Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.Bahnen mit Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) zu den einfachen Stückgut- oder Wagenladungssätzen befördert. Die Abfertigung der Bienenstöcke erfolgt in Deutschland nach dem deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abt. B - in Österreich als gewöhnliches Stückgut nach dem Gewicht und nicht als lebendes Vieh (Spezialtarif für bestimmte Eilgüter - als Eilgut nach Frachtgutsätzen oder als beschleunigtes Eilgut nach gewöhnlichen Eilgutsätzen). Begleitpersonen werden in der Regel nicht gefordert. Werden solche von den Versendern beigegeben, so genießen sie als Viehbegleiter in Österreich die tarifmäßigen Fahrtbegünstigungen. In Deutschland wird zu jeder Wagenladung ein Begleiter gegen ein Fahrgeld von 2 Pf. für das Tarifkilometer (§ 44 des genannten Tarifes) zugelassen. Nach § 52 der Beförderungsvorschriften des DEV. sind zur Vermeidung von Unterwegsaufenthalten für die beschleunigt zu befördernden Bienensendungen nötigenfalls besondere Fahrpläne aufzustellen. Bierwagen (beer car; wagon a biere; carro per birra) Kastenwagen zur Beförderung von Bier auf größere Entfernungen mit Einrichtungen, die das Bier vor schädlichen Temperatureinflüssen schützen. Die Temperatur im Wagen soll dauernd + 6 bis 10° C betragen, wobei eine Lufterneuerung nicht nötig ist. Zu diesem Zweck werden die B. mit dicht schließenden Türen und möglichst schlecht wärmeleitenden Umfassungswänden ausgeführt sowie meist mit Eisbehältern versehen. B. mit den vorbezeichneten Einrichtungen wurden zum ersten Male von der österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft für Biersendungen der Dreherschen Brauerei in Schwechat bei Wien zur Pariser Weltausstellung im Jahre 1867 in Verkehr gebracht. Die Bauart der heute in Verwendung stehenden B. entspricht im wesentlichen noch immer der damaligen Ausführung, die überhaupt die erstmalige und vorbildliche Bauform des Eiskühlwagens im allgemeinen darstellt. Das Bier gelangt in Gebinden von Eichenholz zur Versendung, deren Inhalt zumeist 1 hl, 0·5 hl oder 0·25 hl beträgt; Fässer mit 0·6 hl (für überseeische Transporte) und 2 hl werden seltener verwendet. Das Leergewicht der Fässer ist sehr verschieden und hat bei einem Fassungsraum von
In nachstehender Tabelle sind die mittleren Abmessungen und Gewichte für häufiger gebrauchte Biergebinde verzeichnet, wobei das spezifische Gewicht des Bieres mit 1·02 in Rechnung gestellt ist. Am häufigsten werden Fässer von etwa 0·5 hl versendet, trotzdem sich bei Verwendung größerer Gebinde eine bis 15% höhere Nettoladung erzielen läßt. Bei einer mittleren Eisbeschickung von etwa 900 kg können in einem 2achsigen Wagen mit 10.000-12.000 kg Ladegewicht einschließlich des Eises zur Verladung gelangen:
Die Verladung erfolgt in der Regel derart, daß die unterste Faßreihe stehend im Wagen gelagert wird und die oberen Reihen liegend auf die erstere geschichtet werden. Für 10.000 bis 12.000 kg Ladegewicht entsprechen lichte Kastenabmessungen von ungefähr 6·6 m Länge, 2·5 m Breite und 2·1 m Höhe vom Fußboden bis zum Dachanlauf, wobei die Behälter ohne Dachaufbau unterhalb der Decken angebracht werden können. Von wesentlichem Einfluß auf die Erhaltung einer entsprechenden Temperatur im Wagen ist die Bauart der Umfassungswände und der Verschlüsse der Seitentüren sowie der Dachluken, durch die das Eis in die Behälter eingebracht wird. Fußboden, Decken-, Seiten- und Stirnwände werden mit doppelten oder dreifachen Verschalungen ausgeführt, wobei die Zwischenräume zwischen den Wänden entweder mit schlechten Wärmeleitern ausgefüllt werden oder insbesondere bei dreifacher Wandverschalung leer bleiben und sich nur atmosphärische Luft in denselben befindet; in letzterem Falle ist die Verkleidung der mittleren Zwischenwand mit Filzpapier oder Pappendeckel empfehlenswert. Die losen Ausfüllstoffe, wie Asche, Lösche, Schlackenwolle, Holzspäne, Häckerling, Korkmehl u. s. w., haben den Nachteil, daß sie Bahnen mit Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) zu den einfachen Stückgut- oder Wagenladungssätzen befördert. Die Abfertigung der Bienenstöcke erfolgt in Deutschland nach dem deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abt. B – in Österreich als gewöhnliches Stückgut nach dem Gewicht und nicht als lebendes Vieh (Spezialtarif für bestimmte Eilgüter – als Eilgut nach Frachtgutsätzen oder als beschleunigtes Eilgut nach gewöhnlichen Eilgutsätzen). Begleitpersonen werden in der Regel nicht gefordert. Werden solche von den Versendern beigegeben, so genießen sie als Viehbegleiter in Österreich die tarifmäßigen Fahrtbegünstigungen. In Deutschland wird zu jeder Wagenladung ein Begleiter gegen ein Fahrgeld von 2 Pf. für das Tarifkilometer (§ 44 des genannten Tarifes) zugelassen. Nach § 52 der Beförderungsvorschriften des DEV. sind zur Vermeidung von Unterwegsaufenthalten für die beschleunigt zu befördernden Bienensendungen nötigenfalls besondere Fahrpläne aufzustellen. Bierwagen (beer car; wagon à bière; carro per birra) Kastenwagen zur Beförderung von Bier auf größere Entfernungen mit Einrichtungen, die das Bier vor schädlichen Temperatureinflüssen schützen. Die Temperatur im Wagen soll dauernd + 6 bis 10° C betragen, wobei eine Lufterneuerung nicht nötig ist. Zu diesem Zweck werden die B. mit dicht schließenden Türen und möglichst schlecht wärmeleitenden Umfassungswänden ausgeführt sowie meist mit Eisbehältern versehen. B. mit den vorbezeichneten Einrichtungen wurden zum ersten Male von der österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft für Biersendungen der Dreherschen Brauerei in Schwechat bei Wien zur Pariser Weltausstellung im Jahre 1867 in Verkehr gebracht. Die Bauart der heute in Verwendung stehenden B. entspricht im wesentlichen noch immer der damaligen Ausführung, die überhaupt die erstmalige und vorbildliche Bauform des Eiskühlwagens im allgemeinen darstellt. Das Bier gelangt in Gebinden von Eichenholz zur Versendung, deren Inhalt zumeist 1 hl, 0·5 hl oder 0·25 hl beträgt; Fässer mit 0·6 hl (für überseeische Transporte) und 2 hl werden seltener verwendet. Das Leergewicht der Fässer ist sehr verschieden und hat bei einem Fassungsraum von
In nachstehender Tabelle sind die mittleren Abmessungen und Gewichte für häufiger gebrauchte Biergebinde verzeichnet, wobei das spezifische Gewicht des Bieres mit 1·02 in Rechnung gestellt ist. Am häufigsten werden Fässer von etwa 0·5 hl versendet, trotzdem sich bei Verwendung größerer Gebinde eine bis 15% höhere Nettoladung erzielen läßt. Bei einer mittleren Eisbeschickung von etwa 900 kg können in einem 2achsigen Wagen mit 10.000–12.000 kg Ladegewicht einschließlich des Eises zur Verladung gelangen:
Die Verladung erfolgt in der Regel derart, daß die unterste Faßreihe stehend im Wagen gelagert wird und die oberen Reihen liegend auf die erstere geschichtet werden. Für 10.000 bis 12.000 kg Ladegewicht entsprechen lichte Kastenabmessungen von ungefähr 6·6 m Länge, 2·5 m Breite und 2·1 m Höhe vom Fußboden bis zum Dachanlauf, wobei die Behälter ohne Dachaufbau unterhalb der Decken angebracht werden können. Von wesentlichem Einfluß auf die Erhaltung einer entsprechenden Temperatur im Wagen ist die Bauart der Umfassungswände und der Verschlüsse der Seitentüren sowie der Dachluken, durch die das Eis in die Behälter eingebracht wird. Fußboden, Decken-, Seiten- und Stirnwände werden mit doppelten oder dreifachen Verschalungen ausgeführt, wobei die Zwischenräume zwischen den Wänden entweder mit schlechten Wärmeleitern ausgefüllt werden oder insbesondere bei dreifacher Wandverschalung leer bleiben und sich nur atmosphärische Luft in denselben befindet; in letzterem Falle ist die Verkleidung der mittleren Zwischenwand mit Filzpapier oder Pappendeckel empfehlenswert. Die losen Ausfüllstoffe, wie Asche, Lösche, Schlackenwolle, Holzspäne, Häckerling, Korkmehl u. s. w., haben den Nachteil, daß sie <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0378" n="368"/> Bahnen mit Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) zu den einfachen Stückgut- oder Wagenladungssätzen befördert.</p><lb/> <p>Die Abfertigung der Bienenstöcke erfolgt in <hi rendition="#g">Deutschland</hi> nach dem deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abt. 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Nach § 52 der Beförderungsvorschriften des DEV. sind zur Vermeidung von Unterwegsaufenthalten für die beschleunigt zu befördernden Bienensendungen nötigenfalls besondere Fahrpläne aufzustellen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Bierwagen</hi><hi rendition="#i">(beer car; wagon à bière; carro per birra)</hi> Kastenwagen zur Beförderung von Bier auf größere Entfernungen mit Einrichtungen, die das Bier vor schädlichen Temperatureinflüssen schützen.</p><lb/> <p>Die Temperatur im Wagen soll dauernd + 6 bis 10° C betragen, wobei eine Lufterneuerung nicht nötig ist. Zu diesem Zweck werden die B. mit dicht schließenden Türen und möglichst schlecht wärmeleitenden Umfassungswänden ausgeführt sowie meist mit Eisbehältern versehen.</p><lb/> <p>B. mit den vorbezeichneten Einrichtungen wurden zum ersten Male von der österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft für Biersendungen der Dreherschen Brauerei in Schwechat bei Wien zur Pariser Weltausstellung im Jahre 1867 in Verkehr gebracht. 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Bahnen mit Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) zu den einfachen Stückgut- oder Wagenladungssätzen befördert.
Die Abfertigung der Bienenstöcke erfolgt in Deutschland nach dem deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I, Abt. B – in Österreich als gewöhnliches Stückgut nach dem Gewicht und nicht als lebendes Vieh (Spezialtarif für bestimmte Eilgüter – als Eilgut nach Frachtgutsätzen oder als beschleunigtes Eilgut nach gewöhnlichen Eilgutsätzen). Begleitpersonen werden in der Regel nicht gefordert. Werden solche von den Versendern beigegeben, so genießen sie als Viehbegleiter in Österreich die tarifmäßigen Fahrtbegünstigungen. In Deutschland wird zu jeder Wagenladung ein Begleiter gegen ein Fahrgeld von 2 Pf. für das Tarifkilometer (§ 44 des genannten Tarifes) zugelassen. Nach § 52 der Beförderungsvorschriften des DEV. sind zur Vermeidung von Unterwegsaufenthalten für die beschleunigt zu befördernden Bienensendungen nötigenfalls besondere Fahrpläne aufzustellen.
Bierwagen (beer car; wagon à bière; carro per birra) Kastenwagen zur Beförderung von Bier auf größere Entfernungen mit Einrichtungen, die das Bier vor schädlichen Temperatureinflüssen schützen.
Die Temperatur im Wagen soll dauernd + 6 bis 10° C betragen, wobei eine Lufterneuerung nicht nötig ist. Zu diesem Zweck werden die B. mit dicht schließenden Türen und möglichst schlecht wärmeleitenden Umfassungswänden ausgeführt sowie meist mit Eisbehältern versehen.
B. mit den vorbezeichneten Einrichtungen wurden zum ersten Male von der österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft für Biersendungen der Dreherschen Brauerei in Schwechat bei Wien zur Pariser Weltausstellung im Jahre 1867 in Verkehr gebracht. Die Bauart der heute in Verwendung stehenden B. entspricht im wesentlichen noch immer der damaligen Ausführung, die überhaupt die erstmalige und vorbildliche Bauform des Eiskühlwagens im allgemeinen darstellt.
Das Bier gelangt in Gebinden von Eichenholz zur Versendung, deren Inhalt zumeist 1 hl, 0·5 hl oder 0·25 hl beträgt; Fässer mit 0·6 hl (für überseeische Transporte) und 2 hl werden seltener verwendet.
Das Leergewicht der Fässer ist sehr verschieden und hat bei einem Fassungsraum von
2 hl 75–100 kg
1 hl 45–70 kg
0·6 hl 30–40 kg
0·5 hl 25–35 kg
0·25 hl 18–22 kg
In nachstehender Tabelle sind die mittleren Abmessungen und Gewichte für häufiger gebrauchte Biergebinde verzeichnet, wobei das spezifische Gewicht des Bieres mit 1·02 in Rechnung gestellt ist.
Am häufigsten werden Fässer von etwa 0·5 hl versendet, trotzdem sich bei Verwendung größerer Gebinde eine bis 15% höhere Nettoladung erzielen läßt.
Bei einer mittleren Eisbeschickung von etwa 900 kg können in einem 2achsigen Wagen mit 10.000–12.000 kg Ladegewicht einschließlich des Eises zur Verladung gelangen:
35 Stück Fässer à 2 hl mit 70 hl Bier
66 Stück Fässer à 1 hl mit 66 hl Bier
106 Stück Fässer à 0·6 hl mit 63·6 hl Bier
120 Stück Fässer à 0·5 hl mit 60 hl Bier
240 Stück Fässer à 0·25 hl mit 60 hl Bier
Die Verladung erfolgt in der Regel derart, daß die unterste Faßreihe stehend im Wagen gelagert wird und die oberen Reihen liegend auf die erstere geschichtet werden. Für 10.000 bis 12.000 kg Ladegewicht entsprechen lichte Kastenabmessungen von ungefähr 6·6 m Länge, 2·5 m Breite und 2·1 m Höhe vom Fußboden bis zum Dachanlauf, wobei die Behälter ohne Dachaufbau unterhalb der Decken angebracht werden können.
Von wesentlichem Einfluß auf die Erhaltung einer entsprechenden Temperatur im Wagen ist die Bauart der Umfassungswände und der Verschlüsse der Seitentüren sowie der Dachluken, durch die das Eis in die Behälter eingebracht wird. Fußboden, Decken-, Seiten- und Stirnwände werden mit doppelten oder dreifachen Verschalungen ausgeführt, wobei die Zwischenräume zwischen den Wänden entweder mit schlechten Wärmeleitern ausgefüllt werden oder insbesondere bei dreifacher Wandverschalung leer bleiben und sich nur atmosphärische Luft in denselben befindet; in letzterem Falle ist die Verkleidung der mittleren Zwischenwand mit Filzpapier oder Pappendeckel empfehlenswert.
Die losen Ausfüllstoffe, wie Asche, Lösche, Schlackenwolle, Holzspäne, Häckerling, Korkmehl u. s. w., haben den Nachteil, daß sie
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