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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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zum 30. um 2%, wo sie mit 70% das Höchstmaß erreicht. Die Dienstjahre des Lokomotivpersonals werden zu 11/8 gerechnet. Beim Tod eines Beamten oder Pensionärs werden 100 Fr. Sterbegeld bezahlt. Die Witwenpension beträgt 50% der Mannespension. Ist die Ehe vom Manne nach dem 52. Jahr geschlossen worden, so wird nur die halbe Witwenrente bezahlt, war er schon 60 Jahre alt, so fällt sie ganz weg.

Witwen, die nicht für ihre Kinder sorgen, oder Frauen, die schuldhafterweise von ihrer Familie getrennt leben, erhalten keine P. Bei der Wiederverheiratung wird der Witwe an Stelle der P. eine Abfindung im 3fachen Jahresbetrag bezahlt. Waisen erhalten eine P. von 10% der Beamtenpension, jedoch zusammen nicht über 50%. Doppelwaisen erhalten zusammen noch die halbe Witwenpension bis zur Vollendung des 18. Jahres.

Tritt Invalidität vor 5jähriger Dienstzeit ein, so wird eine Abfindung gewährt, die im ersten Dienstjahr 50% des Gehalts, in den folgenden je 25% mehr beträgt. Stirbt der Beamte innerhalb der Wartezeit, so erhält die Witwe denselben Betrag mit 1/5 Zuschlag für jedes Kind unter 18 Jahren. Doppelwaisen fällt zu ihrem Teil auch die Witwenabfindung zu.

Hinterläßt ein Beamter ohne Familie bedürftige Eltern oder Geschwister, deren Ernährer er war, so erhalten diese eine fortlaufende Unterstützung von 30% seiner P.

Die Invaliditätsfürsorge der Arbeiter lag bisher ihrer 1910 geschaffenen Kranken- und Hilfskasse ob. Diese wird nun in eine Kranken- und Pensionskasse getrennt. Die invaliden Arbeiter erhielten nach 10 bis 14 Dienstjahren Abfindungen von 40-80% des Jahresverdienstes, nachher eine P. von täglich Fr. 1·50 steigend bis zu Fr. 2.50 nach 30 Dienstjahren. Die Arbeiter hatten hierfür 1% Lohnabzug zu leiden, den Rest übernahm die Verwaltung.

Die Geschäftsführung der Pensionskassen besorgt die Generaldirektion; bei ihr und den Kreisdirektionen bestehen Kassenausschüsse (Kommissionen). Mindestens einmal im Jahr wird eine Delegiertenversammlung abgehalten, zu der die Kommissionen 4 und 2 Vertreter abordnen. Die Verwaltung nimmt der Kassen vorstand wahr. Der Beamtenpensionskasse gehörten 1913 20.563 Mitglieder mit einem versicherten Gehalt von 56·7 Mill. Fr. an. Pensionäre waren es 2423 mit 3·6 Mill. Fr. Renten. Der Neuzugang verzeichnet eine Mittelrente von 2007 Fr., der Abgang eine solche von 1450 Fr. 2007 Witwen erhalten Jahrespensionen von 1,230.000 Fr., 963 einfache Waisen erhalten 133.000 und 137 Doppelwaisen 51.000 Fr. Neuzugekommene Witwen haben eine P. von durchschnittlich 923 Fr., Waisen von 149 Fr. Die Beiträge des Personals beliefen sich auf 3·1 Mill., die der Verwaltung auf 4·3 Mill. Außerdem gab die Verwaltung einen Zuschuß von 1·7 Mill. Fr. zur Tilgung des Fehlbetrags von 29·2 Mill. Fr. Das Vermögen ist auf 105 Mill. Fr. angegeben.

Die Hilfskasse der ständigen Arbeiter verzeichnet 8506 Mitglieder und 599 Invalide mit 391.000 Fr. P. (1 Invalider = 695 Fr.). Witwen und Waisen erhielten 73.000 Fr. Abfindungen. Die Arbeiter zahlten 154.000, die Verwaltung 311.000 Fr. ein. Das Vermögen ist noch mit der Krankenversicherung vereinigt und beträgt 1 Mill. Fr.

In England wurde die Altersfürsorge (Superannuation) von den Bahngesellschaften auf Grund eines Parlamentsakts ins Leben gerufen. Die größeren Bahngesellschaften haben ihre eigenen Pensionskassen; der Beitritt ist zwingend. Die Beamten der kleineren Bahnen können dem Pensionsfonds des Abrechnungshofes sich anschließen. Der Beitrag des Personals beläuft sich in der Regel auf 3% des Einkommens, der der Bahnverwaltung ist gleich hoch. Die P. beginnen gewöhnlich mit 60 Jahren und betragen 2/3 des Verdienstes. Bei früherem Ausscheiden werden die Beiträge, z. T. auch die der Bahnen, zurückbezahlt.

Nach dem National Insurence Act vom 16. Dezember 1911 sind alle Arbeiter gegen Krankheit und Invalidität versichert. Sie haben 3-4 Pence wöchentlich zu entrichten, die der Arbeitgeber auf 7 und 6 Pence zu ergänzen hat. Der Staat schießt 2/9 des Aufwands zu. Die Invalidenrente ist auf 5 Schilling in der Woche bestimmt.

Außerdem besteht eine Reihe freiwilliger Einrichtungen, die die Pensionsfürsorge mit Ausdehnung auf die Hinterbliebenen zum Zweck haben. Neben den Gewerkschaften (Trades Unions) sind die großen Privatvereine Railway Benevolent Institution und United Kingdom Railway officers and servants association zu nennen. Ersterer nimmt sich hauptsächlich der Hinterbliebenen an. Die Beiträge für die Beamten sind auf 10·50, für die Arbeiter auf 8 Schilling jährlich festgesetzt. Er ist in hohem Grad auf die Privatwohltätigkeit angewiesen.

Beyerle.


Perrot, Dr. Franz, geboren 1835, gestorben in Wiesbaden am 10. November 1891, war der erste deutsche Schriftsteller, der eine Reform der Personen- und Gepäcktarife der Eisenbahnen nach dem Muster des Briefportos befürwortete. Seine aufsehenerregende Schrift "Die Reform des Eisenbahntarifwesens im Sinne des Pennyportos" ist im Jahre 1869 in Bremen erschienen. Die darin gemachten Vorschläge hat P. später wiederholt geändert. Sie bilden die Grundlage der Reformgedanken des Österreichers Hertzka (1882), des deutschen Schriftstellers Ed. Engel (1888) und des Amerikaners Cowles (1898) (vgl. den Art. Personentarife). In anderen Schriften hat P. die Auswüchse des Aktienwesens bekämpft, das Staatsbahnsystem befürwortet und sich auch für den Wagenraumtarif ausgesprochen (vgl. u. a. Ulrich, Personentarifreform und Zonentarif. Berlin 1892, S. 14 ff.). P. hat eine Zeitlang in Diensten der früheren Rheinischen Eisenbahngesellschaft gestanden.

v. der Leyen.


Persien, 1,645.000 km2 mit etwa 10 Mill. Einwohnern, grenzt im Norden und Nordosten an Russisch-Asien, an das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Belutschistan, im Süden an den Persischen Golf und im Westen und Nordwesten an Türkisch-Asien. Der Verkehr zu Lande vollzieht sich fast ausschließlich auf Karawanen und Packtieren. Am 25. Juni 1888 wurde die erste, von der Gesellschaft der persischen Eisenbahnen und Tramways erbaute, 13 km lange Linie von Teheran nach Schah-Abdal-Azzim, einem berühmten Wallfahrtsort, dem Verkehr übergeben. Die seit vielen Jahren im Bau befindliche Eisenbahn von Mahmudabad, einem Hafen am Kaspischen Meer in der Nähe von Meshed-i-ser, nach Amol in einer Länge von 40 km war nach den letzten vorliegenden Quellen im Jahre 1914 noch nicht fertiggestellt. Die völlige Rückständigkeit

zum 30. um 2%, wo sie mit 70% das Höchstmaß erreicht. Die Dienstjahre des Lokomotivpersonals werden zu 11/8 gerechnet. Beim Tod eines Beamten oder Pensionärs werden 100 Fr. Sterbegeld bezahlt. Die Witwenpension beträgt 50% der Mannespension. Ist die Ehe vom Manne nach dem 52. Jahr geschlossen worden, so wird nur die halbe Witwenrente bezahlt, war er schon 60 Jahre alt, so fällt sie ganz weg.

Witwen, die nicht für ihre Kinder sorgen, oder Frauen, die schuldhafterweise von ihrer Familie getrennt leben, erhalten keine P. Bei der Wiederverheiratung wird der Witwe an Stelle der P. eine Abfindung im 3fachen Jahresbetrag bezahlt. Waisen erhalten eine P. von 10% der Beamtenpension, jedoch zusammen nicht über 50%. Doppelwaisen erhalten zusammen noch die halbe Witwenpension bis zur Vollendung des 18. Jahres.

Tritt Invalidität vor 5jähriger Dienstzeit ein, so wird eine Abfindung gewährt, die im ersten Dienstjahr 50% des Gehalts, in den folgenden je 25% mehr beträgt. Stirbt der Beamte innerhalb der Wartezeit, so erhält die Witwe denselben Betrag mit 1/5 Zuschlag für jedes Kind unter 18 Jahren. Doppelwaisen fällt zu ihrem Teil auch die Witwenabfindung zu.

Hinterläßt ein Beamter ohne Familie bedürftige Eltern oder Geschwister, deren Ernährer er war, so erhalten diese eine fortlaufende Unterstützung von 30% seiner P.

Die Invaliditätsfürsorge der Arbeiter lag bisher ihrer 1910 geschaffenen Kranken- und Hilfskasse ob. Diese wird nun in eine Kranken- und Pensionskasse getrennt. Die invaliden Arbeiter erhielten nach 10 bis 14 Dienstjahren Abfindungen von 40–80% des Jahresverdienstes, nachher eine P. von täglich Fr. 1·50 steigend bis zu Fr. 2.50 nach 30 Dienstjahren. Die Arbeiter hatten hierfür 1% Lohnabzug zu leiden, den Rest übernahm die Verwaltung.

Die Geschäftsführung der Pensionskassen besorgt die Generaldirektion; bei ihr und den Kreisdirektionen bestehen Kassenausschüsse (Kommissionen). Mindestens einmal im Jahr wird eine Delegiertenversammlung abgehalten, zu der die Kommissionen 4 und 2 Vertreter abordnen. Die Verwaltung nimmt der Kassen vorstand wahr. Der Beamtenpensionskasse gehörten 1913 20.563 Mitglieder mit einem versicherten Gehalt von 56·7 Mill. Fr. an. Pensionäre waren es 2423 mit 3·6 Mill. Fr. Renten. Der Neuzugang verzeichnet eine Mittelrente von 2007 Fr., der Abgang eine solche von 1450 Fr. 2007 Witwen erhalten Jahrespensionen von 1,230.000 Fr., 963 einfache Waisen erhalten 133.000 und 137 Doppelwaisen 51.000 Fr. Neuzugekommene Witwen haben eine P. von durchschnittlich 923 Fr., Waisen von 149 Fr. Die Beiträge des Personals beliefen sich auf 3·1 Mill., die der Verwaltung auf 4·3 Mill. Außerdem gab die Verwaltung einen Zuschuß von 1·7 Mill. Fr. zur Tilgung des Fehlbetrags von 29·2 Mill. Fr. Das Vermögen ist auf 105 Mill. Fr. angegeben.

Die Hilfskasse der ständigen Arbeiter verzeichnet 8506 Mitglieder und 599 Invalide mit 391.000 Fr. P. (1 Invalider = 695 Fr.). Witwen und Waisen erhielten 73.000 Fr. Abfindungen. Die Arbeiter zahlten 154.000, die Verwaltung 311.000 Fr. ein. Das Vermögen ist noch mit der Krankenversicherung vereinigt und beträgt 1 Mill. Fr.

In England wurde die Altersfürsorge (Superannuation) von den Bahngesellschaften auf Grund eines Parlamentsakts ins Leben gerufen. Die größeren Bahngesellschaften haben ihre eigenen Pensionskassen; der Beitritt ist zwingend. Die Beamten der kleineren Bahnen können dem Pensionsfonds des Abrechnungshofes sich anschließen. Der Beitrag des Personals beläuft sich in der Regel auf 3% des Einkommens, der der Bahnverwaltung ist gleich hoch. Die P. beginnen gewöhnlich mit 60 Jahren und betragen 2/3 des Verdienstes. Bei früherem Ausscheiden werden die Beiträge, z. T. auch die der Bahnen, zurückbezahlt.

Nach dem National Insurence Act vom 16. Dezember 1911 sind alle Arbeiter gegen Krankheit und Invalidität versichert. Sie haben 3–4 Pence wöchentlich zu entrichten, die der Arbeitgeber auf 7 und 6 Pence zu ergänzen hat. Der Staat schießt 2/9 des Aufwands zu. Die Invalidenrente ist auf 5 Schilling in der Woche bestimmt.

Außerdem besteht eine Reihe freiwilliger Einrichtungen, die die Pensionsfürsorge mit Ausdehnung auf die Hinterbliebenen zum Zweck haben. Neben den Gewerkschaften (Trades Unions) sind die großen Privatvereine Railway Benevolent Institution und United Kingdom Railway officers and servants association zu nennen. Ersterer nimmt sich hauptsächlich der Hinterbliebenen an. Die Beiträge für die Beamten sind auf 10·50, für die Arbeiter auf 8 Schilling jährlich festgesetzt. Er ist in hohem Grad auf die Privatwohltätigkeit angewiesen.

Beyerle.


Perrot, Dr. Franz, geboren 1835, gestorben in Wiesbaden am 10. November 1891, war der erste deutsche Schriftsteller, der eine Reform der Personen- und Gepäcktarife der Eisenbahnen nach dem Muster des Briefportos befürwortete. Seine aufsehenerregende Schrift „Die Reform des Eisenbahntarifwesens im Sinne des Pennyportos“ ist im Jahre 1869 in Bremen erschienen. Die darin gemachten Vorschläge hat P. später wiederholt geändert. Sie bilden die Grundlage der Reformgedanken des Österreichers Hertzka (1882), des deutschen Schriftstellers Ed. Engel (1888) und des Amerikaners Cowles (1898) (vgl. den Art. Personentarife). In anderen Schriften hat P. die Auswüchse des Aktienwesens bekämpft, das Staatsbahnsystem befürwortet und sich auch für den Wagenraumtarif ausgesprochen (vgl. u. a. Ulrich, Personentarifreform und Zonentarif. Berlin 1892, S. 14 ff.). P. hat eine Zeitlang in Diensten der früheren Rheinischen Eisenbahngesellschaft gestanden.

v. der Leyen.


Persien, 1,645.000 km2 mit etwa 10 Mill. Einwohnern, grenzt im Norden und Nordosten an Russisch-Asien, an das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Belutschistan, im Süden an den Persischen Golf und im Westen und Nordwesten an Türkisch-Asien. Der Verkehr zu Lande vollzieht sich fast ausschließlich auf Karawanen und Packtieren. Am 25. Juni 1888 wurde die erste, von der Gesellschaft der persischen Eisenbahnen und Tramways erbaute, 13 km lange Linie von Teheran nach Schah-Abdal-Azzim, einem berühmten Wallfahrtsort, dem Verkehr übergeben. Die seit vielen Jahren im Bau befindliche Eisenbahn von Mahmudabad, einem Hafen am Kaspischen Meer in der Nähe von Meshed-i-ser, nach Amol in einer Länge von 40 km war nach den letzten vorliegenden Quellen im Jahre 1914 noch nicht fertiggestellt. Die völlige Rückständigkeit

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[480/0498] zum 30. um 2%, wo sie mit 70% das Höchstmaß erreicht. Die Dienstjahre des Lokomotivpersonals werden zu 11/8 gerechnet. Beim Tod eines Beamten oder Pensionärs werden 100 Fr. Sterbegeld bezahlt. Die Witwenpension beträgt 50% der Mannespension. Ist die Ehe vom Manne nach dem 52. Jahr geschlossen worden, so wird nur die halbe Witwenrente bezahlt, war er schon 60 Jahre alt, so fällt sie ganz weg. Witwen, die nicht für ihre Kinder sorgen, oder Frauen, die schuldhafterweise von ihrer Familie getrennt leben, erhalten keine P. Bei der Wiederverheiratung wird der Witwe an Stelle der P. eine Abfindung im 3fachen Jahresbetrag bezahlt. Waisen erhalten eine P. von 10% der Beamtenpension, jedoch zusammen nicht über 50%. Doppelwaisen erhalten zusammen noch die halbe Witwenpension bis zur Vollendung des 18. Jahres. Tritt Invalidität vor 5jähriger Dienstzeit ein, so wird eine Abfindung gewährt, die im ersten Dienstjahr 50% des Gehalts, in den folgenden je 25% mehr beträgt. Stirbt der Beamte innerhalb der Wartezeit, so erhält die Witwe denselben Betrag mit 1/5 Zuschlag für jedes Kind unter 18 Jahren. Doppelwaisen fällt zu ihrem Teil auch die Witwenabfindung zu. Hinterläßt ein Beamter ohne Familie bedürftige Eltern oder Geschwister, deren Ernährer er war, so erhalten diese eine fortlaufende Unterstützung von 30% seiner P. Die Invaliditätsfürsorge der Arbeiter lag bisher ihrer 1910 geschaffenen Kranken- und Hilfskasse ob. Diese wird nun in eine Kranken- und Pensionskasse getrennt. Die invaliden Arbeiter erhielten nach 10 bis 14 Dienstjahren Abfindungen von 40–80% des Jahresverdienstes, nachher eine P. von täglich Fr. 1·50 steigend bis zu Fr. 2.50 nach 30 Dienstjahren. Die Arbeiter hatten hierfür 1% Lohnabzug zu leiden, den Rest übernahm die Verwaltung. Die Geschäftsführung der Pensionskassen besorgt die Generaldirektion; bei ihr und den Kreisdirektionen bestehen Kassenausschüsse (Kommissionen). Mindestens einmal im Jahr wird eine Delegiertenversammlung abgehalten, zu der die Kommissionen 4 und 2 Vertreter abordnen. Die Verwaltung nimmt der Kassen vorstand wahr. Der Beamtenpensionskasse gehörten 1913 20.563 Mitglieder mit einem versicherten Gehalt von 56·7 Mill. Fr. an. Pensionäre waren es 2423 mit 3·6 Mill. Fr. Renten. Der Neuzugang verzeichnet eine Mittelrente von 2007 Fr., der Abgang eine solche von 1450 Fr. 2007 Witwen erhalten Jahrespensionen von 1,230.000 Fr., 963 einfache Waisen erhalten 133.000 und 137 Doppelwaisen 51.000 Fr. Neuzugekommene Witwen haben eine P. von durchschnittlich 923 Fr., Waisen von 149 Fr. Die Beiträge des Personals beliefen sich auf 3·1 Mill., die der Verwaltung auf 4·3 Mill. Außerdem gab die Verwaltung einen Zuschuß von 1·7 Mill. Fr. zur Tilgung des Fehlbetrags von 29·2 Mill. Fr. Das Vermögen ist auf 105 Mill. Fr. angegeben. Die Hilfskasse der ständigen Arbeiter verzeichnet 8506 Mitglieder und 599 Invalide mit 391.000 Fr. P. 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Sie haben 3–4 Pence wöchentlich zu entrichten, die der Arbeitgeber auf 7 und 6 Pence zu ergänzen hat. Der Staat schießt 2/9 des Aufwands zu. Die Invalidenrente ist auf 5 Schilling in der Woche bestimmt. Außerdem besteht eine Reihe freiwilliger Einrichtungen, die die Pensionsfürsorge mit Ausdehnung auf die Hinterbliebenen zum Zweck haben. Neben den Gewerkschaften (Trades Unions) sind die großen Privatvereine Railway Benevolent Institution und United Kingdom Railway officers and servants association zu nennen. Ersterer nimmt sich hauptsächlich der Hinterbliebenen an. Die Beiträge für die Beamten sind auf 10·50, für die Arbeiter auf 8 Schilling jährlich festgesetzt. Er ist in hohem Grad auf die Privatwohltätigkeit angewiesen. Beyerle. Perrot, Dr. Franz, geboren 1835, gestorben in Wiesbaden am 10. November 1891, war der erste deutsche Schriftsteller, der eine Reform der Personen- und Gepäcktarife der Eisenbahnen nach dem Muster des Briefportos befürwortete. Seine aufsehenerregende Schrift „Die Reform des Eisenbahntarifwesens im Sinne des Pennyportos“ ist im Jahre 1869 in Bremen erschienen. Die darin gemachten Vorschläge hat P. später wiederholt geändert. Sie bilden die Grundlage der Reformgedanken des Österreichers Hertzka (1882), des deutschen Schriftstellers Ed. Engel (1888) und des Amerikaners Cowles (1898) (vgl. den Art. Personentarife). In anderen Schriften hat P. die Auswüchse des Aktienwesens bekämpft, das Staatsbahnsystem befürwortet und sich auch für den Wagenraumtarif ausgesprochen (vgl. u. a. Ulrich, Personentarifreform und Zonentarif. Berlin 1892, S. 14 ff.). P. hat eine Zeitlang in Diensten der früheren Rheinischen Eisenbahngesellschaft gestanden. v. der Leyen. Persien, 1,645.000 km2 mit etwa 10 Mill. Einwohnern, grenzt im Norden und Nordosten an Russisch-Asien, an das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Belutschistan, im Süden an den Persischen Golf und im Westen und Nordwesten an Türkisch-Asien. 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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/498>, abgerufen am 21.11.2024.