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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Für Telephon- und Telegraphenleitungen werden hartgezogene Bronzedrähte mit 4500 bis 8400 kg/cm2 mit dementsprechender Leitfähigkeit von 95-30% verwendet. Der Kupferdraht soll eine glatte Oberfläche ohne Furchen, Schiefer oder Splitter haben, soll zähe und biegsam sein und auf seiner ganzen Länge einen gleichmäßigen kreisförmigen Querschnitt haben.

2. Kupferbleche. Das K. darf weder rotnoch kaltbrüchig sein und muß im Bruche ein gleichmäßiges, dichtkörniges Gefüge zeigen. Die Bleche sollen gleichmäßige Stärke und eine glatte, schiefer- und rißfreie Oberfläche haben. Kz 2000-2300 kg/cm2, ph 38%. Gewöhnliche Kupferschmiedebleche werden in den Lagerformaten 1 x 2 m bei 0·44-1·11 mm Stärke, 1 x 3 m bei 0·67-1·11 mm Stärke, 1 x 4 m bei 0·85-1·50 mm Stärke gewalzt. Maßbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m gewalzt; die Stärke dieser Bleche beträgt mindestens 0·1 mm bei 0·4 m Breite, mindestens 4·5 mm bei 4 m Breite. Feuerbüchsbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m bei Stärken von 10-32 mm gewalzt. Kreisrunde Scheiben werden in Stärken von 0·1 mm aufwärts bis zu 4 m Durchmesser (letzterer Durchmesser bei mindestens 4·5 mm Stärke) gewalzt. Glatt- oder Druckbleche für feinere Fabrikation (Treibarbeiten etc.) werden kalt nachgewalzt und blank nachgeglüht.

3. Stangenkupfer wird gewalzt und gezogen und muß vollkommen gleichartig und auf der ganzen Länge von gleichem Querschnitt sein. Kz 2300 kg/cm2, ph 38% und ca. 60% Kontraktion. Ein mit Gewinde versehenes Stück Rundkupfer von 180 mm Länge soll sich kalt mit seinen Enden zusammenbiegen lassen, ohne zu brechen oder aufzureißen. Ein Stück Rundkupfer von der Höhe des doppelten Durchmessers soll sich kalt auf ein Drittel der Höhe zusammenstauchen lassen, ohne hierbei Risse zu erhalten.

4. Kupferrohre werden bis zu etwa 350 mm Durchmesser nahtlos gewalzt und gezogen. Kupferrohre sollen sich, mit Sand ausgefüllt in warmem Zustande, mit Kolophonium ausgefüllt in kaltem Zustande um einen Rundstab vom dreifachen äußeren Durchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen. Nach den Bedingungen der deutschen Marine müssen sich mit Kolophonium gefüllte Kupferrohre bis 40 mm äußeren Durchmessers bei einem Biegungswinkel von 180° in kaltem Zustande über einen Dorn gleich dem äußeren Rohrdurchmesser, Kupferohre dagegen über 40 mm äußerem Durchmesser über einen Dorn gleich dem 11/2fachen äußeren Rohrdurchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen.

Franke.


Kuppelachsen s. Achsen.


Kuppeln der Wagen s. Kuppelungen.


Kuppelstangen (coupling rod, parallel rod, side rod; bielle d'accouplement; biella d'accopiamento), jene Konstruktionsteile der Lokomotive, die die Triebachse mit anderen Achsen (Kuppelachsen) derart verbinden, daß das hierdurch gebildete System von Räderpaaren gezwungen ist, gemeinschaftlich zu rotieren. Bedingt werden K. dadurch, daß die Beförderung der schweren Personenzüge und der Güterzüge Zugkräfte erfordert, die durch das nach Anlage der Bahn und durch allgemeine Vorschriften beschränkte Adhäsionsgewicht (q) eines Räderpaares nicht übertragen werden können.

Zur Ausübung der durch Zuggewicht, bzw. Widerstand beim Anfahren gegebenen größten Zugkraft Z (s. Lokomotive) ist ein Adhäsionsgewicht Q = n q erforderlich. Die Anzahl (n) der durch K. zu verbindenden Achsen ist gegeben durch die Beziehung: Z = n Bullet q Bullet f; wobei mit f das Verhältnis der Zugkraft zum Adhäsionsgewicht ist; dieses beträgt bei den neueren Lokomotiven ein Fünftel bis ein Achtel (letzter Wert für Tenderlokomotiven).

Lokomotiven für Personenzüge erhalten zwei bis drei, Lokomotiven für Güterzüge drei bis fünf, vereinzelt auch sechs gekuppelte Achsen.

Abb. 7 a-11 b stellen K. für Personenzuglokomotiven (zwei gekuppelte Achsen), Abb. 12 a u. b eine K. für eine dreifach gekuppelte Lastzuglokomotive dar.

An der K. (11 a u. b) unterscheidet man die Köpfe (K) mit den Lagerschalen (L u. L1) und deren Nachstellvorrichtung und den Schaft S.

Kuppelstangenkopf. Bei Lokomotiven mit innenliegender Steuerung werden fast ausnahmslos K. mit geschlossenen Köpfen angewendet (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 9 a u. b, 10 a u. b). Liegt die Steuerung außen und sind Gegenkurbeln vorhanden, so werden die Kuppelstangenköpfe meist in Gabelform (Gabelkopf, Abb. 11 a u. b und 12 a u. b) oder Bügelform (Bügelkopf, Abb. 13 a u. b) hergestellt.

Die Lagerschalen L und L1 sind im Kopf durch Führungsrippen gehalten. Die Rippen umgreifen den Kuppelstangenkopf beiderseits vollständig (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b und 11 a u. b) oder auf der Innenseite nur teilweise (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b). Das Nachstellen der Lagerschalen erfolgt durch einen einfachen, wenig konischen Keil (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 11 a u. b, und 13 a u. b) oder durch einen stark konischen kurzen Keil in Verbindung mit einer Schraube (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b).

Für Telephon- und Telegraphenleitungen werden hartgezogene Bronzedrähte mit 4500 bis 8400 kg/cm2 mit dementsprechender Leitfähigkeit von 95–30% verwendet. Der Kupferdraht soll eine glatte Oberfläche ohne Furchen, Schiefer oder Splitter haben, soll zähe und biegsam sein und auf seiner ganzen Länge einen gleichmäßigen kreisförmigen Querschnitt haben.

2. Kupferbleche. Das K. darf weder rotnoch kaltbrüchig sein und muß im Bruche ein gleichmäßiges, dichtkörniges Gefüge zeigen. Die Bleche sollen gleichmäßige Stärke und eine glatte, schiefer- und rißfreie Oberfläche haben. Kz ≧ 2000–2300 kg/cm2, φ ≧ 38%. Gewöhnliche Kupferschmiedebleche werden in den Lagerformaten 1 × 2 m bei 0·44–1·11 mm Stärke, 1 × 3 m bei 0·67–1·11 mm Stärke, 1 × 4 m bei 0·85–1·50 mm Stärke gewalzt. Maßbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m gewalzt; die Stärke dieser Bleche beträgt mindestens 0·1 mm bei 0·4 m Breite, mindestens 4·5 mm bei 4 m Breite. Feuerbüchsbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m bei Stärken von 10–32 mm gewalzt. Kreisrunde Scheiben werden in Stärken von 0·1 mm aufwärts bis zu 4 m Durchmesser (letzterer Durchmesser bei mindestens 4·5 mm Stärke) gewalzt. Glatt- oder Druckbleche für feinere Fabrikation (Treibarbeiten etc.) werden kalt nachgewalzt und blank nachgeglüht.

3. Stangenkupfer wird gewalzt und gezogen und muß vollkommen gleichartig und auf der ganzen Länge von gleichem Querschnitt sein. Kz ≧ 2300 kg/cm2, φ ≧ 38% und ca. 60% Kontraktion. Ein mit Gewinde versehenes Stück Rundkupfer von 180 mm Länge soll sich kalt mit seinen Enden zusammenbiegen lassen, ohne zu brechen oder aufzureißen. Ein Stück Rundkupfer von der Höhe des doppelten Durchmessers soll sich kalt auf ein Drittel der Höhe zusammenstauchen lassen, ohne hierbei Risse zu erhalten.

4. Kupferrohre werden bis zu etwa 350 mm Durchmesser nahtlos gewalzt und gezogen. Kupferrohre sollen sich, mit Sand ausgefüllt in warmem Zustande, mit Kolophonium ausgefüllt in kaltem Zustande um einen Rundstab vom dreifachen äußeren Durchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen. Nach den Bedingungen der deutschen Marine müssen sich mit Kolophonium gefüllte Kupferrohre bis 40 mm äußeren Durchmessers bei einem Biegungswinkel von 180° in kaltem Zustande über einen Dorn gleich dem äußeren Rohrdurchmesser, Kupferohre dagegen über 40 mm äußerem Durchmesser über einen Dorn gleich dem 11/2fachen äußeren Rohrdurchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen.

Franke.


Kuppelachsen s. Achsen.


Kuppeln der Wagen s. Kuppelungen.


Kuppelstangen (coupling rod, parallel rod, side rod; bielle d'accouplement; biella d'accopiamento), jene Konstruktionsteile der Lokomotive, die die Triebachse mit anderen Achsen (Kuppelachsen) derart verbinden, daß das hierdurch gebildete System von Räderpaaren gezwungen ist, gemeinschaftlich zu rotieren. Bedingt werden K. dadurch, daß die Beförderung der schweren Personenzüge und der Güterzüge Zugkräfte erfordert, die durch das nach Anlage der Bahn und durch allgemeine Vorschriften beschränkte Adhäsionsgewicht (q) eines Räderpaares nicht übertragen werden können.

Zur Ausübung der durch Zuggewicht, bzw. Widerstand beim Anfahren gegebenen größten Zugkraft Z (s. Lokomotive) ist ein Adhäsionsgewicht Q = n q erforderlich. Die Anzahl (n) der durch K. zu verbindenden Achsen ist gegeben durch die Beziehung: Z = nqf; wobei mit f das Verhältnis der Zugkraft zum Adhäsionsgewicht ist; dieses beträgt bei den neueren Lokomotiven ein Fünftel bis ein Achtel (letzter Wert für Tenderlokomotiven).

Lokomotiven für Personenzüge erhalten zwei bis drei, Lokomotiven für Güterzüge drei bis fünf, vereinzelt auch sechs gekuppelte Achsen.

Abb. 7 a–11 b stellen K. für Personenzuglokomotiven (zwei gekuppelte Achsen), Abb. 12 a u. b eine K. für eine dreifach gekuppelte Lastzuglokomotive dar.

An der K. (11 a u. b) unterscheidet man die Köpfe (K) mit den Lagerschalen (L u. L1) und deren Nachstellvorrichtung und den Schaft S.

Kuppelstangenkopf. Bei Lokomotiven mit innenliegender Steuerung werden fast ausnahmslos K. mit geschlossenen Köpfen angewendet (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 9 a u. b, 10 a u. b). Liegt die Steuerung außen und sind Gegenkurbeln vorhanden, so werden die Kuppelstangenköpfe meist in Gabelform (Gabelkopf, Abb. 11 a u. b und 12 a u. b) oder Bügelform (Bügelkopf, Abb. 13 a u. b) hergestellt.

Die Lagerschalen L und L1 sind im Kopf durch Führungsrippen gehalten. Die Rippen umgreifen den Kuppelstangenkopf beiderseits vollständig (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b und 11 a u. b) oder auf der Innenseite nur teilweise (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b). Das Nachstellen der Lagerschalen erfolgt durch einen einfachen, wenig konischen Keil (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 11 a u. b, und 13 a u. b) oder durch einen stark konischen kurzen Keil in Verbindung mit einer Schraube (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b).

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[20/0028] Für Telephon- und Telegraphenleitungen werden hartgezogene Bronzedrähte mit 4500 bis 8400 kg/cm2 mit dementsprechender Leitfähigkeit von 95–30% verwendet. Der Kupferdraht soll eine glatte Oberfläche ohne Furchen, Schiefer oder Splitter haben, soll zähe und biegsam sein und auf seiner ganzen Länge einen gleichmäßigen kreisförmigen Querschnitt haben. 2. Kupferbleche. Das K. darf weder rotnoch kaltbrüchig sein und muß im Bruche ein gleichmäßiges, dichtkörniges Gefüge zeigen. Die Bleche sollen gleichmäßige Stärke und eine glatte, schiefer- und rißfreie Oberfläche haben. Kz ≧ 2000–2300 kg/cm2, φ ≧ 38%. Gewöhnliche Kupferschmiedebleche werden in den Lagerformaten 1 × 2 m bei 0·44–1·11 mm Stärke, 1 × 3 m bei 0·67–1·11 mm Stärke, 1 × 4 m bei 0·85–1·50 mm Stärke gewalzt. Maßbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m gewalzt; die Stärke dieser Bleche beträgt mindestens 0·1 mm bei 0·4 m Breite, mindestens 4·5 mm bei 4 m Breite. Feuerbüchsbleche werden in Breiten bis zu 4 m und in Längen bis zu 10 m bei Stärken von 10–32 mm gewalzt. Kreisrunde Scheiben werden in Stärken von 0·1 mm aufwärts bis zu 4 m Durchmesser (letzterer Durchmesser bei mindestens 4·5 mm Stärke) gewalzt. Glatt- oder Druckbleche für feinere Fabrikation (Treibarbeiten etc.) werden kalt nachgewalzt und blank nachgeglüht. 3. Stangenkupfer wird gewalzt und gezogen und muß vollkommen gleichartig und auf der ganzen Länge von gleichem Querschnitt sein. Kz ≧ 2300 kg/cm2, φ ≧ 38% und ca. 60% Kontraktion. Ein mit Gewinde versehenes Stück Rundkupfer von 180 mm Länge soll sich kalt mit seinen Enden zusammenbiegen lassen, ohne zu brechen oder aufzureißen. Ein Stück Rundkupfer von der Höhe des doppelten Durchmessers soll sich kalt auf ein Drittel der Höhe zusammenstauchen lassen, ohne hierbei Risse zu erhalten. 4. Kupferrohre werden bis zu etwa 350 mm Durchmesser nahtlos gewalzt und gezogen. Kupferrohre sollen sich, mit Sand ausgefüllt in warmem Zustande, mit Kolophonium ausgefüllt in kaltem Zustande um einen Rundstab vom dreifachen äußeren Durchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen. Nach den Bedingungen der deutschen Marine müssen sich mit Kolophonium gefüllte Kupferrohre bis 40 mm äußeren Durchmessers bei einem Biegungswinkel von 180° in kaltem Zustande über einen Dorn gleich dem äußeren Rohrdurchmesser, Kupferohre dagegen über 40 mm äußerem Durchmesser über einen Dorn gleich dem 11/2fachen äußeren Rohrdurchmesser biegen lassen, ohne Risse zu bekommen. Franke. Kuppelachsen s. Achsen. Kuppeln der Wagen s. Kuppelungen. Kuppelstangen (coupling rod, parallel rod, side rod; bielle d'accouplement; biella d'accopiamento), jene Konstruktionsteile der Lokomotive, die die Triebachse mit anderen Achsen (Kuppelachsen) derart verbinden, daß das hierdurch gebildete System von Räderpaaren gezwungen ist, gemeinschaftlich zu rotieren. Bedingt werden K. dadurch, daß die Beförderung der schweren Personenzüge und der Güterzüge Zugkräfte erfordert, die durch das nach Anlage der Bahn und durch allgemeine Vorschriften beschränkte Adhäsionsgewicht (q) eines Räderpaares nicht übertragen werden können. Zur Ausübung der durch Zuggewicht, bzw. Widerstand beim Anfahren gegebenen größten Zugkraft Z (s. Lokomotive) ist ein Adhäsionsgewicht Q = n q erforderlich. Die Anzahl (n) der durch K. zu verbindenden Achsen ist gegeben durch die Beziehung: Z = n ∙ q ∙ f; wobei mit f das Verhältnis der Zugkraft zum Adhäsionsgewicht ist; dieses beträgt bei den neueren Lokomotiven ein Fünftel bis ein Achtel (letzter Wert für Tenderlokomotiven). Lokomotiven für Personenzüge erhalten zwei bis drei, Lokomotiven für Güterzüge drei bis fünf, vereinzelt auch sechs gekuppelte Achsen. Abb. 7 a–11 b stellen K. für Personenzuglokomotiven (zwei gekuppelte Achsen), Abb. 12 a u. b eine K. für eine dreifach gekuppelte Lastzuglokomotive dar. An der K. (11 a u. b) unterscheidet man die Köpfe (K) mit den Lagerschalen (L u. L1) und deren Nachstellvorrichtung und den Schaft S. Kuppelstangenkopf. Bei Lokomotiven mit innenliegender Steuerung werden fast ausnahmslos K. mit geschlossenen Köpfen angewendet (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 9 a u. b, 10 a u. b). Liegt die Steuerung außen und sind Gegenkurbeln vorhanden, so werden die Kuppelstangenköpfe meist in Gabelform (Gabelkopf, Abb. 11 a u. b und 12 a u. b) oder Bügelform (Bügelkopf, Abb. 13 a u. b) hergestellt. Die Lagerschalen L und L1 sind im Kopf durch Führungsrippen gehalten. Die Rippen umgreifen den Kuppelstangenkopf beiderseits vollständig (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b und 11 a u. b) oder auf der Innenseite nur teilweise (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b). Das Nachstellen der Lagerschalen erfolgt durch einen einfachen, wenig konischen Keil (Abb. 7 a u. b, 8 a u. b, 11 a u. b, und 13 a u. b) oder durch einen stark konischen kurzen Keil in Verbindung mit einer Schraube (Abb. 9 a u. b und 12 a u. b).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/28>, abgerufen am 21.11.2024.