Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.P. Personentunnel (subway; tunnel a voyageurs; sottopassagio viaggiatori), unter dem Bahnkörper geführter Verbindungsgang, der es ebenso wie die Personenbrücke (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder seltener Rampen den Reisenden ermöglicht, vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen. Zuweilen dient ein solcher von der Eisenbahn angelegter Tunnel auch nebenher oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr. Die Breite der P. muß mindestens so viel betragen, daß 2 Reisende mit Handgepäck einander begegnen können, also auch bei schwächstem Verkehr nicht unter 1·5-2 m. Bei mittleren Verhältnissen genügen Breiten von 4-6 m, bei großem Verkehr findet man Breiten von 10 m und mehr. Die Bahnsteigtreppen (Rampen) bedürfen erheblich geringerer Breite als die P., weil der Verkehr sich auf mehrere Bahnsteige verteilt, auch meist 2 Treppenarme für jeden Bahnsteig angelegt werden. Wo dies zutrifft, dürften je nach der Verkehrsgröße Treppenbreiten von 1·5-4 m in der Regel ausreichen. Zu große Breiten solcher Treppen schränken die nutzbare Breite des Bahnsteigs unnötig stark ein. Anders ist dies mit einseitigen, an den Bahnsteigenden gelegenen Zugangstreppen, für die eine größere Breite erwünscht und zugleich unschädlich ist. Die geringste zulässige Lichthöhe der P. kann man etwa zu 2·30 m annehmen, wodurch sich bei knappster Bauart in Eisen, falls man das Schotterbett durchführt, die geringste Höhe zwischen Tunnelsohle und Schienenunterkante etwa zu 3 m ergibt. Bei weniger knapper Eisenkonstruktion der Gleisbrücken oder bei deren Ausführung in Eisenbeton oder in Steingewölben sowie bei reichlicherer Bemessung der lichten Tunnelhöhe steigt die Gesamthöhe von Tunnelsohle bis Schienenunterkante auf 3·5 - 4-5 m und mehr. Bei breiten P. (auf großen Bahnhöfen) wird man des besseren Eindrucks wegen nicht die knappste Lichthöhe wählen. Anderseits vermehrt jede Vergrößerung der Höhe die Unbequemlichkeit des Treppensteigens für die Reisenden, namentlich, soweit sie abwärts und aufwärts zu steigen haben. P. haben Personenbrücken gegenüber den Vorteil, daß sie nicht, wie diese, die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beeinträchtigen. In zweifelhaften Fällen wird man also erstere vorziehen. In der Regel wird man aber die Wahl zwischen Brücke oder Tunnel im Einklang mit der Lage der Bahnsteiganlage zum Gelände treffen. P. kommen fast ausschließlich als Quertunnel zur Anwendung. Für ihre Anordnung ist es erwünscht, daß die Bahnsteige und Gleise so hoch über dem Gelände liegen, daß der Zugang zu einem unter den Gleisen hinwegkreuzenden Tunnel ohne abwärts führende Treppen geschehen kann, somit mindestens 3 m unter Schienenunterkante liegt. Eine etwas größere Höhe kann erwünscht sein, um dem P., namentlich wenn er breit ist, eine größere Lichthöhe geben zu können. Eine etwas kleinere Höhe, als vorangegeben, kann durch Einlegen einer leichten Neigung zwischen Bahnhofeingangshalle bzw. Ausgangshalle und Tunnelsohle fast unmerklich ausgeglichen werden. Liegt dagegen die Bahnanlage ganz oder annähernd in Geländehöhe, mithin die Eingangs- und Ausgangshalle etwa in Bahnsteighöhe, so müssen die Reisenden auf ihrem Weg zu oder von den Bahnsteigen erst etwa ebenso tief mittels Treppe oder Rampe in den Tunnel hinabsteigen, wie sie dann zum Bahnsteig wieder hinaufklettern müssen. Diese Anordnung findet sich auf vielen älteren Bahnhöfen, wo man nachträglich die Tunnel eingebaut hat. Bei Neuanlagen und bei größeren Umbauten sollte man bestrebt sein, diese Belästigung der Reisenden durch Hochlegen der Gleise zu vermeiden. Für Umsteigen mit Bahnsteigwechsel ist allerdings das doppelte Treppensteigen unumgänglich. Man kann jedoch durch geeignete Verteilung der Bahnsteiggleise auf die Bahnsteigkanten den Bahnsteigwechsel beim Umsteigen in vielen Fällen entbehrlich P. Personentunnel (subway; tunnel à voyageurs; sottopassagio viaggiatori), unter dem Bahnkörper geführter Verbindungsgang, der es ebenso wie die Personenbrücke (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder seltener Rampen den Reisenden ermöglicht, vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen. Zuweilen dient ein solcher von der Eisenbahn angelegter Tunnel auch nebenher oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr. Die Breite der P. muß mindestens so viel betragen, daß 2 Reisende mit Handgepäck einander begegnen können, also auch bei schwächstem Verkehr nicht unter 1·5–2 m. Bei mittleren Verhältnissen genügen Breiten von 4–6 m, bei großem Verkehr findet man Breiten von 10 m und mehr. Die Bahnsteigtreppen (Rampen) bedürfen erheblich geringerer Breite als die P., weil der Verkehr sich auf mehrere Bahnsteige verteilt, auch meist 2 Treppenarme für jeden Bahnsteig angelegt werden. Wo dies zutrifft, dürften je nach der Verkehrsgröße Treppenbreiten von 1·5–4 m in der Regel ausreichen. Zu große Breiten solcher Treppen schränken die nutzbare Breite des Bahnsteigs unnötig stark ein. Anders ist dies mit einseitigen, an den Bahnsteigenden gelegenen Zugangstreppen, für die eine größere Breite erwünscht und zugleich unschädlich ist. Die geringste zulässige Lichthöhe der P. kann man etwa zu 2·30 m annehmen, wodurch sich bei knappster Bauart in Eisen, falls man das Schotterbett durchführt, die geringste Höhe zwischen Tunnelsohle und Schienenunterkante etwa zu 3 m ergibt. Bei weniger knapper Eisenkonstruktion der Gleisbrücken oder bei deren Ausführung in Eisenbeton oder in Steingewölben sowie bei reichlicherer Bemessung der lichten Tunnelhöhe steigt die Gesamthöhe von Tunnelsohle bis Schienenunterkante auf 3·5 – 4–5 m und mehr. Bei breiten P. (auf großen Bahnhöfen) wird man des besseren Eindrucks wegen nicht die knappste Lichthöhe wählen. Anderseits vermehrt jede Vergrößerung der Höhe die Unbequemlichkeit des Treppensteigens für die Reisenden, namentlich, soweit sie abwärts und aufwärts zu steigen haben. P. haben Personenbrücken gegenüber den Vorteil, daß sie nicht, wie diese, die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beeinträchtigen. In zweifelhaften Fällen wird man also erstere vorziehen. In der Regel wird man aber die Wahl zwischen Brücke oder Tunnel im Einklang mit der Lage der Bahnsteiganlage zum Gelände treffen. P. kommen fast ausschließlich als Quertunnel zur Anwendung. Für ihre Anordnung ist es erwünscht, daß die Bahnsteige und Gleise so hoch über dem Gelände liegen, daß der Zugang zu einem unter den Gleisen hinwegkreuzenden Tunnel ohne abwärts führende Treppen geschehen kann, somit mindestens 3 m unter Schienenunterkante liegt. Eine etwas größere Höhe kann erwünscht sein, um dem P., namentlich wenn er breit ist, eine größere Lichthöhe geben zu können. Eine etwas kleinere Höhe, als vorangegeben, kann durch Einlegen einer leichten Neigung zwischen Bahnhofeingangshalle bzw. Ausgangshalle und Tunnelsohle fast unmerklich ausgeglichen werden. Liegt dagegen die Bahnanlage ganz oder annähernd in Geländehöhe, mithin die Eingangs- und Ausgangshalle etwa in Bahnsteighöhe, so müssen die Reisenden auf ihrem Weg zu oder von den Bahnsteigen erst etwa ebenso tief mittels Treppe oder Rampe in den Tunnel hinabsteigen, wie sie dann zum Bahnsteig wieder hinaufklettern müssen. Diese Anordnung findet sich auf vielen älteren Bahnhöfen, wo man nachträglich die Tunnel eingebaut hat. Bei Neuanlagen und bei größeren Umbauten sollte man bestrebt sein, diese Belästigung der Reisenden durch Hochlegen der Gleise zu vermeiden. Für Umsteigen mit Bahnsteigwechsel ist allerdings das doppelte Treppensteigen unumgänglich. 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P.
Personentunnel (subway; tunnel à voyageurs; sottopassagio viaggiatori), unter dem Bahnkörper geführter Verbindungsgang, der es ebenso wie die Personenbrücke (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder seltener Rampen den Reisenden ermöglicht, vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen. Zuweilen dient ein solcher von der Eisenbahn angelegter Tunnel auch nebenher oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr.
Die Breite der P. muß mindestens so viel betragen, daß 2 Reisende mit Handgepäck einander begegnen können, also auch bei schwächstem Verkehr nicht unter 1·5–2 m. Bei mittleren Verhältnissen genügen Breiten von 4–6 m, bei großem Verkehr findet man Breiten von 10 m und mehr. Die Bahnsteigtreppen (Rampen) bedürfen erheblich geringerer Breite als die P., weil der Verkehr sich auf mehrere Bahnsteige verteilt, auch meist 2 Treppenarme für jeden Bahnsteig angelegt werden. Wo dies zutrifft, dürften je nach der Verkehrsgröße Treppenbreiten von 1·5–4 m in der Regel ausreichen. Zu große Breiten solcher Treppen schränken die nutzbare Breite des Bahnsteigs unnötig stark ein. Anders ist dies mit einseitigen, an den Bahnsteigenden gelegenen Zugangstreppen, für die eine größere Breite erwünscht und zugleich unschädlich ist. Die geringste zulässige Lichthöhe der P. kann man etwa zu 2·30 m annehmen, wodurch sich bei knappster Bauart in Eisen, falls man das Schotterbett durchführt, die geringste Höhe zwischen Tunnelsohle und Schienenunterkante etwa zu 3 m ergibt. Bei weniger knapper Eisenkonstruktion der Gleisbrücken oder bei deren Ausführung in Eisenbeton oder in Steingewölben sowie bei reichlicherer Bemessung der lichten Tunnelhöhe steigt die Gesamthöhe von Tunnelsohle bis Schienenunterkante auf 3·5 – 4–5 m und mehr. Bei breiten P. (auf großen Bahnhöfen) wird man des besseren Eindrucks wegen nicht die knappste Lichthöhe wählen. Anderseits vermehrt jede Vergrößerung der Höhe die Unbequemlichkeit des Treppensteigens für die Reisenden, namentlich, soweit sie abwärts und aufwärts zu steigen haben.
P. haben Personenbrücken gegenüber den Vorteil, daß sie nicht, wie diese, die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beeinträchtigen. In zweifelhaften Fällen wird man also erstere vorziehen. In der Regel wird man aber die Wahl zwischen Brücke oder Tunnel im Einklang mit der Lage der Bahnsteiganlage zum Gelände treffen. P. kommen fast ausschließlich als Quertunnel zur Anwendung. Für ihre Anordnung ist es erwünscht, daß die Bahnsteige und Gleise so hoch über dem Gelände liegen, daß der Zugang zu einem unter den Gleisen hinwegkreuzenden Tunnel ohne abwärts führende Treppen geschehen kann, somit mindestens 3 m unter Schienenunterkante liegt. Eine etwas größere Höhe kann erwünscht sein, um dem P., namentlich wenn er breit ist, eine größere Lichthöhe geben zu können. Eine etwas kleinere Höhe, als vorangegeben, kann durch Einlegen einer leichten Neigung zwischen Bahnhofeingangshalle bzw. Ausgangshalle und Tunnelsohle fast unmerklich ausgeglichen werden. Liegt dagegen die Bahnanlage ganz oder annähernd in Geländehöhe, mithin die Eingangs- und Ausgangshalle etwa in Bahnsteighöhe, so müssen die Reisenden auf ihrem Weg zu oder von den Bahnsteigen erst etwa ebenso tief mittels Treppe oder Rampe in den Tunnel hinabsteigen, wie sie dann zum Bahnsteig wieder hinaufklettern müssen. Diese Anordnung findet sich auf vielen älteren Bahnhöfen, wo man nachträglich die Tunnel eingebaut hat. Bei Neuanlagen und bei größeren Umbauten sollte man bestrebt sein, diese Belästigung der Reisenden durch Hochlegen der Gleise zu vermeiden. Für Umsteigen mit Bahnsteigwechsel ist allerdings das doppelte Treppensteigen unumgänglich. Man kann jedoch durch geeignete Verteilung der Bahnsteiggleise auf die Bahnsteigkanten den Bahnsteigwechsel beim Umsteigen in vielen Fällen entbehrlich
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