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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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findet ihrer Einfachheit wegen die meiste Verwendung. Die M. mit Metallröhren werden zum Messen von Dampfspannungen bis 25 Atm. benutzt, mit Gußstahlröhren für Wasserspannungen bis 2000 Atm.

Die Skalenteilung der M. ist entweder in Atmosphären oder Kilogramm f. d. Quadratzentimeter (oder Pfunden auf 1''), zuweilen in Zentimetern Quecksilber- oder Wassersäule ausgeführt.

Um den Stand des M. auch zur Nachtzeit ablesen zu können, ist selbstverständlich eine entsprechende Beleuchtung des Zifferblattes vorzusorgen. Diese kann einfach durch eine vor dem M. angebrachte Lichtquelle (z. B. bei Lokomotiven eine Öllampe) bewirkt werden. Gegen eine solche Beleuchtung der M. insbesondere von Lokomotivkesseln wird häufig eingewendet, daß das Flackern der Lichtquelle, die Abschwächung der Lichtwirkung durch die Gläser der Laterne und des M. (Reflexion) und der störende Schatten des Zeigers das Ablesen nachteilig beeinflussen.

Es sind daher auch vielfach M. mit durchscheinendem Zifferblatt in Verwendung, bei denen die Beleuchtung durch eine hinter dem Zifferblatt angebrachte Lichtquelle erfolgt.

Die von den amtlichen Organen bei Dampfkesselproben verwendeten Kontrollmanometer sind in der Regel genau hergestellte und geprüfte einfache M. mit Röhrenfedern. Dieselben werden in das passende Muttergewinde oder auf den entsprechenden Kontrollflansch am Manometeraufsatz eingeschraubt, so daß bei der Erprobung der M. der Kesselausrüstung und der Kontrollmanometer gleichzeitig in Wirksamkeit sind.

In Österreich ist für die Anbringung des Kontrollmanometers eine Muffe mit innerem Whitworth-Gewinde von 3/4'' anzubringen; in Sachsen besteht eine ähnliche Bestimmung, die jedoch ein 1/2zölliges Gewinde verlangt. In Preußen muß zur Anbringung des amtlichen M. sowie des zu demselben gehörigen Wasserhahns das betreffende Rohrstück in einen ovalen Flansch (Kontrollflansch) von vorgeschriebenen Abmessungen endigen. Bayern und Rußland schreiben einen runden Flansch von 37 mm Durchmesser, Holland, Belgien, Frankreich, Italien, die Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen einen solchen von 40 mm Durchmesser vor.

Federmanometer müssen zeitweise kontrolliert werden, was mittels Quecksilbermanometer oder mittels belasteter Ventile u. s. w. geschehen kann.

Federmanometer müssen derart mit dem Kessel verbunden werden, daß die Manometerfeder vor Erwärmung möglichst geschützt ist. Der M. wird daher mit dem Kessel durch ein schlangen- oder -förmiges Rohr verbunden, so daß sich ein Wassersack bildet, in welchem sich das Verdichtungswasser ansammeln kann. Wegen der Druckabnahme sollen die M. nicht weit von dem Kontrollmanometer angebracht werden.

Die gesetzlichen Vorschriften in betreff der M. sind z. T. in den für Dampfkessel (s. d.) angegebenen gesetzlichen Bestimmungen enthalten.

Bezüglich der M. für Lokomotiven schreibt § 92 der TV. des VDEV. vom Jahre 1909 folgendes vor: Zur Beobachtung der Dampfspannung im Kessel muß an der Lokomotive ein M. angebracht sein, auf dessen Zifferblatt die festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallensde unverstellbare Marke bezeichnet ist. Es wird empfohlen, die Manometerzeiger gegen absichtliches Verstellen zu schützen.

Ferner wird empfohlen, die Verbindung zwischen dem M. und dem Kessel durch einen Hahn mit Vierkant absperrbar zu machen.

An jedem M. muß sich eine Einrichtung zum Anschluß eines Prüfungsmanometers befinden.

Außer zum Messen der Kesselspannung werden im Eisenbahnwesen M. auch zum Messen des Druckes des Ölgases in den Gasrezipienten der Waggonbeleuchtung, ferner des Druckes des Dampfes in den Heizleitungen in den Wagen sowie des Luftdrucks in den verschiedenen Leitungen und Behältern der Luftdruckbremsen und des Unterdrucks bei den Luftsaugebremsen verwendet (vgl. Bremsen, Beheizung der Wagen, Beleuchtung der Eisenbahnwagen).


Marconi-Telegraphie s. Funkentelegraphie.


Mariazellerbahn. Die Fortsetzung der 31·3 km langen Schmalspurbahn (Spurweite 0·76 m) von St. Pölten nach Kirchberg (Niederösterreich) ist die mit gleicher Spurweite ausgeführte Bahn von Kirchberg (372 m ü. M.) über Laubenbachmühle (533·5 m), Gösing (889·5 m),


Abb. 292.
Mariazell Wallfahrtsort (849 m) nach Mariazell Gußwerk (742 m) mit rd. 60·0 km Länge (die Betriebslänge ist in den Fahrplänen mit 78 km angegeben), die bei Mitterbach 48·7 km von Kirchberg entfernt in das Kronland Steiermark eintritt (s. Abb. 292). Die Bahn ist Eigentum des Landes Niederösterreich und wird von der Direktion der Landesbahnen betrieben.

Die Größtsteigungen bewegen sich auf den einzelnen Teilstrecken von 15-25%0, die

findet ihrer Einfachheit wegen die meiste Verwendung. Die M. mit Metallröhren werden zum Messen von Dampfspannungen bis 25 Atm. benutzt, mit Gußstahlröhren für Wasserspannungen bis 2000 Atm.

Die Skalenteilung der M. ist entweder in Atmosphären oder Kilogramm f. d. Quadratzentimeter (oder Pfunden auf 1''), zuweilen in Zentimetern Quecksilber- oder Wassersäule ausgeführt.

Um den Stand des M. auch zur Nachtzeit ablesen zu können, ist selbstverständlich eine entsprechende Beleuchtung des Zifferblattes vorzusorgen. Diese kann einfach durch eine vor dem M. angebrachte Lichtquelle (z. B. bei Lokomotiven eine Öllampe) bewirkt werden. Gegen eine solche Beleuchtung der M. insbesondere von Lokomotivkesseln wird häufig eingewendet, daß das Flackern der Lichtquelle, die Abschwächung der Lichtwirkung durch die Gläser der Laterne und des M. (Reflexion) und der störende Schatten des Zeigers das Ablesen nachteilig beeinflussen.

Es sind daher auch vielfach M. mit durchscheinendem Zifferblatt in Verwendung, bei denen die Beleuchtung durch eine hinter dem Zifferblatt angebrachte Lichtquelle erfolgt.

Die von den amtlichen Organen bei Dampfkesselproben verwendeten Kontrollmanometer sind in der Regel genau hergestellte und geprüfte einfache M. mit Röhrenfedern. Dieselben werden in das passende Muttergewinde oder auf den entsprechenden Kontrollflansch am Manometeraufsatz eingeschraubt, so daß bei der Erprobung der M. der Kesselausrüstung und der Kontrollmanometer gleichzeitig in Wirksamkeit sind.

In Österreich ist für die Anbringung des Kontrollmanometers eine Muffe mit innerem Whitworth-Gewinde von 3/4'' anzubringen; in Sachsen besteht eine ähnliche Bestimmung, die jedoch ein 1/2zölliges Gewinde verlangt. In Preußen muß zur Anbringung des amtlichen M. sowie des zu demselben gehörigen Wasserhahns das betreffende Rohrstück in einen ovalen Flansch (Kontrollflansch) von vorgeschriebenen Abmessungen endigen. Bayern und Rußland schreiben einen runden Flansch von 37 mm Durchmesser, Holland, Belgien, Frankreich, Italien, die Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen einen solchen von 40 mm Durchmesser vor.

Federmanometer müssen zeitweise kontrolliert werden, was mittels Quecksilbermanometer oder mittels belasteter Ventile u. s. w. geschehen kann.

Federmanometer müssen derart mit dem Kessel verbunden werden, daß die Manometerfeder vor Erwärmung möglichst geschützt ist. Der M. wird daher mit dem Kessel durch ein schlangen- oder -förmiges Rohr verbunden, so daß sich ein Wassersack bildet, in welchem sich das Verdichtungswasser ansammeln kann. Wegen der Druckabnahme sollen die M. nicht weit von dem Kontrollmanometer angebracht werden.

Die gesetzlichen Vorschriften in betreff der M. sind z. T. in den für Dampfkessel (s. d.) angegebenen gesetzlichen Bestimmungen enthalten.

Bezüglich der M. für Lokomotiven schreibt § 92 der TV. des VDEV. vom Jahre 1909 folgendes vor: Zur Beobachtung der Dampfspannung im Kessel muß an der Lokomotive ein M. angebracht sein, auf dessen Zifferblatt die festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallensde unverstellbare Marke bezeichnet ist. Es wird empfohlen, die Manometerzeiger gegen absichtliches Verstellen zu schützen.

Ferner wird empfohlen, die Verbindung zwischen dem M. und dem Kessel durch einen Hahn mit Vierkant absperrbar zu machen.

An jedem M. muß sich eine Einrichtung zum Anschluß eines Prüfungsmanometers befinden.

Außer zum Messen der Kesselspannung werden im Eisenbahnwesen M. auch zum Messen des Druckes des Ölgases in den Gasrezipienten der Waggonbeleuchtung, ferner des Druckes des Dampfes in den Heizleitungen in den Wagen sowie des Luftdrucks in den verschiedenen Leitungen und Behältern der Luftdruckbremsen und des Unterdrucks bei den Luftsaugebremsen verwendet (vgl. Bremsen, Beheizung der Wagen, Beleuchtung der Eisenbahnwagen).


Marconi-Telegraphie s. Funkentelegraphie.


Mariazellerbahn. Die Fortsetzung der 31·3 km langen Schmalspurbahn (Spurweite 0·76 m) von St. Pölten nach Kirchberg (Niederösterreich) ist die mit gleicher Spurweite ausgeführte Bahn von Kirchberg (372 m ü. M.) über Laubenbachmühle (533·5 m), Gösing (889·5 m),


Abb. 292.
Mariazell Wallfahrtsort (849 m) nach Mariazell Gußwerk (742 m) mit rd. 60·0 km Länge (die Betriebslänge ist in den Fahrplänen mit 78 km angegeben), die bei Mitterbach 48·7 km von Kirchberg entfernt in das Kronland Steiermark eintritt (s. Abb. 292). Die Bahn ist Eigentum des Landes Niederösterreich und wird von der Direktion der Landesbahnen betrieben.

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[244/0259] findet ihrer Einfachheit wegen die meiste Verwendung. Die M. mit Metallröhren werden zum Messen von Dampfspannungen bis 25 Atm. benutzt, mit Gußstahlröhren für Wasserspannungen bis 2000 Atm. Die Skalenteilung der M. ist entweder in Atmosphären oder Kilogramm f. d. Quadratzentimeter (oder Pfunden auf 1''), zuweilen in Zentimetern Quecksilber- oder Wassersäule ausgeführt. Um den Stand des M. auch zur Nachtzeit ablesen zu können, ist selbstverständlich eine entsprechende Beleuchtung des Zifferblattes vorzusorgen. Diese kann einfach durch eine vor dem M. angebrachte Lichtquelle (z. B. bei Lokomotiven eine Öllampe) bewirkt werden. Gegen eine solche Beleuchtung der M. insbesondere von Lokomotivkesseln wird häufig eingewendet, daß das Flackern der Lichtquelle, die Abschwächung der Lichtwirkung durch die Gläser der Laterne und des M. (Reflexion) und der störende Schatten des Zeigers das Ablesen nachteilig beeinflussen. Es sind daher auch vielfach M. mit durchscheinendem Zifferblatt in Verwendung, bei denen die Beleuchtung durch eine hinter dem Zifferblatt angebrachte Lichtquelle erfolgt. Die von den amtlichen Organen bei Dampfkesselproben verwendeten Kontrollmanometer sind in der Regel genau hergestellte und geprüfte einfache M. mit Röhrenfedern. Dieselben werden in das passende Muttergewinde oder auf den entsprechenden Kontrollflansch am Manometeraufsatz eingeschraubt, so daß bei der Erprobung der M. der Kesselausrüstung und der Kontrollmanometer gleichzeitig in Wirksamkeit sind. In Österreich ist für die Anbringung des Kontrollmanometers eine Muffe mit innerem Whitworth-Gewinde von 3/4'' anzubringen; in Sachsen besteht eine ähnliche Bestimmung, die jedoch ein 1/2zölliges Gewinde verlangt. In Preußen muß zur Anbringung des amtlichen M. sowie des zu demselben gehörigen Wasserhahns das betreffende Rohrstück in einen ovalen Flansch (Kontrollflansch) von vorgeschriebenen Abmessungen endigen. Bayern und Rußland schreiben einen runden Flansch von 37 mm Durchmesser, Holland, Belgien, Frankreich, Italien, die Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen einen solchen von 40 mm Durchmesser vor. Federmanometer müssen zeitweise kontrolliert werden, was mittels Quecksilbermanometer oder mittels belasteter Ventile u. s. w. geschehen kann. Federmanometer müssen derart mit dem Kessel verbunden werden, daß die Manometerfeder vor Erwärmung möglichst geschützt ist. Der M. wird daher mit dem Kessel durch ein schlangen- oder [Abbildung] -förmiges Rohr verbunden, so daß sich ein Wassersack bildet, in welchem sich das Verdichtungswasser ansammeln kann. Wegen der Druckabnahme sollen die M. nicht weit von dem Kontrollmanometer angebracht werden. Die gesetzlichen Vorschriften in betreff der M. sind z. T. in den für Dampfkessel (s. d.) angegebenen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Bezüglich der M. für Lokomotiven schreibt § 92 der TV. des VDEV. vom Jahre 1909 folgendes vor: Zur Beobachtung der Dampfspannung im Kessel muß an der Lokomotive ein M. angebracht sein, auf dessen Zifferblatt die festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine in die Augen fallensde unverstellbare Marke bezeichnet ist. Es wird empfohlen, die Manometerzeiger gegen absichtliches Verstellen zu schützen. Ferner wird empfohlen, die Verbindung zwischen dem M. und dem Kessel durch einen Hahn mit Vierkant absperrbar zu machen. An jedem M. muß sich eine Einrichtung zum Anschluß eines Prüfungsmanometers befinden. Außer zum Messen der Kesselspannung werden im Eisenbahnwesen M. auch zum Messen des Druckes des Ölgases in den Gasrezipienten der Waggonbeleuchtung, ferner des Druckes des Dampfes in den Heizleitungen in den Wagen sowie des Luftdrucks in den verschiedenen Leitungen und Behältern der Luftdruckbremsen und des Unterdrucks bei den Luftsaugebremsen verwendet (vgl. Bremsen, Beheizung der Wagen, Beleuchtung der Eisenbahnwagen). Marconi-Telegraphie s. Funkentelegraphie. Mariazellerbahn. Die Fortsetzung der 31·3 km langen Schmalspurbahn (Spurweite 0·76 m) von St. Pölten nach Kirchberg (Niederösterreich) ist die mit gleicher Spurweite ausgeführte Bahn von Kirchberg (372 m ü. M.) über Laubenbachmühle (533·5 m), Gösing (889·5 m), [Abbildung Abb. 292. ] Mariazell Wallfahrtsort (849 m) nach Mariazell Gußwerk (742 m) mit rd. 60·0 km Länge (die Betriebslänge ist in den Fahrplänen mit 78 km angegeben), die bei Mitterbach 48·7 km von Kirchberg entfernt in das Kronland Steiermark eintritt (s. Abb. 292). Die Bahn ist Eigentum des Landes Niederösterreich und wird von der Direktion der Landesbahnen betrieben. Die Größtsteigungen bewegen sich auf den einzelnen Teilstrecken von 15–25‰, die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/259>, abgerufen am 22.12.2024.