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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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An einem S. können mehrere Flügel für eine Fahrrichtung angebracht werden (2flügelige, 3flügelige Signale); es werden aber auch die Flügel für verschiedene Fahrrichtungen an einem S. angeordnet (Doppelsignale). Es war das früher bei Blocksignalen vielfach üblich, jetzt werden mitunter noch die Flügel für Ausfahr- und Wegesignale an einem Mast angebracht.

Zur Ausrüstung der S. gehören die Signalflügel, die Signallaternen und Signalblenden mit den Aufzugvorrichtungen und die Signalantriebe (s. Stellwerke).

Die Signalflügel haben im allgemeinen eine langgestreckte rechteckige Form. Das äußere Ende wird häufig kreisförmig oder pfeilförmig ausgebildet (s. auch Formsignale). Die Länge der Flügel beträgt, von der Mitte des Mastes an gerechnet, 1·5-1·8 m, ihre Breite 0·20-0·25 m. Sie werden aus Randeisen mit senkrechten Stegen oder aus vollem Eisenblech hergestellt. Am Maß ist eine Lagerplatte befestigt, auf deren Achse der Flügel sich dreht. Der Hub wird durch Anschläge begrenzt. Bei den mit elektrischer Flügelkupplung (s. d.) versehenen Signalen werden die Stöße beim Fallen der Flügel auf Halt durch eine Flügelbremse (s. d.) gemildert. Sonst werden die Flügel zu diesem Zweck mit Gegengewichten versehen.

Die Signalflügel werden meistens rot und weiß gestrichen, wobei die Verteilung der roten und weißen Flächen sehr verschieden ist. Neuerdings wird statt des Anstrichs mit Ölfarbe oder besonderer Signalfarbe vielfach mit sehr gutem Erfolg ein Schmelzüberzug verwendet. Dazu eignen sich besonders die Flügel aus vollem Blech.

Die Signallaternen sind mit einer sog. Tasche versehen, mit der sie auf den Laternenschlitten gesteckt werden. Mit diesem werden sie durch den Laternenaufzug (s. d.) hochgezogen und herabgelassen. Die farbigen Lichter werden durch gefärbte Glasscheiben - Blenden - hervorgebracht, die sich vor die weiß leuchtenden Laternen legen (s. Blenden der Signallaternen).

Die Signalantriebe (s. Stellwerke) übertragen die Bewegung des Signaldrahtzugs auf die Signalflügel. Sie sind Endantriebe, wenn der Signaldrahtzug am S. endet, oder Zwischenantriebe, wenn der Signaldrahtzug zu einem andern Hauptsignal oder zu einem Vorsignal weiter führt.

Der Endantrieb besteht in einer Kurvenscheibe, die oben oder unten am Mast befestigt ist. Ist er oben angebracht, so geht der Drahtzug über eine Ablenkrolle am unteren Teil des Mastes. Der Zwischenantrieb sitzt unten am Mast; die zugehörige Kurvenscheibe ist mit ihm vereinigt oder oben am Mast angebracht.

Bei Kraftstellwerken wird der Antrieb fast ausschließlich unten am Mast befestigt; nur bei amerikanischen Anlagen findet man ihn auch oben am Mast, unmittelbar am Flügel.

Die S. erhalten einen Anstrich, der sie leicht erkennbar machen soll. Meistens werden sie in einzelnen Absätzen von etwa 1-2 m Höhe abwechselnd schwarz und weiß oder rot und weiß gestrichen. Zuweilen wird diese Art des Anstrichs auf die der Fahrtrichtung zugekehrte Seite des Mastes beschränkt und die andere Seite in einer unauffälligen Farbe - grau - gestrichen.

Hoogen.


Signalordnung (signal code; code des signaux; regolamento dei segnali) ist die in fast allen Ländern bestehende gesetzliche Festlegung der für den Betrieb der Eisenbahnen maßgebenden Signalbegriffe und der dafür zu verwendenden Signalzeichen (s. Signalwesen).


Signalverschlußfeld, ein Blockfeld, das beim Blocken des Endfeldes die Einfahrsignalhebel so lange gesperrt hält, bis sie durch das Signalfestlegefeld wieder verschlossen sind.


Signalwesen (signalling; signalisation; i segnali).

Inhalt: I. Signalbegriffe. - II. Signalzeichen und Signalmittel. - III. Signalordnungen. - IV. Neuere Bestrebungen auf dem Gebiete des S.

Befehle und Meldungen, die im Eisenbahnbetrieb zwischen den beteiligten Bediensteten ausgetauscht werden müssen, können in vielen Fällen nicht mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Sie werden durch hörbare oder sichtbare Signalzeichen ersetzt, denen durch besondere Signalordnungen bestimmte, fest umschriebene Signalbegriffe untergelegt sind. Ein wagrechter Flügel an einem Mast, ein rotes Licht, ein Knall sind Signalzeichen, die den Signalbegriff "Halt" ausdrücken. Der Signalmast mit dem Flügel, die rot geblendete Laterne, die an der Schiene befestigte Knallkapsel sind die Signalmittel.

I. Signalbegriffe.

Als Signalbegriffe kommen hauptsächlich in Betracht die Befehle "Halt", "Fahrt frei" und "Langsam fahren", ferner Mitteilungen über den Lauf der Züge und Hinweise auf den Zustand der Bahn. Mitteilungen über den Lauf der Züge enthalten z. B. die Signalbegriffe: "Ein Zug fährt in der Richtung von A nach B", "Zugverkehr ruht", "Ein Sonderzug folgt nach". Den Zustand der Bahn betreffen die Signalbegriffe: "Die Weiche steht auf dem krummen Strang", "Die Telegraphen- und Fernsprechleitung ist zu untersuchen".

Die Signalbegriffe, die den Zustand der Bahn anzeigen, decken und vermischen sich zuweilen mit denen, die "Halt" und "Langsam fahren" ausdrücken.

Die erste Signalvorschrift in Deutschland - die von der Versammlung Deutscher Eisenbahntechniker zu Berlin im Februar 1850 aufgestellten Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands - hatte sich in der Zahl der Signalbegriffe eine weise Beschränkung auferlegt. Sie stellte ihrer 10 auf. Bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnsignalwesens nahm die Zahl der Signalbegriffe, die man durch besondere Signalzeichen auszudrücken

An einem S. können mehrere Flügel für eine Fahrrichtung angebracht werden (2flügelige, 3flügelige Signale); es werden aber auch die Flügel für verschiedene Fahrrichtungen an einem S. angeordnet (Doppelsignale). Es war das früher bei Blocksignalen vielfach üblich, jetzt werden mitunter noch die Flügel für Ausfahr- und Wegesignale an einem Mast angebracht.

Zur Ausrüstung der S. gehören die Signalflügel, die Signallaternen und Signalblenden mit den Aufzugvorrichtungen und die Signalantriebe (s. Stellwerke).

Die Signalflügel haben im allgemeinen eine langgestreckte rechteckige Form. Das äußere Ende wird häufig kreisförmig oder pfeilförmig ausgebildet (s. auch Formsignale). Die Länge der Flügel beträgt, von der Mitte des Mastes an gerechnet, 1·5–1·8 m, ihre Breite 0·20–0·25 m. Sie werden aus Randeisen mit senkrechten Stegen oder aus vollem Eisenblech hergestellt. Am Maß ist eine Lagerplatte befestigt, auf deren Achse der Flügel sich dreht. Der Hub wird durch Anschläge begrenzt. Bei den mit elektrischer Flügelkupplung (s. d.) versehenen Signalen werden die Stöße beim Fallen der Flügel auf Halt durch eine Flügelbremse (s. d.) gemildert. Sonst werden die Flügel zu diesem Zweck mit Gegengewichten versehen.

Die Signalflügel werden meistens rot und weiß gestrichen, wobei die Verteilung der roten und weißen Flächen sehr verschieden ist. Neuerdings wird statt des Anstrichs mit Ölfarbe oder besonderer Signalfarbe vielfach mit sehr gutem Erfolg ein Schmelzüberzug verwendet. Dazu eignen sich besonders die Flügel aus vollem Blech.

Die Signallaternen sind mit einer sog. Tasche versehen, mit der sie auf den Laternenschlitten gesteckt werden. Mit diesem werden sie durch den Laternenaufzug (s. d.) hochgezogen und herabgelassen. Die farbigen Lichter werden durch gefärbte Glasscheiben – Blenden – hervorgebracht, die sich vor die weiß leuchtenden Laternen legen (s. Blenden der Signallaternen).

Die Signalantriebe (s. Stellwerke) übertragen die Bewegung des Signaldrahtzugs auf die Signalflügel. Sie sind Endantriebe, wenn der Signaldrahtzug am S. endet, oder Zwischenantriebe, wenn der Signaldrahtzug zu einem andern Hauptsignal oder zu einem Vorsignal weiter führt.

Der Endantrieb besteht in einer Kurvenscheibe, die oben oder unten am Mast befestigt ist. Ist er oben angebracht, so geht der Drahtzug über eine Ablenkrolle am unteren Teil des Mastes. Der Zwischenantrieb sitzt unten am Mast; die zugehörige Kurvenscheibe ist mit ihm vereinigt oder oben am Mast angebracht.

Bei Kraftstellwerken wird der Antrieb fast ausschließlich unten am Mast befestigt; nur bei amerikanischen Anlagen findet man ihn auch oben am Mast, unmittelbar am Flügel.

Die S. erhalten einen Anstrich, der sie leicht erkennbar machen soll. Meistens werden sie in einzelnen Absätzen von etwa 1–2 m Höhe abwechselnd schwarz und weiß oder rot und weiß gestrichen. Zuweilen wird diese Art des Anstrichs auf die der Fahrtrichtung zugekehrte Seite des Mastes beschränkt und die andere Seite in einer unauffälligen Farbe – grau – gestrichen.

Hoogen.


Signalordnung (signal code; code des signaux; regolamento dei segnali) ist die in fast allen Ländern bestehende gesetzliche Festlegung der für den Betrieb der Eisenbahnen maßgebenden Signalbegriffe und der dafür zu verwendenden Signalzeichen (s. Signalwesen).


Signalverschlußfeld, ein Blockfeld, das beim Blocken des Endfeldes die Einfahrsignalhebel so lange gesperrt hält, bis sie durch das Signalfestlegefeld wieder verschlossen sind.


Signalwesen (signalling; signalisation; i segnali).

Inhalt: I. Signalbegriffe. – II. Signalzeichen und Signalmittel. – III. Signalordnungen. – IV. Neuere Bestrebungen auf dem Gebiete des S.

Befehle und Meldungen, die im Eisenbahnbetrieb zwischen den beteiligten Bediensteten ausgetauscht werden müssen, können in vielen Fällen nicht mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Sie werden durch hörbare oder sichtbare Signalzeichen ersetzt, denen durch besondere Signalordnungen bestimmte, fest umschriebene Signalbegriffe untergelegt sind. Ein wagrechter Flügel an einem Mast, ein rotes Licht, ein Knall sind Signalzeichen, die den Signalbegriff „Halt“ ausdrücken. Der Signalmast mit dem Flügel, die rot geblendete Laterne, die an der Schiene befestigte Knallkapsel sind die Signalmittel.

I. Signalbegriffe.

Als Signalbegriffe kommen hauptsächlich in Betracht die Befehle „Halt“, „Fahrt frei“ und „Langsam fahren“, ferner Mitteilungen über den Lauf der Züge und Hinweise auf den Zustand der Bahn. Mitteilungen über den Lauf der Züge enthalten z. B. die Signalbegriffe: „Ein Zug fährt in der Richtung von A nach B“, „Zugverkehr ruht“, „Ein Sonderzug folgt nach“. Den Zustand der Bahn betreffen die Signalbegriffe: „Die Weiche steht auf dem krummen Strang“, „Die Telegraphen- und Fernsprechleitung ist zu untersuchen“.

Die Signalbegriffe, die den Zustand der Bahn anzeigen, decken und vermischen sich zuweilen mit denen, die „Halt“ und „Langsam fahren“ ausdrücken.

Die erste Signalvorschrift in Deutschland – die von der Versammlung Deutscher Eisenbahntechniker zu Berlin im Februar 1850 aufgestellten Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands – hatte sich in der Zahl der Signalbegriffe eine weise Beschränkung auferlegt. Sie stellte ihrer 10 auf. Bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnsignalwesens nahm die Zahl der Signalbegriffe, die man durch besondere Signalzeichen auszudrücken

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[53/0057] An einem S. können mehrere Flügel für eine Fahrrichtung angebracht werden (2flügelige, 3flügelige Signale); es werden aber auch die Flügel für verschiedene Fahrrichtungen an einem S. angeordnet (Doppelsignale). Es war das früher bei Blocksignalen vielfach üblich, jetzt werden mitunter noch die Flügel für Ausfahr- und Wegesignale an einem Mast angebracht. Zur Ausrüstung der S. gehören die Signalflügel, die Signallaternen und Signalblenden mit den Aufzugvorrichtungen und die Signalantriebe (s. Stellwerke). Die Signalflügel haben im allgemeinen eine langgestreckte rechteckige Form. Das äußere Ende wird häufig kreisförmig oder pfeilförmig ausgebildet (s. auch Formsignale). Die Länge der Flügel beträgt, von der Mitte des Mastes an gerechnet, 1·5–1·8 m, ihre Breite 0·20–0·25 m. Sie werden aus Randeisen mit senkrechten Stegen oder aus vollem Eisenblech hergestellt. Am Maß ist eine Lagerplatte befestigt, auf deren Achse der Flügel sich dreht. Der Hub wird durch Anschläge begrenzt. Bei den mit elektrischer Flügelkupplung (s. d.) versehenen Signalen werden die Stöße beim Fallen der Flügel auf Halt durch eine Flügelbremse (s. d.) gemildert. Sonst werden die Flügel zu diesem Zweck mit Gegengewichten versehen. Die Signalflügel werden meistens rot und weiß gestrichen, wobei die Verteilung der roten und weißen Flächen sehr verschieden ist. Neuerdings wird statt des Anstrichs mit Ölfarbe oder besonderer Signalfarbe vielfach mit sehr gutem Erfolg ein Schmelzüberzug verwendet. Dazu eignen sich besonders die Flügel aus vollem Blech. Die Signallaternen sind mit einer sog. Tasche versehen, mit der sie auf den Laternenschlitten gesteckt werden. Mit diesem werden sie durch den Laternenaufzug (s. d.) hochgezogen und herabgelassen. Die farbigen Lichter werden durch gefärbte Glasscheiben – Blenden – hervorgebracht, die sich vor die weiß leuchtenden Laternen legen (s. Blenden der Signallaternen). Die Signalantriebe (s. Stellwerke) übertragen die Bewegung des Signaldrahtzugs auf die Signalflügel. Sie sind Endantriebe, wenn der Signaldrahtzug am S. endet, oder Zwischenantriebe, wenn der Signaldrahtzug zu einem andern Hauptsignal oder zu einem Vorsignal weiter führt. Der Endantrieb besteht in einer Kurvenscheibe, die oben oder unten am Mast befestigt ist. Ist er oben angebracht, so geht der Drahtzug über eine Ablenkrolle am unteren Teil des Mastes. Der Zwischenantrieb sitzt unten am Mast; die zugehörige Kurvenscheibe ist mit ihm vereinigt oder oben am Mast angebracht. Bei Kraftstellwerken wird der Antrieb fast ausschließlich unten am Mast befestigt; nur bei amerikanischen Anlagen findet man ihn auch oben am Mast, unmittelbar am Flügel. Die S. erhalten einen Anstrich, der sie leicht erkennbar machen soll. Meistens werden sie in einzelnen Absätzen von etwa 1–2 m Höhe abwechselnd schwarz und weiß oder rot und weiß gestrichen. Zuweilen wird diese Art des Anstrichs auf die der Fahrtrichtung zugekehrte Seite des Mastes beschränkt und die andere Seite in einer unauffälligen Farbe – grau – gestrichen. Hoogen. Signalordnung (signal code; code des signaux; regolamento dei segnali) ist die in fast allen Ländern bestehende gesetzliche Festlegung der für den Betrieb der Eisenbahnen maßgebenden Signalbegriffe und der dafür zu verwendenden Signalzeichen (s. Signalwesen). Signalverschlußfeld, ein Blockfeld, das beim Blocken des Endfeldes die Einfahrsignalhebel so lange gesperrt hält, bis sie durch das Signalfestlegefeld wieder verschlossen sind. Signalwesen (signalling; signalisation; i segnali). Inhalt: I. Signalbegriffe. – II. Signalzeichen und Signalmittel. – III. Signalordnungen. – IV. Neuere Bestrebungen auf dem Gebiete des S. Befehle und Meldungen, die im Eisenbahnbetrieb zwischen den beteiligten Bediensteten ausgetauscht werden müssen, können in vielen Fällen nicht mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Sie werden durch hörbare oder sichtbare Signalzeichen ersetzt, denen durch besondere Signalordnungen bestimmte, fest umschriebene Signalbegriffe untergelegt sind. Ein wagrechter Flügel an einem Mast, ein rotes Licht, ein Knall sind Signalzeichen, die den Signalbegriff „Halt“ ausdrücken. Der Signalmast mit dem Flügel, die rot geblendete Laterne, die an der Schiene befestigte Knallkapsel sind die Signalmittel. I. Signalbegriffe. Als Signalbegriffe kommen hauptsächlich in Betracht die Befehle „Halt“, „Fahrt frei“ und „Langsam fahren“, ferner Mitteilungen über den Lauf der Züge und Hinweise auf den Zustand der Bahn. Mitteilungen über den Lauf der Züge enthalten z. B. die Signalbegriffe: „Ein Zug fährt in der Richtung von A nach B“, „Zugverkehr ruht“, „Ein Sonderzug folgt nach“. Den Zustand der Bahn betreffen die Signalbegriffe: „Die Weiche steht auf dem krummen Strang“, „Die Telegraphen- und Fernsprechleitung ist zu untersuchen“. Die Signalbegriffe, die den Zustand der Bahn anzeigen, decken und vermischen sich zuweilen mit denen, die „Halt“ und „Langsam fahren“ ausdrücken. Die erste Signalvorschrift in Deutschland – die von der Versammlung Deutscher Eisenbahntechniker zu Berlin im Februar 1850 aufgestellten Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands – hatte sich in der Zahl der Signalbegriffe eine weise Beschränkung auferlegt. Sie stellte ihrer 10 auf. Bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnsignalwesens nahm die Zahl der Signalbegriffe, die man durch besondere Signalzeichen auszudrücken

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/57>, abgerufen am 21.11.2024.