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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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österr. Staatsbahnen und an die Linie Teschen-Groß-Kunzendorf der Ostrau-Friedländer Eisenbahn, bei Karwin an die Lokalbahn Petrowitz-Karwin und an die schlesischen Landesbahnen, bei Dombrau an die Montanbahn der Kaiser Ferdinands Nordbahn, bei Oderberg an die österr. und an die preuß. Staatsbahnen, in Orlo und Zwardon an die österr. Staatsbahnen.

Die Gleise sind durchwegs mit Stahlschienen belegt.

Die stärkste Steigung beträgt 16·62%0, der kleinste Krümmungshalbmesser 275 m. Die Bahn hat 317 Brücken bis einschließlich 10 m Weite jeder Öffnung, 57 Brücken von über 10 m Weite jeder Öffnung (größte Brücke 158 m lang), 1 Viadukt (41 m lang, 20 m hoch), 5 Tunnel, 9 Überbrückungen.

Das ganze Gesellschaftskapital betrug Ende 1913 K 244,509.515·96.

Das verwendete Anlagekapital betrug Ende 1913: Für


Bahnbau und Ausrüstung139,037.567 K
Anschaffung von Fahrbetriebsmitteln15,906.631 K
Zusammen154,944.198 K

In den Jahren 1910-1913 stellten sich die Betriebsergebnisse, wie folgt:



Von den Gesamteinnahmen des Jahres 1913 kommen 22,644.821 K (64·42%) auf die ungarischen Linien und 12,504.837(35·58%) auf die österreichische Linie.

Von den Gesamtausgaben des Jahres 1913 kommen 18,481.517 K (66·65%) auf die ungarischen Linien und 9,248.103 K (33·35%) auf die österreichische Linie.

Der Betriebskoeffizient stellte sich 1913 auf 78·89% (1912 auf 74·69%).

Im Jahre 1913 leistete die ungarische Regierung eine Garantiezahlung von 4,655.187 K. Von der österreichischen Regierung wurde keine Garantie beansprucht.

Von der Investitionsanleihe von 46·5 Mill. K (ungar. Gesetz-Art. XXXII vom Jahre 1908) wurden bis Ende 1913 42,335.985 K in Anspruch genommen. Bezüglich der auf der österreichischen Strecke in Aussicht genommenen Investitionen sind die Vorberatungen so weit gediehen, daß die Betriebseröffnung des zweiten Gleises zwischen Teschen und Orlau bis Ende des Jahres 1914 gewärtigt werden kann.

Pulszky.


Kasernen, s. Übernachtungsgebäude.


Kassendezernenten, Kassenrat, s. Dezernenten.


Kassenrevisoren, Kassenkontrolleure, Beamte, denen die Vornahme von Skontrierungen der Stations- und Güterkassen obliegt (s. Kassenverwaltung).


Kassenverwaltung (administration des caisses; account service; amministrazione delle casse).

Inhalt: 1. Organisation des Kassenwesens. 2. Aufgaben des Kassendienstes. 3. Kassenrevisonen. 4. Literatur.

1. Organisation des Kassenwesens.

Alle Eisenbahnverwaltungen besitzen eine Zentral- (Haupt-) Kasse und Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen. Beide Arten von Kassen werden durch die Eigenheit des Eisenbahnwesens bedingt. Auf jeder Dienststelle, die dem Verkehr dient, entsteht durch die Einhebung tarifmäßiger Gebühren Geldverkehr, der eine Kasse notwendig macht. Die große Zahl dieser Abfertigungskassen erfordert eine Zentralkasse, die den gesamten Geldverkehr des Unternehmens regelt. Große Eisenbahnverwaltungen pflegen außerdem noch Mittelkassen (Stationskassen) einzurichten, die als Sammelstellen für die Einnahmen einer Anzahl von Abfertigungskassen dienen und als Hilfsstellen der Zentralkasse Zahlungen zu leisten haben. Bei großen Staatsbahnverwaltungen ist in der Regel jeder Direktion eine Haupt- (Direktions-) Kasse zugeteilt; zuweilen fehlt es dann über diesen Hauptkassen an einer besonderen Zentralkasse der Staatsbahnverwaltung. In solchen Fällen dient die General- (Zentral-) staatskasse auch als Zentralkasse der Eisenbahnverwaltung (Preußen, Italien). Ausnahmsweise kann eine Staatsbahnverwaltung auch völlig auf eigene Kassen mit Ausnahme der Abfertigungskassen verzichten (Belgien). In Rußland verzichten viele Eisenbahnen auf eigene Abfertigungskassen. Sie verpachten den

österr. Staatsbahnen und an die Linie Teschen-Groß-Kunzendorf der Ostrau-Friedländer Eisenbahn, bei Karwin an die Lokalbahn Petrowitz-Karwin und an die schlesischen Landesbahnen, bei Dombrau an die Montanbahn der Kaiser Ferdinands Nordbahn, bei Oderberg an die österr. und an die preuß. Staatsbahnen, in Orló und Zwardon an die österr. Staatsbahnen.

Die Gleise sind durchwegs mit Stahlschienen belegt.

Die stärkste Steigung beträgt 16·62, der kleinste Krümmungshalbmesser 275 m. Die Bahn hat 317 Brücken bis einschließlich 10 m Weite jeder Öffnung, 57 Brücken von über 10 m Weite jeder Öffnung (größte Brücke 158 m lang), 1 Viadukt (41 m lang, 20 m hoch), 5 Tunnel, 9 Überbrückungen.

Das ganze Gesellschaftskapital betrug Ende 1913 K 244,509.515·96.

Das verwendete Anlagekapital betrug Ende 1913: Für


Bahnbau und Ausrüstung139,037.567 K
Anschaffung von Fahrbetriebsmitteln15,906.631 K
Zusammen154,944.198 K

In den Jahren 1910–1913 stellten sich die Betriebsergebnisse, wie folgt:



Von den Gesamteinnahmen des Jahres 1913 kommen 22,644.821 K (64·42%) auf die ungarischen Linien und 12,504.837(35·58%) auf die österreichische Linie.

Von den Gesamtausgaben des Jahres 1913 kommen 18,481.517 K (66·65%) auf die ungarischen Linien und 9,248.103 K (33·35%) auf die österreichische Linie.

Der Betriebskoeffizient stellte sich 1913 auf 78·89% (1912 auf 74·69%).

Im Jahre 1913 leistete die ungarische Regierung eine Garantiezahlung von 4,655.187 K. Von der österreichischen Regierung wurde keine Garantie beansprucht.

Von der Investitionsanleihe von 46·5 Mill. K (ungar. Gesetz-Art. XXXII vom Jahre 1908) wurden bis Ende 1913 42,335.985 K in Anspruch genommen. Bezüglich der auf der österreichischen Strecke in Aussicht genommenen Investitionen sind die Vorberatungen so weit gediehen, daß die Betriebseröffnung des zweiten Gleises zwischen Teschen und Orlau bis Ende des Jahres 1914 gewärtigt werden kann.

Pulszky.


Kasernen, s. Übernachtungsgebäude.


Kassendezernenten, Kassenrat, s. Dezernenten.


Kassenrevisoren, Kassenkontrolleure, Beamte, denen die Vornahme von Skontrierungen der Stations- und Güterkassen obliegt (s. Kassenverwaltung).


Kassenverwaltung (administration des caisses; account service; amministrazione delle casse).

Inhalt: 1. Organisation des Kassenwesens. 2. Aufgaben des Kassendienstes. 3. Kassenrevisonen. 4. Literatur.

1. Organisation des Kassenwesens.

Alle Eisenbahnverwaltungen besitzen eine Zentral- (Haupt-) Kasse und Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen. Beide Arten von Kassen werden durch die Eigenheit des Eisenbahnwesens bedingt. Auf jeder Dienststelle, die dem Verkehr dient, entsteht durch die Einhebung tarifmäßiger Gebühren Geldverkehr, der eine Kasse notwendig macht. Die große Zahl dieser Abfertigungskassen erfordert eine Zentralkasse, die den gesamten Geldverkehr des Unternehmens regelt. Große Eisenbahnverwaltungen pflegen außerdem noch Mittelkassen (Stationskassen) einzurichten, die als Sammelstellen für die Einnahmen einer Anzahl von Abfertigungskassen dienen und als Hilfsstellen der Zentralkasse Zahlungen zu leisten haben. Bei großen Staatsbahnverwaltungen ist in der Regel jeder Direktion eine Haupt- (Direktions-) Kasse zugeteilt; zuweilen fehlt es dann über diesen Hauptkassen an einer besonderen Zentralkasse der Staatsbahnverwaltung. In solchen Fällen dient die General- (Zentral-) staatskasse auch als Zentralkasse der Eisenbahnverwaltung (Preußen, Italien). Ausnahmsweise kann eine Staatsbahnverwaltung auch völlig auf eigene Kassen mit Ausnahme der Abfertigungskassen verzichten (Belgien). In Rußland verzichten viele Eisenbahnen auf eigene Abfertigungskassen. Sie verpachten den

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[332/0349] österr. Staatsbahnen und an die Linie Teschen-Groß-Kunzendorf der Ostrau-Friedländer Eisenbahn, bei Karwin an die Lokalbahn Petrowitz-Karwin und an die schlesischen Landesbahnen, bei Dombrau an die Montanbahn der Kaiser Ferdinands Nordbahn, bei Oderberg an die österr. und an die preuß. Staatsbahnen, in Orló und Zwardon an die österr. Staatsbahnen. Die Gleise sind durchwegs mit Stahlschienen belegt. Die stärkste Steigung beträgt 16·62‰, der kleinste Krümmungshalbmesser 275 m. Die Bahn hat 317 Brücken bis einschließlich 10 m Weite jeder Öffnung, 57 Brücken von über 10 m Weite jeder Öffnung (größte Brücke 158 m lang), 1 Viadukt (41 m lang, 20 m hoch), 5 Tunnel, 9 Überbrückungen. Das ganze Gesellschaftskapital betrug Ende 1913 K 244,509.515·96. Das verwendete Anlagekapital betrug Ende 1913: Für Bahnbau und Ausrüstung 139,037.567 K Anschaffung von Fahrbetriebsmitteln 15,906.631 K Zusammen 154,944.198 K In den Jahren 1910–1913 stellten sich die Betriebsergebnisse, wie folgt: Von den Gesamteinnahmen des Jahres 1913 kommen 22,644.821 K (64·42%) auf die ungarischen Linien und 12,504.837(35·58%) auf die österreichische Linie. Von den Gesamtausgaben des Jahres 1913 kommen 18,481.517 K (66·65%) auf die ungarischen Linien und 9,248.103 K (33·35%) auf die österreichische Linie. Der Betriebskoeffizient stellte sich 1913 auf 78·89% (1912 auf 74·69%). Im Jahre 1913 leistete die ungarische Regierung eine Garantiezahlung von 4,655.187 K. Von der österreichischen Regierung wurde keine Garantie beansprucht. Von der Investitionsanleihe von 46·5 Mill. K (ungar. Gesetz-Art. XXXII vom Jahre 1908) wurden bis Ende 1913 42,335.985 K in Anspruch genommen. Bezüglich der auf der österreichischen Strecke in Aussicht genommenen Investitionen sind die Vorberatungen so weit gediehen, daß die Betriebseröffnung des zweiten Gleises zwischen Teschen und Orlau bis Ende des Jahres 1914 gewärtigt werden kann. Pulszky. Kasernen, s. Übernachtungsgebäude. Kassendezernenten, Kassenrat, s. Dezernenten. Kassenrevisoren, Kassenkontrolleure, Beamte, denen die Vornahme von Skontrierungen der Stations- und Güterkassen obliegt (s. Kassenverwaltung). Kassenverwaltung (administration des caisses; account service; amministrazione delle casse). Inhalt: 1. Organisation des Kassenwesens. 2. Aufgaben des Kassendienstes. 3. Kassenrevisonen. 4. Literatur. 1. Organisation des Kassenwesens. Alle Eisenbahnverwaltungen besitzen eine Zentral- (Haupt-) Kasse und Abfertigungs- (Manipulations-) Kassen. Beide Arten von Kassen werden durch die Eigenheit des Eisenbahnwesens bedingt. Auf jeder Dienststelle, die dem Verkehr dient, entsteht durch die Einhebung tarifmäßiger Gebühren Geldverkehr, der eine Kasse notwendig macht. Die große Zahl dieser Abfertigungskassen erfordert eine Zentralkasse, die den gesamten Geldverkehr des Unternehmens regelt. Große Eisenbahnverwaltungen pflegen außerdem noch Mittelkassen (Stationskassen) einzurichten, die als Sammelstellen für die Einnahmen einer Anzahl von Abfertigungskassen dienen und als Hilfsstellen der Zentralkasse Zahlungen zu leisten haben. Bei großen Staatsbahnverwaltungen ist in der Regel jeder Direktion eine Haupt- (Direktions-) Kasse zugeteilt; zuweilen fehlt es dann über diesen Hauptkassen an einer besonderen Zentralkasse der Staatsbahnverwaltung. In solchen Fällen dient die General- (Zentral-) staatskasse auch als Zentralkasse der Eisenbahnverwaltung (Preußen, Italien). Ausnahmsweise kann eine Staatsbahnverwaltung auch völlig auf eigene Kassen mit Ausnahme der Abfertigungskassen verzichten (Belgien). In Rußland verzichten viele Eisenbahnen auf eigene Abfertigungskassen. Sie verpachten den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/349>, abgerufen am 22.07.2024.