Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.(bis Ende Mai 1911 dem Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten) untergeordnete, aus administrativen und technischen Mitgliedern zusammengesetzte Großherzogliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. Sie vollzieht die ihr zugewiesenen Geschäfte unter Mitwirkung des ihr zugeteilten Hilfspersonals sowie von Zentralanstalten, denen die Eigenschaft selbständiger Stellen zukommt. Zentralanstalten sind die Verwaltung der Hauptwerkstätte, die Verwaltung der Eisenbahnmagazine, die Eisenbahnhauptkasse, die Verkehrskontrolle I (für den Personenverkehr) und die Verkehrskontrolle II (für den Güterverkehr). Der Aufsicht der Generaldirektion unterstehen ferner die Betriebskrankenkasse der Staatseisenbahnen und die Arbeiterpensionskasse für die Staatseisenbahnen und Salinen. Zur Wahrnehmung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen sind unter der Leitung der Generaldirektion bestimmt: die Betriebsinspektionen für den administrativen Betriebs- und Verkehrsdienst; die Bahnbauinspektionen für den bautechnischen Dienst (Neubau und Bahnunterhaltung); die Maschineninspektionen für den maschinen-technischen Dienst (technischer Fahrdienst, Dienst in den Betriebswerkstätten, elektrotechnischer Dienst). Derzeit bestehen 10 Betriebsinspektionen, 23 Bahnbauinspektionen (davon 5 für den Neubau) und 7 Maschineninspektionen. Den örtlichen Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst, sowie den nicht-technischen Teil des Telegraphendienstes und die Bahnpolizei auf den Stationen besorgen unter der Aufsicht der Betriebsinspektionen die Stationsämter, die nach ihrer Bedeutung in die Klassen I-V eingeteilt sind. Auf Stationen von größerer Bedeutung für den Güterverkehr wird die Besorgung dieses Dienstes von einer besonderen, der Betriebsinspektion unmittelbar unterstellten Dienststelle, der Güterverwaltung, wahrgenommen; sie hat den Rang eines Stationsamts I. Auf den Gemeinschaftsstationen ist die Dienstbesorgung für die aneinander anschließenden Verwaltungen durchweg so geordnet, daß eine Verwaltung auch den Dienst für die andere Verwaltung führt. Die Generaldirektion der B. ist Mitglied des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Auch dem Deutschen Staatsbahnwagenverband gehören die B. seit dem Inkrafttreten des Verbands (1. April 1909) an. Der auf badischem Staatsgebiet liegende Teil der Main-Neckar-Bahn mit 38·64 km gehört dem badischen Staat. Seit der Aufhebung der Direktion der Main-Neckar-Bahn (1. Oktober 1902) wird die Main-Neckar-Bahn durch die kgl. preußische und großh. hessische Eisenbahndirektion Mainz unter Oberaufsicht der Zentralstelle der preuß.-hess. Eisenbahngemeinschaft mitverwaltet (vgl. den Staatsvertrag zwischen Baden, Preußen und Hessen über die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckar-Bahn vom 14. Dezember 1901). Der badische Anteil am Reinertrag der Main-Neckar-Bahn fließt in die Eisenbahnschuldentilgungskasse und dient mit dem Reinertrag der B. als ständige Dotation dieser Kasse für Zinsen, Schuldentilgung und Verwaltungskosten (vgl. auch Main-Neckar-Bahn). Literatur: Jahresberichte über die Staatseisenbahnen im Großherzogtum Baden. - Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden. - Statistik der Eisenbahnen Deutschlands, bearbeitet im Reichseisenbahnamt. - Drucksachensammlung der Badischen Landstände. - Müller, Die badischen Eisenbahnen in historisch-statistischer Darstellung. 1904. - Regenauer, Der Staatshaushalt des Großherzogtums Baden. 1863. - Buchenberger, Finanzpolitik und Staatshaushalt im Großherzogtum Baden. 1902. - Das Großherzogtum Baden in geographischer u. s. w. Hinsicht dargestellt. 1885. Roth. Bagdadbahn. Bei den ersten, bis in die Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts zurückreichenden Plänen einer Erschließung der kleinasiatischen Gebiete der Türkei durch Eisenbahnen war die Anlage einer von Konstantinopel nach Bagdad und von da nach einem Hafen des Persischen Golfs (etwa Koweit) zu bauenden Eisenbahn ins Auge gefaßt. Der Bahn sollte einmal die Aufgabe zufallen, Kleinasien zu erschließen, besonders aber die vor Jahrhunderten außerordentlich fruchtbaren, jetzt gänzlich verödeten Gebiete zwischen Euphrat und Tigris, das Land Mesopotamien, der Kultur wieder zugänglich zu machen. Sodann sollte die Bahn das Zwischenglied eines neuen, kürzeren und leistungsfähigen Weges zwischen Europa und Indien bilden. Die Reise von London nach Bombay über Brindisi und den Suezkanal dauert etwa 14 Tage. Es wird angenommen, daß sie über Wica, Konstantinopel, Bagdad und Koweit nur etwa 10 Tage in Anspruch nehmen und außerdem erheblich bequemer sein wird. Die anatolischen Bahnen (s. d.) gelten als die ersten Strecken der B. In der diesen erteilten Konzession vom 3./15. Februar 1893 ist bereits von ihrer Verlängerung bis Bagdad die Rede. Aber die Ausführung dieser Verlängerung begegnete großen Schwierigkeiten. Den rastlosen Bemühungen des ersten Direktors der Deutschen Bank, Dr. Georg v. Siemens, ist es nicht gelungen, diese Schwierigkeiten vollständig zu überwinden. Aber er hat die Wege doch soweit geebnet, daß (bis Ende Mai 1911 dem Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten) untergeordnete, aus administrativen und technischen Mitgliedern zusammengesetzte Großherzogliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. Sie vollzieht die ihr zugewiesenen Geschäfte unter Mitwirkung des ihr zugeteilten Hilfspersonals sowie von Zentralanstalten, denen die Eigenschaft selbständiger Stellen zukommt. Zentralanstalten sind die Verwaltung der Hauptwerkstätte, die Verwaltung der Eisenbahnmagazine, die Eisenbahnhauptkasse, die Verkehrskontrolle I (für den Personenverkehr) und die Verkehrskontrolle II (für den Güterverkehr). Der Aufsicht der Generaldirektion unterstehen ferner die Betriebskrankenkasse der Staatseisenbahnen und die Arbeiterpensionskasse für die Staatseisenbahnen und Salinen. Zur Wahrnehmung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen sind unter der Leitung der Generaldirektion bestimmt: die Betriebsinspektionen für den administrativen Betriebs- und Verkehrsdienst; die Bahnbauinspektionen für den bautechnischen Dienst (Neubau und Bahnunterhaltung); die Maschineninspektionen für den maschinen-technischen Dienst (technischer Fahrdienst, Dienst in den Betriebswerkstätten, elektrotechnischer Dienst). Derzeit bestehen 10 Betriebsinspektionen, 23 Bahnbauinspektionen (davon 5 für den Neubau) und 7 Maschineninspektionen. Den örtlichen Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst, sowie den nicht-technischen Teil des Telegraphendienstes und die Bahnpolizei auf den Stationen besorgen unter der Aufsicht der Betriebsinspektionen die Stationsämter, die nach ihrer Bedeutung in die Klassen I-V eingeteilt sind. Auf Stationen von größerer Bedeutung für den Güterverkehr wird die Besorgung dieses Dienstes von einer besonderen, der Betriebsinspektion unmittelbar unterstellten Dienststelle, der Güterverwaltung, wahrgenommen; sie hat den Rang eines Stationsamts I. Auf den Gemeinschaftsstationen ist die Dienstbesorgung für die aneinander anschließenden Verwaltungen durchweg so geordnet, daß eine Verwaltung auch den Dienst für die andere Verwaltung führt. Die Generaldirektion der B. ist Mitglied des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Auch dem Deutschen Staatsbahnwagenverband gehören die B. seit dem Inkrafttreten des Verbands (1. April 1909) an. Der auf badischem Staatsgebiet liegende Teil der Main-Neckar-Bahn mit 38·64 km gehört dem badischen Staat. Seit der Aufhebung der Direktion der Main-Neckar-Bahn (1. Oktober 1902) wird die Main-Neckar-Bahn durch die kgl. preußische und großh. hessische Eisenbahndirektion Mainz unter Oberaufsicht der Zentralstelle der preuß.-hess. Eisenbahngemeinschaft mitverwaltet (vgl. den Staatsvertrag zwischen Baden, Preußen und Hessen über die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckar-Bahn vom 14. Dezember 1901). Der badische Anteil am Reinertrag der Main-Neckar-Bahn fließt in die Eisenbahnschuldentilgungskasse und dient mit dem Reinertrag der B. als ständige Dotation dieser Kasse für Zinsen, Schuldentilgung und Verwaltungskosten (vgl. auch Main-Neckar-Bahn). Literatur: Jahresberichte über die Staatseisenbahnen im Großherzogtum Baden. – Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden. – Statistik der Eisenbahnen Deutschlands, bearbeitet im Reichseisenbahnamt. – Drucksachensammlung der Badischen Landstände. – Müller, Die badischen Eisenbahnen in historisch-statistischer Darstellung. 1904. – Regenauer, Der Staatshaushalt des Großherzogtums Baden. 1863. – Buchenberger, Finanzpolitik und Staatshaushalt im Großherzogtum Baden. 1902. – Das Großherzogtum Baden in geographischer u. s. w. Hinsicht dargestellt. 1885. Roth. Bagdadbahn. Bei den ersten, bis in die Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts zurückreichenden Plänen einer Erschließung der kleinasiatischen Gebiete der Türkei durch Eisenbahnen war die Anlage einer von Konstantinopel nach Bagdad und von da nach einem Hafen des Persischen Golfs (etwa Koweit) zu bauenden Eisenbahn ins Auge gefaßt. Der Bahn sollte einmal die Aufgabe zufallen, Kleinasien zu erschließen, besonders aber die vor Jahrhunderten außerordentlich fruchtbaren, jetzt gänzlich verödeten Gebiete zwischen Euphrat und Tigris, das Land Mesopotamien, der Kultur wieder zugänglich zu machen. Sodann sollte die Bahn das Zwischenglied eines neuen, kürzeren und leistungsfähigen Weges zwischen Europa und Indien bilden. Die Reise von London nach Bombay über Brindisi und den Suezkanal dauert etwa 14 Tage. Es wird angenommen, daß sie über Wica, Konstantinopel, Bagdad und Koweit nur etwa 10 Tage in Anspruch nehmen und außerdem erheblich bequemer sein wird. Die anatolischen Bahnen (s. d.) gelten als die ersten Strecken der B. In der diesen erteilten Konzession vom 3./15. Februar 1893 ist bereits von ihrer Verlängerung bis Bagdad die Rede. Aber die Ausführung dieser Verlängerung begegnete großen Schwierigkeiten. Den rastlosen Bemühungen des ersten Direktors der Deutschen Bank, Dr. Georg v. 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Auf Stationen von größerer Bedeutung für den Güterverkehr wird die Besorgung dieses Dienstes von einer besonderen, der Betriebsinspektion unmittelbar unterstellten Dienststelle, der Güterverwaltung, wahrgenommen; sie hat den Rang eines Stationsamts I. Auf den Gemeinschaftsstationen ist die Dienstbesorgung für die aneinander anschließenden Verwaltungen durchweg so geordnet, daß <hi rendition="#g">eine</hi> Verwaltung auch den Dienst für die andere Verwaltung führt.</p><lb/> <p>Die Generaldirektion der B. ist Mitglied des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Auch dem Deutschen Staatsbahnwagenverband gehören die B. seit dem Inkrafttreten des Verbands (1. April 1909) an.</p><lb/> <p>Der auf badischem Staatsgebiet liegende Teil der Main-Neckar-Bahn mit 38·64 <hi rendition="#i">km</hi> gehört dem badischen Staat. Seit der Aufhebung der Direktion der Main-Neckar-Bahn (1. 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Der badische Anteil am Reinertrag der Main-Neckar-Bahn fließt in die Eisenbahnschuldentilgungskasse und dient mit dem Reinertrag der B. als ständige Dotation dieser Kasse für Zinsen, Schuldentilgung und Verwaltungskosten (vgl. auch Main-Neckar-Bahn).</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi> Jahresberichte über die Staatseisenbahnen im Großherzogtum Baden. – Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden. – Statistik der Eisenbahnen Deutschlands, bearbeitet im Reichseisenbahnamt. – Drucksachensammlung der Badischen Landstände. – <hi rendition="#g">Müller</hi>, Die badischen Eisenbahnen in historisch-statistischer Darstellung. 1904. – <hi rendition="#g">Regenauer</hi>, Der Staatshaushalt des Großherzogtums Baden. 1863. – <hi rendition="#g">Buchenberger</hi>, Finanzpolitik und Staatshaushalt im Großherzogtum Baden. 1902. – Das Großherzogtum Baden in geographischer u. s. w. 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(bis Ende Mai 1911 dem Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten) untergeordnete, aus administrativen und technischen Mitgliedern zusammengesetzte Großherzogliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. Sie vollzieht die ihr zugewiesenen Geschäfte unter Mitwirkung des ihr zugeteilten Hilfspersonals sowie von Zentralanstalten, denen die Eigenschaft selbständiger Stellen zukommt. Zentralanstalten sind die Verwaltung der Hauptwerkstätte, die Verwaltung der Eisenbahnmagazine, die Eisenbahnhauptkasse, die Verkehrskontrolle I (für den Personenverkehr) und die Verkehrskontrolle II (für den Güterverkehr). Der Aufsicht der Generaldirektion unterstehen ferner die Betriebskrankenkasse der Staatseisenbahnen und die Arbeiterpensionskasse für die Staatseisenbahnen und Salinen.
Zur Wahrnehmung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen sind unter der Leitung der Generaldirektion bestimmt:
die Betriebsinspektionen für den administrativen Betriebs- und Verkehrsdienst;
die Bahnbauinspektionen für den bautechnischen Dienst (Neubau und Bahnunterhaltung);
die Maschineninspektionen für den maschinen-technischen Dienst (technischer Fahrdienst, Dienst in den Betriebswerkstätten, elektrotechnischer Dienst).
Derzeit bestehen 10 Betriebsinspektionen, 23 Bahnbauinspektionen (davon 5 für den Neubau) und 7 Maschineninspektionen.
Den örtlichen Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst, sowie den nicht-technischen Teil des Telegraphendienstes und die Bahnpolizei auf den Stationen besorgen unter der Aufsicht der Betriebsinspektionen die Stationsämter, die nach ihrer Bedeutung in die Klassen I-V eingeteilt sind. Auf Stationen von größerer Bedeutung für den Güterverkehr wird die Besorgung dieses Dienstes von einer besonderen, der Betriebsinspektion unmittelbar unterstellten Dienststelle, der Güterverwaltung, wahrgenommen; sie hat den Rang eines Stationsamts I. Auf den Gemeinschaftsstationen ist die Dienstbesorgung für die aneinander anschließenden Verwaltungen durchweg so geordnet, daß eine Verwaltung auch den Dienst für die andere Verwaltung führt.
Die Generaldirektion der B. ist Mitglied des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Auch dem Deutschen Staatsbahnwagenverband gehören die B. seit dem Inkrafttreten des Verbands (1. April 1909) an.
Der auf badischem Staatsgebiet liegende Teil der Main-Neckar-Bahn mit 38·64 km gehört dem badischen Staat. Seit der Aufhebung der Direktion der Main-Neckar-Bahn (1. Oktober 1902) wird die Main-Neckar-Bahn durch die kgl. preußische und großh. hessische Eisenbahndirektion Mainz unter Oberaufsicht der Zentralstelle der preuß.-hess. Eisenbahngemeinschaft mitverwaltet (vgl. den Staatsvertrag zwischen Baden, Preußen und Hessen über die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckar-Bahn vom 14. Dezember 1901). Der badische Anteil am Reinertrag der Main-Neckar-Bahn fließt in die Eisenbahnschuldentilgungskasse und dient mit dem Reinertrag der B. als ständige Dotation dieser Kasse für Zinsen, Schuldentilgung und Verwaltungskosten (vgl. auch Main-Neckar-Bahn).
Literatur: Jahresberichte über die Staatseisenbahnen im Großherzogtum Baden. – Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden. – Statistik der Eisenbahnen Deutschlands, bearbeitet im Reichseisenbahnamt. – Drucksachensammlung der Badischen Landstände. – Müller, Die badischen Eisenbahnen in historisch-statistischer Darstellung. 1904. – Regenauer, Der Staatshaushalt des Großherzogtums Baden. 1863. – Buchenberger, Finanzpolitik und Staatshaushalt im Großherzogtum Baden. 1902. – Das Großherzogtum Baden in geographischer u. s. w. Hinsicht dargestellt. 1885.
Roth.
Bagdadbahn. Bei den ersten, bis in die Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts zurückreichenden Plänen einer Erschließung der kleinasiatischen Gebiete der Türkei durch Eisenbahnen war die Anlage einer von Konstantinopel nach Bagdad und von da nach einem Hafen des Persischen Golfs (etwa Koweit) zu bauenden Eisenbahn ins Auge gefaßt. Der Bahn sollte einmal die Aufgabe zufallen, Kleinasien zu erschließen, besonders aber die vor Jahrhunderten außerordentlich fruchtbaren, jetzt gänzlich verödeten Gebiete zwischen Euphrat und Tigris, das Land Mesopotamien, der Kultur wieder zugänglich zu machen. Sodann sollte die Bahn das Zwischenglied eines neuen, kürzeren und leistungsfähigen Weges zwischen Europa und Indien bilden. Die Reise von London nach Bombay über Brindisi und den Suezkanal dauert etwa 14 Tage. Es wird angenommen, daß sie über Wica, Konstantinopel, Bagdad und Koweit nur etwa 10 Tage in Anspruch nehmen und außerdem erheblich bequemer sein wird.
Die anatolischen Bahnen (s. d.) gelten als die ersten Strecken der B. In der diesen erteilten Konzession vom 3./15. Februar 1893 ist bereits von ihrer Verlängerung bis Bagdad die Rede. Aber die Ausführung dieser Verlängerung begegnete großen Schwierigkeiten. Den rastlosen Bemühungen des ersten Direktors der Deutschen Bank, Dr. Georg v. Siemens, ist es nicht gelungen, diese Schwierigkeiten vollständig zu überwinden. Aber er hat die Wege doch soweit geebnet, daß
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