum andern,
wenn ein Monarch ſeine Regierung von freyen
Stuͤcken nieder legt, und zum dritten, wenn ein
Koͤnig von einem freyen Volck wegen ſeiner ty-
ranniſchen und hoͤchſt unvernuͤnfftigen Regierung
gantz und gar vom Thron verſtoſſen wird. Der
erſte Fall iſt der gewoͤhnlichſte, der andre traͤgt
ſich ſeltner zu, der dritte aber gehoͤrt unter die Caſus
rariſſimos, und iſt auch noch bey denſelben den
Staats-Rechten nach zu unterſuchen, ob er vor
zulaͤßig zu achten.
§. 2.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 568. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/592>, abgerufen am 30.12.2024.
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