raisonirt aber ein gewisser Autor über diese Histo- rische Stelle, die er anführt, mit guten Grunde, die Complimente hätten absonderlich an den Höfen offtermahls einen sehr verborgenen Verstand, und vielleicht hätte diese in Worten bezeugte Höflichkeit verhindern sollen, daß Jhro Churfürstliche Durch- lauchtigkeit sich keine widrige Gedancken darüber machen solten, wenn Deroselben nicht mit so viel Ehren-Bezeugungen begegnet würde, als ein Churfürst mit Fug praetendiren könnte.
Das III. Capitul. Von den Gesandten.
§. 1.
Die Negotianten können in unterschiedene Classen eingetheilt werden. Die ober- sten unter ihnen sind die Ambassadeurs, welche allenthalben vor den Envoyes ei- nen besonderen Vorzug haben. (1) Die Envoyes müssen allen Ambassadeurs sie mögen eher oder später ankommen als sie, die erste Visite geben, (2) müssen sie allen Ambassadeurs der souverainen Häuser, wenn schon ihre Principalen geringer sind als die ihrigen, die Oberhand und den Vorz[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen] las- sen, (3) den Ambassadeurs den Titul Excellenz geben, selben aber nicht wieder praetendiren, son- dern nur mit dem Praedicat Herr zufrieden seyn,
(4) sich
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Von Viſiten u. Zuſam̃enk. groſſer Herren.
raiſonirt aber ein gewiſſer Autor uͤber dieſe Hiſto- riſche Stelle, die er anfuͤhrt, mit guten Grunde, die Complimente haͤtten abſonderlich an den Hoͤfen offtermahls einen ſehr verborgenen Verſtand, und vielleicht haͤtte dieſe in Worten bezeugte Hoͤflichkeit verhindern ſollen, daß Jhro Churfuͤrſtliche Durch- lauchtigkeit ſich keine widrige Gedancken daruͤber machen ſolten, wenn Deroſelben nicht mit ſo viel Ehren-Bezeugungen begegnet wuͤrde, als ein Churfuͤrſt mit Fug prætendiren koͤnnte.
Das III. Capitul. Von den Geſandten.
§. 1.
Die Negotianten koͤnnen in unterſchiedene Claſſen eingetheilt werden. Die ober- ſten unter ihnen ſind die Ambaſſadeurs, welche allenthalben vor den Envoyés ei- nen beſonderen Vorzug haben. (1) Die Envoyés muͤſſen allen Ambaſſadeurs ſie moͤgen eher oder ſpaͤter ankommen als ſie, die erſte Viſite geben, (2) muͤſſen ſie allen Ambaſſadeurs der ſouverainen Haͤuſer, wenn ſchon ihre Principalen geringer ſind als die ihrigen, die Oberhand und den Vorz[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen] laſ- ſen, (3) den Ambaſſadeurs den Titul Excellenz geben, ſelben aber nicht wieder prætendiren, ſon- dern nur mit dem Prædicat Herr zufrieden ſeyn,
(4) ſich
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Von Viſiten u. Zuſam̃enk. groſſer Herren.
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riſche Stelle, die er anfuͤhrt, mit guten Grunde, die
Complimente haͤtten abſonderlich an den Hoͤfen
offtermahls einen ſehr verborgenen Verſtand, und
vielleicht haͤtte dieſe in Worten bezeugte Hoͤflichkeit
verhindern ſollen, daß Jhro Churfuͤrſtliche Durch-
lauchtigkeit ſich keine widrige Gedancken daruͤber
machen ſolten, wenn Deroſelben nicht mit ſo viel
Ehren-Bezeugungen begegnet wuͤrde, als ein
Churfuͤrſt mit Fug prætendiren koͤnnte.
Das III. Capitul.
Von den Geſandten.
§. 1.
Die Negotianten koͤnnen in unterſchiedene
Claſſen eingetheilt werden. Die ober-
ſten unter ihnen ſind die Ambaſſadeurs,
welche allenthalben vor den Envoyés ei-
nen beſonderen Vorzug haben. (1) Die Envoyés
muͤſſen allen Ambaſſadeurs ſie moͤgen eher oder
ſpaͤter ankommen als ſie, die erſte Viſite geben, (2)
muͤſſen ſie allen Ambaſſadeurs der ſouverainen
Haͤuſer, wenn ſchon ihre Principalen geringer ſind
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geben, ſelben aber nicht wieder prætendiren, ſon-
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(4) ſich
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/401>, abgerufen am 03.12.2024.
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