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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Treppen kann daher auf die Erörterung unter "Personentunnel" und die dort gegebenen Planskizzen verwiesen werden. Auf Kopfbahnhöfen mit Zugang zu den Zungenbahnsteigen vom Kopfbahnsteig aus kommen als Hauptzugang P. ebensowenig in Frage, wie Personentunnel. Dagegen können zur sekundären Verbindung der Bahnsteige, wie dies auf manchen englischen Kopfbahnhöfen der Fall ist, Brücken verwendet werden, die statt der Tunnel auch auf Bahnhöfen in Durchgangsform in England häufiger verwendet werden, als bei uns. Man beschränkt dort häufig die Treppensteighöhe an den Brückenenden, indem man die Brückenenden unter Ausnutzung der Abschrägung der Umgrenzung des lichten Raumes und der Bahnsteigbreite rampenartig herabzieht, wie dies Abb. 444 für die Verbindung zweier Gegenbahnsteige andeutet.

Bei Zugang zum Bahnhof von einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Brücke aus - einer namentlich in England häufigen Anordnung - brauchen besondere P. für den Bahnsteigverkehr nicht notwendig vorhanden zu sein, sind aber bei starkem Verkehr und namentlich, wo mehrere Bahnsteige zwischen den Gleisen vorhanden, kaum zu entbehren. Eine eigenartige Anordnung zeigt der Hauptbahnhof Hamburg. Hier erstreckt sich (Bd. IV, Abb. 252 u. 253 bei Empfangsgebäude) das Empfangsgebäude über die ganze Bahnsteiganlage hinweg, zwischen den beiden Parallelstraßen, dem Glockengießerwall und der Kirchenallee. Die vom Haupteingang am Glockengießerwall zum Hauptausgang an der Kirchenallee durchgehende, einschließlich des durch die Sperre abgetrennten Streifens rd. 22 m breite Haupthalle, an deren einer Seite sich die Wartesäle, Aborte u. s. w. entlang ziehen, während an der andern jenseits der Sperre die zu den Bahnsteigen hinabführenden Treppen anschließen, bildet zugleich eine großartige Bahnsteigbrücke. Noch eigenartiger ist die Anordnung auf dem Bahnhof der Orleansbahn am Quai d'Orsay in Paris. Hier befinden sich (Bd. IV, Abb. 265 bei Empfangsgebäude) über der tiefliegenden Bahnsteiganlage in einem mehrfach durchbrochenen brückenartigen Obergeschoß, von dem Treppen und Gepäckaufzüge zu den Bahnsteigen hinabführen, Abfertigungsräume und Wartesäle. Vgl. auch die Anordnung auf Hauptbahnhof Kopenhagen (s. Gepäckbrücke Bd. V, Abb. 209 daselbst). Als Beispiel konstruktiver Durchbildung gewöhnlicher P. ist in Abb. 445 a u. 445 b die in Eisen ausgeführte Brücke auf dem Bahnhof Harburg wiedergegeben.

Literatur: Eis. T. d. G. Bd. II, Abschn. 3, Wiesbaden 1909. - Cauer, Personenbahnhöfe. Berlin 1913. Hb. d. Ing. W. V, 4, 2. Leipzig 1914.

Cauer.


Personenkilometer (voyageurs-kilometre, kilometre-voyageur), Leistungseinheit, die in der Beförderung einer Person auf die Länge eines Kilometers besteht. Die einfache Angabe der Anzahl der beförderten Personen liefert kein richtiges Bild der wirklichen Größe der Transportleistung, weil diese wesentlich von den Transportlängen abhängig ist. Indem man die auf einem bestimmten Bahngebiet während eines gegebenen Zeitabschnitts beförderte Anzahl von Personen in Verhältnis zur Gesamtsumme der hierbei geleisteten P. bringt, erhält man den für die Beurteilung der Leistung wesentlichen durchschnittlichen Transportweg (s. Personenverkehr).

Die Zurückführung der Einnahmen, Ausgaben und des Erträgnisses des Personenverkehrs auf P. gibt einen richtigen Maßstab für die Beurteilung ihrer Angemessenheit und ermöglicht einen zutreffenden Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bahnnetze.


Personentarife (passenger-tariffs; tarifs des voyageurs; tariffe viaggiatori).

Inhalt: I. Begriff und Arten der P. - II. Grundlagen für die Preisbildung der P. - III. Die P. der wichtigeren Länder. a) Deutschland; b) Österreich; c) Ungarn; d) Andere europäische Länder: 1. Balkanstaaten, 2. Belgien, 3. Frankreich, 4. Italien, 5. Niederlande, 6. Nordische Königreiche, 7. Rußland, 8. Schweiz, 9. Spanien und Portugal, 10. Großbritannien, e) Vereinigte Staaten von Amerika.

I. Begriff und Arten der P.

Das Wort Tarif hat im Personenverkehr die gleiche Bedeutung wie im Güterverkehr. Im weitesten Sinn bezeichnet man als P. die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen eine Eisenbahn zur Übernahme der Beförderung von Personen bereit ist; P. in diesem Sinn ist also gleichbedeutend mit "Gesamtinhalt des Personenbeförderungsvertrags".

Wie die Gütertarife bedürfen auch die P. in den meisten Kulturländern zu ihrer Gültigkeit der Veröffentlichung und sind für jedermann in der gleichen Weise anzuwenden. Der Reisende ist also in der Lage, sich vor Abschluß des Beförderungsvertrags, d. i. vor Lösung des Fahrausweises, im Tarif auf das genaueste über seine Rechte und Pflichten zu unterrichten.

Die Gepäcktarife werden in der Regel nicht besonders veröffentlicht, sondern sind in den P. mitenthalten. Bisweilen sind in die P. auch die Bestimmungen über die Beförderung von Expreßgut und von Leichen aufgenommen. Doch ist dies nur eine auf Zweckmäßigkeitsgründen beruhende äußerliche Verbindung, während P. und Gepäcktarife organisch zusammengehören.

Wie bei den Gütertarifen unterscheidet man auch im Personenverkehr zwischen dem Lokal- oder

Treppen kann daher auf die Erörterung unter „Personentunnel“ und die dort gegebenen Planskizzen verwiesen werden. Auf Kopfbahnhöfen mit Zugang zu den Zungenbahnsteigen vom Kopfbahnsteig aus kommen als Hauptzugang P. ebensowenig in Frage, wie Personentunnel. Dagegen können zur sekundären Verbindung der Bahnsteige, wie dies auf manchen englischen Kopfbahnhöfen der Fall ist, Brücken verwendet werden, die statt der Tunnel auch auf Bahnhöfen in Durchgangsform in England häufiger verwendet werden, als bei uns. Man beschränkt dort häufig die Treppensteighöhe an den Brückenenden, indem man die Brückenenden unter Ausnutzung der Abschrägung der Umgrenzung des lichten Raumes und der Bahnsteigbreite rampenartig herabzieht, wie dies Abb. 444 für die Verbindung zweier Gegenbahnsteige andeutet.

Bei Zugang zum Bahnhof von einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Brücke aus – einer namentlich in England häufigen Anordnung – brauchen besondere P. für den Bahnsteigverkehr nicht notwendig vorhanden zu sein, sind aber bei starkem Verkehr und namentlich, wo mehrere Bahnsteige zwischen den Gleisen vorhanden, kaum zu entbehren. Eine eigenartige Anordnung zeigt der Hauptbahnhof Hamburg. Hier erstreckt sich (Bd. IV, Abb. 252 u. 253 bei Empfangsgebäude) das Empfangsgebäude über die ganze Bahnsteiganlage hinweg, zwischen den beiden Parallelstraßen, dem Glockengießerwall und der Kirchenallee. Die vom Haupteingang am Glockengießerwall zum Hauptausgang an der Kirchenallee durchgehende, einschließlich des durch die Sperre abgetrennten Streifens rd. 22 m breite Haupthalle, an deren einer Seite sich die Wartesäle, Aborte u. s. w. entlang ziehen, während an der andern jenseits der Sperre die zu den Bahnsteigen hinabführenden Treppen anschließen, bildet zugleich eine großartige Bahnsteigbrücke. Noch eigenartiger ist die Anordnung auf dem Bahnhof der Orléansbahn am Quai d'Orsay in Paris. Hier befinden sich (Bd. IV, Abb. 265 bei Empfangsgebäude) über der tiefliegenden Bahnsteiganlage in einem mehrfach durchbrochenen brückenartigen Obergeschoß, von dem Treppen und Gepäckaufzüge zu den Bahnsteigen hinabführen, Abfertigungsräume und Wartesäle. Vgl. auch die Anordnung auf Hauptbahnhof Kopenhagen (s. Gepäckbrücke Bd. V, Abb. 209 daselbst). Als Beispiel konstruktiver Durchbildung gewöhnlicher P. ist in Abb. 445 a u. 445 b die in Eisen ausgeführte Brücke auf dem Bahnhof Harburg wiedergegeben.

Literatur: Eis. T. d. G. Bd. II, Abschn. 3, Wiesbaden 1909. – Cauer, Personenbahnhöfe. Berlin 1913. Hb. d. Ing. W. V, 4, 2. Leipzig 1914.

Cauer.


Personenkilometer (voyageurs-kilomètre, kilomètre-voyageur), Leistungseinheit, die in der Beförderung einer Person auf die Länge eines Kilometers besteht. Die einfache Angabe der Anzahl der beförderten Personen liefert kein richtiges Bild der wirklichen Größe der Transportleistung, weil diese wesentlich von den Transportlängen abhängig ist. Indem man die auf einem bestimmten Bahngebiet während eines gegebenen Zeitabschnitts beförderte Anzahl von Personen in Verhältnis zur Gesamtsumme der hierbei geleisteten P. bringt, erhält man den für die Beurteilung der Leistung wesentlichen durchschnittlichen Transportweg (s. Personenverkehr).

Die Zurückführung der Einnahmen, Ausgaben und des Erträgnisses des Personenverkehrs auf P. gibt einen richtigen Maßstab für die Beurteilung ihrer Angemessenheit und ermöglicht einen zutreffenden Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bahnnetze.


Personentarife (passenger-tariffs; tarifs des voyageurs; tariffe viaggiatori).

Inhalt: I. Begriff und Arten der P. – II. Grundlagen für die Preisbildung der P. – III. Die P. der wichtigeren Länder. a) Deutschland; b) Österreich; c) Ungarn; d) Andere europäische Länder: 1. Balkanstaaten, 2. Belgien, 3. Frankreich, 4. Italien, 5. Niederlande, 6. Nordische Königreiche, 7. Rußland, 8. Schweiz, 9. Spanien und Portugal, 10. Großbritannien, e) Vereinigte Staaten von Amerika.

I. Begriff und Arten der P.

Das Wort Tarif hat im Personenverkehr die gleiche Bedeutung wie im Güterverkehr. Im weitesten Sinn bezeichnet man als P. die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen eine Eisenbahn zur Übernahme der Beförderung von Personen bereit ist; P. in diesem Sinn ist also gleichbedeutend mit „Gesamtinhalt des Personenbeförderungsvertrags“.

Wie die Gütertarife bedürfen auch die P. in den meisten Kulturländern zu ihrer Gültigkeit der Veröffentlichung und sind für jedermann in der gleichen Weise anzuwenden. Der Reisende ist also in der Lage, sich vor Abschluß des Beförderungsvertrags, d. i. vor Lösung des Fahrausweises, im Tarif auf das genaueste über seine Rechte und Pflichten zu unterrichten.

Die Gepäcktarife werden in der Regel nicht besonders veröffentlicht, sondern sind in den P. mitenthalten. Bisweilen sind in die P. auch die Bestimmungen über die Beförderung von Expreßgut und von Leichen aufgenommen. Doch ist dies nur eine auf Zweckmäßigkeitsgründen beruhende äußerliche Verbindung, während P. und Gepäcktarife organisch zusammengehören.

Wie bei den Gütertarifen unterscheidet man auch im Personenverkehr zwischen dem Lokal- oder

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[483/0501] Treppen kann daher auf die Erörterung unter „Personentunnel“ und die dort gegebenen Planskizzen verwiesen werden. Auf Kopfbahnhöfen mit Zugang zu den Zungenbahnsteigen vom Kopfbahnsteig aus kommen als Hauptzugang P. ebensowenig in Frage, wie Personentunnel. Dagegen können zur sekundären Verbindung der Bahnsteige, wie dies auf manchen englischen Kopfbahnhöfen der Fall ist, Brücken verwendet werden, die statt der Tunnel auch auf Bahnhöfen in Durchgangsform in England häufiger verwendet werden, als bei uns. Man beschränkt dort häufig die Treppensteighöhe an den Brückenenden, indem man die Brückenenden unter Ausnutzung der Abschrägung der Umgrenzung des lichten Raumes und der Bahnsteigbreite rampenartig herabzieht, wie dies Abb. 444 für die Verbindung zweier Gegenbahnsteige andeutet. Bei Zugang zum Bahnhof von einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Brücke aus – einer namentlich in England häufigen Anordnung – brauchen besondere P. für den Bahnsteigverkehr nicht notwendig vorhanden zu sein, sind aber bei starkem Verkehr und namentlich, wo mehrere Bahnsteige zwischen den Gleisen vorhanden, kaum zu entbehren. Eine eigenartige Anordnung zeigt der Hauptbahnhof Hamburg. Hier erstreckt sich (Bd. IV, Abb. 252 u. 253 bei Empfangsgebäude) das Empfangsgebäude über die ganze Bahnsteiganlage hinweg, zwischen den beiden Parallelstraßen, dem Glockengießerwall und der Kirchenallee. Die vom Haupteingang am Glockengießerwall zum Hauptausgang an der Kirchenallee durchgehende, einschließlich des durch die Sperre abgetrennten Streifens rd. 22 m breite Haupthalle, an deren einer Seite sich die Wartesäle, Aborte u. s. w. entlang ziehen, während an der andern jenseits der Sperre die zu den Bahnsteigen hinabführenden Treppen anschließen, bildet zugleich eine großartige Bahnsteigbrücke. Noch eigenartiger ist die Anordnung auf dem Bahnhof der Orléansbahn am Quai d'Orsay in Paris. Hier befinden sich (Bd. IV, Abb. 265 bei Empfangsgebäude) über der tiefliegenden Bahnsteiganlage in einem mehrfach durchbrochenen brückenartigen Obergeschoß, von dem Treppen und Gepäckaufzüge zu den Bahnsteigen hinabführen, Abfertigungsräume und Wartesäle. Vgl. auch die Anordnung auf Hauptbahnhof Kopenhagen (s. Gepäckbrücke Bd. V, Abb. 209 daselbst). Als Beispiel konstruktiver Durchbildung gewöhnlicher P. ist in Abb. 445 a u. 445 b die in Eisen ausgeführte Brücke auf dem Bahnhof Harburg wiedergegeben. Literatur: Eis. T. d. G. Bd. II, Abschn. 3, Wiesbaden 1909. – Cauer, Personenbahnhöfe. Berlin 1913. Hb. d. Ing. W. V, 4, 2. Leipzig 1914. Cauer. Personenkilometer (voyageurs-kilomètre, kilomètre-voyageur), Leistungseinheit, die in der Beförderung einer Person auf die Länge eines Kilometers besteht. Die einfache Angabe der Anzahl der beförderten Personen liefert kein richtiges Bild der wirklichen Größe der Transportleistung, weil diese wesentlich von den Transportlängen abhängig ist. Indem man die auf einem bestimmten Bahngebiet während eines gegebenen Zeitabschnitts beförderte Anzahl von Personen in Verhältnis zur Gesamtsumme der hierbei geleisteten P. bringt, erhält man den für die Beurteilung der Leistung wesentlichen durchschnittlichen Transportweg (s. Personenverkehr). Die Zurückführung der Einnahmen, Ausgaben und des Erträgnisses des Personenverkehrs auf P. gibt einen richtigen Maßstab für die Beurteilung ihrer Angemessenheit und ermöglicht einen zutreffenden Vergleich mit den Verhältnissen anderer Bahnnetze. Personentarife (passenger-tariffs; tarifs des voyageurs; tariffe viaggiatori). Inhalt: I. Begriff und Arten der P. – II. Grundlagen für die Preisbildung der P. – III. Die P. der wichtigeren Länder. a) Deutschland; b) Österreich; c) Ungarn; d) Andere europäische Länder: 1. Balkanstaaten, 2. Belgien, 3. Frankreich, 4. Italien, 5. Niederlande, 6. Nordische Königreiche, 7. Rußland, 8. Schweiz, 9. Spanien und Portugal, 10. Großbritannien, e) Vereinigte Staaten von Amerika. I. Begriff und Arten der P. Das Wort Tarif hat im Personenverkehr die gleiche Bedeutung wie im Güterverkehr. Im weitesten Sinn bezeichnet man als P. die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen eine Eisenbahn zur Übernahme der Beförderung von Personen bereit ist; P. in diesem Sinn ist also gleichbedeutend mit „Gesamtinhalt des Personenbeförderungsvertrags“. Wie die Gütertarife bedürfen auch die P. in den meisten Kulturländern zu ihrer Gültigkeit der Veröffentlichung und sind für jedermann in der gleichen Weise anzuwenden. Der Reisende ist also in der Lage, sich vor Abschluß des Beförderungsvertrags, d. i. vor Lösung des Fahrausweises, im Tarif auf das genaueste über seine Rechte und Pflichten zu unterrichten. Die Gepäcktarife werden in der Regel nicht besonders veröffentlicht, sondern sind in den P. mitenthalten. Bisweilen sind in die P. auch die Bestimmungen über die Beförderung von Expreßgut und von Leichen aufgenommen. Doch ist dies nur eine auf Zweckmäßigkeitsgründen beruhende äußerliche Verbindung, während P. und Gepäcktarife organisch zusammengehören. Wie bei den Gütertarifen unterscheidet man auch im Personenverkehr zwischen dem Lokal- oder

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/501>, abgerufen am 25.07.2024.