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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Rückfahrkarten im doppelten Ausmaße zu berechnen. Bei Abonnementkarten wird die Gebühr für jede Hin- und Rückfahrt, die nach der Abonnementkarte gemacht werden kann, bemessen. Bei Sonderpersonenzügen ist der für den Sonderzug zu entrichtende Fahrpreis durch die Zahl der beförderten Personen zu teilen und darnach die Gebühr für jede Person abgesondert zu berechnen.

Die Gebühr von den im Auslande zur Benützung der österreichischen Bahnen ausgegebenen Fahrkarten, sowie von den im Inlande für mehrere Bahnen ausgegebenen Kollektivkarten richtet sich nach der Zahl der Fahrkarten, die ohne eine solche Kollektivkarte zur Befahrung der verschiedenen Bahnen erforderlich wären, sowie nach dem Preis der Fahrt auf jeder einzelnen Bahn.

Von Permanenzkarten ist für je 1 K des Fahrpreises eine Gebühr von 2 h zu bemessen.

Personenkarten über Militärtransporte sind gebührenfrei.

Die Transportunternehmungen haben die F. gleichzeitig mit den Fahrpreisen einzuheben und unmittelbar an die Staatsverwaltung abzuführen. An Stelle der tarifmäßigen Vermittlung und Abfuhr der Abgabe kann auch die Pauschalierung derselben zugestanden werden. Regelmäßig gelangt ein Pauschale von 2% der auf die österreichischen Strecken entfallenden Einnahmen aus dem Personenverkehre an den Staatsschatz zur Abfuhr.

Durch derartige Pauschalierungen wird die Einhebung der oben dargestellten tarifmäßig zu ermittelnden F. von den Reisenden in keiner Weise berührt.

In Frankreich wird eine F. von 10 Cts. für jene Fahrkarten eingehoben, deren Preis den Betrag von 10 Frs. übersteigt (Gesetz vom 23. August 1871).

In Italien wurde die im Jahre 1874 ein geführte F. von 5 Cts. für die gewöhnliche Fahrkarte und 50 Cts. für die Abonnement karte mit Gesetz vom 12. Jänner 1909 verdoppelt.

Raspottnigg.


Fahrkartenstempelpresse (presse a timbrer les billets, composteur). Nach Vorschrift der meisten Bahnverwaltungen sind die Fahrkarten vor der Ausgabe mit dem Tagesstempel zu versehen, wobei auch die Bezeichnung der einzelnen Ausgabestellen durch Nummer oder Buchstabe erfolgen kann. Sodann werden einfache Karten, wenn nicht vorgedruckte Rückfahrkarten vorliegen, durch besonderen Aufdruck für die Rückfahrt gültig gestempelt. Hierzu werden Fahrkartenpressen verwendet, die in der Regel auf dem Schaltertisch oder der inneren Schalterbrüstung fest angeschraubt sind. Ursprünglich bediente man sich gewöhnlicher Handstempel. Die Notwendigkeit rascher Abfertigung und der Erzielung scharfer Stempelabdrucke führte bald zur Verwendung von Pressen mit Hebeldruck, so daß diese so alt sind, wie die Edmonson-Karten.

Es gibt Pressen mit Schwarzdruck, mit vertieftem, farblosem Typendruck (Trockenstempel) und mit vertieftem Schwarzdruck (s. auch Organ Jg. 1897, S. 216). Statt der Pressen mit Schwarzdruck werden solche mit Trockenstempel in vertiefter Schrift mehr und
Abb. 381.
Abb. 382.

mehr vorgezogen. Sie bieten gegenüber dem leichter verwischbaren Farbdruck den Vorteil scharf ausgeprägter, gut lesbarer Abdrücke, die gegen Fälschungen u. s. w. erhöhte Sicherung gewähren, wobei allerdings zuzugeben ist, daß auch Trockenstempel durch Anfeuchtung verlöscht werden können.

Edmonson selbst hatte eine Bandpresse mit Schwarzband gebaut (s. Organ, Bd. II, S. 146).

Der Ausführung der neueren Apparate liegt durchweg eine Kniehebelkonstruktion zu gründe, bei der nach Zurücklegen eines beweglichen Trägers (des Datumhalters) gegen den Bock die in die Einführungsspalte - das Mundstück - eingeschobene Karte an die Typen gepreßt wird. Die früher übliche Verwendung von Einzeltypen, die eine tägliche Auswechslung der letzteren u. s. w. aus einer besonderen Letternbüchse erforderte, ist bei den neueren Bauarten verlassen, indem die Zahlen auf drehbare Stahlräder eingeschnitten sind, wobei durch einen Stecker das Datum leicht umgestellt werden kann. Das Verlieren der Einzeltypen ist dadurch beseitigt.

Abb. 381 und 382 zeigen gewöhnliche Stempelpressen von Gebrüder Blanz in Stuttgart. Die größeren Pressen (Abb. 383) sind für Tiefdruck und Hin- und

Rückfahrkarten im doppelten Ausmaße zu berechnen. Bei Abonnementkarten wird die Gebühr für jede Hin- und Rückfahrt, die nach der Abonnementkarte gemacht werden kann, bemessen. Bei Sonderpersonenzügen ist der für den Sonderzug zu entrichtende Fahrpreis durch die Zahl der beförderten Personen zu teilen und darnach die Gebühr für jede Person abgesondert zu berechnen.

Die Gebühr von den im Auslande zur Benützung der österreichischen Bahnen ausgegebenen Fahrkarten, sowie von den im Inlande für mehrere Bahnen ausgegebenen Kollektivkarten richtet sich nach der Zahl der Fahrkarten, die ohne eine solche Kollektivkarte zur Befahrung der verschiedenen Bahnen erforderlich wären, sowie nach dem Preis der Fahrt auf jeder einzelnen Bahn.

Von Permanenzkarten ist für je 1 K des Fahrpreises eine Gebühr von 2 h zu bemessen.

Personenkarten über Militärtransporte sind gebührenfrei.

Die Transportunternehmungen haben die F. gleichzeitig mit den Fahrpreisen einzuheben und unmittelbar an die Staatsverwaltung abzuführen. An Stelle der tarifmäßigen Vermittlung und Abfuhr der Abgabe kann auch die Pauschalierung derselben zugestanden werden. Regelmäßig gelangt ein Pauschale von 2% der auf die österreichischen Strecken entfallenden Einnahmen aus dem Personenverkehre an den Staatsschatz zur Abfuhr.

Durch derartige Pauschalierungen wird die Einhebung der oben dargestellten tarifmäßig zu ermittelnden F. von den Reisenden in keiner Weise berührt.

In Frankreich wird eine F. von 10 Cts. für jene Fahrkarten eingehoben, deren Preis den Betrag von 10 Frs. übersteigt (Gesetz vom 23. August 1871).

In Italien wurde die im Jahre 1874 ein geführte F. von 5 Cts. für die gewöhnliche Fahrkarte und 50 Cts. für die Abonnement karte mit Gesetz vom 12. Jänner 1909 verdoppelt.

Raspottnigg.


Fahrkartenstempelpresse (presse à timbrer les billets, composteur). Nach Vorschrift der meisten Bahnverwaltungen sind die Fahrkarten vor der Ausgabe mit dem Tagesstempel zu versehen, wobei auch die Bezeichnung der einzelnen Ausgabestellen durch Nummer oder Buchstabe erfolgen kann. Sodann werden einfache Karten, wenn nicht vorgedruckte Rückfahrkarten vorliegen, durch besonderen Aufdruck für die Rückfahrt gültig gestempelt. Hierzu werden Fahrkartenpressen verwendet, die in der Regel auf dem Schaltertisch oder der inneren Schalterbrüstung fest angeschraubt sind. Ursprünglich bediente man sich gewöhnlicher Handstempel. Die Notwendigkeit rascher Abfertigung und der Erzielung scharfer Stempelabdrucke führte bald zur Verwendung von Pressen mit Hebeldruck, so daß diese so alt sind, wie die Edmonson-Karten.

Es gibt Pressen mit Schwarzdruck, mit vertieftem, farblosem Typendruck (Trockenstempel) und mit vertieftem Schwarzdruck (s. auch Organ Jg. 1897, S. 216). Statt der Pressen mit Schwarzdruck werden solche mit Trockenstempel in vertiefter Schrift mehr und
Abb. 381.
Abb. 382.

mehr vorgezogen. Sie bieten gegenüber dem leichter verwischbaren Farbdruck den Vorteil scharf ausgeprägter, gut lesbarer Abdrücke, die gegen Fälschungen u. s. w. erhöhte Sicherung gewähren, wobei allerdings zuzugeben ist, daß auch Trockenstempel durch Anfeuchtung verlöscht werden können.

Edmonson selbst hatte eine Bandpresse mit Schwarzband gebaut (s. Organ, Bd. II, S. 146).

Der Ausführung der neueren Apparate liegt durchweg eine Kniehebelkonstruktion zu gründe, bei der nach Zurücklegen eines beweglichen Trägers (des Datumhalters) gegen den Bock die in die Einführungsspalte – das Mundstück – eingeschobene Karte an die Typen gepreßt wird. Die früher übliche Verwendung von Einzeltypen, die eine tägliche Auswechslung der letzteren u. s. w. aus einer besonderen Letternbüchse erforderte, ist bei den neueren Bauarten verlassen, indem die Zahlen auf drehbare Stahlräder eingeschnitten sind, wobei durch einen Stecker das Datum leicht umgestellt werden kann. Das Verlieren der Einzeltypen ist dadurch beseitigt.

Abb. 381 und 382 zeigen gewöhnliche Stempelpressen von Gebrüder Blanz in Stuttgart. Die größeren Pressen (Abb. 383) sind für Tiefdruck und Hin- und

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[480/0497] Rückfahrkarten im doppelten Ausmaße zu berechnen. Bei Abonnementkarten wird die Gebühr für jede Hin- und Rückfahrt, die nach der Abonnementkarte gemacht werden kann, bemessen. Bei Sonderpersonenzügen ist der für den Sonderzug zu entrichtende Fahrpreis durch die Zahl der beförderten Personen zu teilen und darnach die Gebühr für jede Person abgesondert zu berechnen. Die Gebühr von den im Auslande zur Benützung der österreichischen Bahnen ausgegebenen Fahrkarten, sowie von den im Inlande für mehrere Bahnen ausgegebenen Kollektivkarten richtet sich nach der Zahl der Fahrkarten, die ohne eine solche Kollektivkarte zur Befahrung der verschiedenen Bahnen erforderlich wären, sowie nach dem Preis der Fahrt auf jeder einzelnen Bahn. Von Permanenzkarten ist für je 1 K des Fahrpreises eine Gebühr von 2 h zu bemessen. Personenkarten über Militärtransporte sind gebührenfrei. Die Transportunternehmungen haben die F. gleichzeitig mit den Fahrpreisen einzuheben und unmittelbar an die Staatsverwaltung abzuführen. An Stelle der tarifmäßigen Vermittlung und Abfuhr der Abgabe kann auch die Pauschalierung derselben zugestanden werden. Regelmäßig gelangt ein Pauschale von 2% der auf die österreichischen Strecken entfallenden Einnahmen aus dem Personenverkehre an den Staatsschatz zur Abfuhr. Durch derartige Pauschalierungen wird die Einhebung der oben dargestellten tarifmäßig zu ermittelnden F. von den Reisenden in keiner Weise berührt. In Frankreich wird eine F. von 10 Cts. für jene Fahrkarten eingehoben, deren Preis den Betrag von 10 Frs. übersteigt (Gesetz vom 23. August 1871). In Italien wurde die im Jahre 1874 ein geführte F. von 5 Cts. für die gewöhnliche Fahrkarte und 50 Cts. für die Abonnement karte mit Gesetz vom 12. Jänner 1909 verdoppelt. Raspottnigg. Fahrkartenstempelpresse (presse à timbrer les billets, composteur). Nach Vorschrift der meisten Bahnverwaltungen sind die Fahrkarten vor der Ausgabe mit dem Tagesstempel zu versehen, wobei auch die Bezeichnung der einzelnen Ausgabestellen durch Nummer oder Buchstabe erfolgen kann. Sodann werden einfache Karten, wenn nicht vorgedruckte Rückfahrkarten vorliegen, durch besonderen Aufdruck für die Rückfahrt gültig gestempelt. Hierzu werden Fahrkartenpressen verwendet, die in der Regel auf dem Schaltertisch oder der inneren Schalterbrüstung fest angeschraubt sind. Ursprünglich bediente man sich gewöhnlicher Handstempel. Die Notwendigkeit rascher Abfertigung und der Erzielung scharfer Stempelabdrucke führte bald zur Verwendung von Pressen mit Hebeldruck, so daß diese so alt sind, wie die Edmonson-Karten. Es gibt Pressen mit Schwarzdruck, mit vertieftem, farblosem Typendruck (Trockenstempel) und mit vertieftem Schwarzdruck (s. auch Organ Jg. 1897, S. 216). Statt der Pressen mit Schwarzdruck werden solche mit Trockenstempel in vertiefter Schrift mehr und [Abbildung Abb. 381. ] [Abbildung Abb. 382. ] mehr vorgezogen. Sie bieten gegenüber dem leichter verwischbaren Farbdruck den Vorteil scharf ausgeprägter, gut lesbarer Abdrücke, die gegen Fälschungen u. s. w. erhöhte Sicherung gewähren, wobei allerdings zuzugeben ist, daß auch Trockenstempel durch Anfeuchtung verlöscht werden können. Edmonson selbst hatte eine Bandpresse mit Schwarzband gebaut (s. Organ, Bd. II, S. 146). Der Ausführung der neueren Apparate liegt durchweg eine Kniehebelkonstruktion zu gründe, bei der nach Zurücklegen eines beweglichen Trägers (des Datumhalters) gegen den Bock die in die Einführungsspalte – das Mundstück – eingeschobene Karte an die Typen gepreßt wird. Die früher übliche Verwendung von Einzeltypen, die eine tägliche Auswechslung der letzteren u. s. w. aus einer besonderen Letternbüchse erforderte, ist bei den neueren Bauarten verlassen, indem die Zahlen auf drehbare Stahlräder eingeschnitten sind, wobei durch einen Stecker das Datum leicht umgestellt werden kann. Das Verlieren der Einzeltypen ist dadurch beseitigt. Abb. 381 und 382 zeigen gewöhnliche Stempelpressen von Gebrüder Blanz in Stuttgart. Die größeren Pressen (Abb. 383) sind für Tiefdruck und Hin- und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/497>, abgerufen am 03.12.2024.