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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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und unter diesen Gesellschaften gibt es einige, die bis zu 11 Linien in Pacht haben. Besonders hervorgehoben zu werden verdienen die Societes intercommunales.

Die Gemeinden, die das Kapital für eine Linie zeichnen, vereinigen sich zur Gründung einer Betriebsgesellschaft. Im Jahre 1889 wurde eine solche Vereinigung für die Pachtung der Nebenbahn von Thielt nach Hooglede gegründet und erhielt von der Societe nationale die Genehmigung. Etwas später wurde eine zweite interkommunale Gesellschaft gegründet, die sich diesmal im Wettbewerb mit Privatpersonen um die Linien des "Centre" bewarb.

In solchen Fällen sind die Gemeinden gleichzeitig Eigentümer und Pächter und doppelt an der Vermehrung der Einnahmen sowie an der guten Unterhaltung des Bahnkörpers und der Betriebsmittel interessiert. Da anderseits diese Gemeinden bei ihrem Unternehmen lediglich von Rücksichten auf das allgemeine Wohl geleitet werden, so haben sie, wie man begreift, von dem Augenblick an, wo die Betriebskosten gedeckt sind, keine andere Sorge, als den Verkehr zu verbessern.

Die Frage, ob die Gemeinden berechtigt sind, sich zu solchen Unternehmungen zu vereinigen, wurde durch das Gesetz vom 1. Juli 1899, das aus einer Anregung des Parlaments hervorging, gelöst. Dieses Gesetz ermächtigt ausdrücklich die Gemeinden, die Aktionäre einer Nebenbahn sind, gegebenenfalls gemeinsam mit der Provinz oder Privatpersonen zur Übernahme des Betriebs einer Nebenbahn eine Vereinigung zu bilden. Seitdem ist das System bei einer ziemlich großen Zahl von neuen Linien angewandt worden.

In 25 Jahren sind 3790 km Neben- und Kleinbahnen gebaut und dem Betrieb übergeben worden, die sich in die entferntesten Winkel des Landes erstrecken. Tausende von Kilometern sind noch weiter konzessioniert oder befinden sich im Stadium der Vorarbeiten. Gegenwärtig werden durchschnittlich etwa 250 km im Jahre neu gebaut und nichts kündigt eine Abnahme dieser bemerkenswerten Entwicklung an.

Literatur: Sonnenschein, Die Organisation des belgischen Nebenbahnwesens. Archiv f. Eisenbahnwesen. 1886, S. 748 ff. - C. de Burlet, Les chemins de fer vicinaux en Belgique. 2. Aufl. 1908. Deutsche Übersetzung dieser Schrift: Ztschr. für Kleinbahnen. 1909, S. 309 ff. - Kayser, Die belgischen Kleinbahnen. Berlin 1911.

de Burlet.


Belpaire Alfred, um die Entwicklung des Lokomotivbaues hochverdienter belgischer Ingenieur, geboren 25. September 1820 in Ostende; gestorben Januar 1903. Nach Absolvierung der Mittelschule in Antwerpen kam er 1837 an die Ecole centrale des arts et manufactures in Paris, die er 1840 mit dem Diplom eines Maschineningenieurs verließ.

Er trat hierauf in den Dienst der belgischen Staatsbahnen als Volontär. Nach Ablegung interner Prüfungen wurde er 1841 zum Unter-Maschineningenieur ernannt. Mehr als fünfzig Jahre war er im Maschinendienste tätig und bekleidete viele Jahre die Stelle eines Ingenieur en chef.

Unter den vielen Neuerungen, die seinen Namen in der technischen Welt bekanntmachten, ist an erster Stelle die "Belpaire-Feuerbüchse" zu nennen (1860). Diese ermöglicht durch geeignete Durchbildung und Größe des Rostes die wirtschaftliche Verbrennung billiger Kleinkohle. Die an dieser Feuerbüchse angewandte Art der Verankerung der ebenen Decke und der ebenen Seitenwände durch Ankerschrauben fand, abgesehen von Belgien, auch auf dem ganzen Festlande und in neuester Zeit auch in England und in Amerika starke Verbreitung.

Groß ist die Anzahl der Lokomotivformen, die er, den vielseitigen Anforderungen des Verkehres nachkommend, im Verlaufe seiner langjährigen Tätigkeit entwarf. Auch dem Bau von "Dampfomnibussen" für Linien mit schwachem Verkehr wandte er seine Aufmerksamkeit in den Siebzigerjahren zu.

B. ist einer der Gründer des Congres internationale des chemins de fer (1884), deren Präsident er im Jahre 1891 wurde.

Flamme.


Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung.


Bepflanzung der Bahngrundstücke (tree planting on railway ground; boisement des talus; coltivazione dei terreni ferroviarii) erfolgt zum Schutze gegen Gleichgewichtsstörungen infolge äußerer Einwirkung, zur Abgrenzung der Bahngründe, zur Erzielung einer Nutzung, zu Zierzwecken oder aus Gesundheitsrücksichten.

A. Die Auf- und Abtragsböschungen werden gegen Abwaschungen und gegen das Eindringen der Niederschläge, abgesehen von anderen Mitteln, durch Besamung (mit Gras-, Klee- oder gemischtem Samen) nach vorangegangener Bedeckung mit Muttererde (Humus) oder durch Belegen mit Kopf- oder Flachrasen geschützt.

Ist Muttererde nicht vorhanden und der Untergrund der Bildung einer festen Grasnarbe ungünstig, so kann durch eine B. mit Sträuchern und Bäumen eine gute Befestigung der Böschungen

und unter diesen Gesellschaften gibt es einige, die bis zu 11 Linien in Pacht haben. Besonders hervorgehoben zu werden verdienen die Sociétés intercommunales.

Die Gemeinden, die das Kapital für eine Linie zeichnen, vereinigen sich zur Gründung einer Betriebsgesellschaft. Im Jahre 1889 wurde eine solche Vereinigung für die Pachtung der Nebenbahn von Thielt nach Hooglede gegründet und erhielt von der Société nationale die Genehmigung. Etwas später wurde eine zweite interkommunale Gesellschaft gegründet, die sich diesmal im Wettbewerb mit Privatpersonen um die Linien des „Centre“ bewarb.

In solchen Fällen sind die Gemeinden gleichzeitig Eigentümer und Pächter und doppelt an der Vermehrung der Einnahmen sowie an der guten Unterhaltung des Bahnkörpers und der Betriebsmittel interessiert. Da anderseits diese Gemeinden bei ihrem Unternehmen lediglich von Rücksichten auf das allgemeine Wohl geleitet werden, so haben sie, wie man begreift, von dem Augenblick an, wo die Betriebskosten gedeckt sind, keine andere Sorge, als den Verkehr zu verbessern.

Die Frage, ob die Gemeinden berechtigt sind, sich zu solchen Unternehmungen zu vereinigen, wurde durch das Gesetz vom 1. Juli 1899, das aus einer Anregung des Parlaments hervorging, gelöst. Dieses Gesetz ermächtigt ausdrücklich die Gemeinden, die Aktionäre einer Nebenbahn sind, gegebenenfalls gemeinsam mit der Provinz oder Privatpersonen zur Übernahme des Betriebs einer Nebenbahn eine Vereinigung zu bilden. Seitdem ist das System bei einer ziemlich großen Zahl von neuen Linien angewandt worden.

In 25 Jahren sind 3790 km Neben- und Kleinbahnen gebaut und dem Betrieb übergeben worden, die sich in die entferntesten Winkel des Landes erstrecken. Tausende von Kilometern sind noch weiter konzessioniert oder befinden sich im Stadium der Vorarbeiten. Gegenwärtig werden durchschnittlich etwa 250 km im Jahre neu gebaut und nichts kündigt eine Abnahme dieser bemerkenswerten Entwicklung an.

Literatur: Sonnenschein, Die Organisation des belgischen Nebenbahnwesens. Archiv f. Eisenbahnwesen. 1886, S. 748 ff. – C. de Burlet, Les chemins de fer vicinaux en Belgique. 2. Aufl. 1908. Deutsche Übersetzung dieser Schrift: Ztschr. für Kleinbahnen. 1909, S. 309 ff. – Kayser, Die belgischen Kleinbahnen. Berlin 1911.

de Burlet.


Belpaire Alfred, um die Entwicklung des Lokomotivbaues hochverdienter belgischer Ingenieur, geboren 25. September 1820 in Ostende; gestorben Januar 1903. Nach Absolvierung der Mittelschule in Antwerpen kam er 1837 an die Ecole centrale des arts et manufactures in Paris, die er 1840 mit dem Diplom eines Maschineningenieurs verließ.

Er trat hierauf in den Dienst der belgischen Staatsbahnen als Volontär. Nach Ablegung interner Prüfungen wurde er 1841 zum Unter-Maschineningenieur ernannt. Mehr als fünfzig Jahre war er im Maschinendienste tätig und bekleidete viele Jahre die Stelle eines Ingenieur en chef.

Unter den vielen Neuerungen, die seinen Namen in der technischen Welt bekanntmachten, ist an erster Stelle die „Belpaire-Feuerbüchse“ zu nennen (1860). Diese ermöglicht durch geeignete Durchbildung und Größe des Rostes die wirtschaftliche Verbrennung billiger Kleinkohle. Die an dieser Feuerbüchse angewandte Art der Verankerung der ebenen Decke und der ebenen Seitenwände durch Ankerschrauben fand, abgesehen von Belgien, auch auf dem ganzen Festlande und in neuester Zeit auch in England und in Amerika starke Verbreitung.

Groß ist die Anzahl der Lokomotivformen, die er, den vielseitigen Anforderungen des Verkehres nachkommend, im Verlaufe seiner langjährigen Tätigkeit entwarf. Auch dem Bau von „Dampfomnibussen“ für Linien mit schwachem Verkehr wandte er seine Aufmerksamkeit in den Siebzigerjahren zu.

B. ist einer der Gründer des Congrès internationale des chemins de fer (1884), deren Präsident er im Jahre 1891 wurde.

Flamme.


Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung.


Bepflanzung der Bahngrundstücke (tree planting on railway ground; boisement des talus; coltivazione dei terreni ferroviarii) erfolgt zum Schutze gegen Gleichgewichtsstörungen infolge äußerer Einwirkung, zur Abgrenzung der Bahngründe, zur Erzielung einer Nutzung, zu Zierzwecken oder aus Gesundheitsrücksichten.

A. Die Auf- und Abtragsböschungen werden gegen Abwaschungen und gegen das Eindringen der Niederschläge, abgesehen von anderen Mitteln, durch Besamung (mit Gras-, Klee- oder gemischtem Samen) nach vorangegangener Bedeckung mit Muttererde (Humus) oder durch Belegen mit Kopf- oder Flachrasen geschützt.

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[203/0213] und unter diesen Gesellschaften gibt es einige, die bis zu 11 Linien in Pacht haben. Besonders hervorgehoben zu werden verdienen die Sociétés intercommunales. Die Gemeinden, die das Kapital für eine Linie zeichnen, vereinigen sich zur Gründung einer Betriebsgesellschaft. Im Jahre 1889 wurde eine solche Vereinigung für die Pachtung der Nebenbahn von Thielt nach Hooglede gegründet und erhielt von der Société nationale die Genehmigung. Etwas später wurde eine zweite interkommunale Gesellschaft gegründet, die sich diesmal im Wettbewerb mit Privatpersonen um die Linien des „Centre“ bewarb. In solchen Fällen sind die Gemeinden gleichzeitig Eigentümer und Pächter und doppelt an der Vermehrung der Einnahmen sowie an der guten Unterhaltung des Bahnkörpers und der Betriebsmittel interessiert. Da anderseits diese Gemeinden bei ihrem Unternehmen lediglich von Rücksichten auf das allgemeine Wohl geleitet werden, so haben sie, wie man begreift, von dem Augenblick an, wo die Betriebskosten gedeckt sind, keine andere Sorge, als den Verkehr zu verbessern. Die Frage, ob die Gemeinden berechtigt sind, sich zu solchen Unternehmungen zu vereinigen, wurde durch das Gesetz vom 1. Juli 1899, das aus einer Anregung des Parlaments hervorging, gelöst. Dieses Gesetz ermächtigt ausdrücklich die Gemeinden, die Aktionäre einer Nebenbahn sind, gegebenenfalls gemeinsam mit der Provinz oder Privatpersonen zur Übernahme des Betriebs einer Nebenbahn eine Vereinigung zu bilden. Seitdem ist das System bei einer ziemlich großen Zahl von neuen Linien angewandt worden. In 25 Jahren sind 3790 km Neben- und Kleinbahnen gebaut und dem Betrieb übergeben worden, die sich in die entferntesten Winkel des Landes erstrecken. Tausende von Kilometern sind noch weiter konzessioniert oder befinden sich im Stadium der Vorarbeiten. Gegenwärtig werden durchschnittlich etwa 250 km im Jahre neu gebaut und nichts kündigt eine Abnahme dieser bemerkenswerten Entwicklung an. Literatur: Sonnenschein, Die Organisation des belgischen Nebenbahnwesens. Archiv f. Eisenbahnwesen. 1886, S. 748 ff. – C. de Burlet, Les chemins de fer vicinaux en Belgique. 2. Aufl. 1908. Deutsche Übersetzung dieser Schrift: Ztschr. für Kleinbahnen. 1909, S. 309 ff. – Kayser, Die belgischen Kleinbahnen. Berlin 1911. de Burlet. Belpaire Alfred, um die Entwicklung des Lokomotivbaues hochverdienter belgischer Ingenieur, geboren 25. September 1820 in Ostende; gestorben Januar 1903. Nach Absolvierung der Mittelschule in Antwerpen kam er 1837 an die Ecole centrale des arts et manufactures in Paris, die er 1840 mit dem Diplom eines Maschineningenieurs verließ. Er trat hierauf in den Dienst der belgischen Staatsbahnen als Volontär. Nach Ablegung interner Prüfungen wurde er 1841 zum Unter-Maschineningenieur ernannt. Mehr als fünfzig Jahre war er im Maschinendienste tätig und bekleidete viele Jahre die Stelle eines Ingenieur en chef. Unter den vielen Neuerungen, die seinen Namen in der technischen Welt bekanntmachten, ist an erster Stelle die „Belpaire-Feuerbüchse“ zu nennen (1860). Diese ermöglicht durch geeignete Durchbildung und Größe des Rostes die wirtschaftliche Verbrennung billiger Kleinkohle. Die an dieser Feuerbüchse angewandte Art der Verankerung der ebenen Decke und der ebenen Seitenwände durch Ankerschrauben fand, abgesehen von Belgien, auch auf dem ganzen Festlande und in neuester Zeit auch in England und in Amerika starke Verbreitung. Groß ist die Anzahl der Lokomotivformen, die er, den vielseitigen Anforderungen des Verkehres nachkommend, im Verlaufe seiner langjährigen Tätigkeit entwarf. Auch dem Bau von „Dampfomnibussen“ für Linien mit schwachem Verkehr wandte er seine Aufmerksamkeit in den Siebzigerjahren zu. B. ist einer der Gründer des Congrès internationale des chemins de fer (1884), deren Präsident er im Jahre 1891 wurde. Flamme. Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung. Bepflanzung der Bahngrundstücke (tree planting on railway ground; boisement des talus; coltivazione dei terreni ferroviarii) erfolgt zum Schutze gegen Gleichgewichtsstörungen infolge äußerer Einwirkung, zur Abgrenzung der Bahngründe, zur Erzielung einer Nutzung, zu Zierzwecken oder aus Gesundheitsrücksichten. A. Die Auf- und Abtragsböschungen werden gegen Abwaschungen und gegen das Eindringen der Niederschläge, abgesehen von anderen Mitteln, durch Besamung (mit Gras-, Klee- oder gemischtem Samen) nach vorangegangener Bedeckung mit Muttererde (Humus) oder durch Belegen mit Kopf- oder Flachrasen geschützt. Ist Muttererde nicht vorhanden und der Untergrund der Bildung einer festen Grasnarbe ungünstig, so kann durch eine B. mit Sträuchern und Bäumen eine gute Befestigung der Böschungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/213>, abgerufen am 16.07.2024.