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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Schlußbetrachtungen. Aus vorstehend Gesagtem dürfte zur Genüge hervorgehen, daß bei dem heutigen Stande der Maschinentechnik, die nur unter Anwendung eines möglichst hohen Dampf- oder Wasserdruckes und bei tunlichster Einschränkung von Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen vorteilhaft arbeiten kann, in erster Linie von den Wärmeschutzmitteln - abgesehen von der Umhüllung mit Kokosfaserseilen aus alten Kokosdecken, die nicht für alle Zwecke passen und auch nicht überall zu haben sind - die Poupliersche Masse, Thermo-Isolit, Calorit, Blauasbest und Glasgespinst sowohl wegen ihrer Dauerhaftigkeit, als auch wegen ihrer Preiswürdigkeit den Vorzug verdienen.

Indes werden die Zeit und weiter auszudehnende Versuche noch lehren, welchem Schutzmittel für die einzelnen Zwecke der Vorrang einzuräumen sein wird.


Wärmeschutzwagen s. Kühlwagen.


Wärter s. Bahnwärter.


Wärterblock s. Blockeinrichtungen.


Wärterhäuser s. Bahnwärterhaus.


Wärterkontrolltafeln s. Bahnaufsicht.


Wärtersignale, Signale der Streckenbediensteten (hand signals; signaux de la voie mobiles; segnale a mano) sind Signale, mit denen von den Bahn- und Schrankenwärtern, im Bedarfsfall auch von dem Bahnunterhaltungs-, dem Stations- und Zugpersonal, den Zügen der Auftrag zum Langsamfahren oder zum Halten erteilt wird.

Die österreichischen Signalvorschriften sehen unter den Signalen der Streckenbediensteten auch das Signal "Frei" vor, das als Auflösung oder Aufhebung eines Signals "Langsam" oder "Halt" sowie bei untauglich gewordenen Signalen gegeben wird.

Als Signalmittel dienen Scheiben, Flaggen, Laternen, Knallkapseln, Pfeife und Horn.

Die deutsche Signalordnung kennt 2 Arten der W.: Signal 5 (Langsamfahrsignal) und Signal 6 (Haltsignal).

Als Langsamfahrsignal ist unter den W. nur die Langsamfahrscheibe vorgesehen. Das Signal stellt sich dar

bei Tag: Dem Zug entgegen eine runde gelbe weißgeränderte, mit A bezeichnete Scheibe vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und eine runde grüne weißgeränderte, mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal),

bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend) vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts fallend) hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal).

Das Langsamfahrsignal wird angewendet, wenn eine Strecke mit einer geringeren als der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden muß. Auf eingleisig betriebener Bahn wird das Anfangsignal rechts, das Endsignal links vom Gleis so angebracht, daß das Anfangsignal der einen Fahrrichtung gleichzeitig das Endsignal der anderen Richtung bildet. Auf zweigleisig betriebener Bahn wird das Anfang- und Endsignal rechts von dem langsam zu befahrenden Gleis ausgesteckt. Das Anfangsignal muß in ausreichender Entfernung vor dem langsam zu befahrenden Gleisstück stehen.

Für das Signal 6 (Haltsignal) gibt es in der deutschen Signalordnung 4 Formen: a) das Handsignal, b) die Haltscheibe, c) das Knallsignal und d) das Hörn- oder Pfeifensignal. Sie bedeuten sämtlich "Der Zug soll halten".

a) Handsignal.

Bei Tag: Eine rote Signalflagge oder irgend ein Gegenstand oder der Arm allein wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.

Bei Dunkelheit: Die Handlaterne, die wenn die Zeit reicht, rot zu blenden ist, wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.

b) Haltscheibe.

Bei Tag: Dem Zug entgegen eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe.

Bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe eine rot geblendete Laterne.

c) Knallsignal.

Drei Knallkapseln hintereinander auf demselben Schienenstrang.

d) Horn- oder Pfeifensignal.

Mehrmals 3 kurze Töne .

Das Signal 6 b (Haltscheibe) ist rechts vom Gleis auszustecken. Wird es auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist es in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem Punkt aufzustellen, vor dem gehalten werden muß. Zur Ankündigung des Signals 6 b ist in diesem Fall das Anfangsignal 5 auszustecken. Wird das Signal 6 b auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so sind in ausreichender Entfernung davor auch Knallkapseln (6 c) auszulegen.

In den österreichischen Signalvorschriften sind unter den Signalen der Streckenbediensteten aufgeführt die Signale 15 "Frei", 16 "Langsam", 17 "Halt" und 18 "Entladung von Knallkapseln".

Schlußbetrachtungen. Aus vorstehend Gesagtem dürfte zur Genüge hervorgehen, daß bei dem heutigen Stande der Maschinentechnik, die nur unter Anwendung eines möglichst hohen Dampf- oder Wasserdruckes und bei tunlichster Einschränkung von Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen vorteilhaft arbeiten kann, in erster Linie von den Wärmeschutzmitteln – abgesehen von der Umhüllung mit Kokosfaserseilen aus alten Kokosdecken, die nicht für alle Zwecke passen und auch nicht überall zu haben sind – die Poupliersche Masse, Thermo-Isolit, Calorit, Blauasbest und Glasgespinst sowohl wegen ihrer Dauerhaftigkeit, als auch wegen ihrer Preiswürdigkeit den Vorzug verdienen.

Indes werden die Zeit und weiter auszudehnende Versuche noch lehren, welchem Schutzmittel für die einzelnen Zwecke der Vorrang einzuräumen sein wird.


Wärmeschutzwagen s. Kühlwagen.


Wärter s. Bahnwärter.


Wärterblock s. Blockeinrichtungen.


Wärterhäuser s. Bahnwärterhaus.


Wärterkontrolltafeln s. Bahnaufsicht.


Wärtersignale, Signale der Streckenbediensteten (hand signals; signaux de la voie mobiles; segnale a mano) sind Signale, mit denen von den Bahn- und Schrankenwärtern, im Bedarfsfall auch von dem Bahnunterhaltungs-, dem Stations- und Zugpersonal, den Zügen der Auftrag zum Langsamfahren oder zum Halten erteilt wird.

Die österreichischen Signalvorschriften sehen unter den Signalen der Streckenbediensteten auch das Signal „Frei“ vor, das als Auflösung oder Aufhebung eines Signals „Langsam“ oder „Halt“ sowie bei untauglich gewordenen Signalen gegeben wird.

Als Signalmittel dienen Scheiben, Flaggen, Laternen, Knallkapseln, Pfeife und Horn.

Die deutsche Signalordnung kennt 2 Arten der W.: Signal 5 (Langsamfahrsignal) und Signal 6 (Haltsignal).

Als Langsamfahrsignal ist unter den W. nur die Langsamfahrscheibe vorgesehen. Das Signal stellt sich dar

bei Tag: Dem Zug entgegen eine runde gelbe weißgeränderte, mit A bezeichnete Scheibe vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und eine runde grüne weißgeränderte, mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal),

bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend) vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts fallend) hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal).

Das Langsamfahrsignal wird angewendet, wenn eine Strecke mit einer geringeren als der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden muß. Auf eingleisig betriebener Bahn wird das Anfangsignal rechts, das Endsignal links vom Gleis so angebracht, daß das Anfangsignal der einen Fahrrichtung gleichzeitig das Endsignal der anderen Richtung bildet. Auf zweigleisig betriebener Bahn wird das Anfang- und Endsignal rechts von dem langsam zu befahrenden Gleis ausgesteckt. Das Anfangsignal muß in ausreichender Entfernung vor dem langsam zu befahrenden Gleisstück stehen.

Für das Signal 6 (Haltsignal) gibt es in der deutschen Signalordnung 4 Formen: a) das Handsignal, b) die Haltscheibe, c) das Knallsignal und d) das Hörn- oder Pfeifensignal. Sie bedeuten sämtlich „Der Zug soll halten“.

a) Handsignal.

Bei Tag: Eine rote Signalflagge oder irgend ein Gegenstand oder der Arm allein wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.

Bei Dunkelheit: Die Handlaterne, die wenn die Zeit reicht, rot zu blenden ist, wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen.

b) Haltscheibe.

Bei Tag: Dem Zug entgegen eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe.

Bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe eine rot geblendete Laterne.

c) Knallsignal.

Drei Knallkapseln hintereinander auf demselben Schienenstrang.

d) Horn- oder Pfeifensignal.

Mehrmals 3 kurze Töne ∪ ∪ ∪.

Das Signal 6 b (Haltscheibe) ist rechts vom Gleis auszustecken. Wird es auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist es in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem Punkt aufzustellen, vor dem gehalten werden muß. Zur Ankündigung des Signals 6 b ist in diesem Fall das Anfangsignal 5 auszustecken. Wird das Signal 6 b auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so sind in ausreichender Entfernung davor auch Knallkapseln (6 c) auszulegen.

In den österreichischen Signalvorschriften sind unter den Signalen der Streckenbediensteten aufgeführt die Signale 15 „Frei“, 16 „Langsam“, 17 „Halt“ und 18 „Entladung von Knallkapseln“.

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[236/0251] Schlußbetrachtungen. Aus vorstehend Gesagtem dürfte zur Genüge hervorgehen, daß bei dem heutigen Stande der Maschinentechnik, die nur unter Anwendung eines möglichst hohen Dampf- oder Wasserdruckes und bei tunlichster Einschränkung von Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen vorteilhaft arbeiten kann, in erster Linie von den Wärmeschutzmitteln – abgesehen von der Umhüllung mit Kokosfaserseilen aus alten Kokosdecken, die nicht für alle Zwecke passen und auch nicht überall zu haben sind – die Poupliersche Masse, Thermo-Isolit, Calorit, Blauasbest und Glasgespinst sowohl wegen ihrer Dauerhaftigkeit, als auch wegen ihrer Preiswürdigkeit den Vorzug verdienen. Indes werden die Zeit und weiter auszudehnende Versuche noch lehren, welchem Schutzmittel für die einzelnen Zwecke der Vorrang einzuräumen sein wird. Wärmeschutzwagen s. Kühlwagen. Wärter s. Bahnwärter. Wärterblock s. Blockeinrichtungen. Wärterhäuser s. Bahnwärterhaus. Wärterkontrolltafeln s. Bahnaufsicht. Wärtersignale, Signale der Streckenbediensteten (hand signals; signaux de la voie mobiles; segnale a mano) sind Signale, mit denen von den Bahn- und Schrankenwärtern, im Bedarfsfall auch von dem Bahnunterhaltungs-, dem Stations- und Zugpersonal, den Zügen der Auftrag zum Langsamfahren oder zum Halten erteilt wird. Die österreichischen Signalvorschriften sehen unter den Signalen der Streckenbediensteten auch das Signal „Frei“ vor, das als Auflösung oder Aufhebung eines Signals „Langsam“ oder „Halt“ sowie bei untauglich gewordenen Signalen gegeben wird. Als Signalmittel dienen Scheiben, Flaggen, Laternen, Knallkapseln, Pfeife und Horn. Die deutsche Signalordnung kennt 2 Arten der W.: Signal 5 (Langsamfahrsignal) und Signal 6 (Haltsignal). Als Langsamfahrsignal ist unter den W. nur die Langsamfahrscheibe vorgesehen. Das Signal stellt sich dar bei Tag: Dem Zug entgegen eine runde gelbe weißgeränderte, mit A bezeichnete Scheibe vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und eine runde grüne weißgeränderte, mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal), bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend) vor der langsam zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts fallend) hinter der langsam zu befahrenden Strecke (Endsignal). Das Langsamfahrsignal wird angewendet, wenn eine Strecke mit einer geringeren als der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden muß. Auf eingleisig betriebener Bahn wird das Anfangsignal rechts, das Endsignal links vom Gleis so angebracht, daß das Anfangsignal der einen Fahrrichtung gleichzeitig das Endsignal der anderen Richtung bildet. Auf zweigleisig betriebener Bahn wird das Anfang- und Endsignal rechts von dem langsam zu befahrenden Gleis ausgesteckt. Das Anfangsignal muß in ausreichender Entfernung vor dem langsam zu befahrenden Gleisstück stehen. Für das Signal 6 (Haltsignal) gibt es in der deutschen Signalordnung 4 Formen: a) das Handsignal, b) die Haltscheibe, c) das Knallsignal und d) das Hörn- oder Pfeifensignal. Sie bedeuten sämtlich „Der Zug soll halten“. a) Handsignal. Bei Tag: Eine rote Signalflagge oder irgend ein Gegenstand oder der Arm allein wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen. Bei Dunkelheit: Die Handlaterne, die wenn die Zeit reicht, rot zu blenden ist, wird dem Zug entgegen im Kreis geschwungen. b) Haltscheibe. Bei Tag: Dem Zug entgegen eine rechteckige rote, weißgeränderte Scheibe. Bei Dunkelheit: Dem Zug entgegen an der Scheibe eine rot geblendete Laterne. c) Knallsignal. Drei Knallkapseln hintereinander auf demselben Schienenstrang. d) Horn- oder Pfeifensignal. Mehrmals 3 kurze Töne ∪ ∪ ∪. Das Signal 6 b (Haltscheibe) ist rechts vom Gleis auszustecken. Wird es auf der freien Strecke zur Deckung eines unfahrbaren Gleises benutzt, so ist es in einer Entfernung von mindestens 200 m vor dem Punkt aufzustellen, vor dem gehalten werden muß. Zur Ankündigung des Signals 6 b ist in diesem Fall das Anfangsignal 5 auszustecken. Wird das Signal 6 b auf der freien Strecke zur Deckung eines liegengebliebenen Zuges benutzt, so sind in ausreichender Entfernung davor auch Knallkapseln (6 c) auszulegen. In den österreichischen Signalvorschriften sind unter den Signalen der Streckenbediensteten aufgeführt die Signale 15 „Frei“, 16 „Langsam“, 17 „Halt“ und 18 „Entladung von Knallkapseln“.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/251>, abgerufen am 22.12.2024.