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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Bei den österreichischen und den ungarischen Eisenbahnen enthalten die Stundenpässe folgende Angaben:

a) Bezeichnung des Zugs, der Verkehrsstrecke und des Datums jenes Tags, an dem die Abfahrt fahrordnungsgemäß von der Ausgangs- oder Stundenpaßwechselstation geschehen soll.

b) Die Namen und die Diensteigenschaft des im Dienst und außer Dienst fahrenden Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonals nebst der Strecke, in der die Dienstleistung oder die Fahrt ohne Dienst stattfindet.

c) Die Bezeichnung der Lokomotiven, Tender und Schneepflüge nebst der Strecke, in der sie sich beim Zug befinden.

d) Die Namen der Stationen (Ausweichen) und Haltestellen, sofern in letzteren Aufenthalt genommen wird.

e) Die Fahrzeiten von Station (Ausweiche, Haltestelle) zu Station (Ausweiche, Haltestelle) sowie die Ankunft-, Aufenthalt- und Abfahrtzeiten in den einzelnen Stationen (Ausweichen, Haltestellen), sowie die allfälligen Fahrzeit- und Aufenthaltsüberschreitungen und Kürzungen.

f) Bei eingleisigem Verkehr die Bezeichnung der Züge, mit den in den Stationen (Ausweichen) ein Zusammentreffen (Vorfahren, Kreuzung) stattgefunden hat.

g) Die Anzahl der Wagen und Achsen.

h) Die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden.

i) Die Tara-, Netto- und Bruttobelastung des Zugs.

k) Das zu bremsende und das tatsächlich gebremste Brutto.

l) Die Temperatur- und Witterungsverhältnisse.

m) Die etwaigen Verspätungen und deren Ursachen.

n) Die Bestätigung der Ausgangs- und der Personalwechselstation sowie jener Station, in der der Zug nach dem Uhrenzeichen zuerst anhält, daß Lokomotiv- und Zugführer mit gerichteten Uhren versehen sind.

o) Die Avisierung der außergewöhnlichen Züge mittels der Signale am Zuge.

p) Sonstige Bemerkungen, dann das Verzeichnis der beigegebenen Zugausrüstungsgegenstände und die Unterschrift des Fahrdienstleiters.

Ähnliche Bestimmungen gelten auch bei den belgischen und französischen Bahnen. Bei ersterer werden die F. als ordres de marche bezeichnet.

In Italien müssen alle Züge und Hilfslokomotiven, sowie jene, die zur Dienstleistung in eine andere Station abgehen, mit einem F. (foglio di corsa) versehen sein, der dazu bestimmt ist, die Angaben aufzunehmen, die auf die Fahrt des Zugs Bezug haben. Es werden darin angeführt: das Personal der Zugförderung und der Zugbegleitung; der Wechsel desselben während der Fahrt; die Lokomotiven, von denen der Zug geführt wurde, ihre Nummer und Kategorie; die vorgeschriebene und wirkliche Fahrzeit; normale und verlegte Zugskreuzungen, Verspätungen, deren Wiedereinbringung und Ursachen; die Ausnutzung der Lokomotivkraft der Maschine; die ausgenutzte und in jeder Station verfügbar gebliebene Zugkraft; die Zusammensetzung des Zugs und dessen Veränderungen, Verzeichnis der während der Fahrt beigegebenen oder weggenommenen Decken; allgemeine Bemerkungen.

Der F. muß vor dem Abgang des Zugs von dem Maschinenführer unterfertigt werden; seine Unterschrift begreift jedoch nicht die Anerkennung dessen, was der Zugführer in den Stundenpaß einträgt.

In der Schweiz werden ebenfalls F. (Stundenpässe) geführt, in denen Ankunft und Abgang auf den End-, sowie auf den besonders bekannt gegebenen Zwischenstationen vom Stationsvorstand, auf den übrigen Stationen von dem Zugführer, ferner vom Zugführer alle besonderen Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten, die sich auf der Fahrt ereignet haben, vorzumerken sind. Ähnliche F. sind auch für Lokomotivleerfahrten zu führen.

Überdies hat jede Station einen F. auszufertigen, aus dem die sämtlichen Verkehrszeiten aller auf der Station abgegangenen, angekommenen und durchgefahrenen Züge, sowie die Größe und Ursache der auf der Station entstandenen Verspätungen, sowie die verlorenen Zuganschlüsse ersichtlich sind.

Bei den englischen Bahnen hat der zugführende Schaffner am Ende der Fahrt einen F. (guards Journal) an den Stationsvorsteher oder an den Chef des Betriebs oder Güterdepartements, je nachdem es angeordnet ist, einzusenden. In diesem muß die Zeit, zu der der Zug gefahren ist, enthalten und jeder Umstand von ungewöhnlicher Art, jede auf der Fahrt vorgekommene Verspätung und jeder Irrtum bezüglich der Pakete, des Gepäcks und der Güter vermerkt sein.

Für die Überprüfung der F. bestehen meist bei den Zentralstellen eigene damit befaßte Abteilungen, außerdem werden die darin enthaltenen Angaben auch für statistische Zwecke verwertet. Im allgemeinen ist es jedoch zweckmäßig, die F. auf die unbedingt notwendigen Angaben zu beschränken, da andernfalls eine Überlastung der Zugführer mit Schreibarbeiten eintritt, die ihnen die Fahrt- und Signalbeobachtung erschweren, unter Umständen sogar unmöglich machen kann.

Boßhardt.


Fahrdienst (train service; service des trains; servizio dei treni). Er umfaßt im engeren Sinne den Dienst der von dem Fahr- oder Zugpersonal am Zuge, verrichtet wird, also den Dienst des Lokomotivpersonals (s. Lokomotivfahrdienst) und den Dienst des Zugbegleitpersonals

Bei den österreichischen und den ungarischen Eisenbahnen enthalten die Stundenpässe folgende Angaben:

a) Bezeichnung des Zugs, der Verkehrsstrecke und des Datums jenes Tags, an dem die Abfahrt fahrordnungsgemäß von der Ausgangs- oder Stundenpaßwechselstation geschehen soll.

b) Die Namen und die Diensteigenschaft des im Dienst und außer Dienst fahrenden Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonals nebst der Strecke, in der die Dienstleistung oder die Fahrt ohne Dienst stattfindet.

c) Die Bezeichnung der Lokomotiven, Tender und Schneepflüge nebst der Strecke, in der sie sich beim Zug befinden.

d) Die Namen der Stationen (Ausweichen) und Haltestellen, sofern in letzteren Aufenthalt genommen wird.

e) Die Fahrzeiten von Station (Ausweiche, Haltestelle) zu Station (Ausweiche, Haltestelle) sowie die Ankunft-, Aufenthalt- und Abfahrtzeiten in den einzelnen Stationen (Ausweichen, Haltestellen), sowie die allfälligen Fahrzeit- und Aufenthaltsüberschreitungen und Kürzungen.

f) Bei eingleisigem Verkehr die Bezeichnung der Züge, mit den in den Stationen (Ausweichen) ein Zusammentreffen (Vorfahren, Kreuzung) stattgefunden hat.

g) Die Anzahl der Wagen und Achsen.

h) Die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden.

i) Die Tara-, Netto- und Bruttobelastung des Zugs.

k) Das zu bremsende und das tatsächlich gebremste Brutto.

l) Die Temperatur- und Witterungsverhältnisse.

m) Die etwaigen Verspätungen und deren Ursachen.

n) Die Bestätigung der Ausgangs- und der Personalwechselstation sowie jener Station, in der der Zug nach dem Uhrenzeichen zuerst anhält, daß Lokomotiv- und Zugführer mit gerichteten Uhren versehen sind.

o) Die Avisierung der außergewöhnlichen Züge mittels der Signale am Zuge.

p) Sonstige Bemerkungen, dann das Verzeichnis der beigegebenen Zugausrüstungsgegenstände und die Unterschrift des Fahrdienstleiters.

Ähnliche Bestimmungen gelten auch bei den belgischen und französischen Bahnen. Bei ersterer werden die F. als ordres de marche bezeichnet.

In Italien müssen alle Züge und Hilfslokomotiven, sowie jene, die zur Dienstleistung in eine andere Station abgehen, mit einem F. (foglio di corsa) versehen sein, der dazu bestimmt ist, die Angaben aufzunehmen, die auf die Fahrt des Zugs Bezug haben. Es werden darin angeführt: das Personal der Zugförderung und der Zugbegleitung; der Wechsel desselben während der Fahrt; die Lokomotiven, von denen der Zug geführt wurde, ihre Nummer und Kategorie; die vorgeschriebene und wirkliche Fahrzeit; normale und verlegte Zugskreuzungen, Verspätungen, deren Wiedereinbringung und Ursachen; die Ausnutzung der Lokomotivkraft der Maschine; die ausgenutzte und in jeder Station verfügbar gebliebene Zugkraft; die Zusammensetzung des Zugs und dessen Veränderungen, Verzeichnis der während der Fahrt beigegebenen oder weggenommenen Decken; allgemeine Bemerkungen.

Der F. muß vor dem Abgang des Zugs von dem Maschinenführer unterfertigt werden; seine Unterschrift begreift jedoch nicht die Anerkennung dessen, was der Zugführer in den Stundenpaß einträgt.

In der Schweiz werden ebenfalls F. (Stundenpässe) geführt, in denen Ankunft und Abgang auf den End-, sowie auf den besonders bekannt gegebenen Zwischenstationen vom Stationsvorstand, auf den übrigen Stationen von dem Zugführer, ferner vom Zugführer alle besonderen Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten, die sich auf der Fahrt ereignet haben, vorzumerken sind. Ähnliche F. sind auch für Lokomotivleerfahrten zu führen.

Überdies hat jede Station einen F. auszufertigen, aus dem die sämtlichen Verkehrszeiten aller auf der Station abgegangenen, angekommenen und durchgefahrenen Züge, sowie die Größe und Ursache der auf der Station entstandenen Verspätungen, sowie die verlorenen Zuganschlüsse ersichtlich sind.

Bei den englischen Bahnen hat der zugführende Schaffner am Ende der Fahrt einen F. (guards Journal) an den Stationsvorsteher oder an den Chef des Betriebs oder Güterdepartements, je nachdem es angeordnet ist, einzusenden. In diesem muß die Zeit, zu der der Zug gefahren ist, enthalten und jeder Umstand von ungewöhnlicher Art, jede auf der Fahrt vorgekommene Verspätung und jeder Irrtum bezüglich der Pakete, des Gepäcks und der Güter vermerkt sein.

Für die Überprüfung der F. bestehen meist bei den Zentralstellen eigene damit befaßte Abteilungen, außerdem werden die darin enthaltenen Angaben auch für statistische Zwecke verwertet. Im allgemeinen ist es jedoch zweckmäßig, die F. auf die unbedingt notwendigen Angaben zu beschränken, da andernfalls eine Überlastung der Zugführer mit Schreibarbeiten eintritt, die ihnen die Fahrt- und Signalbeobachtung erschweren, unter Umständen sogar unmöglich machen kann.

Boßhardt.


Fahrdienst (train service; service des trains; servizio dei treni). Er umfaßt im engeren Sinne den Dienst der von dem Fahr- oder Zugpersonal am Zuge, verrichtet wird, also den Dienst des Lokomotivpersonals (s. Lokomotivfahrdienst) und den Dienst des Zugbegleitpersonals

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[432/0449] Bei den österreichischen und den ungarischen Eisenbahnen enthalten die Stundenpässe folgende Angaben: a) Bezeichnung des Zugs, der Verkehrsstrecke und des Datums jenes Tags, an dem die Abfahrt fahrordnungsgemäß von der Ausgangs- oder Stundenpaßwechselstation geschehen soll. b) Die Namen und die Diensteigenschaft des im Dienst und außer Dienst fahrenden Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonals nebst der Strecke, in der die Dienstleistung oder die Fahrt ohne Dienst stattfindet. c) Die Bezeichnung der Lokomotiven, Tender und Schneepflüge nebst der Strecke, in der sie sich beim Zug befinden. d) Die Namen der Stationen (Ausweichen) und Haltestellen, sofern in letzteren Aufenthalt genommen wird. e) Die Fahrzeiten von Station (Ausweiche, Haltestelle) zu Station (Ausweiche, Haltestelle) sowie die Ankunft-, Aufenthalt- und Abfahrtzeiten in den einzelnen Stationen (Ausweichen, Haltestellen), sowie die allfälligen Fahrzeit- und Aufenthaltsüberschreitungen und Kürzungen. f) Bei eingleisigem Verkehr die Bezeichnung der Züge, mit den in den Stationen (Ausweichen) ein Zusammentreffen (Vorfahren, Kreuzung) stattgefunden hat. g) Die Anzahl der Wagen und Achsen. h) Die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden. i) Die Tara-, Netto- und Bruttobelastung des Zugs. k) Das zu bremsende und das tatsächlich gebremste Brutto. l) Die Temperatur- und Witterungsverhältnisse. m) Die etwaigen Verspätungen und deren Ursachen. n) Die Bestätigung der Ausgangs- und der Personalwechselstation sowie jener Station, in der der Zug nach dem Uhrenzeichen zuerst anhält, daß Lokomotiv- und Zugführer mit gerichteten Uhren versehen sind. o) Die Avisierung der außergewöhnlichen Züge mittels der Signale am Zuge. p) Sonstige Bemerkungen, dann das Verzeichnis der beigegebenen Zugausrüstungsgegenstände und die Unterschrift des Fahrdienstleiters. Ähnliche Bestimmungen gelten auch bei den belgischen und französischen Bahnen. Bei ersterer werden die F. als ordres de marche bezeichnet. In Italien müssen alle Züge und Hilfslokomotiven, sowie jene, die zur Dienstleistung in eine andere Station abgehen, mit einem F. (foglio di corsa) versehen sein, der dazu bestimmt ist, die Angaben aufzunehmen, die auf die Fahrt des Zugs Bezug haben. Es werden darin angeführt: das Personal der Zugförderung und der Zugbegleitung; der Wechsel desselben während der Fahrt; die Lokomotiven, von denen der Zug geführt wurde, ihre Nummer und Kategorie; die vorgeschriebene und wirkliche Fahrzeit; normale und verlegte Zugskreuzungen, Verspätungen, deren Wiedereinbringung und Ursachen; die Ausnutzung der Lokomotivkraft der Maschine; die ausgenutzte und in jeder Station verfügbar gebliebene Zugkraft; die Zusammensetzung des Zugs und dessen Veränderungen, Verzeichnis der während der Fahrt beigegebenen oder weggenommenen Decken; allgemeine Bemerkungen. Der F. muß vor dem Abgang des Zugs von dem Maschinenführer unterfertigt werden; seine Unterschrift begreift jedoch nicht die Anerkennung dessen, was der Zugführer in den Stundenpaß einträgt. In der Schweiz werden ebenfalls F. (Stundenpässe) geführt, in denen Ankunft und Abgang auf den End-, sowie auf den besonders bekannt gegebenen Zwischenstationen vom Stationsvorstand, auf den übrigen Stationen von dem Zugführer, ferner vom Zugführer alle besonderen Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten, die sich auf der Fahrt ereignet haben, vorzumerken sind. Ähnliche F. sind auch für Lokomotivleerfahrten zu führen. Überdies hat jede Station einen F. auszufertigen, aus dem die sämtlichen Verkehrszeiten aller auf der Station abgegangenen, angekommenen und durchgefahrenen Züge, sowie die Größe und Ursache der auf der Station entstandenen Verspätungen, sowie die verlorenen Zuganschlüsse ersichtlich sind. Bei den englischen Bahnen hat der zugführende Schaffner am Ende der Fahrt einen F. (guards Journal) an den Stationsvorsteher oder an den Chef des Betriebs oder Güterdepartements, je nachdem es angeordnet ist, einzusenden. In diesem muß die Zeit, zu der der Zug gefahren ist, enthalten und jeder Umstand von ungewöhnlicher Art, jede auf der Fahrt vorgekommene Verspätung und jeder Irrtum bezüglich der Pakete, des Gepäcks und der Güter vermerkt sein. Für die Überprüfung der F. bestehen meist bei den Zentralstellen eigene damit befaßte Abteilungen, außerdem werden die darin enthaltenen Angaben auch für statistische Zwecke verwertet. Im allgemeinen ist es jedoch zweckmäßig, die F. auf die unbedingt notwendigen Angaben zu beschränken, da andernfalls eine Überlastung der Zugführer mit Schreibarbeiten eintritt, die ihnen die Fahrt- und Signalbeobachtung erschweren, unter Umständen sogar unmöglich machen kann. Boßhardt. Fahrdienst (train service; service des trains; servizio dei treni). Er umfaßt im engeren Sinne den Dienst der von dem Fahr- oder Zugpersonal am Zuge, verrichtet wird, also den Dienst des Lokomotivpersonals (s. Lokomotivfahrdienst) und den Dienst des Zugbegleitpersonals

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/449>, abgerufen am 03.12.2024.