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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Der Schwerpunkt des Güterverkehrs ruht bei den Gütern der billigen Ausnahmetarife, insbesondere der Kohlen, Erze und der Rohstoffe. Von den 42·35 Mill. t des Jahres 1911 mit 101·36 Mill. M. Einnahme kamen auf die Güter jener Ausnahmetarife nicht weniger als 27·8 t mit 52·6 Mill. M. Frachteinnahme.

Leese.


Emballage (Verpackung), das Verpackungsmateriale, das verwendet wird, um eine Handelsware oder sonstigen Gegenstand für die Beförderung geeignet zu machen. Die E. kann bestehen in Holz- oder Blechkisten, Lattenverschlägen, Packleinwand, Papier; die Behälter für Flüssigkeiten bestehen in Fässern aus Holz oder Metallen, gehärteter Papiermasse, Glasflaschen in Körben (Ballons) u. dgl.

Für die Beförderung explodierbarer, feuergefährlicher oder ätzender Stoffe, sowie von Gegenständen, die durch Verschütten oder Verstauben andere Güter beschädigen können, bestehen besondere Vorschriften.

Leere, gebrauchte E., werden zumeist zu begünstigten Bedingungen befördert, (vgl. Verpackung).


Emmentalbahn, vollspurige Nebenbahn in der nordwestlichen Schweiz (38.221 km) mit dem Sitz der Direktion in Burgdorf. Die E. besteht aus den Linien: a) Burgdorf-Biberist, eröffnet 26. Mai 1875 (15.317 km); b) Biberist-Solothurn, eröffnet 4. Dezember 1876 (4.331 km); c) Burgdorf-Langnau, eröffnet 12. Dezember 1881 (18.273 km).

Die E. ging aus der Industriebahn Derendingen- (Station der Bundesbahnen) Biberist-Gerlafingen hervor. Bei ihrem Bau ist Zementmassivbau in größerem Umfang und mit bestem Erfolg zur Anwendung gebracht worden.

Gesamtbaukonto Ende 1911:


Bahnanlagen und feste
Einrichtungen4,958.233 Fr.
Kosten des Rollmaterials1,190.530 Fr.
Mobilien und Gerätschaften103.817 Fr.
Zusammen6,252.580 Fr.

Die Bahn zieht sich ziemlich parallel der Emme entlang, verbindet die vielen industriellen Anlagen längs dieses Flusses, sowie zahlreiche, gut bevölkerte und auch wohlhabende Ortschaften in dem unteren flachen Land zwischen Aare und Burgdorf einerseits und in dem oberen eigentlichen Emmental anderseits.

Dietler.


Empfänger s. Frachtrecht.


Empfangsgebäude, Aufnahmegebäude, Stationsgebäude (station building; batiment des voyageurs; fabbricati viaggiatori).

Inhalt: I. Teil. Grundsätze für die Lage und Gestaltung. 1. Zweck. 2. Gestaltung der Zugänge. 3. Lage des E. zum Bahnkörper. 4. Grundsätzliche Anforderungen an die Grundrißgestaltung. 5. Erweiterungsfähigkeit, Provisorien. 6. Anforderungen an den Hochbau. II. Teil. Anordnung der Räume. 1. Eingang und Halle. 2. Fahrkartenausgabe. 3 Gepäckabfertigung. 4. Aufbewahrung des Handgepäcks. 5. Wartesäle und Restaurationsräume. 6. Wirtschaftsräume. 7. Räume für hochgestellte Reisende (Fürstenzimmer). 8. Räume für den inneren Eisenbahndienst. 9. Wohnungen. 10. Eilgut und Postdienst. 11. Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung. III. Teil. Beispiele für die Gesamtanordnung. A. Seitenlage. 1. Gleichlage. 2. Schienenfreier Zugang der Bahnsteige. a) Zugang von der Längsseite, b) Eingang an einer Schmalseite des Gebäudes. B. E. beiderseits der Gleise. C. Vorgebäude und Inselgebäude. D. Inselgebäude mit Zugang vor Kopf. 1. Gleichlage. 2. Hoch- oder Tieflage. E. Turmstationen. F. E. unter den Gleisen. G. E. über den Gleisen. H. Kopfbahnhöfe. 1. Zwei Durchgangsgebäude in Seitenlage. 2. Umschließungsgebäude. 3. Gebäude vor Kopf. a) Gleichlage, b) zweigeschossige Anlagen. J. Vereinigung von Kopf- und Durchgangsform. K. Grenzbahnhöfe. 1. Durchgangsstationen mit Seitenlage. 2. Vorgebäude und Inselgebäude. IV. Teil. Besonderheiten der E. einzelner Länder. A. Rußland. B. Italien. C. Frankreich. D. England. E. Vereinigte Staaten von Amerika und Canada. - Literatur.

I. Teil. Grundsätze für die Lage und Gestaltung.

1. Zweck.

Das E. vermittelt den Verkehr der Reisenden zwischen Straße und Zug. Es dient der Lösung von Fahrkarten, der Aufgabe des Gepäcks, dem Aufenthalt bis zur Abfahrt, der Auslieferung des Gepäcks; ferner dem Übergang von einem Zug auf den andern, soweit dabei ein längerer Aufenthalt in Frage kommt, und schließlich dem Betriebs- und Abfertigungsdienst. Häufig wird es auch von der Post und für den Versand und Empfang von Expreß- und Eilgut mitbenutzt. Man teilt die Räume ein in solche für den öffentlichen Verkehr und in Diensträume, die dem Reisenden in der Regel nicht zugänglich sind. Die hiernach erforderlichen Räume können in einem Gebäude oder in mehreren untergebracht werden.

Die T. V. enthalten in § 49 folgende Vorschriften über die Ausgestaltung der E.:

1. Im E. größerer Stationen sind folgende Räume erforderlich: eine geräumige Vorhalle mit Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung und wenigstens zwei Warteräume, ferner ein Dienstraum für den Stationsvorsteher und Räume für den Stationsdienst.

2. Die Warteräume und die Gepäckabfertigung sollen mit den Bahnsteigen in zweckmäßiger Verbindung stehen.

3. Bei Übergangsstationen ist Sorge zu tragen, daß die Reisenden vom Bahnsteig aus die Fahrkarten- und Gepäckschalter auf kürzestem Weg erreichen und die Station ohne Durchschreitung der Warteräume verlassen können.

Für die Gestaltung und Größenbemessung der E. lassen sich feste Muster nicht aufstellen, weil die Verhältnisse überall verschieden sind. Zu berücksichtigen sind die Art und Größe des Verkehrs (Geschäftsverkehr, Marktverkehr

Der Schwerpunkt des Güterverkehrs ruht bei den Gütern der billigen Ausnahmetarife, insbesondere der Kohlen, Erze und der Rohstoffe. Von den 42·35 Mill. t des Jahres 1911 mit 101·36 Mill. M. Einnahme kamen auf die Güter jener Ausnahmetarife nicht weniger als 27·8 t mit 52·6 Mill. M. Frachteinnahme.

Leese.


Emballage (Verpackung), das Verpackungsmateriale, das verwendet wird, um eine Handelsware oder sonstigen Gegenstand für die Beförderung geeignet zu machen. Die E. kann bestehen in Holz- oder Blechkisten, Lattenverschlägen, Packleinwand, Papier; die Behälter für Flüssigkeiten bestehen in Fässern aus Holz oder Metallen, gehärteter Papiermasse, Glasflaschen in Körben (Ballons) u. dgl.

Für die Beförderung explodierbarer, feuergefährlicher oder ätzender Stoffe, sowie von Gegenständen, die durch Verschütten oder Verstauben andere Güter beschädigen können, bestehen besondere Vorschriften.

Leere, gebrauchte E., werden zumeist zu begünstigten Bedingungen befördert, (vgl. Verpackung).


Emmentalbahn, vollspurige Nebenbahn in der nordwestlichen Schweiz (38.221 km) mit dem Sitz der Direktion in Burgdorf. Die E. besteht aus den Linien: a) Burgdorf-Biberist, eröffnet 26. Mai 1875 (15.317 km); b) Biberist-Solothurn, eröffnet 4. Dezember 1876 (4.331 km); c) Burgdorf-Langnau, eröffnet 12. Dezember 1881 (18.273 km).

Die E. ging aus der Industriebahn Derendingen- (Station der Bundesbahnen) Biberist-Gerlafingen hervor. Bei ihrem Bau ist Zementmassivbau in größerem Umfang und mit bestem Erfolg zur Anwendung gebracht worden.

Gesamtbaukonto Ende 1911:


Bahnanlagen und feste
Einrichtungen4,958.233 Fr.
Kosten des Rollmaterials1,190.530 Fr.
Mobilien und Gerätschaften103.817 Fr.
Zusammen6,252.580 Fr.

Die Bahn zieht sich ziemlich parallel der Emme entlang, verbindet die vielen industriellen Anlagen längs dieses Flusses, sowie zahlreiche, gut bevölkerte und auch wohlhabende Ortschaften in dem unteren flachen Land zwischen Aare und Burgdorf einerseits und in dem oberen eigentlichen Emmental anderseits.

Dietler.


Empfänger s. Frachtrecht.


Empfangsgebäude, Aufnahmegebäude, Stationsgebäude (station building; bâtiment des voyageurs; fabbricati viaggiatori).

Inhalt: I. Teil. Grundsätze für die Lage und Gestaltung. 1. Zweck. 2. Gestaltung der Zugänge. 3. Lage des E. zum Bahnkörper. 4. Grundsätzliche Anforderungen an die Grundrißgestaltung. 5. Erweiterungsfähigkeit, Provisorien. 6. Anforderungen an den Hochbau. II. Teil. Anordnung der Räume. 1. Eingang und Halle. 2. Fahrkartenausgabe. 3 Gepäckabfertigung. 4. Aufbewahrung des Handgepäcks. 5. Wartesäle und Restaurationsräume. 6. Wirtschaftsräume. 7. Räume für hochgestellte Reisende (Fürstenzimmer). 8. Räume für den inneren Eisenbahndienst. 9. Wohnungen. 10. Eilgut und Postdienst. 11. Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung. III. Teil. Beispiele für die Gesamtanordnung. A. Seitenlage. 1. Gleichlage. 2. Schienenfreier Zugang der Bahnsteige. a) Zugang von der Längsseite, b) Eingang an einer Schmalseite des Gebäudes. B. E. beiderseits der Gleise. C. Vorgebäude und Inselgebäude. D. Inselgebäude mit Zugang vor Kopf. 1. Gleichlage. 2. Hoch- oder Tieflage. E. Turmstationen. F. E. unter den Gleisen. G. E. über den Gleisen. H. Kopfbahnhöfe. 1. Zwei Durchgangsgebäude in Seitenlage. 2. Umschließungsgebäude. 3. Gebäude vor Kopf. a) Gleichlage, b) zweigeschossige Anlagen. J. Vereinigung von Kopf- und Durchgangsform. K. Grenzbahnhöfe. 1. Durchgangsstationen mit Seitenlage. 2. Vorgebäude und Inselgebäude. IV. Teil. Besonderheiten der E. einzelner Länder. A. Rußland. B. Italien. C. Frankreich. D. England. E. Vereinigte Staaten von Amerika und Canada. – Literatur.

I. Teil. Grundsätze für die Lage und Gestaltung.

1. Zweck.

Das E. vermittelt den Verkehr der Reisenden zwischen Straße und Zug. Es dient der Lösung von Fahrkarten, der Aufgabe des Gepäcks, dem Aufenthalt bis zur Abfahrt, der Auslieferung des Gepäcks; ferner dem Übergang von einem Zug auf den andern, soweit dabei ein längerer Aufenthalt in Frage kommt, und schließlich dem Betriebs- und Abfertigungsdienst. Häufig wird es auch von der Post und für den Versand und Empfang von Expreß- und Eilgut mitbenutzt. Man teilt die Räume ein in solche für den öffentlichen Verkehr und in Diensträume, die dem Reisenden in der Regel nicht zugänglich sind. Die hiernach erforderlichen Räume können in einem Gebäude oder in mehreren untergebracht werden.

Die T. V. enthalten in § 49 folgende Vorschriften über die Ausgestaltung der E.:

1. Im E. größerer Stationen sind folgende Räume erforderlich: eine geräumige Vorhalle mit Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung und wenigstens zwei Warteräume, ferner ein Dienstraum für den Stationsvorsteher und Räume für den Stationsdienst.

2. Die Warteräume und die Gepäckabfertigung sollen mit den Bahnsteigen in zweckmäßiger Verbindung stehen.

3. Bei Übergangsstationen ist Sorge zu tragen, daß die Reisenden vom Bahnsteig aus die Fahrkarten- und Gepäckschalter auf kürzestem Weg erreichen und die Station ohne Durchschreitung der Warteräume verlassen können.

Für die Gestaltung und Größenbemessung der E. lassen sich feste Muster nicht aufstellen, weil die Verhältnisse überall verschieden sind. Zu berücksichtigen sind die Art und Größe des Verkehrs (Geschäftsverkehr, Marktverkehr

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[300/0313] Der Schwerpunkt des Güterverkehrs ruht bei den Gütern der billigen Ausnahmetarife, insbesondere der Kohlen, Erze und der Rohstoffe. Von den 42·35 Mill. t des Jahres 1911 mit 101·36 Mill. M. Einnahme kamen auf die Güter jener Ausnahmetarife nicht weniger als 27·8 t mit 52·6 Mill. M. Frachteinnahme. Leese. Emballage (Verpackung), das Verpackungsmateriale, das verwendet wird, um eine Handelsware oder sonstigen Gegenstand für die Beförderung geeignet zu machen. Die E. kann bestehen in Holz- oder Blechkisten, Lattenverschlägen, Packleinwand, Papier; die Behälter für Flüssigkeiten bestehen in Fässern aus Holz oder Metallen, gehärteter Papiermasse, Glasflaschen in Körben (Ballons) u. dgl. Für die Beförderung explodierbarer, feuergefährlicher oder ätzender Stoffe, sowie von Gegenständen, die durch Verschütten oder Verstauben andere Güter beschädigen können, bestehen besondere Vorschriften. Leere, gebrauchte E., werden zumeist zu begünstigten Bedingungen befördert, (vgl. 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Die Bahn zieht sich ziemlich parallel der Emme entlang, verbindet die vielen industriellen Anlagen längs dieses Flusses, sowie zahlreiche, gut bevölkerte und auch wohlhabende Ortschaften in dem unteren flachen Land zwischen Aare und Burgdorf einerseits und in dem oberen eigentlichen Emmental anderseits. Dietler. Empfänger s. Frachtrecht. Empfangsgebäude, Aufnahmegebäude, Stationsgebäude (station building; bâtiment des voyageurs; fabbricati viaggiatori). Inhalt: I. Teil. Grundsätze für die Lage und Gestaltung. 1. Zweck. 2. Gestaltung der Zugänge. 3. Lage des E. zum Bahnkörper. 4. Grundsätzliche Anforderungen an die Grundrißgestaltung. 5. Erweiterungsfähigkeit, Provisorien. 6. Anforderungen an den Hochbau. II. Teil. Anordnung der Räume. 1. Eingang und Halle. 2. Fahrkartenausgabe. 3 Gepäckabfertigung. 4. Aufbewahrung des Handgepäcks. 5. Wartesäle und Restaurationsräume. 6. Wirtschaftsräume. 7. Räume für hochgestellte Reisende (Fürstenzimmer). 8. Räume für den inneren Eisenbahndienst. 9. 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Das E. vermittelt den Verkehr der Reisenden zwischen Straße und Zug. Es dient der Lösung von Fahrkarten, der Aufgabe des Gepäcks, dem Aufenthalt bis zur Abfahrt, der Auslieferung des Gepäcks; ferner dem Übergang von einem Zug auf den andern, soweit dabei ein längerer Aufenthalt in Frage kommt, und schließlich dem Betriebs- und Abfertigungsdienst. Häufig wird es auch von der Post und für den Versand und Empfang von Expreß- und Eilgut mitbenutzt. Man teilt die Räume ein in solche für den öffentlichen Verkehr und in Diensträume, die dem Reisenden in der Regel nicht zugänglich sind. Die hiernach erforderlichen Räume können in einem Gebäude oder in mehreren untergebracht werden. Die T. V. enthalten in § 49 folgende Vorschriften über die Ausgestaltung der E.: 1. Im E. größerer Stationen sind folgende Räume erforderlich: eine geräumige Vorhalle mit Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung und wenigstens zwei Warteräume, ferner ein Dienstraum für den Stationsvorsteher und Räume für den Stationsdienst. 2. Die Warteräume und die Gepäckabfertigung sollen mit den Bahnsteigen in zweckmäßiger Verbindung stehen. 3. Bei Übergangsstationen ist Sorge zu tragen, daß die Reisenden vom Bahnsteig aus die Fahrkarten- und Gepäckschalter auf kürzestem Weg erreichen und die Station ohne Durchschreitung der Warteräume verlassen können. Für die Gestaltung und Größenbemessung der E. lassen sich feste Muster nicht aufstellen, weil die Verhältnisse überall verschieden sind. Zu berücksichtigen sind die Art und Größe des Verkehrs (Geschäftsverkehr, Marktverkehr

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/313>, abgerufen am 03.12.2024.