Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.In demselben Jahre ging die Stammstrecke Magdeburg-Leipzig nebst der Zweiglinie Schönebeck-Lödderburg in den Besitz der Magdeburg-Halberstädter Gesellschaft über. Literatur: S. bei Magdeburg-Halberstadt, ferner v. der Leyen, Die Entstehung der Magdeburg-Leipziger Bahn im Arch. f. Ebw. 1880, S. 217 u. ff. v. der Leyen. Main-Neckarbahn. Diese führt von Frankfurt a. M. über Darmstadt nach Heidelberg mit Abzweigung Friedrichsfeld-Schwätzingen und liegt mit 6·33 km auf preußischem, mit 49·37 km auf hessischem und mit 38·78 km auf badischem Gebiet. Sie dient in hervorragendem Maße dem Durchgangsverkehr zwischen Nord- und Mitteldeutschland einerseits, Südwestdeutschland, Schweiz und Italien anderseits. Die M. wurde 1843/46 von Hessen, Baden und Frankfurt a. M. als Staatsbahn erbaut und von einer gemeinschaftlichen Direktion in Darmstadt verwaltet. Zufolge des Staatsvertrags vom 14. Dezember 1901 zwischen Preußen, auf das 1867 der Anteil von Frankfurt a. M. überging, Baden und Hessen wird die M. ab 1. Oktober 1902 durch die kgl. preußische und großherzoglich hessische Eisenbahndirektion in Mainz verwaltet. Die Anteile Badens an den Verkehrseinnahmen für die auf badischem Gebiet liegenden Strecken werden nebst einem als Ersatz für sonstige Betriebseinnahmen bestimmten Zuschlag Baden zugewiesen, der Rest verbleibt der preußisch-hessischen Gemeinschaft. Als Anteil an den Ausgaben der M. hat Baden der letzteren einen Prozentsatz von den nach vorstehendem berechneten badischen Einnahmen zu erstatten, der sich aus dem jeweiligen Verhältnis der Jahresausgaben zu den Jahreseinnahmen der Gemeinschaft ergibt. Der Anteil Badens an den Reineinnahmen der M. betrug 1912 876.299 M. (vgl. Badische Staatseisenbahnen, Hessische und Preußische Eisenbahnen). Literatur: Scheyer, Geschichte der Main-Neckar-Bahn. Darmstadt 1896 u. Ztg. d. VDEV. 1902. Main-Weserbahn. Name der früher selbständigen Bahn von Cassel über Marburg und Gießen nach Frankfurt a. M. 1842 wurde, nachdem frühere Bestrebungen wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen den Hansestädten und Frankfurt a. M. erfolglos geblieben waren, auf Preußens Drängen die Eisenbahnfrage wieder aufgenommen. Am 6. Februar 1845 kam zwischen dem Kurfürstentum, dem Großherzogtum Hessen und der freien Stadt Frankfurt ein den Bau der M. betreffender Staatsvertrag zu stande. Die M. wurde im Jahre 1852 eröffnet und bildete lange Zeit die einzige Verbindungslinie nicht nur von Frankfurt a. M. nach den Hansestädten, sondern auch nach Thüringen und Berlin. Nachdem infolge des Krieges von 1866 die kurhessischen und Frankfurter Teile der M. an Preußen gefallen waren, wurde eine einheitliche Verwaltung der Bahn unter einer königlichen Eisenbahndirektion in Cassel eingesetzt. 1879 trat Hessen seinen Anteil an der M. für 17,250.000 M. an Preußen ab, das nach Gesetz vom 7. März 1880 vom 1. April 1880 ab das Eigentum der Bahn übernahm. Die Linie der M. wurde der Eisenbahndirektion Hannover unterstellt. Seit 1895 gehört sie zu den Strecken der Eisenbahndirektionen Cassel und Frankfurt a. M. Literatur: Die Akten des Königlichen Staatsarchivs Marburg. - H. Dröll, Sechzig Jahre hessischer Eisenbahnpolitik, 1836-1896. Firnhaber. Malaische Schutzstaaten (Eisenbahnen). Die malaische Halbinsel erstreckt sich vom südlichen Hinterindien gegen Süden, sie wird begrenzt im Westen vom Indischen Ozean, im Osten von dem Meerbusen von Siam und der chinesischen Südsee und gegen Südwesten durch die Straße von Malaka von Sumatra getrennt. (Umfang ungefähr 154 km2 mit rd. 1 Mill. Einwohner.) Die 4 Sultanate Perak, Selangor, Negri-Sembilan und Pahang, die die Schutzstaaten bilden, stehen unter britischer Oberhoheit und Verwaltung. Die ersten Eisenbahnen sind in den Jahren 1884 und 1885 gebaut worden, u. zw. eine Eisenbahn von Thaipeng nach Port Weld (13 km) und eine Eisenbahn von Kuala Lumpur nach Bukit Kuda (32 km). Seitdem hat sich das Eisenbahnnetz zuerst langsam, dann in den letzten Jahren schneller vergrößert. Die Eisenbahnen sind von der englischen Regierung durch Beihilfen stark unterstützt worden, ihre Eigentumsverhältnisse haben wiederholt gewechselt, jetzt ist der größere Teil Staatsbahnen, die im allgemeinen und ungeachtet des Wettbewerbs der Küstenschiffahrt befriedigende Ergebnisse liefern. Einen wichtigen Fortschritt bildete die am 1. Juli 1909 eröffnete, 195 km lange Johore-Staatsbahn, die Singapore mit Gemas verbindet und damit eine durchgehende Linie Penang-Singapore über Kuala-Lumpur (die Bundeshauptstadt) herstellt. Über den Meeresarm zwischen Singapore und Johore gehen die Züge auf einer Fähre. Seit dem 1. Juni 1911 ist der Nachtdienst auf dieser Strecke eingeführt mit Schlaf- und Speisewagenbetrieb. Betriebsergebnisse 1909-1911: v. der Leyen. In demselben Jahre ging die Stammstrecke Magdeburg-Leipzig nebst der Zweiglinie Schönebeck-Lödderburg in den Besitz der Magdeburg-Halberstädter Gesellschaft über. Literatur: S. bei Magdeburg-Halberstadt, ferner v. der Leyen, Die Entstehung der Magdeburg-Leipziger Bahn im Arch. f. Ebw. 1880, S. 217 u. ff. v. der Leyen. Main-Neckarbahn. Diese führt von Frankfurt a. M. über Darmstadt nach Heidelberg mit Abzweigung Friedrichsfeld-Schwätzingen und liegt mit 6·33 km auf preußischem, mit 49·37 km auf hessischem und mit 38·78 km auf badischem Gebiet. Sie dient in hervorragendem Maße dem Durchgangsverkehr zwischen Nord- und Mitteldeutschland einerseits, Südwestdeutschland, Schweiz und Italien anderseits. Die M. wurde 1843/46 von Hessen, Baden und Frankfurt a. M. als Staatsbahn erbaut und von einer gemeinschaftlichen Direktion in Darmstadt verwaltet. 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Main-Weserbahn. Name der früher selbständigen Bahn von Cassel über Marburg und Gießen nach Frankfurt a. M. 1842 wurde, nachdem frühere Bestrebungen wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen den Hansestädten und Frankfurt a. M. erfolglos geblieben waren, auf Preußens Drängen die Eisenbahnfrage wieder aufgenommen. Am 6. Februar 1845 kam zwischen dem Kurfürstentum, dem Großherzogtum Hessen und der freien Stadt Frankfurt ein den Bau der M. betreffender Staatsvertrag zu stande. Die M. wurde im Jahre 1852 eröffnet und bildete lange Zeit die einzige Verbindungslinie nicht nur von Frankfurt a. M. nach den Hansestädten, sondern auch nach Thüringen und Berlin. Nachdem infolge des Krieges von 1866 die kurhessischen und Frankfurter Teile der M. an Preußen gefallen waren, wurde eine einheitliche Verwaltung der Bahn unter einer königlichen Eisenbahndirektion in Cassel eingesetzt. 1879 trat Hessen seinen Anteil an der M. für 17,250.000 M. an Preußen ab, das nach Gesetz vom 7. März 1880 vom 1. April 1880 ab das Eigentum der Bahn übernahm. Die Linie der M. wurde der Eisenbahndirektion Hannover unterstellt. Seit 1895 gehört sie zu den Strecken der Eisenbahndirektionen Cassel und Frankfurt a. M. Literatur: Die Akten des Königlichen Staatsarchivs Marburg. – H. Dröll, Sechzig Jahre hessischer Eisenbahnpolitik, 1836–1896. Firnhaber. Malaische Schutzstaaten (Eisenbahnen). Die malaische Halbinsel erstreckt sich vom südlichen Hinterindien gegen Süden, sie wird begrenzt im Westen vom Indischen Ozean, im Osten von dem Meerbusen von Siam und der chinesischen Südsee und gegen Südwesten durch die Straße von Malaka von Sumatra getrennt. (Umfang ungefähr 154 km2 mit rd. 1 Mill. Einwohner.) Die 4 Sultanate Perak, Selangor, Negri-Sembilan und Pahang, die die Schutzstaaten bilden, stehen unter britischer Oberhoheit und Verwaltung. 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In demselben Jahre ging die Stammstrecke Magdeburg-Leipzig nebst der Zweiglinie Schönebeck-Lödderburg in den Besitz der Magdeburg-Halberstädter Gesellschaft über.
Literatur: S. bei Magdeburg-Halberstadt, ferner v. der Leyen, Die Entstehung der Magdeburg-Leipziger Bahn im Arch. f. Ebw. 1880, S. 217 u. ff.
v. der Leyen.
Main-Neckarbahn. Diese führt von Frankfurt a. M. über Darmstadt nach Heidelberg mit Abzweigung Friedrichsfeld-Schwätzingen und liegt mit 6·33 km auf preußischem, mit 49·37 km auf hessischem und mit 38·78 km auf badischem Gebiet. Sie dient in hervorragendem Maße dem Durchgangsverkehr zwischen Nord- und Mitteldeutschland einerseits, Südwestdeutschland, Schweiz und Italien anderseits.
Die M. wurde 1843/46 von Hessen, Baden und Frankfurt a. M. als Staatsbahn erbaut und von einer gemeinschaftlichen Direktion in Darmstadt verwaltet. Zufolge des Staatsvertrags vom 14. Dezember 1901 zwischen Preußen, auf das 1867 der Anteil von Frankfurt a. M. überging, Baden und Hessen wird die M. ab 1. Oktober 1902 durch die kgl. preußische und großherzoglich hessische Eisenbahndirektion in Mainz verwaltet.
Die Anteile Badens an den Verkehrseinnahmen für die auf badischem Gebiet liegenden Strecken werden nebst einem als Ersatz für sonstige Betriebseinnahmen bestimmten Zuschlag Baden zugewiesen, der Rest verbleibt der preußisch-hessischen Gemeinschaft. Als Anteil an den Ausgaben der M. hat Baden der letzteren einen Prozentsatz von den nach vorstehendem berechneten badischen Einnahmen zu erstatten, der sich aus dem jeweiligen Verhältnis der Jahresausgaben zu den Jahreseinnahmen der Gemeinschaft ergibt. Der Anteil Badens an den Reineinnahmen der M. betrug 1912 876.299 M. (vgl. Badische Staatseisenbahnen, Hessische und Preußische Eisenbahnen).
Literatur: Scheyer, Geschichte der Main-Neckar-Bahn. Darmstadt 1896 u. Ztg. d. VDEV. 1902.
Main-Weserbahn. Name der früher selbständigen Bahn von Cassel über Marburg und Gießen nach Frankfurt a. M.
1842 wurde, nachdem frühere Bestrebungen wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen den Hansestädten und Frankfurt a. M. erfolglos geblieben waren, auf Preußens Drängen die Eisenbahnfrage wieder aufgenommen. Am 6. Februar 1845 kam zwischen dem Kurfürstentum, dem Großherzogtum Hessen und der freien Stadt Frankfurt ein den Bau der M. betreffender Staatsvertrag zu stande.
Die M. wurde im Jahre 1852 eröffnet und bildete lange Zeit die einzige Verbindungslinie nicht nur von Frankfurt a. M. nach den Hansestädten, sondern auch nach Thüringen und Berlin.
Nachdem infolge des Krieges von 1866 die kurhessischen und Frankfurter Teile der M. an Preußen gefallen waren, wurde eine einheitliche Verwaltung der Bahn unter einer königlichen Eisenbahndirektion in Cassel eingesetzt.
1879 trat Hessen seinen Anteil an der M. für 17,250.000 M. an Preußen ab, das nach Gesetz vom 7. März 1880 vom 1. April 1880 ab das Eigentum der Bahn übernahm.
Die Linie der M. wurde der Eisenbahndirektion Hannover unterstellt.
Seit 1895 gehört sie zu den Strecken der Eisenbahndirektionen Cassel und Frankfurt a. M.
Literatur: Die Akten des Königlichen Staatsarchivs Marburg. – H. Dröll, Sechzig Jahre hessischer Eisenbahnpolitik, 1836–1896.
Firnhaber.
Malaische Schutzstaaten (Eisenbahnen). Die malaische Halbinsel erstreckt sich vom südlichen Hinterindien gegen Süden, sie wird begrenzt im Westen vom Indischen Ozean, im Osten von dem Meerbusen von Siam und der chinesischen Südsee und gegen Südwesten durch die Straße von Malaka von Sumatra getrennt. (Umfang ungefähr 154 km2 mit rd. 1 Mill. Einwohner.) Die 4 Sultanate Perak, Selangor, Negri-Sembilan und Pahang, die die Schutzstaaten bilden, stehen unter britischer Oberhoheit und Verwaltung. Die ersten Eisenbahnen sind in den Jahren 1884 und 1885 gebaut worden, u. zw. eine Eisenbahn von Thaipeng nach Port Weld (13 km) und eine Eisenbahn von Kuala Lumpur nach Bukit Kuda (32 km). Seitdem hat sich das Eisenbahnnetz zuerst langsam, dann in den letzten Jahren schneller vergrößert. Die Eisenbahnen sind von der englischen Regierung durch Beihilfen stark unterstützt worden, ihre Eigentumsverhältnisse haben wiederholt gewechselt, jetzt ist der größere Teil Staatsbahnen, die im allgemeinen und ungeachtet des Wettbewerbs der Küstenschiffahrt befriedigende Ergebnisse liefern. Einen wichtigen Fortschritt bildete die am 1. Juli 1909 eröffnete, 195 km lange Johore-Staatsbahn, die Singapore mit Gemas verbindet und damit eine durchgehende Linie Penang-Singapore über Kuala-Lumpur (die Bundeshauptstadt) herstellt. Über den Meeresarm zwischen Singapore und Johore gehen die Züge auf einer Fähre. Seit dem 1. Juni 1911 ist der Nachtdienst auf dieser Strecke eingeführt mit Schlaf- und Speisewagenbetrieb.
Betriebsergebnisse 1909–1911:
v. der Leyen.
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