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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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1% von den Roheinnahmen auf, sie beginnt jedoch wieder, sobald der zur Verfügung stehende Betrag unter 6,000.000 Lei zurückgeht.

Die Hälfte des Betrags, um den die Reineinnahmen den etatsmäßigen Voranschlag überschreiten, fließt auf jeden Fall dem R. zu.

Röll.


Reservelokomotiven s. Hilfslokomotiven u. Bereitschaftsdienst.


Retensionsrecht s. Pfändung.


Rettungsgleis s. Fanggleis.


Rettungswagen, Hilfs-, Geräte- und Werkzeugwagen (ambulance wagons; wagons de secours; vagone di soccorso), Eisenbahnwagen mit Einrichtungen, die bei Bahnunfällen zur Freimachung der Gleise und zur ersten Hilfeleistung bei Verunglückungen von Personen erforderlich sind.

In vielen Fällen wurden gewöhnliche Gepäckwagen oder auch alte Personenwagen als R. ausgerüstet; selbst Plattformwagen, auf denen die erforderlichen Werkzeuge und Materialien in Kisten untergebracht wurden, fanden als R. Verwendung; die Mehrzahl der Bahnen besitzt jedoch besonders gebaute und eingerichtete R.

Die Ausrüstung solcher Wagen hängt wesentlich davon ab, ob die Möglichkeit gewährt werden soll, an der Unfallstelle auch gewisse Ausbesserungsarbeiten ausführen zu können, oder ob nur auf das Freimachen der Strecke Wert gelegt wird.

Die meisten R. werden hauptsächlich mit dem letzteren Zweck dienenden Gerätschaften ausgestattet, während der Ausrüstung anderer R. auch Werkbänke mit Schraubstöcken, tragbare Schmiedefeuer u. s. w. beigegeben werden.

R. der ersten Art werden zweckmäßig als bedeckte Kastenwagen gebaut, die nicht nur an den beiden Langseiten mit Schiebetüren versehen sind, sondern auch an den Stirnwänden genügend breite Türen und Plattformen mit abnehmbaren Geländern besitzen und das Herausnehmen der Einrichtungen aus den Wagen leicht und von allen Seiten gestatten.

Die R. erhalten in den Seitenwänden gewöhnlich Fenster, um das Wageninnere tagsüber hinreichend zu erhellen; für die Beleuchtung kommen Gas-, Azetylen- und elektrische Beleuchtung in Verwendung.

R. sollen mit Spindelbremsen und mit den für Schluß- und Signalwagen erforderlichen Signalmitteln ausgestattet sein.

R. werden entweder in Hilfszüge eingereiht (s. d.) oder selbständig verwendet (s. Rettungswesen).

In betreff der R. enthalten die technischen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen des VDEV. die nachstehenden Bestimmungen (§ 177, Absatz 2): Auf Stationen, wo solche Lokomotiven stehen, sollen die zur Freimachung und Wiederherstellung des Gleises bei Unfällen erforderlichen Geräte bereitgehalten werden. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Aufstellung besonderer, mit allen nötigen Geräten ausgestatteter R.

Garlik.


Rettungswesen. Das R. bei Unfällen im Eisenbahnbetrieb ist naturgemäß auf den gleichen Grundsätzen aufgebaut, wie sie sonst in Krieg und Frieden gelten. Es bietet aber infolge der Eigenartigkeit der Unfälle, der verletzenden Werkzeuge und der durch diese gesetzten Wunden, der oft schwierigen Befreiung der Verunglückten, der Art ihres Transports sowie infolge der Beschaffenheit der Rettungseinrichtungen, die diesen besonderen Verhältnissen angepaßt sein müssen, doch mehrfache Sonderheiten.

Es kommt vor allem darauf an, die leitenden wissenschaftlichen Grundsätze festzustellen, nach denen ein modernen Anschauungen entsprechendes R. geordnet sein soll. Auf die verschiedenen Möglichkeiten ihrer praktischen Durchführung sowie die vielfach wechselnden Bestimmungen und Einrichtungen der einzelnen Staaten kann nachstehend nur insoweit eingegangen werden, als sie nachahmenswert, verbesserungsfähig oder unzweckmäßig erscheinen und so Schulbeispiele in diesem oder jenem Sinn darbieten. Aber selbst mit dieser Beschränkung kann das meiste nur angedeutet werden und müssen alle ausführlicheren Begründungen entfallen; ebenso muß die geschichtliche Entwicklung des Eisenbahnrettungswesens außer Betracht gelassen werden.

Im allgemeinen umfaßt das R. auch im Eisenbahnbetrieb die vorsorgende Tätigkeit, die einerseits auf möglichste Hintanhaltung von Unglücksfällen aller Art, anderseits auf tunlichste Milderung der Folgen stattgehabter Unfälle bedacht ist, und weiterhin die unmittelbare Hilfeleistung. Bei der Besprechung muß

I. die unmittelbare Hilfeleistung

vorangestellt werden, weil ihre Art und die dabei verwendeten Materialien für die Beschaffenheit der vorsorgenden Rettungseinrichtungen maßgebend sind. In den Bereich der ersten Hilfeleistung bei chirurgischen Verletzungen gehören:

1. Der provisorische Wundverband;

2. die provisorische Blutstillung;

3. die provisorische Ruhigstellung gebrochener oder verrenkter Körperteile;

4. die Befreiung Eingeklemmter;

5. die Schmerzstillung;

6. die Herrichtung zum Transport;

7. der Transport auf Bahren.

Einleitend sei kurz an die Arten von Verletzungen erinnert, die der Eisenbahnbetrieb

1% von den Roheinnahmen auf, sie beginnt jedoch wieder, sobald der zur Verfügung stehende Betrag unter 6,000.000 Lei zurückgeht.

Die Hälfte des Betrags, um den die Reineinnahmen den etatsmäßigen Voranschlag überschreiten, fließt auf jeden Fall dem R. zu.

Röll.


Reservelokomotiven s. Hilfslokomotiven u. Bereitschaftsdienst.


Retensionsrecht s. Pfändung.


Rettungsgleis s. Fanggleis.


Rettungswagen, Hilfs-, Geräte- und Werkzeugwagen (ambulance wagons; wagons de secours; vagone di soccorso), Eisenbahnwagen mit Einrichtungen, die bei Bahnunfällen zur Freimachung der Gleise und zur ersten Hilfeleistung bei Verunglückungen von Personen erforderlich sind.

In vielen Fällen wurden gewöhnliche Gepäckwagen oder auch alte Personenwagen als R. ausgerüstet; selbst Plattformwagen, auf denen die erforderlichen Werkzeuge und Materialien in Kisten untergebracht wurden, fanden als R. Verwendung; die Mehrzahl der Bahnen besitzt jedoch besonders gebaute und eingerichtete R.

Die Ausrüstung solcher Wagen hängt wesentlich davon ab, ob die Möglichkeit gewährt werden soll, an der Unfallstelle auch gewisse Ausbesserungsarbeiten ausführen zu können, oder ob nur auf das Freimachen der Strecke Wert gelegt wird.

Die meisten R. werden hauptsächlich mit dem letzteren Zweck dienenden Gerätschaften ausgestattet, während der Ausrüstung anderer R. auch Werkbänke mit Schraubstöcken, tragbare Schmiedefeuer u. s. w. beigegeben werden.

R. der ersten Art werden zweckmäßig als bedeckte Kastenwagen gebaut, die nicht nur an den beiden Langseiten mit Schiebetüren versehen sind, sondern auch an den Stirnwänden genügend breite Türen und Plattformen mit abnehmbaren Geländern besitzen und das Herausnehmen der Einrichtungen aus den Wagen leicht und von allen Seiten gestatten.

Die R. erhalten in den Seitenwänden gewöhnlich Fenster, um das Wageninnere tagsüber hinreichend zu erhellen; für die Beleuchtung kommen Gas-, Azetylen- und elektrische Beleuchtung in Verwendung.

R. sollen mit Spindelbremsen und mit den für Schluß- und Signalwagen erforderlichen Signalmitteln ausgestattet sein.

R. werden entweder in Hilfszüge eingereiht (s. d.) oder selbständig verwendet (s. Rettungswesen).

In betreff der R. enthalten die technischen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen des VDEV. die nachstehenden Bestimmungen (§ 177, Absatz 2): Auf Stationen, wo solche Lokomotiven stehen, sollen die zur Freimachung und Wiederherstellung des Gleises bei Unfällen erforderlichen Geräte bereitgehalten werden. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Aufstellung besonderer, mit allen nötigen Geräten ausgestatteter R.

Garlik.


Rettungswesen. Das R. bei Unfällen im Eisenbahnbetrieb ist naturgemäß auf den gleichen Grundsätzen aufgebaut, wie sie sonst in Krieg und Frieden gelten. Es bietet aber infolge der Eigenartigkeit der Unfälle, der verletzenden Werkzeuge und der durch diese gesetzten Wunden, der oft schwierigen Befreiung der Verunglückten, der Art ihres Transports sowie infolge der Beschaffenheit der Rettungseinrichtungen, die diesen besonderen Verhältnissen angepaßt sein müssen, doch mehrfache Sonderheiten.

Es kommt vor allem darauf an, die leitenden wissenschaftlichen Grundsätze festzustellen, nach denen ein modernen Anschauungen entsprechendes R. geordnet sein soll. Auf die verschiedenen Möglichkeiten ihrer praktischen Durchführung sowie die vielfach wechselnden Bestimmungen und Einrichtungen der einzelnen Staaten kann nachstehend nur insoweit eingegangen werden, als sie nachahmenswert, verbesserungsfähig oder unzweckmäßig erscheinen und so Schulbeispiele in diesem oder jenem Sinn darbieten. Aber selbst mit dieser Beschränkung kann das meiste nur angedeutet werden und müssen alle ausführlicheren Begründungen entfallen; ebenso muß die geschichtliche Entwicklung des Eisenbahnrettungswesens außer Betracht gelassen werden.

Im allgemeinen umfaßt das R. auch im Eisenbahnbetrieb die vorsorgende Tätigkeit, die einerseits auf möglichste Hintanhaltung von Unglücksfällen aller Art, anderseits auf tunlichste Milderung der Folgen stattgehabter Unfälle bedacht ist, und weiterhin die unmittelbare Hilfeleistung. Bei der Besprechung muß

I. die unmittelbare Hilfeleistung

vorangestellt werden, weil ihre Art und die dabei verwendeten Materialien für die Beschaffenheit der vorsorgenden Rettungseinrichtungen maßgebend sind. In den Bereich der ersten Hilfeleistung bei chirurgischen Verletzungen gehören:

1. Der provisorische Wundverband;

2. die provisorische Blutstillung;

3. die provisorische Ruhigstellung gebrochener oder verrenkter Körperteile;

4. die Befreiung Eingeklemmter;

5. die Schmerzstillung;

6. die Herrichtung zum Transport;

7. der Transport auf Bahren.

Einleitend sei kurz an die Arten von Verletzungen erinnert, die der Eisenbahnbetrieb

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[198/0212] 1% von den Roheinnahmen auf, sie beginnt jedoch wieder, sobald der zur Verfügung stehende Betrag unter 6,000.000 Lei zurückgeht. Die Hälfte des Betrags, um den die Reineinnahmen den etatsmäßigen Voranschlag überschreiten, fließt auf jeden Fall dem R. zu. Röll. Reservelokomotiven s. Hilfslokomotiven u. Bereitschaftsdienst. Retensionsrecht s. Pfändung. Rettungsgleis s. Fanggleis. Rettungswagen, Hilfs-, Geräte- und Werkzeugwagen (ambulance wagons; wagons de secours; vagone di soccorso), Eisenbahnwagen mit Einrichtungen, die bei Bahnunfällen zur Freimachung der Gleise und zur ersten Hilfeleistung bei Verunglückungen von Personen erforderlich sind. In vielen Fällen wurden gewöhnliche Gepäckwagen oder auch alte Personenwagen als R. ausgerüstet; selbst Plattformwagen, auf denen die erforderlichen Werkzeuge und Materialien in Kisten untergebracht wurden, fanden als R. Verwendung; die Mehrzahl der Bahnen besitzt jedoch besonders gebaute und eingerichtete R. Die Ausrüstung solcher Wagen hängt wesentlich davon ab, ob die Möglichkeit gewährt werden soll, an der Unfallstelle auch gewisse Ausbesserungsarbeiten ausführen zu können, oder ob nur auf das Freimachen der Strecke Wert gelegt wird. Die meisten R. werden hauptsächlich mit dem letzteren Zweck dienenden Gerätschaften ausgestattet, während der Ausrüstung anderer R. auch Werkbänke mit Schraubstöcken, tragbare Schmiedefeuer u. s. w. beigegeben werden. R. der ersten Art werden zweckmäßig als bedeckte Kastenwagen gebaut, die nicht nur an den beiden Langseiten mit Schiebetüren versehen sind, sondern auch an den Stirnwänden genügend breite Türen und Plattformen mit abnehmbaren Geländern besitzen und das Herausnehmen der Einrichtungen aus den Wagen leicht und von allen Seiten gestatten. Die R. erhalten in den Seitenwänden gewöhnlich Fenster, um das Wageninnere tagsüber hinreichend zu erhellen; für die Beleuchtung kommen Gas-, Azetylen- und elektrische Beleuchtung in Verwendung. R. sollen mit Spindelbremsen und mit den für Schluß- und Signalwagen erforderlichen Signalmitteln ausgestattet sein. R. werden entweder in Hilfszüge eingereiht (s. d.) oder selbständig verwendet (s. Rettungswesen). In betreff der R. enthalten die technischen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen des VDEV. die nachstehenden Bestimmungen (§ 177, Absatz 2): Auf Stationen, wo solche Lokomotiven stehen, sollen die zur Freimachung und Wiederherstellung des Gleises bei Unfällen erforderlichen Geräte bereitgehalten werden. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Aufstellung besonderer, mit allen nötigen Geräten ausgestatteter R. Garlik. Rettungswesen. Das R. bei Unfällen im Eisenbahnbetrieb ist naturgemäß auf den gleichen Grundsätzen aufgebaut, wie sie sonst in Krieg und Frieden gelten. Es bietet aber infolge der Eigenartigkeit der Unfälle, der verletzenden Werkzeuge und der durch diese gesetzten Wunden, der oft schwierigen Befreiung der Verunglückten, der Art ihres Transports sowie infolge der Beschaffenheit der Rettungseinrichtungen, die diesen besonderen Verhältnissen angepaßt sein müssen, doch mehrfache Sonderheiten. Es kommt vor allem darauf an, die leitenden wissenschaftlichen Grundsätze festzustellen, nach denen ein modernen Anschauungen entsprechendes R. geordnet sein soll. Auf die verschiedenen Möglichkeiten ihrer praktischen Durchführung sowie die vielfach wechselnden Bestimmungen und Einrichtungen der einzelnen Staaten kann nachstehend nur insoweit eingegangen werden, als sie nachahmenswert, verbesserungsfähig oder unzweckmäßig erscheinen und so Schulbeispiele in diesem oder jenem Sinn darbieten. Aber selbst mit dieser Beschränkung kann das meiste nur angedeutet werden und müssen alle ausführlicheren Begründungen entfallen; ebenso muß die geschichtliche Entwicklung des Eisenbahnrettungswesens außer Betracht gelassen werden. Im allgemeinen umfaßt das R. auch im Eisenbahnbetrieb die vorsorgende Tätigkeit, die einerseits auf möglichste Hintanhaltung von Unglücksfällen aller Art, anderseits auf tunlichste Milderung der Folgen stattgehabter Unfälle bedacht ist, und weiterhin die unmittelbare Hilfeleistung. Bei der Besprechung muß I. die unmittelbare Hilfeleistung vorangestellt werden, weil ihre Art und die dabei verwendeten Materialien für die Beschaffenheit der vorsorgenden Rettungseinrichtungen maßgebend sind. In den Bereich der ersten Hilfeleistung bei chirurgischen Verletzungen gehören: 1. Der provisorische Wundverband; 2. die provisorische Blutstillung; 3. die provisorische Ruhigstellung gebrochener oder verrenkter Körperteile; 4. die Befreiung Eingeklemmter; 5. die Schmerzstillung; 6. die Herrichtung zum Transport; 7. der Transport auf Bahren. Einleitend sei kurz an die Arten von Verletzungen erinnert, die der Eisenbahnbetrieb

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/212>, abgerufen am 24.08.2024.