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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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festen Signalen Vorrichtungen zu verbinden, die bei Haltstellung eine Knallkapsel oder eine Patrone selbsttätig so einstellen, daß sie durch die Räder des Zuges oder ein Schlagwerk zur Entladung gebracht werden. Abgesehen von Belgien, wo hiervon Gebrauch gemacht wird, haben solche Einrichtungen weite Verbreitung nicht gefunden. Es ist auch versucht worden, die Wirkung der Knallkapseln da durch zu erhöhen, daß bei ihrer Entladung gleichzeitig ein Lichtschein hervorgebracht wird, auch hiervon ist bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden.

Hoogen.


Knieschienen, s. Herzstück.


Knorr Georg, hervorragender Eisenbahntechniker, geboren 1859, gestorben 1911. Er besuchte das Gymnasium, arbeitete dann praktisch in einer Eisenbahnwerkstatt und studierte an der technischen Hochschule in Braunschweig. Nach beendetem Studium trat er als Techniker bei der Eisenbahnverwaltung in Crefeld ein, wo er Gelegenheit hatte, mit Carpenter bekannt zu werden, der ihn in seine Dienste nahm. 1884 trat er in das Geschäft von Carpenter ein und wurde dort bald Oberingenieur. Hier hat K. bei der Einführung der Carpenter-Luftdruckbremse bei den preußischen Staatsbahnen mitgewirkt und auch die Vorbereitungen und Vorversuche der elektrisch gesteuerten Carpenterbremse geleitet, die bei den im Jahre 1887 in Burlington in Nordamerika vorgenommenen Versuchen mit durchgehenden Güterzugbremsen den Sieg davontrug. Auch war er an der Ausarbeitung der im Jahre 1890 herausgegebenen Dreikammerbremse beteiligt. Im Jahre 1893 übernahm K. das von J. F. Carpenter gegründete, inzwischen in die offene Handelsgesellschaft Carpenter und Schulze umgewandelte Unternehmen. Da sich in dieser Zeit gerade der Übergang von der Zweikammer- zur Einkammerbremse vollzog, so ging auch K. zu letzterer über, und nachdem er bereits mehrere Formen der Einkammerbremse auf den Markt gebracht hatte, gelang es ihm, um 1900 mit seiner neuen Schnellbremse die Aufmerksamkeit der maßgebenden Kreise zu erregen. Diese Bremse wurde in Deutschland im größeren Umfang der Erprobung zugeführt. Nachdem sich K. längere Zeit der Schnellbahnbremse gewidmet und auch für diese eine neue eigenartige Lösung gefunden hatte, galten die letzten Jahre seines Lebens der Aufgabe der durchgehenden Güterzugbremse.

Bekannt und bewährt ist auch der von K. erfundene Preßluft-Sandstreuer.

In Fachkreisen ist K. auch durch seine Veröffentlichungen bekannt geworden. Er schrieb u. a.: "Fünfundzwanzig Jahre im Dienste der Luftdruckbremse".


Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen in demselben Umfange wie den Angehörigen anderer Berufsklassen zu. Die Eisenbahnbediensteten haben von dem K. in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht und dasselbe wiederholt als Mittel angewendet, um Arbeitseinstellungen in größerem Umfange ins Werk zu setzen. Die Gefahren, die aus der Einstellung des Verkehrs für die Allgemeinheit erwachsen, lassen eine Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten insoweit geboten erscheinen, als es sich um Koalitionen handelt, die den Streik und die passive Resistenz als ein zulässiges Mittel, zur Durchsetzung ihrer Forderungen betrachten. Unter anderem hat die sächsische Regierung in den Jahren 1910 und 1911 mit aller Entschiedenheit den Standpunkt vertreten, daß den Eisenbahnbediensteten eine unbeschränkte Koalitionsfreiheit im Sinne der deutschen Gewerbeordnung nicht zustehe, und daß im Interesse der Allgemeinheit unbedingt die Möglichkeit ausgeschlossen bleiben müsse, daß die Eisenbahnbediensteten sich zu Arbeitseinstellungen zusammenschließen. In Belgien und einzelnen anderen Ländern bestehen ausdrückliche Vorschriften über die Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten. In Frankreich dagegen hat die Regierung u. a. 1909 bei der Beratung des im Jahre 1911 in Kraft getretenen Pensionsgesetzes der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die Eisenbahnarbeiter nach dem Gesetz von 1884 das Recht haben, Syndikate zu bilden und auf Grund von Beschlüssen im Wege derselben zur Einstellung der Arbeit zu schreiten.

Vgl. Arbeitseinstellungen, Beamtenvereine.

Literatur: Das Ausstandsrecht der Eisenbahnangestellten in Frankreich, Ztg. d. VDEV., Jg. 1909. S. 931. - Koalitionsrecht, Ztg. d. VDEV, Jg.. 1911, S. 1597. - Die Briandschen Eisenbahngesetze, Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht, Jg. 1911. - Ztg. d. VDEV. vom 12. Januar 1912.


Kodezernenten, s. Dezernenten.


Kohle, s. Brennstoffe.


Kohlenbahnhof (coal station; gare aux charbons; stazione per carbone) nennt man einen Bahnhof, der in erster Linie oder ausschließlich dem Kohlenverkehr dient. Man unterscheidet:

1. K. für den Übergang der Kohlensendungen von der Eisenbahn in Landfuhrwerke, insbesondere in Großstädten.

festen Signalen Vorrichtungen zu verbinden, die bei Haltstellung eine Knallkapsel oder eine Patrone selbsttätig so einstellen, daß sie durch die Räder des Zuges oder ein Schlagwerk zur Entladung gebracht werden. Abgesehen von Belgien, wo hiervon Gebrauch gemacht wird, haben solche Einrichtungen weite Verbreitung nicht gefunden. Es ist auch versucht worden, die Wirkung der Knallkapseln da durch zu erhöhen, daß bei ihrer Entladung gleichzeitig ein Lichtschein hervorgebracht wird, auch hiervon ist bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden.

Hoogen.


Knieschienen, s. Herzstück.


Knorr Georg, hervorragender Eisenbahntechniker, geboren 1859, gestorben 1911. Er besuchte das Gymnasium, arbeitete dann praktisch in einer Eisenbahnwerkstatt und studierte an der technischen Hochschule in Braunschweig. Nach beendetem Studium trat er als Techniker bei der Eisenbahnverwaltung in Crefeld ein, wo er Gelegenheit hatte, mit Carpenter bekannt zu werden, der ihn in seine Dienste nahm. 1884 trat er in das Geschäft von Carpenter ein und wurde dort bald Oberingenieur. Hier hat K. bei der Einführung der Carpenter-Luftdruckbremse bei den preußischen Staatsbahnen mitgewirkt und auch die Vorbereitungen und Vorversuche der elektrisch gesteuerten Carpenterbremse geleitet, die bei den im Jahre 1887 in Burlington in Nordamerika vorgenommenen Versuchen mit durchgehenden Güterzugbremsen den Sieg davontrug. Auch war er an der Ausarbeitung der im Jahre 1890 herausgegebenen Dreikammerbremse beteiligt. Im Jahre 1893 übernahm K. das von J. F. Carpenter gegründete, inzwischen in die offene Handelsgesellschaft Carpenter und Schulze umgewandelte Unternehmen. Da sich in dieser Zeit gerade der Übergang von der Zweikammer- zur Einkammerbremse vollzog, so ging auch K. zu letzterer über, und nachdem er bereits mehrere Formen der Einkammerbremse auf den Markt gebracht hatte, gelang es ihm, um 1900 mit seiner neuen Schnellbremse die Aufmerksamkeit der maßgebenden Kreise zu erregen. Diese Bremse wurde in Deutschland im größeren Umfang der Erprobung zugeführt. Nachdem sich K. längere Zeit der Schnellbahnbremse gewidmet und auch für diese eine neue eigenartige Lösung gefunden hatte, galten die letzten Jahre seines Lebens der Aufgabe der durchgehenden Güterzugbremse.

Bekannt und bewährt ist auch der von K. erfundene Preßluft-Sandstreuer.

In Fachkreisen ist K. auch durch seine Veröffentlichungen bekannt geworden. Er schrieb u. a.: „Fünfundzwanzig Jahre im Dienste der Luftdruckbremse“.


Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen in demselben Umfange wie den Angehörigen anderer Berufsklassen zu. Die Eisenbahnbediensteten haben von dem K. in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht und dasselbe wiederholt als Mittel angewendet, um Arbeitseinstellungen in größerem Umfange ins Werk zu setzen. Die Gefahren, die aus der Einstellung des Verkehrs für die Allgemeinheit erwachsen, lassen eine Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten insoweit geboten erscheinen, als es sich um Koalitionen handelt, die den Streik und die passive Resistenz als ein zulässiges Mittel, zur Durchsetzung ihrer Forderungen betrachten. Unter anderem hat die sächsische Regierung in den Jahren 1910 und 1911 mit aller Entschiedenheit den Standpunkt vertreten, daß den Eisenbahnbediensteten eine unbeschränkte Koalitionsfreiheit im Sinne der deutschen Gewerbeordnung nicht zustehe, und daß im Interesse der Allgemeinheit unbedingt die Möglichkeit ausgeschlossen bleiben müsse, daß die Eisenbahnbediensteten sich zu Arbeitseinstellungen zusammenschließen. In Belgien und einzelnen anderen Ländern bestehen ausdrückliche Vorschriften über die Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten. In Frankreich dagegen hat die Regierung u. a. 1909 bei der Beratung des im Jahre 1911 in Kraft getretenen Pensionsgesetzes der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die Eisenbahnarbeiter nach dem Gesetz von 1884 das Recht haben, Syndikate zu bilden und auf Grund von Beschlüssen im Wege derselben zur Einstellung der Arbeit zu schreiten.

Vgl. Arbeitseinstellungen, Beamtenvereine.

Literatur: Das Ausstandsrecht der Eisenbahnangestellten in Frankreich, Ztg. d. VDEV., Jg. 1909. S. 931. – Koalitionsrecht, Ztg. d. VDEV, Jg.. 1911, S. 1597. – Die Briandschen Eisenbahngesetze, Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht, Jg. 1911. – Ztg. d. VDEV. vom 12. Januar 1912.


Kodezernenten, s. Dezernenten.


Kohle, s. Brennstoffe.


Kohlenbahnhof (coal station; gare aux charbons; stazione per carbone) nennt man einen Bahnhof, der in erster Linie oder ausschließlich dem Kohlenverkehr dient. Man unterscheidet:

1. K. für den Übergang der Kohlensendungen von der Eisenbahn in Landfuhrwerke, insbesondere in Großstädten.

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[378/0395] festen Signalen Vorrichtungen zu verbinden, die bei Haltstellung eine Knallkapsel oder eine Patrone selbsttätig so einstellen, daß sie durch die Räder des Zuges oder ein Schlagwerk zur Entladung gebracht werden. Abgesehen von Belgien, wo hiervon Gebrauch gemacht wird, haben solche Einrichtungen weite Verbreitung nicht gefunden. Es ist auch versucht worden, die Wirkung der Knallkapseln da durch zu erhöhen, daß bei ihrer Entladung gleichzeitig ein Lichtschein hervorgebracht wird, auch hiervon ist bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden. Hoogen. Knieschienen, s. Herzstück. Knorr Georg, hervorragender Eisenbahntechniker, geboren 1859, gestorben 1911. Er besuchte das Gymnasium, arbeitete dann praktisch in einer Eisenbahnwerkstatt und studierte an der technischen Hochschule in Braunschweig. Nach beendetem Studium trat er als Techniker bei der Eisenbahnverwaltung in Crefeld ein, wo er Gelegenheit hatte, mit Carpenter bekannt zu werden, der ihn in seine Dienste nahm. 1884 trat er in das Geschäft von Carpenter ein und wurde dort bald Oberingenieur. Hier hat K. bei der Einführung der Carpenter-Luftdruckbremse bei den preußischen Staatsbahnen mitgewirkt und auch die Vorbereitungen und Vorversuche der elektrisch gesteuerten Carpenterbremse geleitet, die bei den im Jahre 1887 in Burlington in Nordamerika vorgenommenen Versuchen mit durchgehenden Güterzugbremsen den Sieg davontrug. Auch war er an der Ausarbeitung der im Jahre 1890 herausgegebenen Dreikammerbremse beteiligt. Im Jahre 1893 übernahm K. das von J. F. Carpenter gegründete, inzwischen in die offene Handelsgesellschaft Carpenter und Schulze umgewandelte Unternehmen. Da sich in dieser Zeit gerade der Übergang von der Zweikammer- zur Einkammerbremse vollzog, so ging auch K. zu letzterer über, und nachdem er bereits mehrere Formen der Einkammerbremse auf den Markt gebracht hatte, gelang es ihm, um 1900 mit seiner neuen Schnellbremse die Aufmerksamkeit der maßgebenden Kreise zu erregen. Diese Bremse wurde in Deutschland im größeren Umfang der Erprobung zugeführt. Nachdem sich K. längere Zeit der Schnellbahnbremse gewidmet und auch für diese eine neue eigenartige Lösung gefunden hatte, galten die letzten Jahre seines Lebens der Aufgabe der durchgehenden Güterzugbremse. Bekannt und bewährt ist auch der von K. erfundene Preßluft-Sandstreuer. In Fachkreisen ist K. auch durch seine Veröffentlichungen bekannt geworden. Er schrieb u. a.: „Fünfundzwanzig Jahre im Dienste der Luftdruckbremse“. Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen in demselben Umfange wie den Angehörigen anderer Berufsklassen zu. Die Eisenbahnbediensteten haben von dem K. in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht und dasselbe wiederholt als Mittel angewendet, um Arbeitseinstellungen in größerem Umfange ins Werk zu setzen. Die Gefahren, die aus der Einstellung des Verkehrs für die Allgemeinheit erwachsen, lassen eine Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten insoweit geboten erscheinen, als es sich um Koalitionen handelt, die den Streik und die passive Resistenz als ein zulässiges Mittel, zur Durchsetzung ihrer Forderungen betrachten. Unter anderem hat die sächsische Regierung in den Jahren 1910 und 1911 mit aller Entschiedenheit den Standpunkt vertreten, daß den Eisenbahnbediensteten eine unbeschränkte Koalitionsfreiheit im Sinne der deutschen Gewerbeordnung nicht zustehe, und daß im Interesse der Allgemeinheit unbedingt die Möglichkeit ausgeschlossen bleiben müsse, daß die Eisenbahnbediensteten sich zu Arbeitseinstellungen zusammenschließen. In Belgien und einzelnen anderen Ländern bestehen ausdrückliche Vorschriften über die Einschränkung des K. der Eisenbahnbediensteten. In Frankreich dagegen hat die Regierung u. a. 1909 bei der Beratung des im Jahre 1911 in Kraft getretenen Pensionsgesetzes der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die Eisenbahnarbeiter nach dem Gesetz von 1884 das Recht haben, Syndikate zu bilden und auf Grund von Beschlüssen im Wege derselben zur Einstellung der Arbeit zu schreiten. Vgl. Arbeitseinstellungen, Beamtenvereine. Literatur: Das Ausstandsrecht der Eisenbahnangestellten in Frankreich, Ztg. d. VDEV., Jg. 1909. S. 931. – Koalitionsrecht, Ztg. d. VDEV, Jg.. 1911, S. 1597. – Die Briandschen Eisenbahngesetze, Österr. Zeitschrift für Eisenbahnrecht, Jg. 1911. – Ztg. d. VDEV. vom 12. Januar 1912. Kodezernenten, s. Dezernenten. Kohle, s. Brennstoffe. Kohlenbahnhof (coal station; gare aux charbons; stazione per carbone) nennt man einen Bahnhof, der in erster Linie oder ausschließlich dem Kohlenverkehr dient. Man unterscheidet: 1. K. für den Übergang der Kohlensendungen von der Eisenbahn in Landfuhrwerke, insbesondere in Großstädten.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/395>, abgerufen am 03.12.2024.