Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

Bild:
<< vorherige Seite

Österreichische Südbahn (k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft), bedeutendste Privatbahn Österreichs mit dem Sitz der Gesellschaft und der Generaldirektion in Wien (2224·228 km) sowie einer Betriebsdirektion in Budapest.

Das Netz der Südbahn zerfällt in die österreichischen und die ungarischen Linien. Zum österreichischen Netz gehören die Strecken Wien-Triest (577·192 km), Mödling-Laxenburg (5 km), Wiener-Neustadt-Landesgrenze [Ödenburg] (5 km), Bruck-Leoben (17 km), Marburg-Franzensfeste (375·577 km), Pragerhof-Polstrau-Landesgrenze [Ofen] (51·695 km), Steinbrück-Rann-Landesgrenze [Sissek] (50·804 km), St. Peter-Landesgrenze [Fiume] (52·138 km), Nabresina-Cormons-Reichsgrenze (47·475 km), Kufstein-Ala-Reichsgrenze (294·711 km) sowie die Lokalbahnen Liesing-Kaltenleutgeben (6·737 km), Spielfeld-Radkersburg (30·731 km) und Mödling-Hinterbrühl (4·431 km). Das ungarische Netz umfaßt die Strecken Landesgrenze-Polstrau-Wiener-Neustadt-Groß-Kanizsa (192·811 km), Pragerhof-(Landesgrenze-)Budapest (277·989 km), Stuhlweißenburg-Uj Szöny (81·907 km), Mezö-Keresztur-Barcs (71·388 km), Landesgrenze-St. Peter-Fiume (3·255 km) und Landesgrenze-Steinbrück-Sissek (76·772 km). Außerdem betreibt die Ö. pachtweise 531·991 km fremde Bahnen.

Auf Grund der Konzessionsurkunde vom 23. September 1858 übertrug die Staatsverwaltung einem Konsortium:

1. Die südliche Staatsbahn, die die Linie Wien-Triest samt den Zweigbahnen von Mödling nach Laxenburg und von Wiener-Neustadt nach Ödenburg in sich begreift;

2. die Eisenbahn Marburg-Klagenfurt mit Verlängerung nach Villach (Kärntner Bahn);

3. die Eisenbahn Steinbrück-Sissek mit Zweigbahn nach Karlstadt (kroatische Bahn);

4. die Eisenbahn von Verona bis Kufstein über Bozen, Brixen und Innsbruck (Tiroler Bahn), und erteilte demselben auch die Ermächtigung, mit den eben genannten Eisenbahnen sowohl jene, die der lombardisch-venezianischen Eisenbahngesellschaft, als jene, die der Kaiser Franz Joseph-Orientbahngesellschaft überlassen und übertragen worden sind, unter Zustimmung der betreffenden Gesellschaften zu vereinigen und für dieses Gesamtnetz eine einzige Gesellschaft zu gründen. Auf Grund dieser Ermächtigung genehmigten noch im Jahre 1858 die beteiligten Gesellschaften die Vereinigung mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1859. (Von den Linien der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen besitzt die Ö. seit dem Baseler Vertrag vom 17. November 1875 nur mehr die Strecke Nabresina-Reichsgrenze bei Cormons.) Das Netz der Orientbahn wurde nach den Bestimmungen der Konzessionsurkunde auf die Linien Marburg- (bzw. Pragerhof-) Ofen, Kanizsa-Stuhlweißenburg, Uj Szöny-Kanizsa und Ödenburg-Kanizsa beschränkt.

Die Gesellschaft nahm fortan ihren Sitz in Wien unter der Firma "K. k. privilegierte südliche Staats-, lombardisch-venezianische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft".

Die Dauer der Konzession aller genannten Linien erstreckte sich auf 90 Jahre vom 1. Januar 1865 an. Als Ablösungsbetrag für die der Gesellschaft vom Staat überlassenen Bahnen wurde die Summe von 100 Mill. Gulden festgesetzt.

Die Staatsverwaltung garantierte der Gesellschaft ein 51/5%iges Reinerträgnis des Anlagekapitals, sicherte sich jedoch das Einlösungsrecht ab 1. Januar 1896.

Das Gesellschaftskapital war auf 150 Mill. Gulden festgesetzt (750.000 Aktien zu je 200 fl.).

Im Züricher Friedensvertrag vom 10. November 1859 trat die österreichische Regierung ihre Pflichten und Rechte hinsichtlich der in der Lombardei gelegenen Eisenbahnen (Magenta-Mailand-Peschiera, 176 km, Mailand-Camerlata-Como, 44 km, zusammen 220 km im Betrieb, nebst einer Anzahl weiterer Konzessionen) an Sardinien ab.

Die auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Linien wurden von Wien, die lombardischen von Mailand aus verwaltet.

Die ersteren Linien bestanden mit 30. April 1860 aus folgenden 4 Gruppen:


Im BetriebIm BauZus.
kmkmkm
1. Wien-Triest samt
Flügelbahnen615337952
2. Ungarische Linien52576628
3. Tiroler Linien220140360
4. Venezianische Linien269161430

Von den ungarischen Linien wurden Pragerhof-Kanizsa und Uj Szöny-Stuhlweißenburg 1860, Kanizsa-Ofen 1861, von den venezianischen Casarsa-Udine, Udine-Cormons, gleichzeitig mit Nabresina-Cormons, 1860 eröffnet, wodurch die Verbindung Wiens mit Venedig hergestellt war.

Es wurden ferner eröffnet 1863 die Linie Marburg-Klagenfurt, 1864 Klagenfurt-Villach, 1865 Agram-Karlstadt und Ödenburg-Kanizsa.

Unter dem 20. Juni 1862 erfolgte die Genehmigung der neuen Statuten. Von dieser Zeit ab führte die Gesellschaft den Namen: "K. k. privilegierte Südbahngesellschaft" für die auf österreichischem Gebiet und "Lombardisch- und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft" für die außerhalb des österreichischen Gebiets gelegenen Linien; für alle Akte, die allgemeine Angelegenheiten betrafen, führte sie den Titel "Vereinigte südösterreichische, lombardische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft". Die Dauer der Konzession war bis 31. Dezember 1954 festgesetzt.

Einem lebhaften Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragend, verlangte die Regierung 1862 auf Grund des Übereinkommens vom 20. November 1861 die Trennung der Gesellschaft,

Österreichische Südbahn (k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft), bedeutendste Privatbahn Österreichs mit dem Sitz der Gesellschaft und der Generaldirektion in Wien (2224·228 km) sowie einer Betriebsdirektion in Budapest.

Das Netz der Südbahn zerfällt in die österreichischen und die ungarischen Linien. Zum österreichischen Netz gehören die Strecken Wien-Triest (577·192 km), Mödling-Laxenburg (5 km), Wiener-Neustadt-Landesgrenze [Ödenburg] (5 km), Bruck-Leoben (17 km), Marburg-Franzensfeste (375·577 km), Pragerhof-Polstrau-Landesgrenze [Ofen] (51·695 km), Steinbrück-Rann-Landesgrenze [Sissek] (50·804 km), St. Peter-Landesgrenze [Fiume] (52·138 km), Nabresina-Cormons-Reichsgrenze (47·475 km), Kufstein-Ala-Reichsgrenze (294·711 km) sowie die Lokalbahnen Liesing-Kaltenleutgeben (6·737 km), Spielfeld-Radkersburg (30·731 km) und Mödling-Hinterbrühl (4·431 km). Das ungarische Netz umfaßt die Strecken Landesgrenze-Polstrau-Wiener-Neustadt-Groß-Kanizsa (192·811 km), Pragerhof-(Landesgrenze-)Budapest (277·989 km), Stuhlweißenburg-Uj Szöny (81·907 km), Mezö-Keresztúr-Barcs (71·388 km), Landesgrenze-St. Peter-Fiume (3·255 km) und Landesgrenze-Steinbrück-Sissek (76·772 km). Außerdem betreibt die Ö. pachtweise 531·991 km fremde Bahnen.

Auf Grund der Konzessionsurkunde vom 23. September 1858 übertrug die Staatsverwaltung einem Konsortium:

1. Die südliche Staatsbahn, die die Linie Wien-Triest samt den Zweigbahnen von Mödling nach Laxenburg und von Wiener-Neustadt nach Ödenburg in sich begreift;

2. die Eisenbahn Marburg-Klagenfurt mit Verlängerung nach Villach (Kärntner Bahn);

3. die Eisenbahn Steinbrück-Sissek mit Zweigbahn nach Karlstadt (kroatische Bahn);

4. die Eisenbahn von Verona bis Kufstein über Bozen, Brixen und Innsbruck (Tiroler Bahn), und erteilte demselben auch die Ermächtigung, mit den eben genannten Eisenbahnen sowohl jene, die der lombardisch-venezianischen Eisenbahngesellschaft, als jene, die der Kaiser Franz Joseph-Orientbahngesellschaft überlassen und übertragen worden sind, unter Zustimmung der betreffenden Gesellschaften zu vereinigen und für dieses Gesamtnetz eine einzige Gesellschaft zu gründen. Auf Grund dieser Ermächtigung genehmigten noch im Jahre 1858 die beteiligten Gesellschaften die Vereinigung mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1859. (Von den Linien der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen besitzt die Ö. seit dem Baseler Vertrag vom 17. November 1875 nur mehr die Strecke Nabresina-Reichsgrenze bei Cormons.) Das Netz der Orientbahn wurde nach den Bestimmungen der Konzessionsurkunde auf die Linien Marburg- (bzw. Pragerhof-) Ofen, Kanizsa-Stuhlweißenburg, Uj Szöny-Kanizsa und Ödenburg-Kanizsa beschränkt.

Die Gesellschaft nahm fortan ihren Sitz in Wien unter der Firma „K. k. privilegierte südliche Staats-, lombardisch-venezianische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“.

Die Dauer der Konzession aller genannten Linien erstreckte sich auf 90 Jahre vom 1. Januar 1865 an. Als Ablösungsbetrag für die der Gesellschaft vom Staat überlassenen Bahnen wurde die Summe von 100 Mill. Gulden festgesetzt.

Die Staatsverwaltung garantierte der Gesellschaft ein 51/5%iges Reinerträgnis des Anlagekapitals, sicherte sich jedoch das Einlösungsrecht ab 1. Januar 1896.

Das Gesellschaftskapital war auf 150 Mill. Gulden festgesetzt (750.000 Aktien zu je 200 fl.).

Im Züricher Friedensvertrag vom 10. November 1859 trat die österreichische Regierung ihre Pflichten und Rechte hinsichtlich der in der Lombardei gelegenen Eisenbahnen (Magenta-Mailand-Peschiera, 176 km, Mailand-Camerlata-Como, 44 km, zusammen 220 km im Betrieb, nebst einer Anzahl weiterer Konzessionen) an Sardinien ab.

Die auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Linien wurden von Wien, die lombardischen von Mailand aus verwaltet.

Die ersteren Linien bestanden mit 30. April 1860 aus folgenden 4 Gruppen:


Im BetriebIm BauZus.
kmkmkm
1. Wien-Triest samt
Flügelbahnen615337952
2. Ungarische Linien52576628
3. Tiroler Linien220140360
4. Venezianische Linien269161430

Von den ungarischen Linien wurden Pragerhof-Kanizsa und Uj Szöny-Stuhlweißenburg 1860, Kanizsa-Ofen 1861, von den venezianischen Casarsa-Udine, Udine-Cormons, gleichzeitig mit Nabresina-Cormons, 1860 eröffnet, wodurch die Verbindung Wiens mit Venedig hergestellt war.

Es wurden ferner eröffnet 1863 die Linie Marburg-Klagenfurt, 1864 Klagenfurt-Villach, 1865 Agram-Karlstadt und Ödenburg-Kanizsa.

Unter dem 20. Juni 1862 erfolgte die Genehmigung der neuen Statuten. Von dieser Zeit ab führte die Gesellschaft den Namen: „K. k. privilegierte Südbahngesellschaft“ für die auf österreichischem Gebiet und „Lombardisch- und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“ für die außerhalb des österreichischen Gebiets gelegenen Linien; für alle Akte, die allgemeine Angelegenheiten betrafen, führte sie den Titel „Vereinigte südösterreichische, lombardische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“. Die Dauer der Konzession war bis 31. Dezember 1954 festgesetzt.

Einem lebhaften Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragend, verlangte die Regierung 1862 auf Grund des Übereinkommens vom 20. November 1861 die Trennung der Gesellschaft,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <pb facs="#f0461" n="444"/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Österreichische Südbahn</hi> (k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft), bedeutendste Privatbahn Österreichs mit dem Sitz der Gesellschaft und der Generaldirektion in Wien (2224·228 <hi rendition="#i">km</hi>) sowie einer Betriebsdirektion in Budapest.</p><lb/>
          <p>Das Netz der Südbahn zerfällt in die österreichischen und die ungarischen Linien. Zum österreichischen Netz gehören die Strecken Wien-Triest (577·192 <hi rendition="#i">km</hi>), Mödling-Laxenburg (5 <hi rendition="#i">km</hi>), Wiener-Neustadt-Landesgrenze [Ödenburg] (5 <hi rendition="#i">km</hi>), Bruck-Leoben (17 <hi rendition="#i">km</hi>), Marburg-Franzensfeste (375·577 <hi rendition="#i">km</hi>), Pragerhof-Polstrau-Landesgrenze [Ofen] (51·695 <hi rendition="#i">km</hi>), Steinbrück-Rann-Landesgrenze [Sissek] (50·804 <hi rendition="#i">km</hi>), St. Peter-Landesgrenze [Fiume] (52·138 <hi rendition="#i">km</hi>), Nabresina-Cormons-Reichsgrenze (47·475 <hi rendition="#i">km</hi>), Kufstein-Ala-Reichsgrenze (294·711 <hi rendition="#i">km</hi>) sowie die Lokalbahnen Liesing-Kaltenleutgeben (6·737 <hi rendition="#i">km</hi>), Spielfeld-Radkersburg (30·731 <hi rendition="#i">km</hi>) und Mödling-Hinterbrühl (4·431 <hi rendition="#i">km</hi>). Das ungarische Netz umfaßt die Strecken Landesgrenze-Polstrau-Wiener-Neustadt-Groß-Kanizsa (192·811 <hi rendition="#i">km</hi>), Pragerhof-(Landesgrenze-)Budapest (277·989 <hi rendition="#i">km</hi>), Stuhlweißenburg-Uj Szöny (81·907 <hi rendition="#i">km</hi>), Mezö-Keresztúr-Barcs (71·388 <hi rendition="#i">km</hi>), Landesgrenze-St. Peter-Fiume (3·255 <hi rendition="#i">km</hi>) und Landesgrenze-Steinbrück-Sissek (76·772 <hi rendition="#i">km</hi>). Außerdem betreibt die Ö. pachtweise 531·991 <hi rendition="#i">km</hi> fremde Bahnen.</p><lb/>
          <p>Auf Grund der Konzessionsurkunde vom 23. September 1858 übertrug die Staatsverwaltung einem Konsortium:</p><lb/>
          <p>1. Die südliche Staatsbahn, die die Linie Wien-Triest samt den Zweigbahnen von Mödling nach Laxenburg und von Wiener-Neustadt nach Ödenburg in sich begreift;</p><lb/>
          <p>2. die Eisenbahn Marburg-Klagenfurt mit Verlängerung nach Villach (Kärntner Bahn);</p><lb/>
          <p>3. die Eisenbahn Steinbrück-Sissek mit Zweigbahn nach Karlstadt (kroatische Bahn);</p><lb/>
          <p>4. die Eisenbahn von Verona bis Kufstein über Bozen, Brixen und Innsbruck (Tiroler Bahn), und erteilte demselben auch die Ermächtigung, mit den eben genannten Eisenbahnen sowohl jene, die der lombardisch-venezianischen Eisenbahngesellschaft, als jene, die der Kaiser Franz Joseph-Orientbahngesellschaft überlassen und übertragen worden sind, unter Zustimmung der betreffenden Gesellschaften zu vereinigen und für dieses Gesamtnetz eine einzige Gesellschaft zu gründen. Auf Grund dieser Ermächtigung genehmigten noch im Jahre 1858 die beteiligten Gesellschaften die Vereinigung mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1859. (Von den Linien der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen besitzt die Ö. seit dem Baseler Vertrag vom 17. November 1875 nur mehr die Strecke Nabresina-Reichsgrenze bei Cormons.) Das Netz der Orientbahn wurde nach den Bestimmungen der Konzessionsurkunde auf die Linien Marburg- (bzw. Pragerhof-) Ofen, Kanizsa-Stuhlweißenburg, Uj Szöny-Kanizsa und Ödenburg-Kanizsa beschränkt.</p><lb/>
          <p>Die Gesellschaft nahm fortan ihren Sitz in Wien unter der Firma &#x201E;K. k. privilegierte südliche Staats-, lombardisch-venezianische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft&#x201C;.</p><lb/>
          <p>Die Dauer der Konzession aller genannten Linien erstreckte sich auf 90 Jahre vom 1. Januar 1865 an. Als Ablösungsbetrag für die der Gesellschaft vom Staat überlassenen Bahnen wurde die Summe von 100 Mill. Gulden festgesetzt.</p><lb/>
          <p>Die Staatsverwaltung garantierte der Gesellschaft ein 5<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi><hi rendition="#i">%</hi>iges Reinerträgnis des Anlagekapitals, sicherte sich jedoch das Einlösungsrecht ab 1. Januar 1896.</p><lb/>
          <p>Das Gesellschaftskapital war auf 150 Mill. Gulden festgesetzt (750.000 Aktien zu je 200 fl.).</p><lb/>
          <p>Im Züricher Friedensvertrag vom 10. November 1859 trat die österreichische Regierung ihre Pflichten und Rechte hinsichtlich der in der Lombardei gelegenen Eisenbahnen (Magenta-Mailand-Peschiera, 176 <hi rendition="#i">km,</hi> Mailand-Camerlata-Como, 44 <hi rendition="#i">km,</hi> zusammen 220 <hi rendition="#i">km</hi> im Betrieb, nebst einer Anzahl weiterer Konzessionen) an Sardinien ab.</p><lb/>
          <p>Die auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Linien wurden von Wien, die lombardischen von Mailand aus verwaltet.</p><lb/>
          <p>Die ersteren Linien bestanden mit 30. April 1860 aus folgenden 4 Gruppen:</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell/>
              <cell rendition="#c">Im Betrieb</cell>
              <cell rendition="#c">Im Bau</cell>
              <cell rendition="#c">Zus.</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell/>
              <cell rendition="#c"> <hi rendition="#i">km</hi> </cell>
              <cell rendition="#c"> <hi rendition="#i">km</hi> </cell>
              <cell rendition="#c"> <hi rendition="#i">km</hi> </cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>1. Wien-Triest samt</cell>
              <cell rendition="#c"/>
              <cell rendition="#c"/>
              <cell rendition="#c"/>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Flügelbahnen</cell>
              <cell rendition="#c">615</cell>
              <cell rendition="#c">337</cell>
              <cell rendition="#c">952</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>2. Ungarische Linien</cell>
              <cell rendition="#c">52</cell>
              <cell rendition="#c">576</cell>
              <cell rendition="#c">628</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>3. Tiroler Linien</cell>
              <cell rendition="#c">220</cell>
              <cell rendition="#c">140</cell>
              <cell rendition="#c">360</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>4. Venezianische Linien</cell>
              <cell rendition="#c">269</cell>
              <cell rendition="#c">161</cell>
              <cell rendition="#c">430</cell>
            </row><lb/>
          </table>
          <p>Von den ungarischen Linien wurden Pragerhof-Kanizsa und Uj Szöny-Stuhlweißenburg 1860, Kanizsa-Ofen 1861, von den venezianischen Casarsa-Udine, Udine-Cormons, gleichzeitig mit Nabresina-Cormons, 1860 eröffnet, wodurch die Verbindung Wiens mit Venedig hergestellt war.</p><lb/>
          <p>Es wurden ferner eröffnet 1863 die Linie Marburg-Klagenfurt, 1864 Klagenfurt-Villach, 1865 Agram-Karlstadt und Ödenburg-Kanizsa.</p><lb/>
          <p>Unter dem 20. Juni 1862 erfolgte die Genehmigung der neuen Statuten. Von dieser Zeit ab führte die Gesellschaft den Namen: &#x201E;K. k. privilegierte Südbahngesellschaft&#x201C; für die auf österreichischem Gebiet und &#x201E;Lombardisch- und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft&#x201C; für die außerhalb des österreichischen Gebiets gelegenen Linien; für alle Akte, die allgemeine Angelegenheiten betrafen, führte sie den Titel &#x201E;Vereinigte südösterreichische, lombardische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft&#x201C;. Die Dauer der Konzession war bis 31. Dezember 1954 festgesetzt.</p><lb/>
          <p>Einem lebhaften Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragend, verlangte die Regierung 1862 auf Grund des Übereinkommens vom 20. November 1861 die Trennung der Gesellschaft,
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[444/0461] Österreichische Südbahn (k. k. priv. Südbahn-Gesellschaft), bedeutendste Privatbahn Österreichs mit dem Sitz der Gesellschaft und der Generaldirektion in Wien (2224·228 km) sowie einer Betriebsdirektion in Budapest. Das Netz der Südbahn zerfällt in die österreichischen und die ungarischen Linien. Zum österreichischen Netz gehören die Strecken Wien-Triest (577·192 km), Mödling-Laxenburg (5 km), Wiener-Neustadt-Landesgrenze [Ödenburg] (5 km), Bruck-Leoben (17 km), Marburg-Franzensfeste (375·577 km), Pragerhof-Polstrau-Landesgrenze [Ofen] (51·695 km), Steinbrück-Rann-Landesgrenze [Sissek] (50·804 km), St. Peter-Landesgrenze [Fiume] (52·138 km), Nabresina-Cormons-Reichsgrenze (47·475 km), Kufstein-Ala-Reichsgrenze (294·711 km) sowie die Lokalbahnen Liesing-Kaltenleutgeben (6·737 km), Spielfeld-Radkersburg (30·731 km) und Mödling-Hinterbrühl (4·431 km). Das ungarische Netz umfaßt die Strecken Landesgrenze-Polstrau-Wiener-Neustadt-Groß-Kanizsa (192·811 km), Pragerhof-(Landesgrenze-)Budapest (277·989 km), Stuhlweißenburg-Uj Szöny (81·907 km), Mezö-Keresztúr-Barcs (71·388 km), Landesgrenze-St. Peter-Fiume (3·255 km) und Landesgrenze-Steinbrück-Sissek (76·772 km). Außerdem betreibt die Ö. pachtweise 531·991 km fremde Bahnen. Auf Grund der Konzessionsurkunde vom 23. September 1858 übertrug die Staatsverwaltung einem Konsortium: 1. Die südliche Staatsbahn, die die Linie Wien-Triest samt den Zweigbahnen von Mödling nach Laxenburg und von Wiener-Neustadt nach Ödenburg in sich begreift; 2. die Eisenbahn Marburg-Klagenfurt mit Verlängerung nach Villach (Kärntner Bahn); 3. die Eisenbahn Steinbrück-Sissek mit Zweigbahn nach Karlstadt (kroatische Bahn); 4. die Eisenbahn von Verona bis Kufstein über Bozen, Brixen und Innsbruck (Tiroler Bahn), und erteilte demselben auch die Ermächtigung, mit den eben genannten Eisenbahnen sowohl jene, die der lombardisch-venezianischen Eisenbahngesellschaft, als jene, die der Kaiser Franz Joseph-Orientbahngesellschaft überlassen und übertragen worden sind, unter Zustimmung der betreffenden Gesellschaften zu vereinigen und für dieses Gesamtnetz eine einzige Gesellschaft zu gründen. Auf Grund dieser Ermächtigung genehmigten noch im Jahre 1858 die beteiligten Gesellschaften die Vereinigung mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1859. (Von den Linien der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen besitzt die Ö. seit dem Baseler Vertrag vom 17. November 1875 nur mehr die Strecke Nabresina-Reichsgrenze bei Cormons.) Das Netz der Orientbahn wurde nach den Bestimmungen der Konzessionsurkunde auf die Linien Marburg- (bzw. Pragerhof-) Ofen, Kanizsa-Stuhlweißenburg, Uj Szöny-Kanizsa und Ödenburg-Kanizsa beschränkt. Die Gesellschaft nahm fortan ihren Sitz in Wien unter der Firma „K. k. privilegierte südliche Staats-, lombardisch-venezianische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“. Die Dauer der Konzession aller genannten Linien erstreckte sich auf 90 Jahre vom 1. Januar 1865 an. Als Ablösungsbetrag für die der Gesellschaft vom Staat überlassenen Bahnen wurde die Summe von 100 Mill. Gulden festgesetzt. Die Staatsverwaltung garantierte der Gesellschaft ein 51/5%iges Reinerträgnis des Anlagekapitals, sicherte sich jedoch das Einlösungsrecht ab 1. Januar 1896. Das Gesellschaftskapital war auf 150 Mill. Gulden festgesetzt (750.000 Aktien zu je 200 fl.). Im Züricher Friedensvertrag vom 10. November 1859 trat die österreichische Regierung ihre Pflichten und Rechte hinsichtlich der in der Lombardei gelegenen Eisenbahnen (Magenta-Mailand-Peschiera, 176 km, Mailand-Camerlata-Como, 44 km, zusammen 220 km im Betrieb, nebst einer Anzahl weiterer Konzessionen) an Sardinien ab. Die auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Linien wurden von Wien, die lombardischen von Mailand aus verwaltet. Die ersteren Linien bestanden mit 30. April 1860 aus folgenden 4 Gruppen: Im Betrieb Im Bau Zus. km km km 1. Wien-Triest samt Flügelbahnen 615 337 952 2. Ungarische Linien 52 576 628 3. Tiroler Linien 220 140 360 4. Venezianische Linien 269 161 430 Von den ungarischen Linien wurden Pragerhof-Kanizsa und Uj Szöny-Stuhlweißenburg 1860, Kanizsa-Ofen 1861, von den venezianischen Casarsa-Udine, Udine-Cormons, gleichzeitig mit Nabresina-Cormons, 1860 eröffnet, wodurch die Verbindung Wiens mit Venedig hergestellt war. Es wurden ferner eröffnet 1863 die Linie Marburg-Klagenfurt, 1864 Klagenfurt-Villach, 1865 Agram-Karlstadt und Ödenburg-Kanizsa. Unter dem 20. Juni 1862 erfolgte die Genehmigung der neuen Statuten. Von dieser Zeit ab führte die Gesellschaft den Namen: „K. k. privilegierte Südbahngesellschaft“ für die auf österreichischem Gebiet und „Lombardisch- und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“ für die außerhalb des österreichischen Gebiets gelegenen Linien; für alle Akte, die allgemeine Angelegenheiten betrafen, führte sie den Titel „Vereinigte südösterreichische, lombardische und zentral-italienische Eisenbahngesellschaft“. Die Dauer der Konzession war bis 31. Dezember 1954 festgesetzt. Einem lebhaften Wunsch der Bevölkerung Rechnung tragend, verlangte die Regierung 1862 auf Grund des Übereinkommens vom 20. November 1861 die Trennung der Gesellschaft,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:42Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/461
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/461>, abgerufen am 22.12.2024.